Rechtsprechung
   BGH, 05.04.2005 - 3 StR 93/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5392
BGH, 05.04.2005 - 3 StR 93/05 (https://dejure.org/2005,5392)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2005 - 3 StR 93/05 (https://dejure.org/2005,5392)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2005 - 3 StR 93/05 (https://dejure.org/2005,5392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 444
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2-27/09

    Strafbares Betrachten kinderpornographischer Internet-Seiten

    Nach der Rechtsprechung sind Dateien, die auf Datenspeichern - wozu auch Arbeitsspeicher gehören (vgl. BGHSt 47, 55, 58; a.A. Harms in NStZ 2003, 646, 649) - festgehalten sind, selbst Datenspeicher und stehen somit Schriften gleich (vgl. schon zu früherem Recht Senat in NStZ-RR 1999, 329; zum geltenden Recht vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zum IuKDG in BT-Drs. 13/7385, S. 36; BGH in NStZ 2005, 444 und 2007, 95; BGHR StGB § 184 b Konkurrenzen 1; HansOLG Hamburg, 1. Strafsenat, in StV 2009, 469; OLG Schleswig in NStZ-RR 2007, 41; a.A. Rudolphi/Stein in SK-StGB, § 11 Rdn. 62).
  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08

    Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung NStZ 2005, 444 ausgesprochen hat, eine Mehrzahl von Beschaffungs- und anschließenden Weitergabehandlungen werde durch den sie verbindenden Besitz der kinderpornographischen Dateien zu einer einheitlichen Straftat verklammert, gilt Folgendes: Eine Klammerwirkung des Besitzes hinsichtlich einer Datei bezüglich des vorangehenden Sich-Verschaffens und des anschließenden Dritt-Verschaffens kommt seit der Änderung der Rechtslage (Gesetz vom 27. Dezember 2003 (BGBl I S. 3007) mit Wirkung vom 1. April 2004) nicht mehr in Betracht, da die angedrohte Strafobergrenze für das Dritt-Verschaffen in § 184b Abs. 2 StGB auf fünf Jahre angehoben worden ist (so auch Hörnle aaO; Lenckner/Perron/Eisele in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 184b Rdn. 19).
  • OLG Rostock, 18.11.2009 - 1 Ss 229/09

    Besitz und Weitergabe kinderpornografischer Bild- und Videodateien aus dem

    In seinem sowohl von der Verteidigung wie auch von der Generalstaatsanwaltschaft für ihre jeweilige Rechtsauffassung in Anspruch genommenen Beschluss vom 10.07.2008 - 3 StR 215/08 - (NStZ 2009, 208) hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs unter Hinweis auf die inzwischen erhöhte Strafandrohung des § 184b Abs. 2 StGB, die dadurch bedingte Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (NStZ 2005, 444) und die stattdessen nunmehr angezeigte Anlehnung an die einschlägige betäubungsmittelrechtliche Rechtsprechung u.a. judiziert, der subsidiäre Auffangtatbestand des Besitzes sei nicht geeignet, das ihm vorausgegangene Verschaffen und das spätere Drittverschaffen ein und derselben kinderpornografischen Schrift (vgl. zu dieser vom Senat durch Unterstreichen hervorgehobenen Eingrenzung den dritten Orientierungssatz der Entscheidung in der Online Fassung in juris; so auch MK-Hörnle a.a.O.) zu einer einheitlichen Tat zu verklammern (BGH a.a.O. Rdz. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht