Rechtsprechung
OLG Jena, 02.11.2005 - 1 Ss 242/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Allg Owi
- cr-online.de (Rechtsprechungsübersicht)
Bußgelder gegen Unternehmen
Verfahrensgang
- AG Weimar, 10.06.2005 - 831 Js 200481/05
- OLG Jena, 02.11.2005 - 1 Ss 242/05
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 533
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 16.11.1995 - 2 ObOWi 555/95
Auszug aus OLG Jena, 02.11.2005 - 1 Ss 242/05
Die Festsetzung einer Geldbuße gegen die juristische Person ist aber von der Feststellung einer von ihrem Organ begangenen Ordnungswidrigkeit abhängig, durch die Pflichten, welche die GmbH treffen, verletzt worden sind oder die GmbH bereichert ist oder werden sollte (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1996, 194, 195). - OLG Jena, 12.03.2004 - 1 Ss 42/04
Allg Owi
Auszug aus OLG Jena, 02.11.2005 - 1 Ss 242/05
Der Vorwurf der Begehung einer Ordnungswidrigkeit gegenüber dem gesetzlichen Vertreter setzt vielmehr grundsätzlich voraus, dass ihm diese Ordnungswidrigkeit nach den allgemeinen Grundsätzen zu Täterschaft und Teilnahme, Tun und Unterlassen zugerechnet werden kann (Senat GewArch 2004, 414, 415).
- OLG Rostock, 14.01.2013 - 2 Ss OWi 254/12
Bußgeldverfahren gegen eine eingetragene Genossenschaft wegen Umwandlung von …
Voraussetzung dafür ist aber die Feststellung einer von ihrem Organ begangenen Ordnungswidrigkeit, durch die Pflichten, welche die e. G. treffen, verletzt worden sind oder durch die die e. G. bereichert ist oder werden sollte (vgl. OLG Jena, Beschl. v. 02.11.2005 - 1 Ss 242/05, NStZ 2006, 533). - OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15
Bußgeldverfahren: Nachweis der rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht des …
Deshalb zählt zu dem im Bußgeldbescheid konkret zu schildernden Lebenssachverhalt die Angabe, welche natürliche Person in welcher Funktion welche Handlung oder Unterlassung begangen hat (OLG Rostock, Beschluss vom 14.01.2013 - 2 Ss [OWi] 254/12 -, juris; OLG Jena NStZ 2006, 533; OLG Hamburg NStZ-RR 1998, 370;… KK-Rogall, OWiG, a.a.O. § 30 Rn. 88;… Göhler/Gürtler, a.a.O., § 30 Rn. 8). - OLG Hamm, 24.06.2021 - 5 RBs 107/21
Bußgeldbescheid; formelle Anforderungen; Nebenbeteiligte; Verfahrensgrundlage; …
Die Festsetzung einer Geldbuße gegen die juristische Person nach § 30 Abs. 12 Nr. 1 OWiG erfordert die Feststellung einer von ihrem Organ begangenen Ordnungswidrigkeit, durch die Pflichten, welche die GmbH treffen, verletzt worden sind oder die GmbH bereichert ist oder werden sollte (OLG Jena NStZ 2006, 533).
- OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - 1 RBs 53/12
Verletzung der Sofortmeldepflicht in der Sozialversicherung; Voraussetzungen für …
Die Feststellungen müssen demnach belegen, dass und wie eine Leitungsperson der Nebenbetroffenen die Zuwiderhandlung schuldhaft (vorwerfbar) begangen hat (OLGe Koblenz, wistra 1999, 199; Hamm, wistra 2000, 393 und 433; Jena, wistra 2006, 157 ;… Göhler, OWiG , 16. Aufl. [2012], § 30 Rdnr. 40), es sei denn, das ergibt sich aus der Sachverhaltsschilderung von selbst (BGHSt 48, 108, 117).Die Feststellungen müssen demnach belegen, dass und wie eine Leitungsperson der Nebenbetroffenen die Zuwiderhandlung schuldhaft (vorwerfbar) begangen hat (OLGe Koblenz, wistra 1999, 199; Hamm, wistra 2000, 393 und 433; Jena, wistra 2006, 157 ;… Göhler, OWiG , 16. Aufl. [2012], § 30 Rdnr. 40), es sei denn, das ergibt sich aus der Sachverhaltsschilderung von selbst (BGHSt 48, 108, 117).
- OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 1 RBs 77/11
Wildes Kippen von Bauschutt; Haftung des Geschäftsführers einer GmbH
Nicht festgestellt ist, dass der Betroffene das selbst ("eigenhändig") getan, das Abkippen durch einen Mitarbeiter angeordnet oder geduldet oder zumindest damit gerechnet hat oder rechnen musste und es nicht verhindert hat (…vgl. Thür. OLG, 1 Ss 42/04 vom 12. März 2004, Rdnr. 8; 1 Ss 242/05 vom 2. November 2005, Rdnr. 15 ). - AG Koblenz, 31.10.2018 - 34 OWi 2010 Js 54900/18
Bußgeldbescheid gegen juristische Person - …
Nichtsdestotrotz muss sowohl in der Bußgeldentscheidung als auch in der gerichtlichen Entscheidung zu der Frage, ob eine Leitungsperson eine Zuwiderhandlung (sei es auch nur im Sinne einer Aufsichtspflichtverletzung) begangen hat bzw. ob der Leitungsperson ein Organisationsmangel vorzuwerfen ist, ausreichende Feststellungen getroffen werden (vgl. OLG Celle wistra 2002, 230, OLG Jena NStZ 2006, 533).Es hätten insgesamt Feststellungen hinsichtlich des Betriebsablaufs und Betriebsorganisation, Aufgabenverteilung innerhalb des Betriebes sowie zu Art und Umfang der durchgeführten Kontrollmaßnahmen vorgenommen werden müssen (vgl. OLG Jena NStZ 2006, 533).
Rechtsprechung
OLG Dresden, 07.02.2006 - Ss (OWi) 955/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- Deutsches Notarinstitut
GewO § 35; EGBGB Int. GesR
Keine Umgehung einer Gewerbeuntersagung gegen Geschäftsführer durch Gründung einer ausländischen Gesellschaft möglich - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gründung und Ausübung eines Gewerbes im europäischen Ausland nach Untersagung der Gewerbeausübung; Zulässigkeit einer Tätigkeit als Geschäftführer der deutschen Zweigniederlassung einer in Großbritannien gegründeten Limited; Berücksichtigung des Europäischen ...
- Judicialis
GewO § 35 Abs. 1 S. 1; ; GewO § 35 Abs. 1 S. 2; ; GewO § 146 Abs. 1 Nr. 1a; ; EG Art. 43; ; EG Art. 48
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Gewerbeuntersagung und die Ltd.
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gewerbeuntersagung und die Ltd.
Verfahrensgang
- AG Borna, 24.10.2005 - 11 OWi 607 Js 46524/05
- OLG Dresden, 07.02.2006 - Ss (OWi) 955/05
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 1097
- NStZ 2006, 533
- DNotZ 2006, 635
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 09.03.1999 - C-212/97
Centros
Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2006 - Ss OWi 955/05
Zwar setzt die Niederlassungsfreiheit grundsätzlich die Anerkennung der nach dem Recht eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union wirksam gegründeten Gesellschaften durch alle anderen Mitgliedsstaaten voraus; so ist es mit der Niederlassungsfreiheit nicht zu vereinbaren, wenn ein Mitgliedsstaat einer Gesellschaft, die in einem anderen Mitgliedsstaat ordnungsgemäß gegründet worden ist und dort ihren satzungsmäßigen Sitz hat, die Rechtsfähigkeit und damit die Parteifähigkeit abspricht (vgl. EuGH, Urteil vom 05. November 2002, ZIP 2002, 2037, "Überseering") oder die Ausübung der Freiheit zur Errichtung einer Zweigniederlassung in seinem Staat von bestimmten, die Gründung von Gesellschaften nach seinem innerstaatlichen Recht betreffenden Voraussetzungen abhängig macht (vgl. EuGH, Urteil vom 09. März 1999, ZIP 1999, 438, "Centros").Vorliegend geht es bei der bußgeldrechtlichen Ahndung des vom Betroffenen begangenen Verstoßes gegen die Gewerbeuntersagungsverfügung aber nicht etwa um die Verhinderung der bloßen Ausnutzung größtmöglicher Freiheiten bei der Gesellschaftsgründung (vgl. EuGH, ZIP 1999, 438, 440, Tz. 27).
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist die missbräuchliche oder betrügerische Berufung auf Gemeinschaftsrecht nicht gestattet (vgl. Centros, ZIP 1999, 438 Tz. 24 m.w.N., Tz. 38).
- EuGH, 05.11.2002 - C-208/00
Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit
Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2006 - Ss OWi 955/05
Zwar setzt die Niederlassungsfreiheit grundsätzlich die Anerkennung der nach dem Recht eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union wirksam gegründeten Gesellschaften durch alle anderen Mitgliedsstaaten voraus; so ist es mit der Niederlassungsfreiheit nicht zu vereinbaren, wenn ein Mitgliedsstaat einer Gesellschaft, die in einem anderen Mitgliedsstaat ordnungsgemäß gegründet worden ist und dort ihren satzungsmäßigen Sitz hat, die Rechtsfähigkeit und damit die Parteifähigkeit abspricht (vgl. EuGH, Urteil vom 05. November 2002, ZIP 2002, 2037, "Überseering") oder die Ausübung der Freiheit zur Errichtung einer Zweigniederlassung in seinem Staat von bestimmten, die Gründung von Gesellschaften nach seinem innerstaatlichen Recht betreffenden Voraussetzungen abhängig macht (vgl. EuGH, Urteil vom 09. März 1999, ZIP 1999, 438, "Centros"). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2005 - 4 A 1468/05
Erlass einer Gewerbeuntersagung gegen den Geschäftsführer einer inländischen …
Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2006 - Ss OWi 955/05
Da die Regelungen über die Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO somit auch für den Betroffenen als Geschäftsführer der Zweigniederlassung einer in Großbritannien gegründeten Limited gelten (so auch OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2004, 4 B 2183/04; OVG NRW, Beschluss vom 09. September 2005, GewArch 2005, 486; AG Limburg, GewArchiv 2005, 29), hat das Amtsgericht zutreffend einen Verstoß gegen die vollziehbare Gewerbeuntersagungsverfügung des Landratsamtes angenommen.
- OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland …
Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2006 - Ss OWi 955/05
Eine solche missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht liegt jedenfalls dann vor, wenn ein Inländer, dem aufgrund einer gemeinschaftskonformen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung untersagt ist, ein bestimmtes Gewerbe zu führen, sich des Vehikels einer ausländischen Gesellschaft bedienen will, um die ihm untersagte Tätigkeit trotzdem im Inland auszuüben (OLG Zweibrücken, ZIP 2003, 849, 851; Knapp, DNotZ 2003, 85, 89 m.w.N.). - OLG Oldenburg, 28.05.2001 - 5 W 71/01
Ansehung eines gegenüber einem alleinvertretungsberechtigten Direktor der …
Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2006 - Ss OWi 955/05
Soweit sich der Betroffene auf eine Entscheidung des OLG Oldenburg vom 28. Mai 2001 (RIW 2001, 863) beruft, betrifft diese zum einen lediglich eine registerrechtliche Frage; zum anderen kann der dort im nicht entscheidungserheblichen Teil geäußerten Auffassung aus den vorgenannten Gründen nicht gefolgt werden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2004 - 4 B 2183/04
Auszug aus OLG Dresden, 07.02.2006 - Ss OWi 955/05
Da die Regelungen über die Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO somit auch für den Betroffenen als Geschäftsführer der Zweigniederlassung einer in Großbritannien gegründeten Limited gelten (so auch OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2004, 4 B 2183/04; OVG NRW, Beschluss vom 09. September 2005, GewArch 2005, 486; AG Limburg, GewArchiv 2005, 29), hat das Amtsgericht zutreffend einen Verstoß gegen die vollziehbare Gewerbeuntersagungsverfügung des Landratsamtes angenommen.