Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.11.2005

Rechtsprechung
   BGH, 20.09.2005 - 1 StR 86/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2251
BGH, 20.09.2005 - 1 StR 86/05 (https://dejure.org/2005,2251)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2005 - 1 StR 86/05 (https://dejure.org/2005,2251)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05 (https://dejure.org/2005,2251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 239b StGB; § 240 StGB; § 239 StGB; § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 69 StGB; § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO
    Geiselnahme (funktionaler und zeitlicher Zusammenhang); Nötigungserfolg (ausreichende Teilerfolge); Freiheitsberaubung; schwere Körperverletzung (dauerhafte Entstellung); angemessene Rechtsfolge; Entziehung der Fahrerlaubnis (Bereitschaft, die Sicherheit des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Schutzzweck sowie Nötigungshandlung und Nötigungserfolg i.S.d. Straftatbestands der Geiselnahme nach § 239b Strafgesetzbuch (StGB) - Kriterien für eine "angemessene Strafe" i.S.v. § 354 Abs. 1a Strafprozessordnung (StPO)

  • Judicialis

    StGB § 46; ; StGB § 224; ; StGB § 239b; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 1a; ; StPO § 354 Abs. 1a Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239 b
    Zusammenhang zwischen Entführung und Nötigung; beliebige Handlung als Nötigungserfolg

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verräter-Fall

    § 226 Abs. 1 StGB; § 239b StGB
    Geiselnahme; Zwei-Personen-Verhältnis; Zusammenhang zwischen Entführung und beabsichtigter Nötigung; schwere Körperverletzung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zeitlicher Zusammenhang zwischen Entführung und beabsichtigter Nötigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 340 (Ls.)
  • NStZ 2006, 36
  • StV 2006, 17
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 273/04

    Absehen von der Urteilsaufhebung (Angemessenheit der Rechtsfolgen; Fehler bei der

    Auszug aus BGH, 20.09.2005 - 1 StR 86/05
    Einer Aufhebung des Strafausspruchs bedarf es nicht, weil die verhängte Rechtsfolge - auch nach Änderung des Schuldspruchs - im Sinne des § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO angemessen ist (vgl. hierzu BGH, Urt. vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 273/04; Beschl. vom 8. Dezember 2004 - 1 StR 483/04).

    Ob eine Rechtsfolge als angemessen im Sinne des § 354 Abs. 1a StPO angesehen werden kann, hat das Revisionsgericht auf der Grundlage der Feststellungen des angefochtenen Urteils unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte, insbesondere aller nach § 46 StGB für die Strafzumessung erheblichen Umstände zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 273/04).

    Als Sanktion für eine schwerwiegende Tat, eine die wahren Absichten der Angeklagten verdeckende Vorgehensweise mit erheblichen körperlichen Folgen für das hilflose Opfer mit Schlägen, Tritten und dem gefährlichen Messereinsatz, zumal mit Blick auf die Intensität der Beteiligung des Angeklagten G. und seine in den Taten II. 3. bis 5. sich jeweils steigernde gewalttätige Einwirkung auf das Opfer, erscheint die festgesetzte Strafe, auch unter Berücksichtigung sämtlicher zu seinen Gunsten zu bedenkenden und vom Landgericht tatsächlich bedachten Umstände, uneingeschränkt als im Sinne des § 354 Abs. 1a StPO schuldangemessen (vgl. BGH, Urt. vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 273/04) und keinesfalls als zu hoch.

  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 507/96

    Richterehrenwort - § 240 StGB, Zwischenerfolg, § 239b StGB, 'stabilisierte

    Auszug aus BGH, 20.09.2005 - 1 StR 86/05
    Jedenfalls solche Handlungen des Opfers, die eine nach der Vorstellung des Täters eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs darstellen, führen zur Vollendung der mit der qualifizierten Drohung erstrebten Nötigung (BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 1).

    Auch im Fall II. 5. ergibt sich aus den Feststellungen der Strafkammer nicht, dass der Zeuge S. auf die Drohungen und Aufforderungen der Angeklagten G. und K., "seinen Mund zu halten" und seine angeblichen Angaben bei der Polizei zurück zu ziehen, eine entsprechende zusagende oder sonst zustimmende Erklärung noch während der andauernden Bemächtigungslage abgegeben hat; daher fehlt es am erforderlichen funktionalen Zusammenhang zwischen dem Sich-Bemächtigen einerseits und der beabsichtigten Nötigung durch qualifizierte Drohung andererseits (vgl. hierzu BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 1).

  • BGH, 02.10.1996 - 3 StR 378/96

    Beihilfe zu einer unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 20.09.2005 - 1 StR 86/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es erforderlich, dass zwischen der Entführung eines Opfers und einer beabsichtigten Nötigung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart besteht, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Entführung nötigen will (vgl. BGHSt 40, 350, 355, 359) und die abgenötigte Handlung auch während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (BGHR StGB § 239b Entführen 4).

    Ebenso kann eine beliebige Handlung, Duldung oder Unterlassung einen Nötigungserfolg im Sinne des § 239b StGB darstellen (BGH, Beschl. vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96).

  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus BGH, 20.09.2005 - 1 StR 86/05
    Jedoch entfällt der Maßregelausspruch, welcher nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 27. April 2005 (NStZ 2005, 503) nicht mehr den hierdurch festgelegten Voraussetzungen genügt.

    Zugunsten des Angeklagten G. war der Maßregelausspruch aufzuheben; denn nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 27. April 2005 (NStZ 2005, 503) setzt die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit bei Taten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs voraus, dass die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse darauf zulässt, dass der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen.

  • BGH, 14.05.1996 - 4 StR 174/96

    Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und

    Auszug aus BGH, 20.09.2005 - 1 StR 86/05
    Denn der Zweck dieser Strafvorschrift, die schon wegen ihrer hohen Mindeststrafe der einschränkenden Auslegung bedarf, besteht gerade darin, das Sich-Bemächtigen oder die Entführung des Opfers deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann (BGH, Beschluß vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96).
  • BGH, 09.11.1971 - 5 StR 374/71

    Prüfungsumfang eines Revisionsgerichts - Revisionsgrund der

    Auszug aus BGH, 20.09.2005 - 1 StR 86/05
    Allerdings liegt eine vollendete Nötigung bereits dann vor, wenn der Täter mehrere Verhaltensweisen des Opfers erstrebt, aber nur eine davon realisiert wird (BGH bei Dallinger MDR 1972, 386 f.), wobei auch das Erreichen eines Teilerfolges des Täters, der mit Blick auf ein weitergehendes Ziel jedenfalls vorbereitend wirkt, für eine Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) ausreichend sein kann.
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 20.09.2005 - 1 StR 86/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es erforderlich, dass zwischen der Entführung eines Opfers und einer beabsichtigten Nötigung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart besteht, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Entführung nötigen will (vgl. BGHSt 40, 350, 355, 359) und die abgenötigte Handlung auch während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (BGHR StGB § 239b Entführen 4).
  • BGH, 08.12.2004 - 1 StR 483/04

    Gesetzlicher Richter: eigene Sachentscheidung bei nicht rechtsfehlerfreiem

    Auszug aus BGH, 20.09.2005 - 1 StR 86/05
    Einer Aufhebung des Strafausspruchs bedarf es nicht, weil die verhängte Rechtsfolge - auch nach Änderung des Schuldspruchs - im Sinne des § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO angemessen ist (vgl. hierzu BGH, Urt. vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 273/04; Beschl. vom 8. Dezember 2004 - 1 StR 483/04).
  • BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14

    Besonders schwerer Raub (konkludente Drohung mit einem empfindlichen Übel für

    Zwischen der Entführung und der beabsichtigten Nötigung muss aber ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart bestehen, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Entführung nötigen will und die abgenötigte Handlung während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 355; BGH, Urteil vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36 f.; BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - 2 StR 236/13, StV 2014, 218).

    Allerdings kann auch das Erreichen eines Teilerfolges des Täters, der ein weitergehendes Ziel vorbereitet, eine Nötigung darstellen (BGH, Urteile vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, NJW 1997, 1082 f.; und vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36 f.), wenn die Handlung des Opfers eine nach der Vorstellung des Täters eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs ist (BGH, Urteile vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, NJW 1997, 1082 f.; und vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36 f.).

  • BGH, 27.01.2017 - 1 StR 532/16

    Geiselnahme (Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter Nötigung:

    Ob der erforderliche funktionale Zusammenhang angenommen werden könnte, weil der Angeklagte nach seiner Vorstellung mit dem während der Bemächtigungslage erzwungenen Telefonat der Geschädigten einen Teilerfolg erreichen wollte, der mit Blick auf das erstrebte Endziel vorbereitend wirken sollte (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14, StV 2015, 765 und vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36), lässt sich dem Urteil nicht hinreichend sicher entnehmen.

    Es fehlt an tragfähigen Feststellungen dazu, ob das telefonische Bekenntnis zu Plänen für eine gemeinsame Wohnung nach der Vorstellung des Angeklagten eine eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Endzwecks darstellen sollte (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36 und vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 1; Beschluss vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96, BGHR StGB § 239b Entführen 4).

  • BGH, 03.02.2021 - 2 StR 279/20

    Erpresserischer Menschenraub (beabsichtigter Erpressungserfolg: geplanter

    Ebenso kann eine beliebige Handlung, Duldung oder Unterlassung einen Nötigungserfolg auch im Sinne von § 239b StGB darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36, 37).
  • BGH, 20.06.2007 - 1 StR 157/07

    Geiselnahme (eingeschränkte Auslegung in Zweipersonenverhältnissen); Nötigung

    Zwischen der Entführung eines Opfers und einer beabsichtigten Nötigung muss ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart bestehen, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Entführung nötigen will und die abgenötigte Handlung auch während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (vgl. BGH NJW 1997, 1082; NStZ 2006, 36).

    Denn der Zweck dieser Strafvorschrift besteht gerade darin, das Sich-Bemächtigen oder die Entführung des Opfers deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann (BGH StV 1997, 302; NStZ 2006, 36).

    Allerdings kann auch das Erreichen eines Teilerfolges des Täters, der mit Blick auf ein weitergehendes Ziel jedenfalls vorbereitend wirkt, eine Nötigung darstellen (BGH NJW 1997, 1082; NStZ 2006, 36).

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2005 - 5 Ss 63/05

    Strafbarkeit des Mitführens von Waffen in Flugzeugen; Mitführen einer Waffe

    3. Hat der Tatrichter Umstände, die für Art und Höhe der Rechtsfolgen - deren "Zumessung" - bestimmend waren, im Urteil nicht erörtert oder fehlerhaft gewürdigt, kann das Revisionsgericht nach § 354 Abs. 1a StPO von der Aufhebung des angefochtenen Urteils absehen, sofern die verhängte Rechtsfolge angemessen ist und das auf der Grundlage der Feststellungen unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte, insbesondere aller nach § 46 StGB für die Strafzumessung erheblichen Umstände beurteilt werden kann (BGHSt 49, 371, 375 = NJW 2005, 913, 914; BGH vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05 -, Seite 10 f ).
  • BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; funktionaler Zusammenhang; Abgrenzung von

    Ausreichend wäre, dass die Angeklagten während der Zwangslage eine nach ihrer Vorstellung eigenständige bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs erreicht hätten (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05; NStZ 2006, 36, 37).
  • BVerfG, 10.10.2007 - 2 BvR 1977/05

    Grenzen der eigenen Sachentscheidungsbefugnisse des Revisionsgerichts in

    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05 -.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.

  • BGH, 12.09.2013 - 2 StR 236/13

    Voraussetzungen der Geiselnahme (funktionaler Zusammenhang)

    Zwischen der Entführung und der beabsichtigten Nötigung muss ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart bestehen, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Entführung nötigen will (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 355, 359) und die abgenötigte Handlung auch während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 1996 - 3 StR 378/96, BGHR StGB § 239b Entführen 4; Urteil vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05; NStZ 2006, 36 f.).

    Ob der erforderliche funktionale und zeitliche Zusammenhang angenommen werden könnte, weil der Angeklagte nach seiner Vorstellung - wie der Generalbundesanwalt meint - mit einer während der Bemächtigungslage abgegebenen "Verpflichtungserklärung" des Tatopfers zur Rücknahme der Strafanzeige einen Teilerfolg erreichen wollte, der mit Blick auf das erstrebte Endziel vorbereitend wirken sollte (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, BGH NStZ 2006, 36, 37), lässt sich anhand der getroffenen Feststellungen nicht beurteilen.

  • BGH, 23.06.2006 - 2 StR 135/06

    Strafzumessung (moralisierende Erwägungen; Berücksichtigung der Lebensführung;

    b) Eine Entscheidung des Senats nach § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO kam hier nicht in Betracht, weil die Strafzumessung weitere Feststellungen sowie eine intensive Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit des Angeklagten voraussetzt; sie ist daher dem neuen Tatrichter vorbehalten (vgl. BGH, Beschl. vom 17. März 2005 - 3 StR 39/05, NJW 2005, 1813; BGH, Urt. vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05).
  • BGH, 17.12.2019 - 4 StR 542/19

    Geiselnahme (Definition; funktionaler Zusammenhang zwischen Entführung und

    Dabei muss zwischen der Entführung oder Bemächtigung und der qualifizierten Nötigung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang in der Weise bestehen, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Zwangslage nötigen will und die abgenötigte Handlung während der Dauer der Zwangslage vorgenommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2017 - 1 StR 532/16, NStZ-RR 2017, 176; Urteil vom 20. September 2005 - 1 StR 86/05, NStZ 2006, 36, 37; weitere Nachweise bei Schluckebier in: SSWStGB, 4. Aufl., § 239b Rn. 7).
  • BGH, 04.12.2007 - 3 StR 459/07

    Erpresserischer Menschenraub (Zweipersonenverhältnis; Bemächtigungslage;

  • BGH, 13.01.2009 - 1 StR 709/08

    Qualifizierte Bemächtigungslage bei der Geiselnahme

  • OLG Nürnberg, 03.04.2007 - 2 St OLG Ss 318/06

    Voraussetzungen einer Angemessenheitsbewertung und Festsetzung einer Strafe durch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.11.2005 - 4 StR 459/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6171
BGH, 22.11.2005 - 4 StR 459/05 (https://dejure.org/2005,6171)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2005 - 4 StR 459/05 (https://dejure.org/2005,6171)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2005 - 4 StR 459/05 (https://dejure.org/2005,6171)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6171) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 340
  • StV 2006, 693
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 22.11.2005 - 4 StR 459/05
    Er hat die Bemächtigungslage jedoch nicht, wie dies die im Zweipersonenverhältnis gebotene einschränkende Auslegung des § 239 b StGB voraussetzt, zu einer weiteren Nötigung durch qualifizierte Drohung ausgenutzt (vgl. BGHSt 40, 350, 359; BGH NJW 1997, 1082; BGH NStZ-RR 2005, 173; BGH, Beschluss vom 27. September 1996 - 1 StR 576/96).

    In einem solchen Fall ist § 239 b StGB nicht anwendbar (vgl. BGHSt 40, 350, 359).

  • BGH, 27.09.1996 - 1 StR 576/96

    Bemächtigungssituation des Opfers ohne beabsichtigte, weitergehende Ziele -

    Auszug aus BGH, 22.11.2005 - 4 StR 459/05
    Er hat die Bemächtigungslage jedoch nicht, wie dies die im Zweipersonenverhältnis gebotene einschränkende Auslegung des § 239 b StGB voraussetzt, zu einer weiteren Nötigung durch qualifizierte Drohung ausgenutzt (vgl. BGHSt 40, 350, 359; BGH NJW 1997, 1082; BGH NStZ-RR 2005, 173; BGH, Beschluss vom 27. September 1996 - 1 StR 576/96).
  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 507/96

    Richterehrenwort - § 240 StGB, Zwischenerfolg, § 239b StGB, 'stabilisierte

    Auszug aus BGH, 22.11.2005 - 4 StR 459/05
    Er hat die Bemächtigungslage jedoch nicht, wie dies die im Zweipersonenverhältnis gebotene einschränkende Auslegung des § 239 b StGB voraussetzt, zu einer weiteren Nötigung durch qualifizierte Drohung ausgenutzt (vgl. BGHSt 40, 350, 359; BGH NJW 1997, 1082; BGH NStZ-RR 2005, 173; BGH, Beschluss vom 27. September 1996 - 1 StR 576/96).
  • BGH, 17.02.2005 - 4 StR 10/05

    Geiselnahme (Erfordernis der weiteren Nötigung durch eine qualifizierte Drohung)

    Auszug aus BGH, 22.11.2005 - 4 StR 459/05
    Er hat die Bemächtigungslage jedoch nicht, wie dies die im Zweipersonenverhältnis gebotene einschränkende Auslegung des § 239 b StGB voraussetzt, zu einer weiteren Nötigung durch qualifizierte Drohung ausgenutzt (vgl. BGHSt 40, 350, 359; BGH NJW 1997, 1082; BGH NStZ-RR 2005, 173; BGH, Beschluss vom 27. September 1996 - 1 StR 576/96).
  • BGH, 27.06.2006 - 4 StR 190/06

    Verstoß gegen die Teilrechtskraft (mangelnde Feststellungen für die

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat den Schuldspruch dieses Urteils geändert, den Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache insoweit an das Landgericht zurückverwiesen (Senatsbeschluss vom 22. November 2005 - 4 StR 459/05 = StraFo 2006, 121).
  • BGH, 21.05.2013 - 2 StR 58/13

    Geiselnahme: Eigenständige Bedeutung der Bemächtigungssituation

    Wenn die qualifizierte Drohung - wie hier das Vorhalten des Messers - zugleich dazu dient, sich des Opfers zu bemächtigen und es in unmittelbarem Zusammenhang damit zu weitergehenden Handlungen zu nötigen, wird die abgenötigte Handlung ausschließlich durch die Bedrohung mit der Waffe im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 Nr. 1 StGB durchgesetzt, ohne dass der Bemächtigungssituation die in § 239b StGB vorausgesetzte eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. November 2005 - 4 StR 459/05, StV 2006, 693 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht