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   OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04   

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OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04 (https://dejure.org/2005,6164)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.02.2005 - 1 AK 23/04 (https://dejure.org/2005,6164)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Februar 2005 - 1 AK 23/04 (https://dejure.org/2005,6164)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Auslieferung eines strafrechtlich Verfolgten in die Ukraine; Aufhebung eines Strafbefehls; Bestehen eines Auslieferungshindernisses

  • ra.de
  • kanzlei-glathe.de PDF

    § 73 S 1 IRG; Art 8 Abs 1 MRK
    Internationale Rechtshilfe: Unzulässigkeit der Auslieferung wegen einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Kindes der Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MRK Art. 8 Abs. 1; IRG § 73 S. 1
    Unzulässigkeit der Auslieferung wegen drohender lebensbedrohlicher Erkrankung

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 351
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04
    Hinzu kommt aber vorliegend die lebensbedrohliche Erkrankung des Kindes an Leukämie und die nahe liegende Besorgnis, sowohl eine Trennung von Mutter und Kind als auch eine Begleitung in einen neuen und fremden Lebenskreis mit unsicherer medizinischer Betreuung und Pflege würde zu einem erneuten Ausbruch der Erkrankung führen und damit das Kind in die nahe Gefahr des Todes bringen (vgl. hierzu auch Hessischer VGH FamRZ 1999, 596, vollst. abgedruckt bei juris; VGH Mannheim InfAuslR 2004, 389; BVerwG FamRZ 1998, 611 f.).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung bei einem Abwesenheitsurteil aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04
    Eine etwaige Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung in Strafverfolgungssachen scheidet aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221 ff.; Senat StV 2004, 444 f.).
  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04
    Eine etwaige Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung in Strafverfolgungssachen scheidet aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221 ff.; Senat StV 2004, 444 f.).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2003 - 3 Ausl 116/01

    Oberlandesgericht erklärt Auslieferung nach Bulgarien zur Vollstreckung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04
    Ein unmittelbarer Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit liegt nicht vor, da die gegen die Verfolgte erhobenen Tatvorwürfe nicht als derart geringfügig angesehen werden können, dass sie - auch eingedenk der damit verbundenen Belastungen - ihre Auslieferung an die Ukraine nicht mehr rechtfertigen könnten und als unangemessen angesehen werden müssten (OLG Stuttgart Justiz 2003, 454 f.).
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04
    Damit ist eine Auslieferung unzulässig, wenn diese fundamentalen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung oder dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard auf dem Gebiet der Menschenrechte widerspricht (BVerfGE 75, 1 ff. = NJW 1987, 2155 ff.; OLG Düsseldorf NJW 1990, 1429 ff.; Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 73 Rn. 2 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.1989 - 4 Ausl (A) 231/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04
    Damit ist eine Auslieferung unzulässig, wenn diese fundamentalen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung oder dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard auf dem Gebiet der Menschenrechte widerspricht (BVerfGE 75, 1 ff. = NJW 1987, 2155 ff.; OLG Düsseldorf NJW 1990, 1429 ff.; Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 73 Rn. 2 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2004 - 13 S 990/04

    Abschiebungshindernis des mitsorgeberechtigten Vaters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04
    Hinzu kommt aber vorliegend die lebensbedrohliche Erkrankung des Kindes an Leukämie und die nahe liegende Besorgnis, sowohl eine Trennung von Mutter und Kind als auch eine Begleitung in einen neuen und fremden Lebenskreis mit unsicherer medizinischer Betreuung und Pflege würde zu einem erneuten Ausbruch der Erkrankung führen und damit das Kind in die nahe Gefahr des Todes bringen (vgl. hierzu auch Hessischer VGH FamRZ 1999, 596, vollst. abgedruckt bei juris; VGH Mannheim InfAuslR 2004, 389; BVerwG FamRZ 1998, 611 f.).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2003 - 4 Ws 65/04

    Anfechtbarkeit einer Auslagenentscheidung bei fehlender Anfechtbarkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04
    Die in der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthaltenen Gewährleistungen können nach Auffassung des Senats jedenfalls dann zu einem Auslieferungshindernis führen, wenn der Verstoß den Kernbestand der Garantie berührt (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart Justiz 2004, 361 ff.; vgl. auch dass NStZ-RR 2004, 345; vgl. EGMR Urt. vom 26.09.1989 Fall Soering ./. Vereinigtes Königreich EuGrZ 1989, 314 ff.; Fürstlich Liechtensteinischer Oberster Gerichtshof NStZ 1999, 358 f.; Grützner/Pötz-Vogel, IRG, § 73 Rn. 49, Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 73 Rn. 18, 46) und zwar auch dann, wenn der ersuchte Staat nicht der MRK beigetreten ist (EGMR a.a.O.: Auslieferung eines Verfolgten von Großbritannien in die USA bei dort drohender Todesstrafe).
  • EGMR, 07.07.1989 - 14038/88

    Jens Söring

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04
    Die in der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthaltenen Gewährleistungen können nach Auffassung des Senats jedenfalls dann zu einem Auslieferungshindernis führen, wenn der Verstoß den Kernbestand der Garantie berührt (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart Justiz 2004, 361 ff.; vgl. auch dass NStZ-RR 2004, 345; vgl. EGMR Urt. vom 26.09.1989 Fall Soering ./. Vereinigtes Königreich EuGrZ 1989, 314 ff.; Fürstlich Liechtensteinischer Oberster Gerichtshof NStZ 1999, 358 f.; Grützner/Pötz-Vogel, IRG, § 73 Rn. 49, Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 73 Rn. 18, 46) und zwar auch dann, wenn der ersuchte Staat nicht der MRK beigetreten ist (EGMR a.a.O.: Auslieferung eines Verfolgten von Großbritannien in die USA bei dort drohender Todesstrafe).
  • VGH Hessen, 05.03.1998 - 3 UE 3442/97

    Feststellung von Abschiebungshindernissen nach AuslG 1990 § 53 Abs 4:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.02.2005 - 1 AK 23/04
    Hinzu kommt aber vorliegend die lebensbedrohliche Erkrankung des Kindes an Leukämie und die nahe liegende Besorgnis, sowohl eine Trennung von Mutter und Kind als auch eine Begleitung in einen neuen und fremden Lebenskreis mit unsicherer medizinischer Betreuung und Pflege würde zu einem erneuten Ausbruch der Erkrankung führen und damit das Kind in die nahe Gefahr des Todes bringen (vgl. hierzu auch Hessischer VGH FamRZ 1999, 596, vollst. abgedruckt bei juris; VGH Mannheim InfAuslR 2004, 389; BVerwG FamRZ 1998, 611 f.).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.1985 - 1 AK 4/85
  • OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 1 AK 8/96
  • OLG Hamm, 23.08.2016 - 2 Ausl 125/16

    Haftbedingungen in rumänischen Gefängnissen verhindern Auslieferung

    Damit ist eine Auslieferung unzulässig, wenn diese fundamentalen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung oder dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard auf dem Gebiet der Menschenrechte widerspricht (vgl. BVerfG NJW 1975, 1; OLG Karlsruhe, NStZ 2005, 351; OLG Hamm, Strafverteidiger 2008, 648; OLG Düsseldorf, NJW 1990, 1429).
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2017 - 1 Ws 235/16

    Vollstreckungsübernahme einer in den Niederlanden verhängten Freiheitsstrafe:

    Ein Verstoß gegen wesentliche Grundsätze der deutschen Rechtsordnung könnte sich insoweit ergeben, als die Vollstreckung des ausländischen Erkenntnisses eine unerträgliche Härte, mithin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darstellen könnte (vgl. Senat NStZ 2005, 351 sowie Beschluss vom 08.11.2012, 1 AK 19/12, abgedruckt bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2016 - 1 AK 127/15

    Auslieferungsersuchen zur Strafverfolgung: Voraussetzungen erneuter

    Danach kann nicht davon ausgegangen werden, dass dem Verfolgten im Falle seiner Überstellung Gefahr für sein Leben oder schwerste gesundheitliche Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf die Ausgestaltung seiner Haftbedingungen drohen würde (Senat, Beschlüsse vom 07.04.2004, 1 AK 23/04, vom21.10.2010, 1 AK 45/10, und vom 12.06.2007, 1 AK 13/07).

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Ehefrau des Verfolgten diesen nicht ausschließbar in der Russischen Föderation in der Haft nicht wird besuchen können, da auch dies nicht die Annahme eines besonderen und eine andere Beurteilung rechtfertigenden Härtefalls rechtfertigt (vgl. hierzu Senat NStZ 2005, 351 sowie Beschluss vom 08.11.2012, 1 AK 19/12 , abgedruckt bei juris).

  • OLG Karlsruhe, 29.06.2015 - 1 AK 10/15

    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung eines Verfolgten zur Strafvollstreckung

    Der Umstand, dass die Verfolgte zu den Terminen am 02.10.2104, 30.10.2014 und 27.11.2014 - nach rumänischem Recht zulässig - nicht ausdrücklich formell geladen wurde, begründet kein über die Vorschrift des § 83 Nr. 3 IRG hinausgehendes und vom Senat zu prüfendes Auslieferungshindernis nach § 73 Satz 2 IRG, da hierdurch der Kernbereich der der Verfolgten zustehenden Garantie, sich vor Gericht wirksam verteidigen zu können (Art. 6 Abs. 2 MRK; vgl. hierzu allg. Senat NStZ-RR 2014, 387; StraFo 2007, 477; NStZ 2005, 351), nicht verletzt worden ist, zumal hier zu sehen ist, dass bei den Terminen am 02.10.2014 und 30.10.2014 der der Verfolgten bekannte Pflichtverteidiger und bei dem Termin am 27.11.2014 ein von ihr beauftragter Wahlverteidiger anwesend waren, sodass ihr Recht auf Verteidigung ausreichend gewährleistet war.

    Soweit die Verfolgte im Falle ihrer Auslieferung von ihrem in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Lebenspartner getrennt werden wird, reichen die hiermit verbundenen Belastungen zur Annahme eines außergewöhnlichen Härtefalls nicht aus und stellen damit auch keinen Verstoß gegen den Kernbestand der sich aus Art. 8 Abs. 1 MRK ergebenden Garantie der Achtung ihres Privat- und Familienlebens dar (Senat NStZ-RR 2014, 387; StraFo 2007, 477; NStZ 2005, 351).

  • OLG Hamm, 21.12.2006 - 4 AuslA 25/06

    Auslieferung; Unzulässigkeit, Versorgung von Kleinkindern; Schutz von Ehe und

    Die herrschende Meinung lässt indes auch Ausnahmen zu, indem sie im Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Anspruch auf Ehe- und Familienleben und dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse des ersuchenden Staates vornimmt (vgl. Lagodny, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., § 73 Rn. 105; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 351 f.; siehe auch BVerfGK 2, 165, 171, das von einer nötigen Abwägung spricht).

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Auslieferung wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 8 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04. November 1950 i.d.F. vom 17.Mai 2002 (MRK) ergebende Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens dann unzulässig ist, wenn die Auslieferung einer Mutter zu einem erneuten Ausbruch einer lebensbedrohlichen Erkrankung ihres Kindes führen könnte (NStZ 2005, 351 f.).

  • OLG Karlsruhe, 04.10.2021 - Ausl 301 AR 86/21

    Bewilligung der Auslieferung unter Berücksichtigung mitgliedsstaatlicher

    Mit Erlass des Eröffnungsbeschlusses am 17.06.2021 wurde der Verfolgte vielmehr unter verschiedenen Auflagen, trotz der nunmehr Ende November 2021 anstehenden Hauptverhandlung, "provisorisch" aus der Untersuchungshaft entlassen, offensichtlich, um die Rechte des Verfolgten aus § 5 Abs. 3 EMRK zu wahren und keinen schadensersatzpflichtigen Konventionsverstoß (wegen der Verletzung des Beschleunigungsgebots) zu begehen (vgl. EGMR, Urteil vom 6.11.2014 - 67522/09 - Ereren ./. Deutschland = NJW 2015, 3773; EGMR, Urteil vom 29.07.2004 - 49746/99 Cevizovic/Deutschland = NJW 2005, 3125; EGMR, 1993, Serie A, Bd. 254 Nr. 30 = ÖJZ 1993, 562 - W./Schweiz; EGMR, Slg. 2000-IV Nr. 152 - Labita ./. Italien; EGMR, Slg. 2006-XII Nr. 35 - Chraidi ./. Deutschland; EGMR, Urteil vom 26.4.2011 - 59301/08 Nr. 49 - Tinner/Schweiz; BVerfGE 75, 1ff und Beschluss vom 17.02.2009, 2 BvR 257/09; Senat, NStZ 2005, 351 und StraFo 2007, 477; OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2007 in StV 2008, 648 und OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.2013 - -2 Ausl 95/11 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 1 Ws 8/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafvollstreckungssachen: Vollstreckungsübernahme

    Ein Verstoß gegen wesentliche Grundsätze der deutschen Rechtsordnung ergibt sich vorliegend auch nicht daraus, dass die Vollstreckung des ausländischen Erkenntnisses in Deutschland eine unerträgliche Härte, mithin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darstellen könnte (vgl. Senat NStZ 2005, 351 sowie Beschluss vom 08.11.2012, 1 AK 19/12, abgedruckt bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2007 - 1 AK 16/06

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Auslieferungshindernisses augrund eines

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  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 4 AuslA 163/08

    Unzulässigkeit der Auslieferung bei ungerechtfertigtem Eingriff in das

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Auslieferung wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 8 MRK ergebende Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens dann unzulässig ist, wenn die Auslieferung einer Mutter zu einem erneuten Ausbruch einer lebensbedrohlichen Erkrankung ihres Kindes führen könnte (Beschluss vom 14. Februar 2005 - 1 Ak 23/04 -, NStZ 2005, 351 f.).
  • OLG Hamm, 10.09.2013 - 2 Ausl 95/11

    Rumänische Staatsangehörige darf nicht zum Zwecke der Strafvollstreckung nach

    Damit ist eine Auslieferung unzulässig, wenn diese fundamentalen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung oder dem völkerrechtlich verbindlichen Mindestandard auf dem Gebiet der Menschenrechte widerspricht (vgl. BVerfGE 75, 1ff und Beschluss vom 17. Februar 2009, 2 BvR 257/09; OLG Karlsruhe, NStZ 2005, 351 und StraFo 2007, 477; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 28. Dezember 2007 in StV 2008, 648).
  • OLG Hamm, 11.12.2017 - 2 Ausl 147/17

    Keine Auslieferung an die Türkei; rechtsstaatliches Verfahren; politische

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 1 AK 19/12

    Internationale Rechtshilfe: Anforderungen an die Tatbeschreibung in einem

  • OLG Hamm, 22.11.2021 - 2 Ausl 178/21

    Auslieferungshindernis wegen unerträglich harter Strafe; Haftbedingungen in

  • OLG Karlsruhe, 23.04.2014 - 1 AK 27/14

    Auslieferungshindernis bei Europäischem Haftbefehl: Auslieferung als Eingriff in

  • OLG Hamm, 16.02.2017 - 2 Ausl 21/16

    Auslieferung eines Verfolgten an die Demokratische Volksrepublik Algerien wegen

  • OLG Celle, 16.12.2014 - 1 Ausl 33/14

    Keine Auslieferung zum Zweck der Strafvollstreckung nach Bulgarien in die

  • OLG Köln, 07.07.2006 - 6 Ausl 19/06

    Langjährige Freiheitsstrafe ohne Aussetzung kein Hindernis für Auslieferung in

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19

    Sachaufklärung im Auslieferungsverfahren durch Einholung einer Erklärung des

  • OLG Hamm, 17.08.2017 - 2 Ausl 102/17

    Zulässigkeit der weiteren Vollstreckung einer Haftstrafe in Polen

  • OLG Hamm, 12.06.2017 - 2 Ausl 94/17

    Unzulässigkeit der Auslieferung in die Türkei mangels Zusicherung eines

  • OLG Hamm, 05.05.2022 - 2 Ausl 202/21

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten nach Rumänien zum Zwecke der

  • OLG Hamm, 14.07.2016 - 2 Ausl 93/16
  • OLG Hamm, 08.02.2022 - 2 Ausl 74/21

    Unzulässige Auslieferung nach Frankreich wegen Haftbedingungen; Keine

  • OLG Karlsruhe, 01.10.2019 - Ausl 301 AR 27/19

    Auslieferungshindernis bei Trennung eine Mutter von ihrem erst acht Monate alten

  • OLG Hamm, 22.08.2017 - 2 Ausl 116/16
  • OLG Hamm, 31.08.2017 - 2 Ausl 167/16
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - (2) 4 AuslA 163/08
  • OLG Köln, 07.07.2006 - 6 Ausl/19/06

    Voraussetzungen der Auslieferung eines Ausländers an seinen Heimatstaat;

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