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   OLG Rostock, 08.11.2004 - 1 Ss 364/04 I 138/04   

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https://dejure.org/2004,8212
OLG Rostock, 08.11.2004 - 1 Ss 364/04 I 138/04 (https://dejure.org/2004,8212)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.11.2004 - 1 Ss 364/04 I 138/04 (https://dejure.org/2004,8212)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. November 2004 - 1 Ss 364/04 I 138/04 (https://dejure.org/2004,8212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellungen in einen Urteilstatbestand; Tatbestand der falschen Verdächtigung; Behaupten von Tatsachen im Sinne einer falschen Verdächtigung

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 164 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urteilsgründe bei Verurteilung wegen falscher Verdächtigung - keine Tatsachenbehauptung bei Offenlegung der Indiztatsache - fehlende Täterschaft des Verdächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 335
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG Brandenburg, 26.05.2016 - 34 C 40/15

    Strafanzeige, falsche Verdächtigung, Erstattung Verteidigerkosten, Schmerzensgeld

    Insofern war die Klägerin als Verdächtigte somit tatsächlich nicht Täterin der ihr vom Beklagten vorgeworfenen rechtswidrigen Tat ( BGH , BGHSt 35, Seite 50; OLG Rostock , NStZ 2005, Seite 335 = StraFo 2005, Seite 81 ).
  • OLG Koblenz, 06.12.2010 - 2 Ss 108/10

    Anforderungen an die Verurteilung wegen falscher Verdächtigung

    Der Tatbestand des § 164 Abs. 1 StGB ist - unbeschadet selbst bewusst wahrheitswidriger Behauptungen des Verdächtigenden - nur dann erfüllt, wenn der Verdächtigte tatsächlich nicht Täter der ihm vorgeworfenen rechtswidrigen Tat ist (vgl. BGHSt 35, 50 ; OLG Rostock NStZ 2005, 335, zit. n. Juris Rdnr. 11).
  • AG Brandenburg, 19.12.2022 - 34 C 20/20

    Friseur - Aufklärung und Vorsichtsmaßnahmen: Haare chlorieren

    Insofern war die Klägerin als Verdächtigte aber tatsächlich nicht Täterin der ihr von der Beklagten vorgeworfenen rechtswidrigen Tat ( BGH , BGHSt 35, Seite 50; OLG Rostock , NStZ 2005, Seite 335 = StraFo 2005, Seite 81; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.05.2016, Az.: 34 C 40/15, u.a. in: ZAP EN-Nr. 554/2016 = NJOZ 2016, Seiten 1035 = BeckRS 2016, Nr. 9705 = "juris" ).
  • LG München I, 28.12.2021 - 5 HKO 19057/18

    Äußerungen und aktienrechtliche Treuepflicht

    Falsche Schlussfolgerungen können nicht als Tatsachenbehauptung im Sinne des § 164 StGB angesehen werden (vgl. OLG Rostock NStZ 2005, 335, 336; Zopf in: Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl., § 164 Rdn. 18; Bosch/Schittenhelm in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 164 Rdn. 17), weshalb auch die Staatsanwaltschaft H. von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Beklagten zu 2) auf die Anzeige von Herrn Prof. Dr. C. absah.
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