Rechtsprechung
   BayObLG, 06.10.2004 - 1St RR 101/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4820
BayObLG, 06.10.2004 - 1St RR 101/04 (https://dejure.org/2004,4820)
BayObLG, Entscheidung vom 06.10.2004 - 1St RR 101/04 (https://dejure.org/2004,4820)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 1St RR 101/04 (https://dejure.org/2004,4820)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Nichtrichterliche Vernehmungspersonen dürfen in der Hauptverhandlung so lange nicht über den Inhalt früherer Angaben eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen gehört werden, wie Ungewissheit darüber besteht, ob der Zeuge von seinem Verweigerungsrecht Gebrauch ...

  • Judicialis

    StPO § 252

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 252
    Anhörung nichtrichterlicher Vernehmungspersonen zu früheren Aussagen des Zeugen erst nach dessen Zeugnisverweigerung - Verwertungsverbot auch für Angaben bei informatorischer Befragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwertbarkeit von Aussagen Zeugnisverweigerungsberechtigter durch Anhörung nichtrichterlicher Vernehmungspersonen; Unterlassene Aufklärung bezüglich eines Zeugnisverweigerungsrechts; Erstreckung des § 252 Strafprozessordnung (StPO) auf informatorische Vernehmungen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwertungsverbot für Angaben bei einer nur informatorischen Befragung

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 468
  • NZV 2005, 492
  • StV 2005, 543
  • BayObLGSt 2004, 129
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 800/51
    Auszug aus BayObLG, 06.10.2004 - 1St RR 101/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen nichtrichterliche Vernehmungspersonen in der Hauptverhandlung so lange nicht über den Inhalt früherer Angaben eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen gehört werden, wie Ungewissheit darüber besteht, ob der Zeuge von seinem Verweigerungsrecht Gebrauch macht oder darauf verzichtet (BGHSt 2, 110, 111; 7, 194/196; 25, 176/177).
  • BGH, 14.03.1967 - 5 StR 540/66

    Vernehmung von Angehörigen der Kriminalpolizei - Belehrung des vernehmenden

    Auszug aus BayObLG, 06.10.2004 - 1St RR 101/04
    In ständiger Rechtsprechung ist das Verbot über den Wortlaut der Vorschrift hinaus dahin ausgedehnt worden, dass es dem Gericht auch verwehrt ist, die früheren Aussagen eines Zeugnisverweigerungsberechtigten durch Anhörung nichtrichterlicher Vernehmungspersonen in die Hauptverhandlung einzuführen und dann zu verwerten (BGHSt 2, 99/104 f.; 21, 218).
  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BayObLG, 06.10.2004 - 1St RR 101/04
    In ständiger Rechtsprechung ist das Verbot über den Wortlaut der Vorschrift hinaus dahin ausgedehnt worden, dass es dem Gericht auch verwehrt ist, die früheren Aussagen eines Zeugnisverweigerungsberechtigten durch Anhörung nichtrichterlicher Vernehmungspersonen in die Hauptverhandlung einzuführen und dann zu verwerten (BGHSt 2, 99/104 f.; 21, 218).
  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom

    Auszug aus BayObLG, 06.10.2004 - 1St RR 101/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen nichtrichterliche Vernehmungspersonen in der Hauptverhandlung so lange nicht über den Inhalt früherer Angaben eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen gehört werden, wie Ungewissheit darüber besteht, ob der Zeuge von seinem Verweigerungsrecht Gebrauch macht oder darauf verzichtet (BGHSt 2, 110, 111; 7, 194/196; 25, 176/177).
  • BGH, 25.03.1980 - 5 StR 36/80

    Vernehmung einer Verhörsperson nach Inanspruchnahme des

    Auszug aus BayObLG, 06.10.2004 - 1St RR 101/04
    Der Begriff der Vernehmung im Sinne des § 252 StPO (und damit das hieraus abgeleitete Verwertungsverbot) ist vielmehr weit auszulegen und umfasst auch Angaben bei einer nur informatorischen Befragung durch Polizeibeamte, bei der das Schutzbedürfnis des Zeugen sogar noch größer ist, als bei einer mit der vorgeschriebenen Erklärung verbundenen förmlichen Vernehmung (BGHSt 29, 230/232 f.; BayObLG VRS 59, 268).
  • BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73

    Gerichtliche Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BayObLG, 06.10.2004 - 1St RR 101/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen nichtrichterliche Vernehmungspersonen in der Hauptverhandlung so lange nicht über den Inhalt früherer Angaben eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen gehört werden, wie Ungewissheit darüber besteht, ob der Zeuge von seinem Verweigerungsrecht Gebrauch macht oder darauf verzichtet (BGHSt 2, 110, 111; 7, 194/196; 25, 176/177).
  • BayObLG, 18.07.1980 - RReg. 2 St 132/80
    Auszug aus BayObLG, 06.10.2004 - 1St RR 101/04
    Der Begriff der Vernehmung im Sinne des § 252 StPO (und damit das hieraus abgeleitete Verwertungsverbot) ist vielmehr weit auszulegen und umfasst auch Angaben bei einer nur informatorischen Befragung durch Polizeibeamte, bei der das Schutzbedürfnis des Zeugen sogar noch größer ist, als bei einer mit der vorgeschriebenen Erklärung verbundenen förmlichen Vernehmung (BGHSt 29, 230/232 f.; BayObLG VRS 59, 268).
  • BayObLG, 14.12.1982 - RReg. 1 St 366/82

    Berücksichtigung einer Aussage der zur Zeugnisverweigerung berechtigten Ehefrau

    Auszug aus BayObLG, 06.10.2004 - 1St RR 101/04
    Entscheidend ist, dass die Auskunftsperson von einem Staatsorgan in amtlicher Eigenschaft zu dem den Gegenstand des (nunmehrigen) Strafverfahrens bildenden Sachverhalt gehört worden ist (BayObLGSt 1982, 167/169; Gollwitzer JR 1981, 126).
  • AG Brandenburg, 26.05.2016 - 34 C 40/15

    Strafanzeige, falsche Verdächtigung, Erstattung Verteidigerkosten, Schmerzensgeld

    Auch hätte es im Übrigen für diese einfache informatorische Mitteilung wohl nicht der rechtlichen Beratung durch einen Rechtsanwalt bedurft, zumal auch Angaben bei einer (nur) informatorischen Befragung unter das Verwertungsverbot des § 252 StPO fallen ( BayObLG , NStZ 2005, Seite 468 ).
  • OLG Hamm, 26.11.2015 - 1 RBs 175/15

    Verjährungsunterbrechung durch Versendung eines Anhörungsbogens

    Bloße Scheinmaßnahmen oder Maßnahmen denen ein schwerwiegender Fehler anhaftet reichen indes nicht (Gürtler in: Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 33 Rdn. 3 m.w.N.; König NZV 2005, 492).
  • OLG Hamm, 02.08.2007 - 2 Ss OWi 372/07

    Verjährung; Unterbrechung; vorläufige Einstellung; Irrtum der Behörde;

    Dabei ist in der Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass es zur Unterbrechung der Verjährung nach dieser Vorschrift genügt, dass die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommenen Abwesenheit des Betroffenen erfolgt und ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit insoweit unschädlich ist (OLG Bamberg, Beschl. v. 18. April 2007, 2 Ss OWi 1073/06; OLG Brandenburg NZV 2006, 100, 101 OLG Karlsruhe DAR 2000, 371 =VRS 99, 68, Senat in 2 Ss OWi 479/04 in NZV 2005, 491 = VRS 108, 217 = mit vom Senat nicht geteilter ablehnender Anmerkung König NZV 2005, 492; Weller in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl., 2006, § 33 Rn. 52; Göhler, a.a.O., § 33 Rn. 3, 27).

    Auch eine Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Betroffenen aufgrund eines von der Behörde verschuldeten Irrtums habe verjährungsunterbrechende Wirkung (OLG Bamberg, a.a.O.; Göhler, § 33 Rn. 3, 27; König NZV 2005, 492).

  • OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07

    "Spontanäußerung" der Ehefrau eines Beschuldigten unterliegt keinem

    In dem der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 6. Oktober 2004 (NStZ 2005, 468) zugrunde liegenden Fall hatte der Polizeibeamte die Wohnanschrift des Angeklagten nach einer Halteranfrage aufgesucht.
  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 2 Ss OWi 695/09

    Verjährung, Unterbrechung, vorläufige Einstellung, Irrtum der Behörde,

    Dabei ist in der Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass es zur Unterbrechung der Verjährung nach dieser Vorschrift genügt, dass die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommenen Abwesenheit des Betroffenen erfolgt und ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit insoweit unschädlich ist (OLG Bamberg, Beschl.v. 18. April 2007, 2 Ss OWi 1073/06; OLG Brandenburg NZV 2006, 100, 101; OLG Karlsruhe DAR 2000, 371 =VRS 99, 68; Senat in 2 Ss OWi 372/07 in VRR 2007, 438 = NZV 2007, 588; 2 Ss OWi 479/04 in NZV 2005, 491 = VRS 108, 217 mit Anmerkung König NZV 2005, 492; Weller in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl., 2006, § 33 Rn. 52; Göhler, OWiG, 15. Auflage, § 33 Rn. 3, 27).

    Auch eine Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Betroffenen aufgrund eines von der Behörde verschuldeten Irrtums habe verjährungsunterbrechende Wirkung (OLG Bamberg, a.a.O.; Göhler, § 33 Rn. 3, 27; König NZV 2005, 492).

  • OLG Bamberg, 28.02.2011 - 3 Ss OWi 40/11

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Beachtlichkeit einer unzutreffenden

    6 1. Zwar hat der Betroffene ausdrücklich nur die Sachrüge erhoben, während mit der Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbotes, hier eines Verstoßes gegen §§ 52, 163, 252 StPO ein Verstoß gegen Verfahrensrecht behauptet wird (BayObLG NZV 2005, 492; KK/Pfeiffer/Hannich StPO 6. Aufl. Einl. Rn. 122; KK/Senge vor § 48 Rn. 53).

    Von § 252 StPO nicht erfasst würden lediglich die Bekundungen eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen, die er außerhalb einer Vernehmung oder einer für seine Konfliktlage vergleichbaren Situation von sich aus ("spontan"), nicht auf Anhörung bzw. Befragung durch ein Staatsorgan in amtlicher Eigenschaft zu dem Gegenstand des nunmehrigen verfahrensbildenden Sachverhalts, oder auch bei anderen Gelegenheiten im Bereich der privaten und geschäftlichen Kommunikation beispielsweise bekundet hat (BayObLG NZV 2005, 492/493; LR aaO. Rn. 37 f., 12).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - 3 M 511/08

    Zur Frage der Berücksichtigung "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren

    Da die Äußerung des Antragstellers zu seinem Drogenkonsum offenbar bereits während der Fahrzeugkontrolle bzw. im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang hiermit erfolgt ist, dürfte es sich hierbei - soweit ersichtlich - um eine bloße informatorische (Erst-)Befragung gehandelt haben, für die die Belehrungspflicht des §§ 136 Abs. 1 Satz 2, 164a Abs. 4 StPO nicht bzw. nicht ohne Weiteres gilt (vgl. zur Gegenüberstellung der informatorischen Befragung und der Beschuldigtenvernehmung: BGH, Beschl. v. 27.02.1992 - 5 StR 190/91 - BGHST 38, 214 ff. = NJW 1992, 1463 = juris m. w. Nachw.; zur zulässigen Verwertung eines spontanen, vor der Beschuldigtenbelehrung abgelegten polizeilichen Geständnisses: BGH, Urt. v. 27.09.1989 - 3 StR 188/89 - NJW 1990, 461 = juris; zur (ersten) informatorischen Befragung ohne konkreten Verdacht einer Straftat: OLG Stuttgart, Urt. v. 13.09.1976 - 3 Ss(8) 306/76 - MDR 1977, 70 = juris; zu den Angaben eines Verkehrsteilnehmers am Tatort: LG Köln, Urt. v. 13.07.1990 - 151-92/90 - MDR 1991, 368 = juris; differenzierend im Hinblick auf die konkrete Verdachtslage und das Verhalten des Beamten bzw. die Art und Weise der Vernehmung: BGH, Urt. v. 03.07.2007 - 1 StR 3/07 - BGHSt 51, 367 ff. = juris m. w. Nachw.; a. A. BayOLG, Beschl. v. 06.10.2004 - 1 St RR 101/04 - NStZ 2005, 468 f. = juris; ebenso in Abgrenzung zur ungefragten, spontanen Äußerung als Ausnahme: AG Rudolphstadt, Beschl. v. 16.04.2007 - 630 js 40575/06-2 Ds jug - VRS 113, 58 ff. = juris m. w. Nachw.) Letztlich kann dies aber auf sich beruhen.
  • OLG Jena, 03.01.2006 - 1 Ss 344/05

    Beweis

    Dieses Verwertungsverbot besteht nicht erst nach erfolgter Zeugnisverweigerung, sondern auch und solange, wie Ungewissheit darüber besteht, ob der Zeuge von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht oder darauf verzichtet (BGHSt 2, 110, 111; BayObLG DAR 2005, 457, 458).
  • AG Eckernförde, 05.01.2011 - 51 Gs 1/11

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens

    Angesichts der nicht abschließend geklärten Anforderungen an eine solche Form der Beweisgewinnung (vgl. beispielsweise BGH, Urteil vom 15.2.2005, NStZ 2005, 468 ff.), gebietet es der Grundsatz des fairen Verfahrens schon in diesem Stadium und nicht erst nach einer möglichen Anklageerhebung einen Verteidiger beizuordnen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht