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   BGH, 02.03.2004 - 4 StR 518/03   

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https://dejure.org/2004,3369
BGH, 02.03.2004 - 4 StR 518/03 (https://dejure.org/2004,3369)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2004 - 4 StR 518/03 (https://dejure.org/2004,3369)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2004 - 4 StR 518/03 (https://dejure.org/2004,3369)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (sich aufdrängender Hang; positive Feststellung; Bedeutung fehlender Entzugserscheinungen, der körperlichen Abhängigkeit; symptomatischer Zusammenhang)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Höhe der Gesamtstrafe; Anordnung zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Voraussetzungen für die Anordnung zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erfordernis der positiven Feststellung eines Hangs zur übermäßigen Einnahme von ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 21; ; StGB § 64; ; StGB § 64 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Vorliegen eines Hanges

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 681
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08

    Verminderte Schuldfähigkeit (Strafrahmenverschiebung; selbst zu verantwortende

    Er kann daher grundsätzlich nicht allein deshalb verneint werden, weil neben dem Alkoholmissbrauch Persönlichkeitsmängel eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2; BGH NStZ 2004, 681; NStZ-RR 2004, 78; Fischer aaO § 64 Rdn. 12).
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 100/13

    Teilrücknahme der Revision; Anordnung der Unterbringung in einer

    Die Strafkammer hätte erörtern müssen, ob der Angeklagte gemäß § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt unterzubringen war, da die getroffenen Feststellungen den für eine Unterbringung erforderlichen Hang nahe legen, also eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende und durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 2. März 2004 - 4 StR 518/03, NStZ 2004, 681; SSW-StGB/Schöch, § 64 Rn. 8).
  • BGH, 16.09.2008 - 4 StR 316/08

    Gebotener Härteausgleich bei der Strafzumessung (unzulässige Gesamtstrafenbildung

    Dieser Zusammenhang kann daher grundsätzlich nicht allein deshalb verneint werden, weil außer dem Alkoholmissbrauch noch weitere Persönlichkeitsmängel eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1; BGH NStZ 2004, 681).
  • BGH, 21.06.2011 - 2 StR 189/11

    Natürliche Handlungseinheit und Verklammerungswirkung (Freiheitsberaubung;

    Der Hang muss aber nicht die alleinige Tatursache sein; Mitursächlichkeit genügt (vgl. BGH NStZ 2004, 681 f.).
  • BGH, 01.12.2009 - 3 StR 458/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafklageverbrauch;

    Allein mit ihrem Fehlen kann indes die Verneinung eines Hanges nicht begründet werden (vgl. BGH NStZ 2004, 681 f.; NStZ-RR 2008, 198, 199).
  • BGH, 13.08.2014 - 4 StR 241/14

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erörterung im Urteil)

    Die Strafkammer hätte erörtern müssen, ob der Angeklagte gemäß § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt unterzubringen war, da die getroffenen Feststellungen den für eine Unterbringung erforderlichen Hang, also eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende und durch Übung erworbene intensive Neigung nahe legen, immer wieder (vorwiegend) Alkohol im Übermaß zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 2. März 2004 - 4 StR 518/03, NStZ 2004, 681; SSW-StGB/Kaspar, 2. Aufl., § 64 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 08.05.2013 - 4 StR 165/13

    Erpresserischer Menschenraub; Aufklärungspflicht des Gerichtes (Verlesung des

    Da das Verfahren sich nur noch gegen den erwachsenen Angeklagten richtet, verweist der Senat die Sache gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2004 - 4 StR 518/03).
  • LG Bochum, 07.09.2020 - 1 KLs 9/20
    Von einem solchen Hang ist auszugehen, wenn eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene, den Betroffenen gleichsam treibende intensive Neigung besteht, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. BGH, Beschluss vom 02.03.2004, Az.: 4 StR 518/03; BGH, Urteil vom 25.04.2017, Az.: 5 StR 433/16).
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