Rechtsprechung
BGH, 11.08.2005 - 5 StR 200/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 13 GG; Art. 8 EMRK; Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 261 StPO; § 102 StPO; § 105 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 StPO; § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 137 StPO; § 163a StPO
Verteidigerbeistand und Konsultationsrecht (keine Hilfspflicht nach Unterstützung einer gescheiterten Kontaktaufnahme zu einem von der Beschuldigten genannten Verteidiger: keine Hinweispflicht bezüglich eines bestehenden örtlichen Anwaltsnotdiensts; faires Verfahren); ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Folgen widersprüchlicher Feststellungen in den Urteilsgründen; Fehlende Auseinandersetzung mit der Falschbelastungshypothese sowie Mängel in der Darlegung der Entstehungsgeschichte von belasteten Aussagen eines Zeugen; Qualitätsmängel einer Zeugenaussage; Umstände einer ...
- Judicialis
StPO § 105 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2; ; StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 31
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweiswürdigung bei widersprüchlichen Aussagen von in einen Rauschgifthandel verstrickten Personen; Durchsuchungsanordnung durch die Staatsanwaltschaft bei Ablehnung einer Entscheidung durch den Ermittlungsrichter; Verteidigerkonsultation und Angabe von ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Durchsuchung - Der "unwillige" Ermittlungsrichter
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Eilkompetenz der StA bei "entscheidungsunwilligem" Richter; Pflicht zur Hilfestellung bei der Verteidigerkonsultation
Sonstiges
- dresden-klein.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Heroinhändler, Verteidigungsrechte
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 114
- StV 2006, 515
- StV 2006, 569
- StV 2007, 282
Wird zitiert von ... (14)
- BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10
Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit …
ee) Soweit abweichend hiervon in der Rechtsprechung von einem Fortbestehen oder "Wiederaufleben' der Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen im Fall der nicht rechtzeitigen Entscheidung durch den zuständigen Ermittlungs- oder Eilrichter ausgegangen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05 -, NStZ 2006, S. 114 ; BGH…, Urteil vom 28. Juni 2001 - 1 StR 198/01 -, NStZ 2001, S. 604 im Zusammenhang mit der Prüfung eines Beschlagnahmeantrags; so auch: Schleswig-Holsteinisches OLG…, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 Ss 3/13 (5/13) -, juris, Rn. 12 ff.; a.A. LG Berlin…, Beschluss vom 30. November 2009 - 522a 2/09 -, NStZ 2010, S. 415; LG Cottbus, Beschluss vom 11. Februar 2005 - 22 Qs 3/04 -, juris) und im Schrifttum auf der Grundlage einer Unterscheidung zwischen dem "mutwillig' nicht entscheidenden und dem "umfassend prüfenden' Ermittlungs- oder Eilrichter differenzierende Lösungen vertreten werden (…vgl. Brocke/Herb, StraFo 2009, S. 46 ff.;… dies., NStZ 2009, S. 671 ff. ;… Hofmann, NStZ 2003, S. 230 ff.;… ders., NStZ 2010, S. 415 ff.;… Schulz, NStZ 2003, S. 635 ff.;… Trück, JZ 2010, S. 1106 ff.;… Greven, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 98 Rn. 13;… Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 105 Rn. 2;… siehe dazu aber auch: Beichel/Kieninger, NStZ 2003, S. 10 ff.;… Jahn, NStZ 2007, S. 255 ff.;… Mosbacher, JuS 2009, S. 124 f.;… ders., JuS 2010, S. 127 ff.;… Spaniol, in: Festschrift für Albin Eser, 2005, S. 473 ff.;… Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Bd. 3, 26. Aufl. 2014, § 105 Rn. 94 f.), tragen diese Auffassungen weder der Bedeutung des Richtervorbehalts in Art. 13 Abs. 2, 1. Halbsatz GG hinreichend Rechnung noch beachten sie die Verfassungsgarantie der richterlichen Unabhängigkeit in dem gebotenen Umfang.(5) Der Wegfall der Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden gemäß Art. 13 Abs. 2, 2. Halbsatz GG ab dem Zeitpunkt der Befassung des Gerichts mit einem Durchsuchungsantrag ist auch mit der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer rechtsstaatlich geordneten Rechtspflege, die sich, bei nachhaltiger Sicherung der Rechte des Beschuldigten, zugleich auf eine wirksame Strafverfolgung erstreckt (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 103, 142 ), vereinbar (a.A.: BGH, Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05 -, NStZ 2006, S. 114 unter Bezugnahme auf BVerfGE 103, 142 ).
- BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06
Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren …
Bei der hier zu beurteilenden Durchsuchungsanordnung hätte Gefahr im Verzug angenommen werden können, falls die vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährdet hätte (vgl. BVerfGE 103, 142, 154; BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 6). - BGH, 19.06.2019 - 5 StR 167/19
Recht auf Verteidigerkonsultation (Belehrung; fehlgeschlagener Kontaktversuch; …
Der Bundesgerichtshof hat bereits unter Geltung der alten Fassung von § 136 Abs. 1 StPO, in der das Hinweisgebot noch nicht ausdrücklich normiert war, einen Hinweis auf den anwaltlichen Notdienst für entbehrlich gehalten, wenn der Beschuldigte bereits einen bestimmten Rechtsanwalt als Verteidiger benannt hatte (BGH, Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05, BGHR StPO § 136 Abs. 1 Verteidigerbefragung 8).
- BGH, 18.10.2005 - 1 StR 114/05
Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende …
Deshalb wäre es hier angezeigt gewesen, den Angeklagten, damals Beschuldigten, dahingehend zu belehren, dass ihm auch im Hinblick auf eine später zu erwartende Pflichtverteidigerbestellung Gelegenheit gegeben werden könne, bei einem Rechtsanwalt seines Vertrauens bzw. beim anwaltlichen Notdienst anzurufen, auch wenn er selbst nicht die Mittel hat, den Verteidiger selbst zu bezahlen (vgl. entsprechende Erwägungen des 5. Strafsenats des BGH zur effektiven Ermöglichung des Rechts auf Verteidigerkonsultation bei vergleichbarer Situation in BGHSt 47, 233 (235) und im Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05 -). - OLG Schleswig, 13.03.2013 - 2 Ss 3/13
Strafverfahren: Anordnung einer Blutprobe durch Staatsanwaltschaft nach Ablehnung …
Zwar ist es mit der Schutzfunktion des Richtervorbehalts nicht zu vereinbaren, wenn nach eigenverantwortlicher und ablehnender Prüfung durch den Richter "anstelle" dessen die Ermittlungsbehörden noch eine Blutentnahme anordnen könnten (so bereits BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - 1 StR 198/01 -, NStZ 2001, 604, 606; BGH, Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05 -, NStZ 2006, 114, 115).Denn dem Strafverfahrensrecht kann das Gebot einer lediglich auf Vorlage schriftlicher Akten und in Form eines schriftlichen Beschlusses ergehenden Anordnung grundrechtsbeeinträchtigender Ermittlungsmaßnahmen gerade nicht entnommen werden (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1 StR 531/04 -, NJW 2005, 1060, 1061; BGH, Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05, NStZ 2006, 114 f; Senat…, Beschluss vom 23. Dezember 2009 - 2 Ss OWi 153/09 -, bei Juris, StV 2010, 618 ff., bei Juris Rn. 16; jedenfalls für Ausnahmefälle auch für zulässig gehalten in BVerfG…, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 1046/08 -, bei Juris, Rn. 30).
Unterschreitet in einem derartigen Fall der Ermittlungsrichter damit seine Kompetenz, so ist die Eilfallkompetenz der Ermittlungsbehörden gemäß § 81 a Abs. 2 StPO grundsätzlich eröffnet (BGH, Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05, NStZ 2006, 114 f).
- BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06
Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf des Totschlages (lückenhafte …
Eine erneute Stellungnahme des Senats zur Zulässigkeit polizeilicher Vernehmungen in Fällen des dringenden Tatverdachts eines Verbrechens (vgl. BGHSt 47, 233, 237; NJW 2006, 1008, 1010), zur möglichen Unzulässigkeit polizeilicher Beschuldigtenvernehmungen vor einer ermittlungsrichterlichen Vernehmung (…vgl. BGHR StPO § 128 Abs. 1 Vorführungsfrist 2), zu einer Vereitelung des Wunsches eines Beschuldigten nach Konsultation eines Verteidigers (vgl. BGHR StPO § 136 Abs. 1 Verteidigerbefragung 8 m.w.N.) und zur Verwertbarkeit einer Beschuldigtenvernehmung ohne Belehrung nach Art. 36 Abs. 1b Satz 3 WÜK ist deshalb nicht veranlasst. - BGH, 10.07.2014 - 3 StR 140/14
Verfahrensrüge wegen vermeintlich zu Unrecht abgelehnten Beweisantrags (Ablehnung …
Das setzt voraus, dass die richterliche Anordnung nicht eingeholt werden konnte, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wurde, etwa weil der Verlust der Beweismittel drohte (BGH, Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 6;… Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 StR 530/09, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Gefahr im Verzug 1). - BGH, 17.04.2007 - 5 StR 99/07
Beweiswürdigung bei ausschließlicher Belastung durch die Aussage eines anderen …
Einen bereits stadtbekannten Rauschgifthändler - wie den Angeklagten - wird jemand, der etwa, ohne den wahren Tatbeteiligten zu verraten, einen Vorteil durch weitere Aufklärung erreichen will, mit größerer Plausibilität belasten können als einen den Ermittlungsbehörden noch gänzlich unbekannten Täter (vgl. BGH StV 2006, 515). - BGH, 22.05.2007 - 5 StR 94/07
Besetzungsrüge (gesetzlicher Richter; vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts; …
Das ob dieser Umstände zu besonders kritischer Würdigung der Angaben des K. verpflichtete Landgericht (vgl. BGHSt 47, 220, 223 f.; 48, 161, 168; BGH NJW 2007, 237, 239 f., zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) hat seine Schuldsprüche hinsichtlich des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge indes schon auf eine widersprüchliche und lückenhafte Beweisführung gestützt und ist hierdurch den besonderen Anforderungen der überaus schwierigen Beweislage nicht gerecht geworden (vgl. BGH StV 2006, 515).Der neue Tatrichter wird zudem ein vom Angeklagten A. benanntes Falschbelastungsmotiv des K. zu erörtern haben (vgl. BGHSt 48, 161, 167 f.;… BGHR StPO § 261 Zeuge 8; BGH StV 2006, 515).
- BGH, 17.02.2009 - 3 StR 490/08
Urteilsgründe (Trennung von Feststellungen und Beweiswürdigung; keine …
Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - der den Vorwurf des Betäubungsmittelhandels bestreitende Angeklagte im Wesentlichen nur von einem Zeugen belastet wird, der selbst des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz beschuldigt ist und die belastenden Angaben bei seiner Vernehmung und nach Belehrung über die Folgen einer Aufklärungshilfe nach § 31 BtMG gemacht hat, und der Tatrichter sich deshalb mit einem möglichen Falschbelastungsmotiv des Belastungszeugen auseinandersetzen muss (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 245; NStZ 2006, 114). - BGH, 11.07.2008 - 5 StR 202/08
Verwertungsverbot bei Fortführung der Vernehmung trotz angekündigtem Erscheinen …
- LG Köln, 09.05.2019 - 108 KLs 42/18
Wohnungsdurchsuchung, Richtervorbehalt, Beweisverwertungsverbot
- LG Bonn, 21.09.2015 - 29 Qs 7/15
Anordnung der Beschlagnahme von Gegenständen als Beweismittel bei Gefahr in …
- BGH, 30.06.2010 - 2 StR 267/10
Berichtigung des Urteilstenors wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens
Rechtsprechung
BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 59 StPO; § 274 StPO; § 337 StPO
Entscheidung über Vereidigung (Unterlassen; wesentliche Förmlichkeit: Divergenz der Senate und Auffassung des 2. Strafsenats; Beruhen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Festhaltung der Entscheidung über die Nichtvereidigung eines Zeugen als wesentliche Förmlichkeit im Hauptverhandlungsprotokoll; Notwendigkeit der Vereidung eines Zeugen
- Judicialis
StPO § 59; ; StPO § 60 Nr. 1; ; StPO § 274; ; StPO § 349 Abs. 2
- rechtsportal.de
StPO § 59
Protokollierung der Entscheidung über die Nicht-Vereidigung eines Zeugen - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 114
- StV 2005, 591
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 16.11.2005 - 2 StR 457/05
Nichtvereidigung (wesentliche Förmlichkeit); Antrag auf Vereidigung
Soweit in Entscheidungen des 1. Strafsenats (Beschl. vom 15. Februar 2005 - 1 StR 584/04, StraFo 2005, 244) und des 3. Strafsenats (Beschl. vom 20. Januar 2005 - 3 StR 455/04, NStZ 2005, 340; ebenso Schuster StV 2005, 628, 629) die - die jeweilige Entscheidung nicht tragende - Ansicht vertreten wurde, § 59 Abs. 1 StPO verlange auch dann regelmäßig eine ausdrückliche Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen, wenn diese nicht für notwendig gehalten wird, und diese - positive oder negative - Entscheidung sei stets als wesentliche Förmlichkeit in das Hauptverhandlungsprotokoll aufzunehmen, teilt der Senat diese Rechtsansicht nicht (vgl. schon Senatsbeschluss vom 17. August 2005 - 2 StR 284/05). - BGH, 24.01.2006 - 3 StR 460/05
Besorgnis der Befangenheit (Verschiebung der Annahme eines Antrags während der …
Denn es ist auszuschließen, dass der Zeuge vereidigt worden wäre und unter Eid andere, für das Urteil wesentliche Angaben gemacht hätte (vgl. BGH StraFo 2005, 506). - OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05
Beweisantrag; Ablehnung; Sachverständigenbeweis; anderes …
Es kann dahinstehen, ob es sich bei der Nichtvereidigungs-Entscheidung des Kammervorsitzenden um eine wesentliche Förmlichkeit nach § 274 StPO handelt, die im Hauptverhandlungsprotokoll festzuhalten ist (vgl. Beschlüsse des 1. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2005 - 3 StR 455/04 - 15.02.2005 - 1 StR 584/04 - und vom 30.03.2005 - 1 StR 67/05 -, demgegenüber Beschuss des 2. Strafsenats vom 17.08.2005 - 2 StR 284/05).Unterlässt der Vorsitzende eine Entscheidung über die Vereidigung, kann das Urteil auf einem Verfahrensfehler nur beruhen, wenn es bei einer ordnungsgemäßen Entscheidung zu einer Vereidigung des Zeugen gekommen wäre, und wenn sodann nicht auszuschließen wäre, dass der Zeuge in diesem Falle andere, wesentliche Angaben gemacht hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 17.08.2005 - 2 StR 284/05 -).
- BGH, 31.07.2013 - 4 StR 276/13
Unterbliebene Entscheidung über die Vereidigung der Zeugin (Beruhen)
Unterlässt der Vorsitzende eine Entscheidung über die Vereidigung, kann das Urteil hierauf nur beruhen, wenn es bei einer Entscheidung zu einer Vereidigung des Zeugen gekommen wäre, und wenn sodann nicht auszuschließen wäre, dass der Zeuge in diesem Falle andere, wesentliche Angaben gemacht hätte (BGH, Beschluss vom 17. August 2005 - 2 StR 284/05, NStZ 2006, 114). - BGH, 23.02.2021 - 6 StR 431/20
Vernehmung eines Sachverständigen (aussagepsychologisches Gutachten; Exploration; …
Denn es spricht nichts dafür, dass es bei einer ordnungsgemäßen Entscheidung zu einer Vereidigung der Zeugin gekommen wäre und sie in diesem Falle andere, wesentliche Angaben gemacht hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. August 2005 - 2 StR 284/05, NStZ 2006, 114; vom 31. Juli 2013 - 4 StR 276/13, NStZ-RR 2013, 348). - OLG Hamm, 20.10.2009 - 2 Ss 401/09
Sachrüge; Begründung; Anforderungen
Unterlässt der Vorsitzende eine Entscheidung über die Vereidigung, kann das Urteil auf dem Verfahrensfehler nur beruhen, wenn es bei einer ordnungsgemäßen Entscheidung zu einer Vereidigung des Zeugen gekommen wäre, und wenn sodann nicht auszuschließen wäre, dass der Zeuge in diesem Falle andere, wesentliche Angaben gemacht hätte (zu vgl. BGH NStZ 2006, 114).