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   BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03   

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https://dejure.org/2003,361
BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03 (https://dejure.org/2003,361)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2003 - 1 StR 24/03 (https://dejure.org/2003,361)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2003 - 1 StR 24/03 (https://dejure.org/2003,361)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 13 Abs. 1 Nr. 3 WpHG; § ... 14 Abs. 1 Nr. 1 WpHG; § 20 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG; § 38 Abs. 1 Nr. 4 WpHG a.F.; § 39 Abs. 1 Nr. 2 WpHG a.F.; § 88 Nr. 2 BörsG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 1 StGB; § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG; EG-Insiderrichtlinie vom 13. Nove
    Verbotene Insidergeschäfte (Scalping kein Insidergeschäft; Frontrunning); Kursmanipulation / Marktpreismanipulation (sonstige Täuschung; fachmännische Rechtfertigung; Unrechtskontinuität; richtlinienkonforme Auslegung: Information; Feststellung der Kurseinwirkung); ...

  • lexetius.com

    WpHG § 13 Abs. 1 Nr. 3, § 14 Abs. 1 Nr. 1, § 20 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 38 Abs. 1 Nr. 4, § 39 Abs. 1 Nr. 2; BörsG a. F. § 88 Nr. 2; GG Art. 103 Abs. 2; StGB § 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Beurteilung des "Scalping"; Kauf und anschließende Empfehlung von Aktien zum Zwecke der Kursmanipulation; Einflussnahme eines ehemaligen Börsenjournalisten auf Anlageentscheidungen eines Fonds; "Pushen" selbst erworbener Aktien; Sachlich und fachlich ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Scalping

    Art. 103 Abs. 2 GG

  • Judicialis

    WpHG § 13 Abs. 1 Nr. 3; ; WpHG § 14 Abs. 1 Nr. 1; ; WpHG § 20 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; WpHG § 38 Abs. 1 Nr. 4; ; WpHG § 39 Abs. 1 Nr. 2; ; BörsG a.F. § 88 Nr. 2; ; GG Art. 103 Abs. 2; ; StGB § 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur strafrechtlichen Einordnung des "Scalping"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Scalping ist kein Insidergeschäft, sondern eine Kurs- und Marktpreismanipulation

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erwerb von Aktien, anschließende Kaufempfehlung und Wiederverkauf bei steigendem Kurs: Strafbarkeit des ?Scalping? wegen Kursmanipulation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Strafbarkeit von Kursmanipulationen durch "Scalping"

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur Strafbarkeit von Kursmanipulationen durch "Scalping"

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpHG § 13 Abs. 1, § 14 Abs. 1, § 20a Abs. 1 Satz 1, § 38 Abs. 1, § 39 Abs. 1; BörsG a. F. § 88; KWG § 1
    Strafbarkeit des Scalping als Kurs- und Marktpreismanipulation

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Strafbarkeit von Kursmanipulationen durch "Scalping"

  • streifler.de (Kurzinformation)

    BGH ordnet das "Scalping" als Kurs- und Marktpreismanipulation ein

  • 123recht.net (Pressemeldung, 6.11.2003)

    Ausnutzen eigener Börsenempfehlungen ist strafbar // "Täuschungshandlung" nicht "Insidergeschäft"

Besprechungen u.ä. (2)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Scalping

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 373
  • NJW 2004, 302
  • ZIP 2003, 2354
  • NStZ 2004, 285
  • StV 2004, 209 (Ls.)
  • WM 2004, 69
  • BB 2004, 11
  • DB 2004, 64
  • JR 2004, 207
  • NZG 2004, 91
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.08.1999 - 1 StR 385/99

    Beihilfe; Betreiben von Bankgeschäften ohne die erforderliche Erlaubnis;

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03
    Auch die weiteren Voraussetzungen eines Einlagengeschäfts dürften hier vorgelegen haben (gleichartige, typisierte Verträge mit den Geldgebern, fehlende bankübliche Besicherung; vgl. BGHR KWG § 1 Einlage 1).
  • BGH, 11.07.2001 - 1 StR 576/00

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit rechtswidrigen Preisabsprachen

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03
    Die Kaufempfehlungen beinhalteten die stillschweigende Erklärung, daß sie nicht mit dem sachfremden Ziel der Kursbeeinflussung zu eigennützigen Zwecken bemakelt waren (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 21 - Verschweigen einer Preisabsprache).
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 545/01

    Grundsatz strikter Alternativität; milderes Gesetz (Gesamtvergleich); Aussetzung

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03
    aa) Der neue Tatrichter wird gemäß § 2 Abs. 3 StGB in konkreter Betrachtungsweise (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 201; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 3 Rdn. 10 ff. m.w.Nachw.) prüfen müssen, ob die neue Gesetzeslage milder ist.
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03
    Hiernach ist Täuschung jedes Verhalten, das objektiv irreführt oder einen Irrtum unterhält und damit auf die Vorstellung eines anderen einwirkt (vgl. nur BGHSt 47, 1, 3; BGH wistra 2001, 386).
  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 457/00

    Betrug; Berufsverbot (Ausübung des Berufs); Konkurrenzen, Handlungsmehrheit bei

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03
    Hiernach ist Täuschung jedes Verhalten, das objektiv irreführt oder einen Irrtum unterhält und damit auf die Vorstellung eines anderen einwirkt (vgl. nur BGHSt 47, 1, 3; BGH wistra 2001, 386).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2000 - 1 Ws 22/00

    Egbert Prior

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03
    a) Nach bisher wohl herrschender Meinung, der sich das Landgericht angeschlossen hat, wurde angenommen, "Scalping" erfülle den Tatbestand eines verbotenen Insidergeschäfts nach den §§ 13 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1 WpHG (vgl. Schneider/Burgard ZIP 1999, 381; Cahn ZHR 162 (1998), 1, 20 f.; Assmann/Cramer in Assmann/Schneider, WpHG 2. Aufl. § 14 Rdn. 34 unter Aufgabe der noch in der Vorauflage vertretenen Ansicht; LG Frankfurt NJW 2000, 301; ausdrücklich offengelassen vom OLG Frankfurt NJW 2001, 982; vgl. auch Hopt in FS Heinsius S. 289, 294 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 09.11.1999 - 2 KLs 92 Js 231402/98

    Strafverfahren gegen den Journalisten Prior nicht eröffnet

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03
    a) Nach bisher wohl herrschender Meinung, der sich das Landgericht angeschlossen hat, wurde angenommen, "Scalping" erfülle den Tatbestand eines verbotenen Insidergeschäfts nach den §§ 13 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1 WpHG (vgl. Schneider/Burgard ZIP 1999, 381; Cahn ZHR 162 (1998), 1, 20 f.; Assmann/Cramer in Assmann/Schneider, WpHG 2. Aufl. § 14 Rdn. 34 unter Aufgabe der noch in der Vorauflage vertretenen Ansicht; LG Frankfurt NJW 2000, 301; ausdrücklich offengelassen vom OLG Frankfurt NJW 2001, 982; vgl. auch Hopt in FS Heinsius S. 289, 294 f.).
  • OLG Celle, 30.09.2022 - 13 Kap 1/16

    Beabsichtigte VW-Übernahme: Anleger bekommen nach Porsche-Rückzieher keine

    Eine von dieser Fallgruppe umfasste Empfehlung beinhaltet die stillschweigende Erklärung, dass sie nicht mit dem sachfremden Ziel der Kursbeeinflussung zu eigennützigen Zwecken bemakelt sei (BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, juris Rn. 21).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09

    Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des

    An die Feststellung solcher kursrelevanten Umstände dürfen - wie der Bundesgerichtshof zur vergleichbaren Strafvorschrift des § 38 Abs. 1 Nr. 4 WpHG a.F. ausgeführt hat (BGHSt 48, 373) - angesichts der Vielzahl der neben der Tathandlung regelmäßig an der Preisbildung mitwirkenden Faktoren keine überspannten Anforderungen gestellt werden.

    Es reicht grundsätzlich aus, den Kursverlauf und den Umsatz in den Blick zu nehmen (vgl. BGHSt 48, 373, 384).

    Das Gesetz ist in Umsetzung der Richtlinie erlassen worden und deshalb richtlinienkonform auszulegen (vgl. BGHSt 48, 373, 378).

    In diesem Punkt unterscheidet sich die Fallgestaltung von dem vom 1. Strafsenat beurteilten sogenannten "scalping" (BGHSt 48, 373).

    Aber auch hier gilt der vom 1. Strafsenat aufgestellte Grundsatz, dass wegen der Vielzahl der an der Preisbildung mitwirkenden Faktoren die Anforderungen nicht überspannt werden dürfen (BGHSt 48, 373, 384).

  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15

    Marktmanipulation (sonstige Täuschungshandlungen; Bestimmtheit; Auslegung unter

    Die Strafkammer hat zutreffend eine Strafbarkeit gemäß § 38 Abs. 2, § 39 Abs. 1 Nr. 2, § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG bejaht (vgl. zum sog. Scalping schon BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373).

    Der Senat kann offenlassen, ob das Tatbestandsmerkmal der "sonstigen Täuschungshandlungen' bereits durch einen Vergleich mit den übrigen Alternativen des § 20a Abs. 1 Satz 1 WpHG bzw. durch die Auslegung des Begriffs der Täuschung im Rahmen des § 263 Abs. 1 StGB in einem Maße präzisiert wird, dass der Normadressat erkennen kann, welche Verhaltensweisen ihm unter Androhung von Strafe untersagt sind (so BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 383 f.; Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, NJW 2014, 1896, 1897; zustimmend Schröder, Handbuch Kapitalmarktstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 546; ablehnend: Altenhain in Hirte/Möllers, Kölner Kommentar zum WpHG, 2. Aufl., § 38 Rn. 24; Schmitz, JZ 2004, 526, 527).

    Hierzu gehört jedenfalls dann, wenn wie hier der nationale Gesetzgeber europarechtliche Vorgaben umsetzt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 378 ff.), eine an diesen Vorgaben orientierte Interpretation der Tatbestandsmerkmale.

    Wollte man dies verneinen, bedürfte die Umschreibung des Einwirkens für die hiesige Fallkonstellation einer Modifikation; denn bei Täuschungen im Sinne von § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG in der Form des Scalpings kann ein Einwirken auf den Börsenpreis nicht wegen eines der Empfehlung entsprechenden Potentials der Aktie negiert werden (so schon BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 382); andernfalls liefe die Regelung in diesen Fällen leer.

    In diesem Sinne sind auch die Ausführungen der Rechtsprechung zu verstehen, wonach Befragungen von Marktteilnehmern nicht erforderlich und stattdessen Vergleiche von bisherigem Kursverlauf und Umsatz, die Kurs- und Umsatzentwicklung des betreffenden Papiers am Tag der tatbestandlichen Handlung sowie die Ordergröße als Indizien ausreichend seien (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 384; Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 StR 106/13, NJW 2014, 1896, 1899 f.).

  • BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13

    Marktmissbrauch (Verfassungskonformität der Norm: Bestimmtheitsgrundsatz;

    Wie auch bei der Vorgängervorschrift des § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG aF (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 383 f.), die mit Ausnahme der Manipulationsabsicht dem geltenden § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG entspricht, besteht kein Anlass zu Zweifeln an der Verfassungsgemäßheit.

    Auch der Wortlaut des § 4 Abs. 3 Nr. 2 MaKonV ("Kundgabe ... nachdem Positionen ... eingegangen worden sind, ohne dass dieser Interessenkonflikt ... offenbart wird"), der - ohne strafbarkeitsbegründende Wirkung (zur KuMaKV vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 383) - die Tatbestandsalternative der "sonstigen Täuschungshandlung" konkretisiert, enthält keine Einschränkung dahin, in welcher Person der Interessenkonflikt eingetreten sein muss (OLG München, Beschluss vom 3. März 2011 - 2 Ws 87/11, NJW 2011, 3664).

    Vergleiche von bisherigem Kursverlauf und Umsatz sowie die Kurs- und Umsatzentwicklung des betreffenden Papiers können eine Kurseinwirkung hinreichend belegen; eine Befragung der Marktteilnehmer ist nicht veranlasst (BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373 zu § 20a Abs. 1 Nr. 2 WpHG aF; BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NStZ 2010, 339).

    Die Kaufempfehlungen beinhalteten die stillschweigende Erklärung, dass sie nicht mit dem sachfremden Ziel der Kursbeeinflussung zu eigennützigen Zwecken bemakelt waren (BGH, Urteil vom 6. September 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373).

  • BGH, 27.11.2013 - 3 StR 5/13

    Marktmanipulation (Verfassungsmäßigkeit; matched orders/prearranged trades;

    b) Auch mit Blick auf die zahlreichen, in den genannten Vorschriften enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe, die auf den ersten Blick wenig übersichtliche Regelungstechnik und die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 WphG aF enthaltenen blankettartigen Verweise auf verschiedene Rechtsverordnungen ist die Regelung insgesamt - trotz der verschiedentlich im Schrifttum geäußerten Zweifel (vgl. Sorgenfrei, wistra 2002, 321, 325; Park-Sorgenfrei, Kapitalmarktstrafrecht, 3. Aufl., Teil 3 Kap. 4 Rn. 61 ff.; Moosmayer, wistra 2002, 161, 167 ff.; Tripmaker, wistra 2002, 288, 292; Streinz/Ohler, WM 2004, 1309, 1314 ff.; Schmitz, ZStW 115 (2003), 501, 528) - verfassungsgemäß (vgl. zu § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 3 StR 506/10, wistra 2011, 467, 468; zu § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG aF BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 383 f.; vgl. auch Vogel in Assmann/Schneider, WpHG, 6. Aufl., Vor § 20a Rn. 26 ff.; Mock/Stoll/Eufinger in Kölner Kommentar zum WpHG, § 20a Rn. 82 ff.; Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechts-Kommentar, 4. Aufl., § 20a WpHG Rn. 5 f. mwN; Ziouvas/Walter, WM 2002, 1483, 1487; Schuster, Das Verhältnis von Strafnormen und Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten, 2012, S. 273; Schönwälder, Grund und Grenzen einer strafrechtlichen Regulierung der Marktmanipulation, 2011, S. 115 ff.; Teuber, Die Beeinflussung von Börsenkursen, 2011, S. 217 ff.).

    Sie genügt insbesondere - entsprechend anderen wirtschaftsstrafrechtlichen Tatbeständen wie etwa der Subventionsbetrug (§ 264 StGB), der Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) oder der Kreditbetrug (§ 265b StGB), die in ähnlicher Form durch die Verwendung konkretisierungsbedürftiger Rechtsbegriffe geprägt sind - noch dem verfassungsmäßigen Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 383 f.; Vogel, aaO Vor § 20a Rn. 29), der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht übersteigert werden darf, damit die Gesetze nicht zu starr und kasuistisch und dem Wandel der Verhältnisse oder der Besonderheit des Einzelfalles nicht mehr gerecht werden (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 1992 - 2 BvR 858/92, NJW 1993, 1909, 1910).

  • BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Gesellschaft

    Nicht erforderlich ist, dass ein bereits in Finanzinstrumenten angelegtes Vermögen vorhanden ist; § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG erfasst auch Erstanlageentscheidungen (vgl. Reischauer/Kleinhans, a.a.O., § 1 Rn. 187; BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03 -, WM 2004, 69 ).
  • BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03

    Revisionen der Angeklagten im Fall Haffa/EM.TV verworfen

    § 20a WpHG hat § 88 BörsG abgelöst (vgl. Senat BGHSt 48, 373 ff. unter Hinweis auf BT-Drucks. 14/8017 S. 83, 89).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist nämlich entgegen der Auffassung des Landgerichts die Unrechtskontinuität zwischen § 88 Nr. 1 BörsG aF und der Straftat nach § 38 Abs. 1 Nr. 4 WpHG aF gegeben, weil das Gefährdungsdelikt des § 88 Nr. 1 BörsG aF das Erfolgsdelikt (§ 38 Abs. 1 Nr. 4 WpHG aF) mit umfaßt (vgl. BGHSt 48, 373, 383).

  • BGH, 20.09.2011 - XI ZR 434/10

    BGH bejaht Fälligkeit des Entschädigungsanspruchs nach dem Einlagensicherungs-

    Nicht erforderlich ist, dass ein bereits in Finanzinstrumenten angelegtes Vermögen vorhanden ist; § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG erfasst auch Erstanlageentscheidungen (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 385 = WM 2004, 69, 73; BVerwGE 122, 29, 35 f.).
  • LG Hamburg, 09.05.2008 - 620 KLs 5/04

    Strafverfahren gegen Alexander Falk und andere

    Hier ist bislang weder ein wissenschaftlicher Ansatz ersichtlich, der eine zuverlässige Hypothese abzuleiten gestattet, wie eine Kursreaktion ausgefallen wäre, wenn eine bestimmte Nachricht mit einem bestimmten Inhalt (z.B. einer anderen Gewinnziffer, Umsatzziffer o.ä.) am Markt eingegangen wäre, noch greifen für eine definitive Beurteilung des Manipulationserfolges die relativ niedrigen Anforderungen an den Nachweis einer Einwirkung, welche die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur ersten Novellierung dieses Straftatbestandes aufgestellt hat (so obiter der 1. Strafsenat im Urteil vom 6.11.2003, Az. 1 StR 24/03 , BGHSt 48, 373, 384 = BGH NJW 2004, 302, 305); danach genüge es beispielsweise, Vergleiche vom bisherigen Kursverlauf und Umsatz der Aktie vorzunehmen, sowie die Kurs- und Umsatzentwicklung des betreffenden Wertpapiers am konkreten Tag sowie die Ordergröße zu analysieren.
  • OLG München, 03.03.2011 - 2 Ws 87/11

    Marktmanipulation im Wertpapierhandel: Verbreitung von Stellungnahmen oder

    Durch die signifikant abweichende Entwicklung des Kurses wie der Umsätze der jeweiligen Aktien in unmittelbarer zeitlicher Folge der medialen Veröffentlichung ist auch die erforderliche tatsächliche Einwirkung auf die Marktpreisbildung nach dem Maßstab des BGH hinreichend belegt (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2003 - 1 StR 24/03 - bei juris Rdnr. 30 = BGHSt 48, 373ff).

    Das dem Beschuldigten zur Last liegende so genannte "Scalping" erfüllt nach der Rechtsprechung des BGH den Tatbestand der "sonstigen Täuschungshandlungen" nach § 20 a Abs. 1 Nr. 3 WpHG, weil die Verbreitung von (Kauf- oder Verkaufs-) Empfehlungen (über traditionelle wie digitale Medien) stets auch die stillschweigende Erklärung beinhaltet, dass sie frei von sachfremden Zielen, insbesondere dem Ziel der eigennützigen Kursbeeinflussung sei (vgl. BGHSt 48, 373 ff. unter Verweis auf BGHR StGB § 263 Abs. 3 Täuschung 21 - Verschweigen einer Preisabsprache; bei juris Rdnr. 21).

    Entscheidend ist jedoch, dass der Bundesgerichtshof bereits in seinem oben bereits wiederholt angesprochenen grundlegenden Urteil vom 06.11.2003 - 1 StR 24/03 - (BGHSt 48, 373 ff.) eindeutig und klar den Grundsatz des "disclose or abstain" herausgebildet hatte.

  • OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 2 Ss 65/11

    Vorsätzliche Marktmanipulation: Erteilung abgestimmter Kauf- und Verkaufsangebote

  • BGH, 25.07.2018 - 2 StR 353/16

    Betrug (Vermögensschaden; Ermittlung des Vermögensschadens bei Betrug durch

  • OLG Frankfurt, 12.01.2017 - 3 Ws 901/16

    Der Umfang des Erlangten im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB

  • BGH, 20.09.2011 - XI ZR 435/10

    BGH bejaht Fälligkeit des Entschädigungsanspruchs nach dem Einlagensicherungs-

  • LG Berlin, 08.03.2005 - 3 Wi Js 82/04

    Anforderungen an die Vollstreckung des Verfalls von Wertersatz ; Anforderungen an

  • BGH, 20.09.2011 - XI ZR 436/10

    BGH bejaht Fälligkeit des Entschädigungsanspruchs nach dem Einlagensicherungs-

  • VG Frankfurt/Main, 19.11.2014 - 2 K 338/14

    Ordnungsgelder des Sanktionsausschusses der Frankfurter Wertpapierbörse gegen

  • LG Würzburg, 24.05.2007 - 6 Qs 338/05

    Rechtmäßigkeit einer zwangsweisen Blutentnahme zur Überprüfung eines etwaigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - 4 A 2730/04
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2004 - 5 Ss 2/04

    Strafbarkeit des Insiderhandels bei Kenntnis von den Verkaufsverhandlungen eines

  • VG Frankfurt/Main, 19.11.2014 - 2 K 2570/13

    Plichten des Designated Sponsors

  • LG Hamburg, 26.05.2006 - 324 O 536/05
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