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Rechtsprechung
   BGH, 18.11.2003 - 1 StR 455/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3865
BGH, 18.11.2003 - 1 StR 455/03 (https://dejure.org/2003,3865)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2003 - 1 StR 455/03 (https://dejure.org/2003,3865)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03 (https://dejure.org/2003,3865)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 GG; Art. 8 EMRK; § 105 StPO; § 102 StPO
    Verwertungsverbot bei Verletzung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen nur bei Willkür (Gefahr im Verzug; Unverletzlichkeit der Wohnung; hypothetische Ersatzeingriffe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 449
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BGH, 18.11.2003 - 1 StR 455/03
    [ Redaktioneller Hinweis: Vgl. zur Frage eines Verwertungsverbotes auf Grund der Umgehung des Richtervorbehalts auch BGH HRRS 2007 Nr. 463 und Brüning HRRS 2007, 250 ff.].
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 18.11.2003 - 1 StR 455/03
    Denn die richterliche Durchsuchungsanordnung ist die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme (BVerfG NJW 2001, 1121 und NJW 2002, 3161 ).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 18.11.2003 - 1 StR 455/03
    Dann aber steht eine rechtsfehlerhafte Durchsuchung der Beschlagnahme und Verwertung der sichergestellten Beweismittel nicht entgegen (BVerfG NJW 1999, 273 ; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 94 Rdn. 21).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
    Auszug aus BGH, 18.11.2003 - 1 StR 455/03
    Denn die richterliche Durchsuchungsanordnung ist die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme (BVerfG NJW 2001, 1121 und NJW 2002, 3161 ).
  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Die strafgerichtliche Rechtsprechung geht daher davon aus, dass insbesondere das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers ein Verwertungsverbot nach sich ziehen kann (vgl. BGHSt 51, 285 ; BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03 -, NStZ 2004, S. 449 ).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Eine gemäß Art. 13 Abs. 2 GG, § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO grundsätzlich erforderliche richterliche Durchsuchungsanordnung lag nicht vor (vgl. BVerfGE 103, 142, 153; BGHR StPO § 105 Durchsuchung 4).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers ein Verwertungsverbot für notwendig gehalten (BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 4), was im Schrifttum ebenfalls vertreten wird (Schäfer in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 105 Rdn. 119; Pfeiffer, StPO 5. Aufl. § 105 Rdn. 7; grundsätzlich Roxin, Strafverfahrensrecht aaO S. 193 Rdn. 46; allgemein bei Willkür Nack in KK 5. Aufl. Vor § 94 Rdn. 11; Krekeler/Löffelmann in AnwK-StPO Einleitung Rdn. 141).

    Solches rechtfertigt - mangels besonderer ermittlungsbezogener Umstände (vgl. BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 4) - das vom Landgericht angenommene Beweisverwertungsverbot.

    (4) Dem - für andere Fallgestaltungen zur Einschränkung der Annahme von Beweisverwertungsverboten entwickelten - Aspekt eines möglichen hypothetischen rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs (vgl. BGHSt 31, 304, 306; BGH NStZ 1989, 375, 376; BGHR StPO § 105 Durchsuchung 4; Roxin, Strafverfahrensrecht aaO S. 182 Rdn. 21) kann bei solcher Verkennung des Richtervorbehalts keine Bedeutung zukommen (vgl. schon BGHSt 31 aaO; Roxin aaO S. 182 f. Rdn. 21; Gössel aaO Rdn. 178).

    Die gefundene Rechtsauffassung stimmt mit der vom 1. Strafsenat (BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 4) vertretenen überein.

  • OLG Hamburg, 29.01.2021 - 1 Ws 2/21

    Vorliegen eines Verwertungsverbots bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

    Insbesondere kann das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers ein Verwertungsverbot nach sich ziehen (vgl. BGHSt 51, 285, 292; BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03 -, NStZ 2004, 449, 450).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2003 - 2 ARs 323/03, 2 AR 210/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8311
BGH, 16.09.2003 - 2 ARs 323/03, 2 AR 210/03 (https://dejure.org/2003,8311)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2003 - 2 ARs 323/03, 2 AR 210/03 (https://dejure.org/2003,8311)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2003 - 2 ARs 323/03, 2 AR 210/03 (https://dejure.org/2003,8311)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 449
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1976 - 2 ARs 169/76

    Möglichkeit der Änderung der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - 2 ARs 323/03
    Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 86 ff.; 26, 374 f.; BGH Beschl. vom 2. April 2003 - 2 ARs 80/03).
  • BGH, 02.04.2003 - 2 ARs 80/03

    Antrag auf Übertragung der Untersuchung und Entscheidung (Erfordernis des Beginns

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - 2 ARs 323/03
    Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 86 ff.; 26, 374 f.; BGH Beschl. vom 2. April 2003 - 2 ARs 80/03).
  • BGH, 16.03.2011 - 2 ARs 41/11

    Zuständigkeitsübertragung im Strafbefehlsverfahren

    Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens nach § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Verhandlung begonnen hat (BGHSt 26, 374 f.; Senat NStZ 2004, 449; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 12 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 16.09.2003 - 2 AR 210/03

    Zulässigkeit der Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2

    2 ARs 323/03 2 AR 210/03.
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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2003 - 2 AR 323/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,45738
BGH, 16.09.2003 - 2 AR 323/03 (https://dejure.org/2003,45738)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2003 - 2 AR 323/03 (https://dejure.org/2003,45738)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2003 - 2 AR 323/03 (https://dejure.org/2003,45738)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) auf ein anderes Gericht im Strafbefehlsverfahren

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 449
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.09.2003 - 2 AR 210/03

    Zulässigkeit der Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - 2 AR 323/03
    Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter BGH - 16.09.2003 - AZ: 2 AR 210/03.
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