Rechtsprechung
BGH, 23.11.2004 - 1 StR 331/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 212 StGB; § 213 StGB; § 46 StGB; § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Heimtückemord und Rechtsfolgenlösung (BGHSt 30, 105: außergewöhnliche Strafmilderung zu einer zeitigen Freiheitsstrafe von 12 Jahren; restriktive Anwendung insbesondere bei anderweitigen Konfliktausweichmöglichkeiten des Täters) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Milderung der Strafe für einen heimtückischen Mord wegen Vorliegens außergewöhnlicher Umstände; Strafmilderung für in großer Verzweiflung begangene oder aus gerechtem Zorn auf Grund einer schweren Provokation verübte Taten; Möglichkeit der abschließenden Definition oder ...
- Judicialis
StGB § 211; ; StGB § 35 Abs. 1; ; StGB § 49 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 213; ; StGB § 49 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 34; ; StGB § 35
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 1
Voraussetzungen für eine zeitige Freiheitsstrafe beim Heimtückemord - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 154
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege …
Auszug aus BGH, 23.11.2004 - 1 StR 331/04
Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Heimtückemordes unter Bezugnahme auf die vom Großen Senat für Strafsachen (BGHSt 30, 105) entwickelten Grundsätze zur außergewöhnlichen Strafmilderung zu einer zeitigen Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt.Die vom Großen Senat des Bundesgerichtshofs (BGHSt 30, 105) entwickelte Rechtsfolgenlösung trägt dem Umstand Rechnung, daß das Mordmerkmal der Heimtücke auch in Fällen erfüllt sein kann, bei denen die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe wegen des sonstigen Gepräges der Tat das aus dem Grundgesetz abzuleitende Verbot unverhältnismäßigen staatlichen Strafens verletzen würde.
- BGH, 02.09.1981 - 3 StR 35/81
Verurteilung wegen heimtückisch begangenen Mordes - Voraussetzungen für das …
Auszug aus BGH, 23.11.2004 - 1 StR 331/04
Vielmehr kann das Gewicht des Mordmerkmals der Heimtücke nur durch Entlastungsfaktoren, die den Charakter außergewöhnlicher Umstände haben, so verringert werden, daß jener Grenzfall eintritt, in welchem die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe trotz der Schwere des tatbestandsmäßigen Unrechts wegen erheblich gemilderter Schuld unverhältnismäßig wäre (vgl. BGH NStZ 1982, 69).Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Tatrichter aufgrund einer umfassenden Würdigung der Tat sowie der zu ihr hinführenden Umstände zu prüfen (BGH NStZ 1982, 69; BGH NStZ 1984, 20;… BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 2 und 3).
- BGH, 25.03.2003 - 1 StR 483/02
Urteil im "Haustyrannen"-Mordfall aufgehoben
Auszug aus BGH, 23.11.2004 - 1 StR 331/04
Auf die vom Großen Senat für Strafsachen im Wege verfassungskonformer Rechtsanwendung eröffnete Möglichkeit, anstatt der an sich verwirkten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Strafe aus dem in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB bestimmten Strafrahmen zuzumessen, darf nicht voreilig ausgewichen werden (BGH NStZ 2003, 482; 484; NStZ 1984, 20). - BGH, 19.01.1995 - 4 StR 589/94
Beweiswürdigung - Alibi - Mord - Mordmerkmal - Niedrige Beweggründe - Notstand - …
Auszug aus BGH, 23.11.2004 - 1 StR 331/04
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Tatrichter aufgrund einer umfassenden Würdigung der Tat sowie der zu ihr hinführenden Umstände zu prüfen (BGH NStZ 1982, 69; BGH NStZ 1984, 20; BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 2 und 3). - BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke - Annahme verminderter Schuldfähigkeit - …
Auszug aus BGH, 23.11.2004 - 1 StR 331/04
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Tatrichter aufgrund einer umfassenden Würdigung der Tat sowie der zu ihr hinführenden Umstände zu prüfen (BGH NStZ 1982, 69; BGH NStZ 1984, 20; BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 2 und 3).
- BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17
LKA-Beamter wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt
Es müssten schuldmindernde Umstände besonderer Art vorliegen, die in ihrer Gewichtung gesetzlichen Milderungsgründen vergleichbar sind und im Hinblick auf die überragende Bedeutung des geschützten Rechtsguts nicht voreilig bejaht werden dürfen (…BGH, Urteile vom 10. Mai 2005 - 1 StR 30/05, BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 7; vom 23. November 2004 - 1 StR 331/04, NStZ 2005, 154, 155). - BGH, 06.04.2016 - 5 StR 504/15
Verurteilung eines LKA-Beamten wegen Mordes aufgehoben
Es müssen schuldmindernde Umstände besonderer Art vorliegen, die in ihrer Gewichtung gesetzlichen Milderungsgründen vergleichbar sind und im Hinblick auf die überragende Bedeutung des geschützten Rechtsguts nicht voreilig bejaht werden dürfen (…BGH, Urteile vom 10. Mai 2005 - 1 StR 30/05, BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 7; vom 23. November 2004 - 1 StR 331/04, NStZ 2005, 154, 155). - BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06
(Keine) Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei der …
Folgerichtig ist in der Vergangenheit bei § 211 StGB von einer Verurteilung zu lebenslanger Haft nur dann abgesehen worden, wenn die konkrete Tatschuld bei Subsumtion unter den Tatbestand dem durch die Mordmerkmale vorgegebenen Unrechtsgehalt ausnahmsweise nicht entsprach und die Verhängung der absoluten Strafe deshalb unverhältnismäßig gewesen wäre (vgl. BGHSt 30, 105 ff. für das Mordmerkmal der "Heimtücke"; BGH, NStZ 2005, S. 154, 155;… BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 3).
- BGH, 19.08.2020 - 5 StR 219/20
Möglichkeit einer ausnahmsweisen Strafmilderung beim Heimtückemord …
Der Bundesgerichtshof hat in der Folge diese Maßstäbe weiter konkretisiert und dabei insbesondere betont, dass auf die vom Großen Senat für Strafsachen im Wege verfassungskonformer Rechtsanwendung eröffnete Möglichkeit, anstatt der an sich verwirkten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Strafe aus dem in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB bestimmten Strafrahmen zuzumessen, nicht voreilig ausgewichen werden dürfe (…BGH, Urteile vom 10. Mai 2005 - 1 StR 30/05, BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 7; vom 23. November 2004 - 1 StR 331/04, NStZ 2005, 154). - BGH, 10.05.2005 - 1 StR 30/05
Rechtsfolgenlösung beim Mord (BGHSt 30, 105; Heimtücke und Eifersucht; Herkunft …
Auf die vom Großen Senat für Strafsachen im Wege verfassungskonformer Rechtsanwendung eröffnete Möglichkeit, anstatt der an sich verwirkten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Strafe aus dem in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB bestimmten Strafrahmen zuzumessen, darf nicht voreilig ausgewichen werden (BGH NStZ 2005, 154; NStZ 2003, 482; 484; NStZ 1984, 20). - BGH, 01.12.2005 - 3 StR 243/05
Mord (Heimtücke; Strafzumessung; Rechtsfolgenlösung); rechtfertigender Notstand …
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, dass bei einem Heimtückemord im Regelfall auf eine lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen ist und eine Abweichung nur bei Entlastungsfaktoren, die den Charakter außergewöhnlicher Umstände aufweisen und die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig erscheinen lassen, und nur auf Grund einer umfassenden Würdigung der Tat möglich ist (vgl. BGH NStZ 2005, 154;… BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 5 m. w. N.). - LG Mönchengladbach, 05.09.2019 - 32 KLs 15/18 Es müssen schuldmindernde Umstände besonderer Art vorliegen, die in ihrer Gewichtung gesetzlichen Milderungsgründen vergleichbar sind (BGH, NStZ 2005, 154, Rz. 8 - juris).
- LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Tatrichter auf Grund einer umfassenden Würdigung der Tat sowie der zu ihr hinführenden Umstände zu prüfen (BGH NStZ 2005, 154, 155 m.w.N.). - LG Köln, 17.10.2019 - 321 Ks 5/19 Es müssen schuldmindernde Umstände besonderer Art vorliegen, die in ihrer Gewichtung gesetzlichen Milderungsgründen vergleichbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2004 - 1 StR 331/04 -, juris mwN).