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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.2004 - 3 StR 494/03   

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https://dejure.org/2004,2978
BGH, 01.07.2004 - 3 StR 494/03 (https://dejure.org/2004,2978)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2004 - 3 StR 494/03 (https://dejure.org/2004,2978)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 3 StR 494/03 (https://dejure.org/2004,2978)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen der besonderen Schwere der Schuld bei einem Mord - Gewicht von zwei langjährigen Haftstrafen wegen Vergewaltigung auf die besondere Schwere der Schuld bei einem Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes - Stellung der Auseinandersetzung ...

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57a Abs. 1 Nr. 2
    Besondere Schuldschwere trotz verminderter Schuldfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil wegen Sexualmordes an Jennifer H. hat Erfolg

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil wegen Sexualmordes an Jennifer H. hat Erfolg

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 88
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14

    Besondere Schuldschwere nach Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen

    Zwar ist dem Revisionsgericht dabei eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle versagt; jedoch ist auf die Sachrüge zu prüfen, ob das Tatgericht alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, 370; Urteile vom 1. Juli 2004 - 3 StR 494/03, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 25; vom 9. Oktober 2008 - 4 StR 354/08, NStZ 2009, 203, 204, und vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 27).
  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz

    Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, die die Ausnahme von der Regel ist, kann dabei nur dann in Betracht kommen, wenn Umstände vorliegen, die Gewicht haben (BGHSt 40, 360, 370 = NJW 1995, 407 ff.; BGHSt 42, 226, 227; BGH, NStZ 2005, 88).
  • BGH, 02.04.2008 - 2 StR 621/07

    Mord nach 20 Jahren aufgrund von DNA-Spuren rechtskräftig abgeurteilt

    Es hat die tatrichterliche Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen und nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGHSt 40, 360, 370; 41, 57, 62; 42, 226, 227; BGH, NStZ 2005, 88; 2006, 505, 506).
  • BGH, 30.03.2006 - 4 StR 567/05

    Feststellung der besonderen Schuldschwere (Verurteilung wegen Mordes; gebotene

    Es hat die tatrichterliche Entscheidung grundsätzlich hinzunehmen und nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGHSt 40, 360, 370; 41, 57, 62; 42, 226, 227; BGH NStZ 2005, 88; BGH, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03 - und vom 8. September 2005 - 1 StR 159/05).
  • BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12

    Mord (niedrige Beweggründe bei Beziehungstaten); besondere Schwere der Schuld

    Es hat jedoch zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (BGH, Urteil vom 1. Juli 2004 - 3 StR 494/03).
  • LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20
    Vielmehr ist in einer zusammenfassenden Würdigung der Tat und Täterpersönlichkeit, d. h. in einer Abwägung der im Einzelfall für und gegen den jeweiligen Angeklagten sprechenden Umstände (vgl. BGH, NStZ 2005, 88), die Schuld daraufhin zu bewerten, ob sie nach der Würdigung des Gerichtes "besonders schwer" ist.

    Zwar hatte der Angeklagte sie nicht im Rahmen eines erst unmittelbar vor der Tat zufällig zustandegekommenen Kontaktes (vgl. insoweit BGH, NStZ 2005, 88) als Tatopfer ausgewählt.

  • LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21

    Tat in Dänischenhagen: Lebenslang für Zahnarzt nach Dreifachmord

    Vielmehr ist in einer zusammenfassenden Würdigung der Tat und Täterpersönlichkeit, d. h. in einer Abwägung der im Einzelfall für und gegen den jeweiligen Angeklagten sprechenden Umstände (vgl. BGH, NStZ 2005, 88), die Schuld daraufhin zu bewerten, ob sie nach der Würdigung des Gerichtes "besonders schwer" ist.
  • BGH, 18.10.2018 - 3 StR 408/18

    Voraussetzungen der Bejahung der besonderen Schuldschwere bei der Verurteilung

    Es hat jedoch zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (BGH, Urteil vom 1. Juli 2004 - 3 StR 494/03, NStZ 2005, 88).
  • LG Essen, 27.02.2009 - 26 Ks 2/08

    Mord, Sicherungsverwahrung

    Die Entscheidung der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld zu bejahen ist, ist unter Abwägung der im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu treffen (BGH 4 StR 567/05 vom 30.3.2006; BGH 3 StR 494/03; BGH 2 StR 167/01 [juris] Rdn. 7; BGH 2 StR 174/01 [juris] Rdn. 5).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.06.2004 - 2 StR 123/04   

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https://dejure.org/2004,3365
BGH, 02.06.2004 - 2 StR 123/04 (https://dejure.org/2004,3365)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2004 - 2 StR 123/04 (https://dejure.org/2004,3365)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2004 - 2 StR 123/04 (https://dejure.org/2004,3365)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 66 Abs. 3 StGB; § 54 StGB
    Mord; Sicherungsverwahrung; Vorverurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren (Berücksichtigung einer Gesamtfreiheitsstrafe); Katalogtat; Gefährlichkeitsprognose

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Tötung aus niedrigen Beweggründen - Formelle Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwahrung - Begründung der Gefährlichkeit des Täters

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 239 b

  • rechtsportal.de

    StGB § 66 Abs. 3
    Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe; Gesamtstrafe bei Vorverurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 88
  • StV 2004, 481
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Dagegen liegt eine Vorverurteilung im Sinne von § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB nicht vor, wenn in einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren lediglich eine Katalogtat mit einer niedrigeren Einzelstrafe neben einer Reihe von Nichtkatalogtaten enthalten ist (Senat in StV 2004, 481).
  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 280/20

    BGHR; Maßregeln der Besserung und Sicherung im Jugendstrafrecht (vorbehaltene

    Bei einer Vorverurteilung zu einer aus Einzelstrafen für Katalog- und Nichtkatalogtaten gebildeten Gesamtstrafe sind diese Voraussetzungen dann erfüllt, wenn wenigstens eine Katalogtat mit einer Einzelstrafe von mindestens drei Jahren geahndet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2004 - 2 StR 123/04, StV 2004, 481) oder eine fiktive Gesamtstrafenbildung ergibt, dass allein aus den jeweils mit Einzelstrafen unter drei Jahren geahndeten Katalogtaten eine Gesamtstrafe von mindestens drei Jahren gebildet worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 1 StR 238/06, StV 2007, 574 m. Anm. Kinzig; Harrendorf in SSW-StGB, 5. Aufl., § 66 Rn. 42).
  • BGH, 19.07.2006 - 1 StR 238/06

    Formelle Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Dagegen bildet eine Gesamtfreiheitsstrafe keine hinreichende Vorverurteilung, wenn sie neben Einzelfreiheitsstrafen wegen Nichtkatalogtaten nur eine drei Jahre unterschreitende Einzelfreiheitsstrafe wegen einer Katalogtat enthält (BGH NStZ 2005, 88).

    Der Bundesgerichtshof hat die Behandlung eines solchen Falles, in dem einer Gesamtfreiheitsstrafe neben Nichtkatalogtaten mehrere Katalogtaten zugrunde liegen, bislang ausdrücklich offen gelassen (BGH NStZ 2005, 88, 89; vgl. für den Fall der Einheitsjugendstrafe BGHSt 50, 284, 293 f.; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 66 Rdn. 12a).

  • BGH, 28.06.2022 - 3 StR 179/22

    Vorverurteilungen bei der Anordnung von Sicherungsverfahrung (Gesamtstrafe;

    Demgegenüber ist eine Gesamtfreiheitsstrafe keine hinreichende Vorverurteilung, wenn sie neben Einzelfreiheitsstrafen wegen Nichtkatalogtaten nur eine drei Jahre unterschreitende Einzelfreiheitsstrafe wegen einer Katalogtat enthält (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2006 - 1 StR 238/06, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 3 Rn. 4; vom 2. Juni 2004 - 2 StR 123/04, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Satz 1 Vorverurteilung 2).
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