Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2005 - KRB 22/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3116
BGH, 25.04.2005 - KRB 22/04 (https://dejure.org/2005,3116)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2005 - KRB 22/04 (https://dejure.org/2005,3116)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2005 - KRB 22/04 (https://dejure.org/2005,3116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang der rechtlichen Überprüfbarkeit der vorinstanzlichen Beweiswürdigung; Fehlerhaftigkeit einer Beweiswürdigung; Richterliche Kognitionspflicht bezüglich der Ordnungswidrigkeit des § 130 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG); Bemessung des Bußgeldes auf Grund eines ...

  • Judicialis

    GWB § 38 Abs. 4 a.F.; ; GWB § 81 Abs. 2 n.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 38 Abs. 4 (a.F. § 81 Abs. 2 n.F.)
    Steuerfreie Mehrerlösabschöpfung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreie Mehrerlösabschöpfung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kartellrecht - Steuerfreie Mehrerlösabschöpfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ordnungswidrigkeit - Die steuerfreie Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 231
  • DB 2006, 66
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.04.1991 - KRB 5/90

    Wettbewerbsverstoß - Mehrerlös - Submissionsabsprache

    Auszug aus BGH, 25.04.2005 - KRB 22/04
    Die auf den Abschöpfungsteil entfallenden Steuern sind nur zu berücksichtigen, falls das Besteuerungsverfahren bereits abgeschlossen ist (Fortführung von BGH, Beschl. v. 24.4.1991 - KRB 5/90, WuW/E 2718, 2720 - Bußgeldbemessung).

    Ausgangspunkt hierfür ist nach der Rechtsprechung derjenige Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen Einnahmen, die aufgrund des Wettbewerbsverstoßes erzielt werden, und denjenigen Einnahmen, die das durch die Submissionsabsprachen bevorzugte Unternehmen ohne den Wettbewerbsverstoß erzielt hätte (BGH, Beschl. v. 24.4.1991 - KRB 5/90, WuW/E 2718, 2719 - Bußgeldbemessung).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs ist bei der Bestimmung des Vorteils die hierauf entfallende steuerliche Belastung gegenzurechnen (BGH, Beschl. v. 24.4.1991 - KRB 5/90, WuW/E 2718, 2720 - Bußgeldbemessung).

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Auszug aus BGH, 25.04.2005 - KRB 22/04
    Dieser Ansatz bedarf jedoch im Hinblick auf die Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs zur vergleichbaren Problematik beim Verfall (BGHSt 47, 260, 264 ff.) einer Modifikation.

    Dies ist dann Sache der Finanzbehörden (BGHSt 47, 260, 267).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus BGH, 25.04.2005 - KRB 22/04
    Im Blick auf die steuerrechtliche Behandlung von abgeschöpften Erlösen ist von dem Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG auszugehen, mit dem es unvereinbar wäre, wenn für eine Abschöpfungsmaßnahme der Bruttobetrag des erlangten Gewinns zugrunde gelegt, umgekehrt aber der volle Bruttobetrag versteuert werden würde (BVerfGE 81, 228, 241).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 25.04.2005 - KRB 22/04
    Ferner ist die Beweiswürdigung dann fehlerhaft, wenn der Tatrichter die Anforderungen an die zu einer Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannt oder die erforderliche Gesamtwürdigung unterlassen hat (BGH, Urt. v. 10.12.1986 - 3 StR 500/86, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).
  • BGH, 10.11.1992 - KRB 18/92

    Rechtsbeschwerde gegen Kartellbußgeldsachen - Abgabe identischer Angebote durch

    Auszug aus BGH, 25.04.2005 - KRB 22/04
    Die Ordnungswidrigkeit nach § 130 Abs. 1 OWiG unterliegt der richterlichen Kognitionspflicht, weil der Bußgeldbescheid den Vorwurf einer Aufsichtspflichtverletzung umfaßte (vgl. BGH, Beschl. v. 10.11.1992 - KRB 18/92, wistra 1993, 110).
  • BGH, 30.07.1999 - 3 StR 231/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 25.04.2005 - KRB 22/04
    Einer detaillierten Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen Ga. bedurfte es nicht (vgl. BGH, Beschluß vom 6.7.1999 - 3 StR 231/99, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Einlassung 1).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 25.04.2005 - KRB 22/04
    Insoweit beschränkt sich die rechtliche Überprüfung darauf, ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH, Urt. v. 12.9.2001 - 2 StR 172/01, NStZ 2002, 48, m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    Der Mehrerlös ist der Differenzbetrag, der zwischen den tatsächlichen Einnahmen, die aufgrund des Kartellverstoßes erzielt wurden, und denjenigen Einnahmen besteht, die das durch die Kartellverletzung bevorzugte Unternehmen im gleichen Zeitraum ohne den Wettbewerbsverstoß erzielt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 24.4.1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2719 - Bußgeldbemessung; Beschluss vom 25.4.2005 - KRB 22/04 - steuerfreier Mehrerlös; Beschluss vom 28.6.2005, KRB 2/04, WuW/E DE-R 1567, 1569 - C...er Transportbeton; BGH, Beschluss vom 19.6.2007 - KRB 12/07, Rn. 10 - Papiergroßhandel).

    Zwar hatte der Bundesgerichtshof sich bisher nur mit Rückgriffen auf Vergleichspreise von sachlichen, zeitlichen oder räumlichen Vergleichsmärkten zu befassen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.4.2005 - KRB 22/04, WuW/E DE-R 1487 ff. - steuerfreier Mehrerlös; BGH WuW/E DE-R 1567 ff. - Berliner Transportbeton I; so auch BGH aaO Rn. 13 - Papiergroßhandel).

    Denn gerade von solchen Anbietern, die am Markt als Preisunterbieter - auch wenn sie nicht die Kapazitäten haben, alle Aufträge auszuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.4.2005 - KRB 22/04, WuW/E DE-R 1487, Rn. 18 - steuerfreier Mehrerlös) - auftreten, geht ein Preisdruck aus, an dem sich auch die übrigen Anbieter, um keine Marktanteile zu verlieren, orientieren mussten.

    Eine solche pauschale Berechnung würde jedoch den Umstand vernachlässigen, dass sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung, aber auch anhand der erhobenen Daten gewisse Strukturmerkmale feststellen lassen, die Einfluss auf die Preisabstände haben können (vgl. BGH, Beschluss vom 25.4.2005 - KRB 22/04, WuW/E-DE-R 1487, 1488 f. - steuerfreie Mehrerlösabschöpfung).

    Sogar von den Preisen potentieller Anbieter kann ein Wettbewerbsdruck ausgehen (vgl. BGH, Beschluss v. 25.4.2005, KRB 22/04, Rn. 15, WuW/E DE-R 1487-1490 - steuerfreier Mehrerlös).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Senat ein Ermessen zu, ob und in welchem Umfang er innerhalb des zu verhängenden Bußgeldes eine Ahndung oder eine Abschöpfung vornimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 25.4.2005 - KRB 22/04, aaO Rn. 24 - steuerfreie Mehrerlösabschöpfung).

    Bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Vorteils im Sinne des § 17 Abs. 4 OWiG ist die hierauf entfallende steuerliche Belastung gegenzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.4.2005 - KRB 22/04, Rn. 22 f., WuW/E DE-R 1487-1490 = wistra 2005, 384, 386 - steuerfreie Mehrerlösabschöpfung: zu § 38 GWB; vgl. BGH, Beschluss vom 24.4.1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2720).

  • BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte

    Ist dagegen das Besteuerungsverfahren endgültig abgeschlossen, so ist der auf § 17 Abs. 4 OWiG entfallende Geldbußenanteil um die Steuerlast zu mindern (vgl. zu alledem BGH, Beschluss vom 25. April 2005 - KRB 22/04, NStZ 2006, 231, 232; KK-OWiG/Rogall aaO, Rn. 124; Göhler/Gürtler aaO, Rn. 43).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - 4 Kart 2/13

    Flüssiggas Kundenschutzabsprachen

    Der Mehrerlös ist der Differenzbetrag, der zwischen den tatsächlichen Einnahmen, die aufgrund des Kartellverstoßes erzielt wurden, und denjenigen Einnahmen besteht, die das durch die Kartellverletzung bevorzugte Unternehmen im gleichen Zeitraum ohne den Wettbewerbsverstoß erzielt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 24.4.1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2719 - Bußgeldbemessung; Beschluss vom 25.4.2005 - KRB 22/04 - steuerfreier Mehrerlös; Beschluss vom 28.6.2005, KRB 2/04, WuW/E DE-R 1567, 1569 - Berliner Transportbeton; BGH, Beschluss vom 19.6.2007 - KRB 12/07, Rn. 10 - Papiergroßhandel).

    Zwar hat sich der Bundesgerichtshof bisher nur mit der Heranziehung von Vergleichspreisen von anderen sachlichen, zeitlichen oder räumlichen Vergleichsmärkten befasst (vgl. BGH, Beschluss vom 25.4.2005 - KRB 22/04, WuW/E DE-R 1487 ff. - steuerfreier Mehrerlös; BGH WuW/E DE-R 1567 ff. - Berliner Transportbeton I; so auch BGH aaO Rn. 13 - Papiergroßhandel) und dies gebilligt.

    Denn gerade von solchen Anbietern, die am Markt als Preisunterbieter - auch wenn sie nicht die Kapazitäten haben, alle Aufträge auszuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.4.2005 - KRB 22/04, WuW/E DE-R 1487, Rn. 18 - steuerfreier Mehrerlös) - auftreten, geht ein Preisdruck aus, an dem sich auch die übrigen Anbieter, um keine Marktanteile zu verlieren, orientieren müssen.

    Eine solche pauschale Berechnung würde jedoch den Umstand vernachlässigen, dass sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung, aber auch anhand der erhobenen Daten gewisse Strukturmerkmale feststellen lassen, die Einfluss auf die Preisabstände haben können (vgl. BGH, Beschluss vom 25.4.2005 - KRB 22/04, WuW/E-DE-R 1487, 1488 f. - steuerfreie Mehrerlösabschöpfung).

    Sogar von den Preisen nur potentieller Anbieter kann ein Wettbewerbsdruck ausgehen (vgl. BGH, Beschluss v. 25.4.2005, KRB 22/04, Rn. 15, WuW/E DE-R 1487-1490 - steuerfreier Mehrerlös).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Senat ein Ermessen zu, ob und in welchem Umfang er innerhalb des zu verhängenden Bußgeldes eine Ahndung oder eine Abschöpfung vornimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 25.4.2005 - KRB 22/04, aaO Rn. 24 - steuerfreie Mehrerlösabschöpfung).

  • BGH, 18.05.2017 - 3 StR 103/17

    Verjährungsbeginn bei Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

    Grundsätzlich muss sich aus den Entscheidungsgründen ergeben, in welcher Höhe eine Geldbuße ahndender und in welcher Höhe sie abschöpfender Natur ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2005 - KRB 22/04, NStZ 2006, 231, 232; vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, wistra 2014, 228, 232 (in BGHSt 59, 34 nicht abgedr.); Göhler/Gürtler, OWiG, 16. Aufl., § 17 Rn. 43).

    Bleibt die für erforderlich gehaltene Ahndung hinter dem wirtschaftlichen Vorteil zurück, wird der Restbetrag regelmäßig durch den Abschöpfungsanteil zu erfassen sein (vgl. - für den kartellbedingten Mehrerlös - BGH, Beschlüsse vom 25. April 2005 - KRB 22/04, aaO; vom 19. Juni 2007 - KRB 12/07, BGHSt 52, 1, 11).

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2015 - 4 Kart 7/10

    Flüssiggaskartell

    Der Mehrerlös ist der Differenzbetrag, der zwischen den tatsächlichen Einnahmen, die aufgrund des Kartellverstoßes erzielt wurden, und denjenigen Einnahmen besteht, die das durch die Kartellabsprache bevorzugte Unternehmen im gleichen Zeitraum ohne den Wettbewerbsverstoß erzielt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 24.04.1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2719 - Bußgeldbemessung; Beschluss vom 25.04.2005 - KRB 22/04 - steuerfreier Mehrerlös; Beschluss vom 28.06.2005, KRB 2/04, WuW/E DE-R 1567, 1569 - Berliner Transportbeton; BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KRB 12/07, Rn. 10 - Papiergroßhandel).

    Zwar hat sich der Bundesgerichtshof bisher nur mit der Heranziehung von Vergleichspreisen von anderen sachlichen, zeitlichen oder räumlichen Vergleichsmärkten befasst (vgl. BGH, Beschluss vom 25.04.2005 - KRB 22/04, WuW/E DE-R 1487 ff. - steuerfreier Mehrerlös; BGH WuW/E DE-R 1567 ff. - Berliner Transportbeton I; so auch BGH aaO Rn. 13 - Papiergroßhandel) und dies gebilligt.

    Denn auch und gerade von solchen Anbietern, die am Markt oft als Preisunterbieter - auch wenn sie nicht die Kapazitäten haben, alle Aufträge auszuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.04.2005 - KRB 22/04, WuW/E DE-R 1487, Rn. 18 - steuerfreier Mehrerlös) - auftreten, geht ein Preisdruck aus, an dem sich die übrigen Anbieter, um keine Marktanteile zu verlieren, orientieren und messen lassen müssen.

    Sogar von Preisen nur potentieller Anbieter kann ein relevanter Wettbewerbsdruck ausgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.04.2005, KRB 22/04, Rn. 15, WuW/E DE-R 1487-1490 - steuerfreier Mehrerlös).

    Nach der vom Bundesgerichtshof zu § 38 GWB entwickelten Definition des Begriffs des Mehrerlöses ist der Mehrerlös der Differenzbetrag, der zwischen den tatsächlichen Einnahmen, die aufgrund des Kartellverstoßes erzielt wurde, und den Einnahmen, die das durch die Kartellabsprachen bevorzugte Unternehmen im gleichen Zeitraum ohne den Wettbewerbsverstoß erzielt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 24.04.1991, 5 KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2719 - Bußgeldbemessung; Beschluss vom 25.04.2005 - KRB 22/04 - steuerfreier Mehrerlös, Beschluss vom 28.06.2005, KRB 2/04, WuW/E DE-R 1567, 1569 Berliner Transportbeton; BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KRB 12/07, Rn. 10 - Papiergroßhandel).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Senat ein Ermessen zu, ob und in welchem Umfang er innerhalb des zu verhängenden Bußgeldes eine Ahndung oder eine Abschöpfung vornimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 25.4.2005 - KRB 22/04, aaO Rn. 24 - steuerfreie Mehrerlösabschöpfung).

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2009 - 2a Kart 2/08

    Verhängung von Bußgeldern wegen unzulässiger Preisabsprachen auf dem Zementmarkt

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 25.04.2005 - KRB 22/04, WuW/DE-R 1487 = wistra 2005, 384) hat der Bußgeldrichter dann, wenn ein kartellbedingter Mehrerlös entstanden ist, zu bestimmen, welcher Anteil des Bußgeldes Ahndungs- und welcher Teil Abschöpfungszwecken dient.
  • BGH, 19.06.2007 - KRB 12/07

    Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses

    a) Unter Mehrerlös ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen Einnahmen, die aufgrund des Wettbewerbsverstoßes erzielt werden, und den Einnahmen zu verstehen, die das durch die Kartellabsprachen bevorzugte Unternehmen ohne den Wettbewerbsverstoß erzielt hätte (BGH, Beschl. v. 25.4.2005 - KRB 22/04, WuW/E DE-R 1487, 1488 - steuerfreier Mehrerlös; Beschl. v. 24.4.1991 - KRB 5/90, WuW/E 2718, 2719 - Bußgeldbemessung).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 4 Kart 8/10

    Flüssiggas

    Zwar hatte der Bundesgerichtshof sich bisher nur mit Rückgriffen auf Vergleichspreise von anderen sachlichen, zeitlichen oder räumlichen Vergleichsmärkten zu befassen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2005 - KRB 22/04, WuW/E DE-R 1487 ff. - steuerfreier Mehrerlös; BGH, WuW/E DE-R 1567 ff. - Berliner Transportbeton I; so auch BGH aaO Rn. 13 - Papiergroßhandel).

    Denn gerade von solchen Anbietern, die am Markt als Preisunterbieter - auch wenn sie nicht die Kapazitäten haben, alle Aufträge auszuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2005 - KRB 22/04, WuW/E DE-R 1487, Rn. 18 - steuerfreier Mehrerlös) - auftreten, geht ein Preisdruck aus, an dem sich auch die übrigen Anbieter, um keine Marktanteile zu verlieren, orientieren mussten.

    Eine solche stark pauschalierende Gegenüberstellung würde jedoch den Umstand vernachlässigen, dass sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung, aber auch anhand der erhobenen Daten gewisse Strukturmerkmale feststellen ließen, die Einfluss auf die Preisabstände haben konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2005, KRB 22/04, WuW/E DE-R 1487, 1488 f. - steuerfreie Mehrerlösabschöpfung).

    "Unter Mehrerlös ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof nur der Differenzbetrag, der zwischen den tatsächlichen Einnahmen, die aufgrund des Kartellverstoßes erzielt wurden, und denjenigen Einnahmen zu verstehen, die das durch die Kartellverletzung bevorzugte Unternehmen im gleichen Zeitraum ohne den Wettbewerbsverstoß erzielt hätte" (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007, KRB 12/07, Rn. 10; Beschluss v. 24. April 1991 - KRB 5/90, WuW/E 2718 - Bußgeldbemessung; BGH, Beschluss v. 28. Juni 2005, KRB 2/05, NJW 2006, 163, 164 - Berliner Transportbeton; BGH, Beschluss v. 25. April 2005, KRB 22/04, WuW/E DE-R 1487, 1489 - steuerfreier Mehrerlös).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Senat ein Ermessen zu, ob und in welchem Umfang er innerhalb des zu verhängenden Bußgeldes eine Ahndung oder eine Abschöpfung des erzielten wirtschaftlichen Vorteils vornimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2005 - KRB 22/04, aaO Rn. 24 - steuerfreie Mehrerlösabschöpfung).

  • BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    a) Unter Mehrerlös ist der Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen Einnahmen, die aufgrund des Wettbewerbsverstoßes erzielt werden, und den Einnahmen zu verstehen, die das durch die Kartellabsprachen bevorzugte Unternehmen ohne den Wettbewerbsverstoß erzielt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2719 - Bußgeldbemessung; Beschluss vom 25. April 2005 - KRB 22/04, WuW/E DE-R 1487, 1488 - steuerfreier Mehrerlös; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, WuW/E DE-R 1567, 1569 - Berliner Transportbeton I; Beschluss vom 19. Juni 2007 - KRB 12/07, BGHSt 52, 1 Rn. 10 - Papiergroßhandel).
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 58/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    a) Unter Mehrerlös ist der Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen Einnahmen, die aufgrund des Wettbewerbsverstoßes erzielt werden, und den Einnahmen zu verstehen, die das durch die Kartellabsprachen bevorzugte Unternehmen ohne den Wettbewerbsverstoß erzielt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2719 - Bußgeldbemessung; Beschluss vom 25. April 2005 - KRB 22/04, WuW/E DE-R 1487, 1488 - steuerfreier Mehrerlös; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, WuW/E DE-R 1567, 1569 - Berliner Transportbeton I; Beschluss vom 19. Juni 2007 - KRB 12/07, BGHSt 52, 1 Rn. 10 - Papiergroßhandel).
  • BGH, 27.04.2022 - 5 StR 278/21

    Revision der Nebenbeteiligten gegen die Unternehmensgeldbuße (Ahndungs- und

  • OLG Stuttgart, 07.11.2017 - 1 Ws 143/17

    Rechtsanwaltskosten eines Nebenbeteiligten im Strafverfahren: Ersatzfähige Gebühr

  • FG Niedersachsen, 27.04.2006 - 10 K 65/01

    Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug bei mehrerlösbezogener Kartellbuße;

  • BGH, 09.10.2018 - KRB 10/17

    Rechtsbeschwerde eines Nebenbetroffenen gegen ein Urteil des 4. Kartellsenats des

  • OLG Frankfurt, 16.10.2023 - 3 ORbs 136/23

    Bußgeldbemessung: Nettoprinzip nach § 17 Abs. 4 S. 1 OWiG

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht