Rechtsprechung
BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 260 Abs. 4 StPO; § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
Verminderte Schuldfähigkeit (fakultative Strafminderung: Alkoholintoxikation, Mischintoxikation, Vorwerfbarkeit) - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Schuldspruch wegen schwerer Vergewaltigung und Nötigung; Actio libera in causa zur Ablehnung der Strafmilderung
- blutalkohol
, S. 84
Strafrahmenverschiebung bei trunkenheitsbedingter verminderter Schuldfähigkeit
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 5 Alt. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21
Versagung der Strafmilderung nach § 21 , § 49 Abs. 1 StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Keine Berücksichtigung von Alkoholkonsum eines Alkoholkranken bei der Schuldfrage
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 495
- NZV 2004, 592 (Ls.)
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 12.07.2005 - 4 StR 170/05
Schwerer Diebstahl (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs: einschränkende …
Im Hinblick darauf, dass der Angeklagte M. nach den bisherigen Feststellungen "seit vielen Jahren unter einer schweren Alkoholabhängigkeit" leidet, wird bei der Prüfung einer Versagung der Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB zu beachten sein, dass sie dann nicht in Betracht kommt, wenn der Täter aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 33, 35). - BGH, 21.06.2007 - 3 StR 180/07
Mord (Grausamkeit; Tatausführung; niedrige Beweggründe); Erörterungsmangel …
Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass der Angeklagte vor der Tat Alkohol zu sich genommen hatte (zur Versagung der Strafmilderung in Fällen verschuldeter Trunkenheit vgl. BGHSt 49, 239; Senat BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33), denn die Schuldfähigkeit des Angeklagten war nicht allein wegen des zuvor genossenen Alkohols, sondern wegen eines Zusammenwirkens mit einer Persönlichkeitsstörung und der möglicherweise kurz vor der Tat durch den Angeklagten O. verursachten Gehirnerschütterung erheblich eingeschränkt.Beruht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auf einer Trunkenheit des Angeklagten, so ist Voraussetzung für die Versagung der Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB in jedem Fall, dass dem Angeklagten der Alkoholkonsum uneingeschränkt vorwerfbar ist (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33; so auch BGHSt 49, 239 - Trunkenheit vom Angeklagten zu verantworten).
- BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18
Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines …
Bei dieser richterlichen Ermessensentscheidung ist zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen, dass er aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit seinen Alkoholkonsum nur eingeschränkt steuern kann und daher für eine dadurch verursachte Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nicht voll verantwortlich ist (BGH, Urteil vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03 - NStZ 2004, 495 Rn. 4;… BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 44 …und vom 19. Mai 2016 - 2 WD 13.15 - juris Rn. 42).
- BVerwG, 24.11.2005 - 2 WD 32.04
Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; strafbare Handlung im dienstlichen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02 - <NJW 2003, 2394> und vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03 - <NStZ 2004, 495>), der der Senat folgt, kommt in solchen Fällen eine Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB in der Regel nicht in Betracht. - BGH, 26.05.2004 - 2 StR 386/03
Urteil wegen an zwei 16jährigen Schülerinnen im Jahr 1994 begangenen Mordes …
Dieser von der Rechtsprechung insbesondere für alkoholbedingte Straftaten entwickelte Grundsatz kommt aber - was die Revision möglicherweise verkennt - dann nicht zur Anwendung, wenn dem Täter das Vorverhalten nicht oder nicht in vollem Umfang vorgeworfen werden kann, so zum Beispiel bei einem alkoholkranken Täter der zur Straftat führende Alkoholgenuß (BGH, Beschl. v. 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03, BGH NStZ-RR 2003, 136). - BVerwG, 02.04.2008 - 2 WD 13.07
Außerdienstliches Fehlverhalten; sexuelle Belästigung; Achtungs- und …
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 24. November 2005 - BVerwG 2 WD 32.04 - NZWehrr 2006, 127 und vom 28. Oktober 2003 - BVerwG 2 WD 10.03 - DokBer 2004, 193 = Blutalkohol 2005, 179), der sich insoweit der neueren Judikatur des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02 - NStZ 2003, 480 = NJW 2003, 2394, Beschluss vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03 - NStZ 2004, 495, Urteile vom 9. Juli 2003 - 2 StR 106/03 - BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 32 und vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 254/04 - NStZ 2005, 151 f.) angeschlossen hat, ist bei selbstverschuldeter Trunkenheit und dadurch bewirkter verminderter Schuldfähigkeit eine - nach dem Gesetz (§ 21 StGB analog) im Ermessen des Gerichts stehende - Maßnahmemilderung nicht geboten, weil eine solche sonst der Prämierung des Fehlverhaltens nahe käme, also mit dem legislatorischen Zweck der Milderungsvorschrift des § 21 StGB (analog) nicht vereinbar ist. - BVerwG, 30.10.2012 - 2 WD 28.11
Dienstvergehen; Schwere; Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung; …
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 24. November 2005 - BVerwG 2 WD 32.04 - NZWehrr 2006, 127 und vom 28. Oktober 2003 - BVerwG 2 WD 10.03 - DokBer 2004, 193 = Blutalkohol 2005, 179), der sich insoweit der neueren Judikatur des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02 - NStZ 2003, 480 = NJW 2003, 2394, Beschluss vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03 - NStZ 2004, 495, Urteile vom 9. Juli 2003 - 2 StR 106/03 - BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 32 und vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 254/04 - NStZ 2005, 151 f.) angeschlossen hat, ist bei selbstverschuldeter Trunkenheit und dadurch bewirkter verminderter Schuldfähigkeit eine - nach dem Gesetz (§ 21 StGB analog) im Ermessen des Gerichts stehende - Maßnahmemilderung nicht geboten, weil eine solche sonst der Prämierung des Fehlverhaltens nahe käme, also mit dem legislatorischen Zweck der Milderungsvorschrift des § 21 StGB (analog) nicht vereinbar ist. - BGH, 27.08.2009 - 3 StR 246/09
Tötungsvorsatz (Hemmschwelle; äußerst gefährliche Gewalthandlung; …
Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, dass sich sowohl eine nähere Beschreibung des Tatwerkzeugs als auch eine Darstellung der Taten empfehlen wird, die zu den erheblichen Vorstrafen des Angeklagten wegen zahlreicher Gewaltdelikte geführt haben; letzteres auch mit Blick darauf, dass das Landgericht wegen der nicht ausschließbaren erheblich verminderten Schuldfähigkeit aufgrund des Alkoholkonsums eine Strafrahmenverschiebung vorgenommen und sich dabei nicht damit auseinandergesetzt hat, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei selbstverschuldeter Trunkenheit eine Strafrahmenverschiebung in der Regel nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33, 37;… einschränkend BGHR aaO 35; BGH NStZ 2008, 619). - BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12
Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher …
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 24. November 2005 - BVerwG 2 WD 32.04 - NZWehrr 2006, 127 und vom 28. Oktober 2003 - BVerwG 2 WD 10.03 - DokBer 2004, 193 = Blutalkohol 2005, 179), der sich insoweit der neueren Judikatur des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02 - NStZ 2003, 480 = NJW 2003, 2394, Beschluss vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03 - NStZ 2004, 495, Urteile vom 9. Juli 2003 - 2 StR 106/03 - BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 32 und vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 254/04 - NStZ 2005, 151 f.) angeschlossen hat, ist bei selbstverschuldeter Trunkenheit und dadurch bewirkter verminderter Schuldfähigkeit eine - nach dem Gesetz (§ 21 StGB analog) im Ermessen des Gerichts stehende - Maßnahmemilderung nicht geboten, weil eine solche sonst der Prämierung des Fehlverhaltens nahe käme, also mit dem legislatorischen Zweck der Milderungsvorschrift des § 21 StGB (analog) nicht vereinbar ist. - BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12
Hang zu alkoholischen Getränken auch bei Fehlen von ausgeprägten Entzugssyndromen …
Das neue Tatgericht wird deshalb unter Befragung eines Sachverständigen zu prüfen haben, ob dem Angeklagten die bei Tatbegehung vorhandene Trunkenheit trotz seiner Alkoholabhängigkeit uneingeschränkt vorwerfbar ist und inwieweit er in allen Fällen mit vergleichbaren Straftaten rechnen musste (…BGH, Beschlüsse vom 20. April 2005 - 5 StR 147/05, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 38, und vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 33). - BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04
Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholgenuss, Vorwerfbarkeit); fakultative …
- BVerwG, 16.05.2006 - 2 WD 3.05
Sexuelle Belästigung; entwürdigende und/oder ehrverletzende Behandlung …
- BGH, 17.06.2004 - 4 StR 54/04
Begrenzung der Milderungsmöglichkeit (Strafrahmenverschiebung) nach §§ 21, 49 …
- BVerwG, 09.01.2007 - 2 WD 20.05
Beschränkte Berufung; Teilrechtskraft; Ehrverletzung; Menschenwürdeverstoß; …
- BGH, 20.01.2009 - 3 StR 505/08
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schwere andere seelische …
- BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06
Sicherungsverwahrung (nachträgliche; vorbehaltene); Hang zu erheblichen …
- BGH, 18.12.2019 - 3 StR 575/19
Voraussetzungen der fakultativen Strafrahmenmilderung bei trunkenheitsbedingt …
- BGH, 19.04.2006 - 4 StR 106/06
Schuldfähigkeit des Angeklagten (Erörterungsmangel bezüglich des vollständigen …
- LG Düsseldorf, 10.02.2011 - 29 Ns 19/11
Polizeibeamte dürfen im Falle der offensichtlichen Nichterreichbarkeit eines …
- BVerwG, 17.10.2006 - 2 WD 21.05
- BGH, 26.05.2004 - 2 StR 386/03
- OLG Brandenburg, 20.08.2021 - 1 OLG 53 Ss 71/21
Versagung der Strafmilderung gem. §§ 49 Abs. 1 , 21 StGB
Rechtsprechung
BGH, 30.03.2004 - 5 StR 428/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 49 StGB; § 21 StGB
Mord (Heimtücke: fehlende Arglosigkeit; Verdeckung einer Straftat); Verweigerung der Strafrahmenmilderung wegen verminderter Schuldfähigkeit bei vorwerfbar verursachter tatauslösender Intoxikation (Kapitalverbrechen) - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Totschlags statt Mordes; Überraschungsbedingte Verkennung der Gefahrensituation bei Mordmerkmal Heimtücke; Element der Arglosigkeit zum maßgeblichen Zeitpunkt des Beginns des tödlichen Angriffs; Tötung, um eine andere Straftat zu verdecken; ...
- Judicialis
StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; StGB § 57b; ; StGB § 64; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 72
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 211 Abs. 2
Arglosigkeit bei Überraschen eines Eindringlings; Verdeckungsabsicht beim Hausfriedensbruch - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 495
Wird zitiert von ... (10)
- LG Hamburg, 19.02.2018 - 621 Ks 12/17
Strafverfahren wegen tödlicher Pkw-Kollision im Ballindamm am 4. Mai 2017
Die Annahme von Verdeckungsabsicht kommt grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird (vgl. BGH, Urteile vom 23. November 1995 1 StR 475/85, BHSt 41, 358; vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, NStZ 2004, 496) und sich der Tod des Opfers nicht als notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2003 - 1 StR 675/99, NJW 2000, 1730;… Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 211 Rn. 79a). - BGH, 24.04.2018 - 1 StR 160/18
Verdeckungsmord (Verdeckung einer anderen Tat: Bildung des Tötungsvorsatzes als …
So kommt die Annahme von Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2018 - 4 StR 361/17, NStZ-RR 2018, 174; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, NStZ 2011, 34; Urteile vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360 und vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, NStZ 2004, 495, 496; Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11 und vom 23. Juni 2016 - 5 StR 152/16, NStZ-RR 2016, 280;… vgl. auch MüKo-StGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 245;… SSW-StGB/ Momsen, 3. Aufl., § 211 Rn. 80), wenn nicht im Einzelfall der Tod des Opfers sich als zwingend notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt. - LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15
Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog. …
Zwar kommt die Annahme von Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird (vgl. BGHSt 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1992, 583 f. [BGH 07.11.1991 - 4 StR 451/91] [BGH 07.11.1991 - 4 StR 451/91] ; 1999, 1039 f.; 2000, 1730 f.; NStZ 2004, 495, 496), wenn nicht im Einzelfall der Tod des Opfers sich als zwingend notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt (…vgl. Fischer, StGB, 62. Aufl., § 211 Rn. 79a).
- BGH, 15.02.2018 - 4 StR 361/17
Verdeckungsmord (Verdeckungsabsicht bei Eventualvorsatz); Eventualvorsatz …
So ist Verdeckungsabsicht etwa anzunehmen, wenn der Täter durch Vornahme seiner Verdeckungshandlung vorsätzlich eine Person zu Tode bringt, von der ihm - wie er weiß - überhaupt keine Entdeckung droht (vgl. BGH, Urteile vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360; und vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, NStZ 2004, 495, 496; Beschlüsse vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, NStZ 2011, 34; vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11; und vom 23. Juni 2016 - 5 StR 152/16, NStZ-RR 2016, 280;… vgl. auch MüKo-StGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 245;… SSW-StGB/Momsen, 3. Aufl., § 211 Rn. 80). - BGH, 23.06.2016 - 5 StR 152/16
Anforderungen an die Verurteilung wegen Verdeckungsmordes bei lediglich bedingtem …
Zwar kommt die Annahme von Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern lediglich bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360; Senat, Urteil vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, NStZ 2004, 495, 496). - BGH, 29.01.2020 - 4 StR 564/19
Mord (Verdeckungsabsicht: Verhältnis zu bedingtem Tötungsvorsatz; Absicht zur …
So ist Verdeckungsabsicht etwa anzunehmen, wenn der Täter durch die Vornahme seiner Verdeckunghandlung vorsätzlich eine Person zu Tode bringt, von der ihm - wie er weiß - überhaupt keine Entdeckung droht (vgl. BGH, Urteile vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360; und vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, NStZ 2004, 495, 496; Beschlüsse vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, NStZ 2011, 34; vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11; und vom 23. Juni 2016 - 5 StR 152/16, NStZ-RR 2016, 280;… vgl. auch MüKo-StGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 245;… SSW-StGB/Momsen, 3. Aufl., § 211 Rn. 80). - BGH, 04.08.2010 - 2 StR 239/10
Versuchter Verdeckungsmord (Voraussetzungen der Verdeckungsabsicht; …
Zwar kommt die Annahme von Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird (vgl. BGHSt 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1992, 583 f.; 1999, 1039 f.; 2000, 1730 f.; NStZ 2004, 495, 496), wenn nicht im Einzelfall der Tod des Opfers sich als zwingend notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt (…vgl. Fischer, StGB, 57 Aufl., § 211 Rn. 79). - LG Aachen, 12.03.2020 - 52 Ks 1/20 BGH, Urteil vom 23.11.1995, 1 StR 475/95, juris; BGH, Urteil vom 30.03.2004, 5 StR 428/03, juris; BGH, Beschluss vom 23.06.2016, 5 StR 152/16, juris.
- BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04
Unzureichende Beweiswürdigung hinsichtlich der niedrigen Beweggründe beim Mord …
Sollte die neue Hauptverhandlung ergeben, daß die Angeklagten infolge übermäßiger Alkoholisierung lediglich nicht in der Lage waren, tatsächliche Umstände, welche niedrige Beweggründe ausmachen, gedanklich zu beherrschen und mit ihrem Willen zu steuern (vgl. BGHSt 47, 128, 133; BGH NJW 2004, 1466, 1467), wird das mordähnliche Tatbild bei der Prüfung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei dem dann anzuwendenden § 212 Abs. 1 StGB maßgeblich zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, S. 10). - LG Limburg, 16.03.2011 - 2 Ks 3 Js 13666/10 Dass der Angeklagte lediglich mit Eventualvorsatz handelte und der Angriff sich gegen ein unbekanntes Opfer zur Fluchtermöglichung richtete, steht dem nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 2004, 495 ff.).