Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.06.2004

Rechtsprechung
   BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03   

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https://dejure.org/2004,2019
BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03 (https://dejure.org/2004,2019)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2004 - 1 StR 466/03 (https://dejure.org/2004,2019)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03 (https://dejure.org/2004,2019)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG; § 24a Abs. 2 StVG; § 264 StPO
    Keine verfahrensrechtliche Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln und der zeitgleich begangenen Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung von berauschenden Mitteln (Tat im prozessualen Sinne; innerer Zusammenhang zum ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorlegungsfrage zur Tatidentität bei zeitgleich begangenen Betäubungsmitteldelikten; Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Führen eines Fahrzeugs unter der Wirkung berauschender Mittel; Strafklageverbrauch für Ordnungswidrigkeit nach Erlass eines Strafbefehls

  • blutalkohol PDF, S. 279

    Verneinung von Tatidentität i. S. d. § 264 StPO zwischen § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG und § 24a Abs. 2 StVG

  • Judicialis

    StPO § 153a Abs. 1; ; StPO § 153a Abs. 1 Satz 5; ; StPO § 264; ; StVG § 24a Abs. 2; ; GVG § 121 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 264 Abs. 1
    Keine Tatidentität zwischen Führen eines Kraftfahrzeugs unter BtM-Einfluss und gleichzeitigem Besitz von BtM

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Keine Tatindentität zwischen Mitführen von Betäubungsmitteln und Führen eines Kfz unter dem Einfluss berauschender Mittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 694
  • NZV 2005, 52
  • StV 2005, 256
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 14.08.2001 - Ss 196/01

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines Verstoßes gegen das

    Auszug aus BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03
    Das Oberlandesgericht Stuttgart beabsichtigt, die Rechtsbeschwerde als unbegründet zu verwerfen, sieht sich aber daran durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 14. August 2001 - Ss 196/01, StV 2002, 240, 241 gehindert.
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 209/11

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel (Verhältnis

    Dieser innere Bedingungszusammenhang begründet die Tateinheit, die die Verurteilung wegen der Ordnungswidrigkeit ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 533/08; zur Identität der prozessualen Tat: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06; BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03, NStZ 2004, 694 m. Anm. Bohnen; vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, NStZ 2009, 705).
  • BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08

    Einstellung des Verfahrens (Strafklageverbrauch); Doppelbestrafungsverbot; ne bis

    Allerdings besteht zwischen diesen Delikten dann keine verfahrensrechtliche Identität, wenn das Mitsichführen der Betäubungsmittel in keinem inneren Beziehungs- bzw. Bedingungszusammenhang mit dem Fahrvorgang steht (vgl. BGH NStZ 2004, 694, 695 zu § 24a Abs. 2 StVG mit Anm. Bohnen).
  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Abzugrenzen ist eine derartige Überschneidung jedoch von einem Zusammenfallen zweier Tatbestände, bei dem der Täter den einen Tatbestand nur gelegentlich der anderen Tat verwirklicht (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03, NStZ 2004, 694; Urteil vom 5. August 2010 - 3 StR 210/10, juris Rn. 16).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2004 - 5 StR 173/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6463
BGH, 08.06.2004 - 5 StR 173/04 (https://dejure.org/2004,6463)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2004 - 5 StR 173/04 (https://dejure.org/2004,6463)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - 5 StR 173/04 (https://dejure.org/2004,6463)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 29 BtMG
    Lückenhafte Strafzumessung (hinreichende Erörterung einer engmaschigen polizeilichen Überwachung beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; praktischer Ausschluss der Gefährdung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 694
  • StV 2004, 604 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.01.1990 - 2 StR 588/89

    Aufhebung des Strafausspruchs nach Einlegung der Revision

    Auszug aus BGH, 08.06.2004 - 5 StR 173/04
    Zwar hat der Tatrichter zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt, daß das Rauschgift sichergestellt werden konnte (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10).
  • BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99

    Gewaltsamer Schmuggel; Beisichführen einer Waffe; Steuerhinterziehung:

    Auszug aus BGH, 08.06.2004 - 5 StR 173/04
    Dieser Gesichtspunkt ist - neben der (späteren) Sicherstellung des Rauschgiftes - ein bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt, der im Rahmen der Strafzumessung zu erörtern gewesen wäre (vgl. BGH StV 2000, 555).
  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15

    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Eigentums- oder Körperverletzungsdelikten in

    Das Landgericht hat nicht erkennbar bedacht, dass die polizeiliche Überwachung der Tat angesichts des damit verbundenen Wegfalls einer Gefahr für den Zeugen H. zugunsten des Angeklagten in die Strafzumessung einzustellen war (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694 mwN).
  • BGH, 21.11.2023 - 2 StR 447/23

    Annahme eines schweren Bandendiebstahls; Bandenabrede durch die in wechselnder

    Es kann indes einen über die Sicherstellung - hier der Tatbeute - hinausgehenden Strafmilderungsgrund darstellen, wenn die polizeiliche Überwachung der Tat mit dem Wegfall einer Gefahr für Rechtsgüter des Tatopfers verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 493/15 Rn. 58; zu überwachten Betäubungsmittelgeschäften z.B. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694).
  • BGH, 06.01.2022 - 5 StR 2/21

    Gewährenlassen des Täters beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (kein Anspruch

    bb) Allerdings kann eine engmaschige und lückenlose polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts ein bestimmender Strafzumessungsgrund zugunsten des Angeklagten sein, dem neben der Sicherstellung der Drogen ein eigenes Gewicht zukommt, wenn hierdurch eine tatsächliche Gefahr für das Rechtsgut der Volksgesundheit durch das In-Verkehr-Gelangen der Betäubungsmittel nicht bestand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. August 2020 - 2 StR 257/20, NStZ 2021, 54 f.; vom 24. Januar 2017 - 2 StR 477/16; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09, NStZ-RR 2010, 51 f.; vom 9. Januar 2008 - 5 StR 508/07, NStZ-RR 2008, 153 f.; vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 360 mwN; Weber/Kornprobst/Maier, 6. Aufl., BtMG, Vorbemerkungen zu §§ 29 ff. Rn. 1032).
  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Amphetamin als ein

    Zum anderen kann zwar keine engmaschige und lückenlose Observation des Kuriers, die einem In-Verkehr-Gelangen der Betäubungsmittel sicher entgegensteht, neben einer Sicherstellung der Drogen in bestimmendem Maße unrechtsreduzierend zu berücksichtigen sein (vgl. insofern BGH, Urteile vom 28. September 2022 - 2 StR 127/22, NStZ 2023, 340 Rn. 21; vom 22. Juni 2022 - 5 StR 9/22, juris Rn. 14; vom 6. Januar 2022 - 5 StR 2/21, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 41 Rn. 12 ff.; Beschluss vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694).
  • BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13

    Strafzumessung (polizeiliche Überwachung der Tat als Strafmilderungsgrund; Angabe

    Mit der Überwachung des Drogentransports und der Telekommunikation durch die Polizei sowie der vollständigen Sicherstellung der Betäubungsmittel sind jedoch wesentliche Strafmilderungsgründe unerwähnt geblieben, deren Berücksichtigung sich aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 561/08; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09, Rn. 16; vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, NStZ-RR 2012, 153; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 965 ff. mwN).
  • BGH, 19.08.2020 - 2 StR 257/20

    Urteilsgründe; Grundsätze der Strafzumessung (Sicherstellung der zum

    Hätte eine so engmaschige Überwachung stattgefunden, dass eine tatsächliche Gefährdung durch das Rauschgift ausgeschlossen war, wäre dies neben der (späteren) Sicherstellung des Rauschgiftes ein bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt, der im Rahmen der Strafzumessung zu erörtern wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694).
  • OLG Hamburg, 26.11.2019 - 2 Rev 41/19

    Strafverfahren über Betäubungsmittelhandel: Zustellungen an den Verteidiger nach

    a) Rechtsfehlerhaft hat das Landgericht zunächst nicht zugunsten des Angeklagten gewürdigt, dass nach den Feststellungen der verurteilungsgegenständliche Verkauf von Marihuana durch den Angeklagten an einen verdeckt auftretenden Polizeibeamten erfolgte und daher Verkauf und Übergabe in einer Weise unter polizeilicher Überwachung durchgeführt worden sind, nach der eine tatsächlich von dem Betäubungsmittel ausgehende Gefährdung ausgeschlossen war, was regelmäßig neben dem Umstand der - vom Landgericht berücksichtigten - tatsächlichen Sicherstellung der Betäubungsmittel einen weiteren bestimmenden Strafzumessungsgrund darstellt (vgl. BGH Beschl. v. 8. Juni 2004, Az.: 5 StR 173/04; vgl. Körner/Patzak/Volkmer-Patzak, Betäubungsmittelgesetz § 29 BtMG Rn. 284).
  • BGH, 10.09.2014 - 5 StR 383/14

    Lückenhafte Strafzumessungserwägungen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Das Landgericht hat nicht erkennbar bedacht, dass die bei beiden abgeurteilten Taten erfolgte Sicherstellung aller gehandelten und verwahrten Betäubungsmittel angesichts damit verbundenen Wegfalls jeglicher Gefahr für die Allgemeinheit einen bestimmenden Strafzumessungsgrund zugunsten des Angeklagten darstellt (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694 mwN), der auch schon bei der Strafrahmenwahl zu würdigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 5 StR 568/10, StV 2011, 622 mwN).
  • BGH, 16.11.2022 - 3 StR 364/22

    Polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts als bestimmender

    Es kann dahinstehen, ob es sich bei einer engmaschigen polizeilichen Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund handelt, dem neben der Sicherstellung der Betäubungsmittel eigenes Gewicht zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 20. August 2019 - 1 StR 209/19, NStZ 2020, 231 Rn. 17; Beschlüsse vom 19. August 2020 - 2 StR 257/20, NStZ 2021, 54 Rn. 7; vom 16. Januar 2019 - 2 StR 488/18, juris Rn. 8; vom 24. Januar 2017 - 2 StR 477/16, juris Rn. 2 f.; vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 360; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 1032).
  • BGH, 30.08.2016 - 5 StR 264/16

    Engmaschigkeit einer Polizeiüberwachung bei einer Rauschgiftübernahme

    Auch in Ansehung der aus den Urteilsgründen ersichtlichen Observationsmaßnahme vom 6. Dezember 2014 (UA S. 45) war die polizeiliche Überwachung nicht so engmaschig, dass eine Gefährdung durch das Rauschgift bei dessen Übernahme durch die Angeklagten ausgeschlossen war (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694); tatsächlich gelangte das an diesem Tag gelieferte Marihuana in den Verkehr.
  • BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04

    Einkopieren des Strafregisterauszuges in Urteilsgründe

  • LG Hamburg, 19.03.2021 - 612 KLs 22/20

    Verurteilung wegen bandenmäßiges Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

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