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   BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02   

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https://dejure.org/2003,2547
BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02 (https://dejure.org/2003,2547)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2003 - 3 StR 316/02 (https://dejure.org/2003,2547)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2003 - 3 StR 316/02 (https://dejure.org/2003,2547)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 244 Abs. 2 StPO; § 358 Abs. 2 StPO; § 247 a StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Konfrontationsrecht / Fragerecht (audiovisuelle Vernehmung; Darlegungspflichten hinsichtlich der Verfahrensrüge: Fragekataloge); Aufklärungspflicht (Sperrerklärung; veränderte Umstände); Recht auf Verhandlung in angemessener Frist (rechtsstaatswidrige ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht und des Fragerechts; Vernehmung von Vertrauenspersonen und Sperrerklärung des Innenministeriums; Pflicht zur Überprüfung der ...

  • Judicialis

    StGB § 129; ; StPO § ... 247 a; ; StPO § 68 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 68 Abs. 3 Satz; ; StPO § 240 Abs. 2; ; StPO § 68; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 247 a; ; StPO § 247 a Satz 2; ; StPO § 336 Satz 2; ; StPO § 358 Abs. 2; ; GVG § 132 Abs. 4; ; MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d; ; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 96 § 247a
    Audiovisuelle Zeugenvernehmung bei Sperrerklärung für den Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 345
  • StV 2004, 241
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Der Tatrichter ist vielmehr verpflichtet, das Maß der eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung zu bestimmen (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 17, 20, 21) und hierfür eine Kompensation festzulegen (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 2 StR 356/07).
  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Die Kammer hat dabei nicht verkannt, dass die beiden VE lediglich unter optischer und akustischer Abschirmung vernommen werden konnten und die Kammer bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben daher nur einen eingeschränkten Eindruck von Person und Mimik der Zeugen gewinnen konnte (vgl. BGH, Urt. 3 StR 316/02 v. 11.09.2003).
  • BVerfG, 16.12.2020 - 2 BvE 4/18

    Erfolgloses Organstreitverfahren gegen verweigerte Benennung eines

    Dort müssen V-Personen von vornherein mit einer Offenbarung der von ihnen übermittelten Informationen jedenfalls durch die Vernehmung ihres Quellenführers in der mündlichen Verhandlung rechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 1 StR 545/01 -, NStZ-RR 2002, S. 176; Beschluss vom 26. September 2002 - 1 StR 111/02 -, juris, Rn. 3 ff.; Urteil vom 11. September 2003 - 3 StR 316/02 -, NStZ 2004, S. 345 ).
  • BGH, 03.08.2006 - 3 StR 199/06

    Schiebetermin (Förderung des Verfahrens; Verlesung einer Urkunde);

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs kann eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes - insbesondere in Haftsachen - auch in einer nicht mehr sachgerechten, zu lang gestreckten Terminierung gesehen werden (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 17; BVerfG StV 2006, 81).
  • VGH Hessen, 29.05.2013 - 8 B 1005/13

    Anordnung der Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson als Zeuge in einem

    (35) Soweit der Antragsgegner eine Gefährdung der Vertrauensperson "Jens" unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. September 2003 - 3 StR 316/02 - juris) damit begründet, dass die Strafprozessordnung faktisch keine Möglichkeit biete, Fragen zur Glaubwürdigkeit abzuwehren, führt dieser Einwand ebenfalls zu keiner anderen Beurteilung.
  • BGH, 20.06.2007 - 1 StR 167/07

    Besorgnis der Befangenheit (Anforderungen an die Verfahrensrüge; Vorbefassung);

    a) Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hindert den neuen Tatrichter nicht, bei der synoptischen Gegenüberstellung der (fiktiv) ohne und (im Ergebnis) mit der Verfahrensverzögerung festgesetzten Strafen höhere fiktive Strafen zu bestimmen als der frühere Tatrichter, wenn die letztlich verhängte Strafe nicht höher ist als die frühere Strafe (BGHSt 45, 308; BGH, Urt. vom 11. September 2003 - 3 StR 316/02; Beschl. vom 11. April 2007 - 3 StR 115/07).
  • BVerfG, 17.09.2004 - 2 BvR 2122/03

    Anforderungen an die strafrichterliche Aufklärungspflicht bei Verwertung der

    gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. September 2003 - 3 StR 316/02 -,.
  • BGH, 17.08.2004 - 1 StR 315/04

    Telekommunikationsüberwachung; Aufklärungspflicht; Recht auf ein faires Verfahren

    Mit der Frage war inzwischen auch der 3. Senat befaßt, der das mit der Senatsentscheidung vom 26. September 2002 erfolgte Anliegen begrüßt hat (NStZ 2004, 345).
  • BGH, 23.10.2007 - 4 StR 355/07

    Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Recht auf

    In Betracht kommt insoweit aber eine Verzögerung durch sehr lang gestreckte Terminierung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 3 StR 316/02 = BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 17).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07

    Türkei, Auslieferung, Auslieferungshaft, Kurden, PKK, Mitglieder, Verdacht der

    Dabei ist insbesondere zu beachten, dass sich derjenige nicht auf den Schutz vor politischer Verfolgung berufen kann, der seine Überzeugung unter Einsatz terroristischer Mittel betätigt hat (Senat NStZ-RR 2004, 442 ff. = NStZ 2004, 345 ff.; BVerfG.
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