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   BGH, 20.07.2004 - 4 StR 249/04   

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https://dejure.org/2004,4710
BGH, 20.07.2004 - 4 StR 249/04 (https://dejure.org/2004,4710)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2004 - 4 StR 249/04 (https://dejure.org/2004,4710)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - 4 StR 249/04 (https://dejure.org/2004,4710)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 346 StPO; § 302 StPO
    Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts (wirksame Rechtsmittelrücknahme: Feststellung durch das Revisionsgericht, Zuständigkeit, Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO analog; erfolglose Widereinsetzung in den vorigen Stand)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zweifel an der Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten - Rücknahme einer Revision, um in der Justizvollzugsanstalt eine Ausbildung zu absolvieren - Klärung der Wirksamkeit durch das Revisionsgericht - Möglichkeit einen Antrag auf Entscheidung ...

  • Judicialis

    StPO § 346 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 1 § 346 Abs. 1
    Unwiderruflichkeit einer Rechtsmittelrücknahme; Zuständigkeit für die Feststellung einer wirksamen Rechtsmittelrücknahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 113
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09

    Wirksame Revisionsrücknahmeerklärung trotz behaupteter Eigenmächtigkeit des

    Daher stellt der Senat die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme zur verbindlichen Klärung in der Beschlussformel fest (vgl. BGH NStZ 2001, 104; 2005, 113).
  • BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04

    Abschließende, feststellende Entscheidung über eine wirksame Revisionsrücknahme

    Jedenfalls ist das Rechtsmittelgericht nach einer Entscheidung durch den judex a quo und bei Fortbestehen des Streites zur abschließenden Entscheidung über die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme berufen (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Juli 2004 - 4 StR 249/04).
  • BGH, 17.02.2011 - 4 StR 691/10

    Wirksame Rücknahme der Revision durch einen Analphabeten (Entscheidung des

    Wird die Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten in Zweifel gezogen, so ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Sache des Revisionsgerichts, hierüber eine feststellende Erklärung zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 1991 - 3 StR 354/90, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8; vom 20. Juli 2004 - 4 StR 249/04, NStZ 2005, 113; und vom 20. September 2007 - 4 StR 297/07, NStZ 2009, 51; vgl. auch KK-Paul, StPO, 6. Aufl., § 302 Rn. 14a).

    Jedenfalls ist nach einer Entscheidung durch den iudex a quo und bei Fortbestehen des Streites das Rechtsmittelgericht zur abschließenden Entscheidung über die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme berufen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2004 - 4 StR 249/04, NStZ 2005, 113; und vom 8. März 2005 - 4 StR 573/04, NStZ-RR 2005, 211).

  • BGH, 23.03.2022 - 3 StR 29/22

    Zweifel an der Wirksamkeit der Rücknahme der Revision eines Verfahrensbeteiligten

    Ob eine solche Entscheidung im Revisionsverfahren in analoger Anwendung des § 346 Abs. 2 StPO einen entsprechenden (fristgebundenen) Antrag voraussetzt oder aber die Entscheidung des Revisionsgerichts formlos und ohne Einhaltung einer Frist herbeigeführt werden kann, bedarf hier keiner Entscheidung (s. insgesamt BGH, Beschluss vom 20. Juli 2004 - 4 StR 249/04, NStZ 2005, 113 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 3 StR 426/12, juris Rn. 5 ff.); denn mangels förmlicher Zustellung des Beschlusses ist nach dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensgang von einer Einhaltung der Wochenfrist auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 StR 34/17, NStZ-RR 2017, 320, 321).

    Da das Landgericht bereits zum einen über die Kosten der Revision entschieden und zum anderen die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme festgestellt hat, hat es damit sein Bewenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, juris Rn. 13; vom 18. März 2015 - 3 StR 76/15, juris Rn. 3; vom 20. Juli 2004 - 4 StR 249/04, NStZ 2005, 113, 114).

  • BGH, 20.09.2007 - 4 StR 297/07

    Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts (wirksame

    Jedenfalls ist das Revisionsgericht nach einer Entscheidung durch den judex a quo und bei Fortbestehen des Streits zur abschließenden Entscheidung über die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme berufen (vgl. BGH NStZ 2005, 113; NStZ-RR 2005, 211).
  • BGH, 14.09.2006 - 4 StR 300/06

    Zuständigkeit für das Feststellen einer wirksamen Rechtsmittelrücknahme

    Wird die Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten in Zweifel gezogen, so ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Sache des Revisionsgerichts, hierüber eine feststellende Klärung zu treffen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 2004 - 4 StR 249/04, NStZ 2005, 113 und vom 8. März 2005 - 4 StR 573/04, NStZ-RR 2005, 211).
  • OLG Koblenz, 13.10.2016 - 2 OLG 4 Ss 150/16

    Revision in Strafsachen: Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über die

    Wird die Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten in Zweifel gezogen, so ist es Sache des Rechtsmittelgerichts, hierüber eine feststellende Erklärung zu treffen (vgl. für die Revision BGH, Beschlüsse 3 StR 354/90 vom 10.04.1991, BGHR StPO § 302 Abs. 1 S. 1 Rechtsmittelverzicht 8; 4 StR 249/04 vom 20.07.2004, NStZ 2005, 113; 4 StR 297/07 vom 20.09.2007, NStZ 2009, 51; 4 StR 691/10 vom 17.02.2011, juris Rn. 4 ).
  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 447/20

    Revision (Zurücknahme und Verzicht: Entscheidung des Revisionsgerichts bei Streit

    Dies gilt auch in Fällen, in denen der Streit über die Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung nach einer feststellenden Entscheidung des iudex a quo fortbesteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2011 ? 4 StR 691/10, wistra 2011, 314; vom 20. September 2007 ? 4 StR 297/07, NStZ 2009, 51; vom 8. März 2005 ? 4 StR 573/04, NStZ-RR 2005, 211, 212; vom 20. Juli 2004 ? 4 StR 249/04, wistra 2004, 434).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.02.2004 - 5 StR 563/03   

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https://dejure.org/2004,6580
BGH, 03.02.2004 - 5 StR 563/03 (https://dejure.org/2004,6580)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2004 - 5 StR 563/03 (https://dejure.org/2004,6580)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2004 - 5 StR 563/03 (https://dejure.org/2004,6580)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 176 StGB; § 261 StPO
    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Beweiswürdigung: fehlerhafter Teilfreispruch infolge der Möglichkeit, bei der Beurteilung von Serienstraftaten eine Verurteilung auf Mindestfeststellungen zu stützen; Kognitionspflicht)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes; Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen in Tateinheit mit Beischlaf zwischen Verwandten; Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe; Einstellung weiterer Anklagevorwürfe; Verjährung der Tat; ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 113
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 12.12.2012 - 5 StR 544/12

    Unzureichende Beweiswürdigung (schwerer sexueller Missbrauch;

    Angesichts der unvollständigen Darstellung der Aussagen des Nebenklägers im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung ist dem Senat eine revisionsgerichtliche Überprüfung auch dahingehend verwehrt, ob - insbesondere angesichts der zum Teil eher geringfügig erscheinenden Abweichungen (Schlafzimmer statt Wohnzimmer) - das Landgericht dem Gebot der erschöpfenden Beweiswürdigung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 3/12, NStZ-RR 2012, 150, 151) ausreichend nachgekommen ist und danach selbst Mindestfeststellungen zu den weiteren angeklagten Taten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2004 - 5 StR 563/03, NStZ 2005, 113, und Beschlüsse vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94, BGHR StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 4, sowie vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 109 f.) nicht hat treffen können.
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