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   BGH, 17.09.2003 - 2 StR 254/03   

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https://dejure.org/2003,5570
BGH, 17.09.2003 - 2 StR 254/03 (https://dejure.org/2003,5570)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2003 - 2 StR 254/03 (https://dejure.org/2003,5570)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2003 - 2 StR 254/03 (https://dejure.org/2003,5570)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts; Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem Raub; Verwendung eines anderen gefährlichen Werkzeugs; Erfüllung des Qualifikationstatbestandes des § 177 Abs. 4 Nr. 1 des Strafgesetzbuches (StGB); Erfüllung des ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 b; ; StGB § 250; ; StGB § 177 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 249 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kugelschreiber als gefährliches Werkzeug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 261
  • StV 2004, 201
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    Auszug aus BGH, 17.09.2003 - 2 StR 254/03
    Zwar ist es im Rahmen des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB ohne Belang, ob der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit generell bestimmt und geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen; es genügt, daß er die Gefährlichkeit durch die konkrete Art des Einsatzes gewinnt (BGHSt 46, 225, 228; BGH NStZ-RR 2002, 108).
  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 400/01

    Schwere räuberische Erpressung; Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer;

    Auszug aus BGH, 17.09.2003 - 2 StR 254/03
    Zwar ist es im Rahmen des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB ohne Belang, ob der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit generell bestimmt und geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen; es genügt, daß er die Gefährlichkeit durch die konkrete Art des Einsatzes gewinnt (BGHSt 46, 225, 228; BGH NStZ-RR 2002, 108).
  • BGH, 10.04.2003 - 3 StR 420/02

    Gefährliches Werkzeug (Beisichführen, Verwenden, Eignung zur Zufügung erheblicher

    Auszug aus BGH, 17.09.2003 - 2 StR 254/03
    Die Beurteilung, ob die konkrete Art des Einsatzes des Gegenstandes gefährlich war, setzt aber die Feststellung seiner Beschaffenheit voraus (BGH, Urt. vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10

    Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die

    b) Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur dann benutzt, wenn der Täter ein generell gefährliches Tatmittel einsetzt, sondern auch, wenn sich die objektive Gefährlichkeit des eingesetzten Gegenstandes erst aus der konkreten Art seiner Verwendung ergibt, die geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, BGHSt 46, 225, 228; Urteil vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07, BGHSt 51, 276, 278; vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02 aaO; Beschluss vom 17. September 2003 - 2 StR 254/03, NStZ 2004, 261; vom 8. Februar 2006 - 2 StR 575/05, StV 2006, 416).
  • BGH, 29.01.2008 - 4 StR 595/07

    Tenorierung bei der Vergewaltigung; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Im Fall II. 2 tragen die Feststellungen eine Verurteilung des Angeklagten wegen des Qualifikationstatbestandes des § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB (vgl. BGH NStZ 2004, 261).
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