Weitere Entscheidung unten: LG Offenburg, 24.03.2004

Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2003 - 5 StR 307/03   

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BGH, 03.12.2003 - 5 StR 307/03 (https://dejure.org/2003,3264)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2003 - 5 StR 307/03 (https://dejure.org/2003,3264)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 5 StR 307/03 (https://dejure.org/2003,3264)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 163a Abs. 4 StPO; § 257 StPO; § 337 StPO
    Beweisthemenbezogener Widerspruch gegen die Verwertung von Beschuldigtenangaben im Hinblick auf die Verletzung des Verteidigerkonsultationsrechts und grundsätzlich erforderlicher Einzelwiderspruch hinsichtlich jedes einzelnen zeugenschaftlich vernommenen ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Jugendstrafe wegen Totschlags in zwei Fällen; Verletzung des Verteidigerkonsultationsrechts; Verwertung einer Befragung des Tatverdächtigen; Zeitpunkt der Einlegung des Widerspruchs bzgl. der Verwertung von Zeugenvernehmungen

  • Judicialis

    StPO § 137 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 257

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 137 Abs. 1 S. 2 § 137 Abs. 1
    Erforderlichkeit eines beweismittelbezogenen Widerspruchs gegen die Verwertung einer Zeugenaussage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 389
  • StV 2004, 57
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 03.12.2003 - 5 StR 307/03
    b) Zutreffend nimmt der Generalbundesanwalt an, daß die Rüge nicht zulässig ist, weil ein Widerspruch gegen die Zeugenvernehmung des Kriminalbeamten B fehlt (BGHSt 42, 15, 22 ff. m.w.N.).

    Ohne daß die Frage der Verwertbarkeit jener Beschuldigtenbefragung abschließend entschieden werden muß, lag jedenfalls eine Beeinträchtigung des Verteidigerkonsultationsrechts des Angeklagten, die so weitgehend gewesen wäre wie in den Fällen, die den Entscheidungen BGHSt 38, 372 und 42, 15 zugrundelagen, hier nicht vor.

    b) Selbst wenn die Rüge als zulässig anzusehen gewesen wäre, hätte der vorliegende Fall keine Möglichkeit geboten, eine Klärung zwischen der vom 5. Strafsenat obiter dictu geäußerten sehr weitgehenden Auffassung zur Unverwertbarkeit von Beschuldigtenvernehmungen wegen Verletzung des Verteidigerkonsultationsrechts (BGHSt 42, 15; vgl. indes auch BGHSt 47, 233) und der zu dieser Frage erheblich restriktiveren, seinerzeit tragenden Auffassung des 1. Strafsenats (BGHSt 42, 170; vgl. demgegenüber BGHSt 47, 172; vgl. aber auch - 4. Strafsenat - BGH NStZ 1998, 265, 266) herbeizuführen.

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 126/92

    Verwertungsverbot bezüglich einer Beschuldigtenaussage nachdem trotz

    Auszug aus BGH, 03.12.2003 - 5 StR 307/03
    Ohne daß die Frage der Verwertbarkeit jener Beschuldigtenbefragung abschließend entschieden werden muß, lag jedenfalls eine Beeinträchtigung des Verteidigerkonsultationsrechts des Angeklagten, die so weitgehend gewesen wäre wie in den Fällen, die den Entscheidungen BGHSt 38, 372 und 42, 15 zugrundelagen, hier nicht vor.
  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Möglichkeit der Verwertung einer Aussage bei

    Auszug aus BGH, 03.12.2003 - 5 StR 307/03
    b) Selbst wenn die Rüge als zulässig anzusehen gewesen wäre, hätte der vorliegende Fall keine Möglichkeit geboten, eine Klärung zwischen der vom 5. Strafsenat obiter dictu geäußerten sehr weitgehenden Auffassung zur Unverwertbarkeit von Beschuldigtenvernehmungen wegen Verletzung des Verteidigerkonsultationsrechts (BGHSt 42, 15; vgl. indes auch BGHSt 47, 233) und der zu dieser Frage erheblich restriktiveren, seinerzeit tragenden Auffassung des 1. Strafsenats (BGHSt 42, 170; vgl. demgegenüber BGHSt 47, 172; vgl. aber auch - 4. Strafsenat - BGH NStZ 1998, 265, 266) herbeizuführen.
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 475/93

    Verwertungsverbot bezüglich der Vernehmung des Beschuldigten bei Nichtverstehen

    Auszug aus BGH, 03.12.2003 - 5 StR 307/03
    Grundsätzlich ist jede Zeugenvernehmung eines Vernehmungsbeamten bezüglich ihrer Verwertbarkeit für sich zu betrachten (vgl. BGHSt 39, 349, 352).
  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 588/01

    Hinweis auf anwaltlichen Notdienst

    Auszug aus BGH, 03.12.2003 - 5 StR 307/03
    b) Selbst wenn die Rüge als zulässig anzusehen gewesen wäre, hätte der vorliegende Fall keine Möglichkeit geboten, eine Klärung zwischen der vom 5. Strafsenat obiter dictu geäußerten sehr weitgehenden Auffassung zur Unverwertbarkeit von Beschuldigtenvernehmungen wegen Verletzung des Verteidigerkonsultationsrechts (BGHSt 42, 15; vgl. indes auch BGHSt 47, 233) und der zu dieser Frage erheblich restriktiveren, seinerzeit tragenden Auffassung des 1. Strafsenats (BGHSt 42, 170; vgl. demgegenüber BGHSt 47, 172; vgl. aber auch - 4. Strafsenat - BGH NStZ 1998, 265, 266) herbeizuführen.
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 363/97

    Beurteilungsumfang der Rechtsfehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus BGH, 03.12.2003 - 5 StR 307/03
    b) Selbst wenn die Rüge als zulässig anzusehen gewesen wäre, hätte der vorliegende Fall keine Möglichkeit geboten, eine Klärung zwischen der vom 5. Strafsenat obiter dictu geäußerten sehr weitgehenden Auffassung zur Unverwertbarkeit von Beschuldigtenvernehmungen wegen Verletzung des Verteidigerkonsultationsrechts (BGHSt 42, 15; vgl. indes auch BGHSt 47, 233) und der zu dieser Frage erheblich restriktiveren, seinerzeit tragenden Auffassung des 1. Strafsenats (BGHSt 42, 170; vgl. demgegenüber BGHSt 47, 172; vgl. aber auch - 4. Strafsenat - BGH NStZ 1998, 265, 266) herbeizuführen.
  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01

    Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer

    Auszug aus BGH, 03.12.2003 - 5 StR 307/03
    b) Selbst wenn die Rüge als zulässig anzusehen gewesen wäre, hätte der vorliegende Fall keine Möglichkeit geboten, eine Klärung zwischen der vom 5. Strafsenat obiter dictu geäußerten sehr weitgehenden Auffassung zur Unverwertbarkeit von Beschuldigtenvernehmungen wegen Verletzung des Verteidigerkonsultationsrechts (BGHSt 42, 15; vgl. indes auch BGHSt 47, 233) und der zu dieser Frage erheblich restriktiveren, seinerzeit tragenden Auffassung des 1. Strafsenats (BGHSt 42, 170; vgl. demgegenüber BGHSt 47, 172; vgl. aber auch - 4. Strafsenat - BGH NStZ 1998, 265, 266) herbeizuführen.
  • BGH, 06.03.2018 - 1 StR 277/17

    Selbstbelastungsfreiheit (Verfassungsrang; Schutz der eigenverantwortlichen

    Ob es bei dieser Rüge eines vorrangigen Widerspruchs in der Hauptverhandlung bedurfte, ist nicht entscheidungserheblich, weil ein umfassender Widerspruch gegen die Verwertung von Zeugenaussagen vorlag (vgl. etwa zu § 136 StPO vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 40 Rn. 6 und vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03, NStZ 2004, 389; ablehnend bei Kernbereichsverletzungen: BeckOK-StPO/Eschelbach, 29. Ed., StPO, § 257 Rn. 21).
  • BGH, 21.10.2014 - 5 StR 296/14

    Vernehmung bei extremer seelischer und körperlicher Erschöpfung (Ermüdung;

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Verwertungswiderspruch grundsätzlich vorab erklärt werden kann, ohne nach Abschluss der Vernehmung wiederholt werden zu müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03, NStZ 2004, 389; Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, NJW 2013, 2769, 2771 f., insoweit in BGHSt 58, 301 nicht abgedruckt; Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 136 Rn. 28).
  • BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12

    Selbstbelastungsfreiheit; Recht zur Konsultation eines Verteidigers (Fortführung

    Der erhobene Verwertungswiderspruch bezüglich der Aussage der Ermittlungsrichterin bezog sich nach seiner Begründung eindeutig auf das Beweisthema - Angaben des Angeklagten in seiner Beschuldigtenvernehmung -, so dass für die Verfahrensbeteiligten ungeachtet des protokollierten Wortlauts des Widerspruchs kein Zweifel bestehen konnte, dass auch der Verwertung etwaiger Angaben des später vernommenen Protokollführers zu diesem Beweisthema widersprochen werden sollte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03, BGHR StPO § 136 Abs. 1 Verteidigerbefragung 7).
  • BGH, 20.10.2014 - 5 StR 176/14

    Notwendige Verteidigerbestellung (Ermittlungsverfahren; verantwortliche

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Widerspruch nämlich grundsätzlich auch umfassend vorab erklärt werden; in diesem Fall muss ihn der Verteidiger nach Abschluss der Zeugenvernehmung nicht noch einmal ausdrücklich wiederholen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03, NStZ 2004, 389; Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, NJW 2013, 2769, 2771 f., insoweit in BGHSt 58, 301 nicht abgedruckt; KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 136 Rn. 28).
  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

    Es wird zu klären sein, ob es sich hierbei um allgemeine, die Rüge der Verletzung von Art. 36 WÜK umfassende beweisthemenbezogene Verwertungswidersprüche oder lediglich um beweismittelbezogene Verwertungswidersprüche handelte, die sich ausschließlich auf die Rüge der fehlenden anwaltlichen Vertretung bezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03 -, NStZ 2004, S. 389 f.; BGHSt 39, 349 ).
  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 167/19

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Belehrung; fehlgeschlagener Kontaktversuch;

    Werden Beweismittel nur ergänzend im Urteil erwähnt und sogar ausdrücklich für die Entscheidung als nicht wesentlich beschrieben, ist aber regelmäßig auszuschließen, dass das Tatgericht bei Nichtverwertung des Beweismittels zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre (BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 598/96, NJW 1997, 1790, 1792; Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03, und vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1010).
  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

    Ob damit angesichts des Umstandes, dass in der angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zwar grundlegende Ausführungen zur Bedeutung des Richtervorbehalts in § 81 a StPO gemacht werden, im Übrigen aber ausgeführt wird, dass in erster Linie die zuständigen Strafgerichte über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 81 a StPO im Einzelfall zu entscheiden hätten, ohne dass dabei das Erfordernis eines Widerspruchs gegen die Verwertung thematisiert worden wäre, ein solcher tatsächlich erhoben wurde, erscheint zweifelhaft, zumal der Widerspruch eindeutig erklärt werden muss (vgl. BGH NStZ 2004, 389).
  • BVerwG, 06.08.2009 - 2 B 45.09

    Protokollierung der Zeugenaussagen; Protokollberichtigung; rechtliches Gehör;

    Dies gilt auch für die Beweiserhebung und -verwertung in einer weiteren Tatsacheninstanz (BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 -, NJW 1992, 1463 ; vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03 - NStZ 2004, 389; vom 9. November 2005 - 1 StR 447/05 - NJW 2006, 707 und vom 11. September 2007 - 1 StR 237/07 - NJW 2007, 3587 ).
  • BGH, 27.06.2023 - 6 StR 75/23

    Schuldspruch wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit schwerer

    Bei einer Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit gehören dazu auch solche, aus denen die geltend gemachte Erheblichkeit der Beweisbehauptung folgt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2000 - 1 StR 605/99; vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03; LR-StPO/Becker, aaO, § 244 Rn. 373; MüKo-StPO/Trüg/Habetha, 1. Aufl., § 244 Rn. 404; Sander, NStZ-RR 2004, 1, 2; Hamm/Pauly, Die Revision in Strafsachen, 8. Aufl., S. 440).
  • BVerwG, 10.07.2014 - 2 B 54.13

    Widerspruchszeitpunkt für Beweisverwertungsverbot; Begriff der Durchsuchung

    Dies gilt auch für die Beweiserhebung und -verwertung in einer weiteren Tatsacheninstanz (BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 - NJW 1992, 1463 , vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03 - NStZ 2004, 389, vom 9. November 2005 - 1 StR 447/05 - NJW 2006, 707 und vom 11. September 2007 - 1 StR 273/07 - NJW 2007, 3587 ).
  • OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 3 Ss 147/10

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt:

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Rechtsprechung
   LG Offenburg, 24.03.2004 - 6 Ns 11 Js 13560/02   

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https://dejure.org/2004,21590
LG Offenburg, 24.03.2004 - 6 Ns 11 Js 13560/02 (https://dejure.org/2004,21590)
LG Offenburg, Entscheidung vom 24.03.2004 - 6 Ns 11 Js 13560/02 (https://dejure.org/2004,21590)
LG Offenburg, Entscheidung vom 24. März 2004 - 6 Ns 11 Js 13560/02 (https://dejure.org/2004,21590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unerlaubtes Führen einer kirchlichen Amtsbezeichnung; Unbefugtes Tragen kirchlicher Amtskleidung; Abweichen von der gesetzlichen Sollvorschrift bei Urteilsverkündung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Falscher "Pater Michael" zelebriert Messe - Geldstrafe wegen "unbefugten Tragens kirchlicher Amtskleidung"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafbarkeit wegen unbefugten Tragens kirchlicher Amtskleidungen beim unberechtigten Tragen von Albe und Stola - Unberechtigte Anrede "Pater" kann wegen unerlaubten Führens kirchlicher Amtsbezeichnungen strafbar sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1609
  • NJW 2006, 640 (Ls.)
  • NStZ 2004, 389 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 10.08.1999 - Ss 293/99

    "Erzbischof" - § 132a Abs. 3 StGB gewährt der römisch-katholischen Kirche

    Auszug aus LG Offenburg, 24.03.2004 - 6 Ns 11 Js 13560/02
    Insoweit müssen nämlich förmliche Bezeichnungen vorliegen, die mit einem - hier kirchlichen - Amt verbunden und in der Regel gesetzlich oder durch einen gesetzlich vorgesehenen Hoheitsakt festgelegt sind (v. Bubnoff, in: LK, § 132a Rdnr. 3; so Pastor [OLG Düsseldorf, NJW 1984, 2959] und Erzbischof [OLG Köln, NJW 2000, 1053]).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1983 - 2 Ss 308/83
    Auszug aus LG Offenburg, 24.03.2004 - 6 Ns 11 Js 13560/02
    Insoweit müssen nämlich förmliche Bezeichnungen vorliegen, die mit einem - hier kirchlichen - Amt verbunden und in der Regel gesetzlich oder durch einen gesetzlich vorgesehenen Hoheitsakt festgelegt sind (v. Bubnoff, in: LK, § 132a Rdnr. 3; so Pastor [OLG Düsseldorf, NJW 1984, 2959] und Erzbischof [OLG Köln, NJW 2000, 1053]).
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