Rechtsprechung
BGH, 16.06.2005 - 1 StR 152/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs als unzulässig wegen Prozessverschleppung; Geltendmachung einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung; Berufung auf eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes bei Prozessverschleppung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 244 Abs. 2
Umfang der Beweisaufnahme und Berücksichtigung von Opferinteressen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2791
- NStZ 2005, 579
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 31.08.2006 - 3 StR 237/06
Ziel des Strafprozesses (Wahrheitsfindung in einem prozessordnungsgemäßen …
Das bedeutet auch, das Opfer vor einer rechtsstaatswidrigen Verteidigung des Angeklagten zu schützen (BGH NStZ 2005, 579, 580). - BGH, 04.08.2009 - 5 StR 253/09
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung durch Behörde außerhalb der Justiz …
Diese sind zwar die wesentlichen Adressaten In diesem Sinne wird deshalb auch in der strafgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich danach unterschieden, ob die Verzögerung in den Verantwortungsbereich der Justizbehörden oder des Angeklagten fällt (BVerfG (Kammer) StV 2006, 73 ff.; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9, 21, 25, 27). - BGH, 13.05.2009 - 1 StR 209/09
Vergewaltigung (Fragerecht; Konfrontationsrecht; Berücksichtigung von …
Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 16. April 2009 sieht der Senat Anlass zu folgendem Hinweis Das Tatgericht ist verpflichtet, bei seiner Entscheidung über den Umfang der Beweisaufnahme Opferschutzinteressen zu berücksichtigen (BGH NStZ 2005, 579, 580). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2017 - 3d E 747/17 vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04 -, NJW 2005, 1519, 1520 und vom 16. Juni 2005 - 1 StR 152/05 -, NJW 2005, 2791.