Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.03.2006 - 1 Ss 58/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
StGB § 263 a, StGB § 263
Mißbrauch einer Krankenversicherungskarte, gekündigte Mitgliedschaft in einer Krankenkasse, Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen, Vorlage der Krankenversicherungskarte, kein Computerbetrug, Betrug zum Nachteil des Arztes - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- kkh.de
Kein Computerbetrug (263 a StGB) durch Missbrauch einer Krankenversichertenkarte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Strafbarkeit der weiteren Nutzung einer Krankenversicherungskarte nach wirksamer Kündigung des Versicherungsschutzes durch die Krankenversicherung; Vorliegen der Voraussetzungen eines Computerbetruges gemäß § 263a Strafgesetzbuch (StGB) in diesem Fall
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Missbrauch einer Krankenversicherungskarte
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 20.10.2005 - 94 Ds 113 Js 826/04
- OLG Hamm, 09.03.2006 - 1 Ss 58/06
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2341
- NStZ 2006, 574
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 RVs 56/13
Selbstbedienungskasse getäuscht - Diebstahl begangen
Der Tatbestand des § 263 a StGB erfordert daher, dass die Manipulation des Datenverarbeitungsvorgangs unmittelbar eine vermögensrelevante Disposition des Computers verursacht (vgl. OLG Hamm, NJW 2006, 2341;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 263 a Rdnr. 20;… Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 263 a Rdnr. 16). - OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16
Strafbarkeit des sogenannten Card-Sharing beim Bezahlfernsehen (Pay-TV); Wirkung …
- OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12
Anforderungen an Urteilsgründe bei Freispruch; Verschrereibungserschleichung von …
Mit Ausstellen des Kassenrezepts trifft der Kassenarzt eine Verfügung über das Vermögen der Krankenkasse, da er kraft Gesetzes in Verbindung mit dem jeweiligen Kassenarztvertrag befugt ist, den Anspruch des Kassenpatienten gegen seine Krankenkasse auf die Gewährung von Sachmitteln nach §§ 2 Abs. 2, 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 31 SBG V auszufüllen (BGH GSSt, NStZ 2012, 505 ; BGHSt 49, 17; BSG , Urteil vom 17.12.2009, B 3 KR 13/08 R, zitiert nach ; OLG Hamm NJW 2006, 2341). - OLG Celle, 07.10.2016 - 2 Ss 113/16
Strafbarkeit des unbefugten Einsatzes einer Tankkarte an einer automatisierten …
bb) Soweit das Landgericht im angefochtenen Urteil weiter ausführt, infolge der unbefugten Datenverwendung sei dem Zeugen S. ein Schaden insofern entstanden, als ihm seitens der Firma T. E. in den Sammelabrechnungen über die Firmen-Tankvorgänge der jeweils tatsächlich vom Angeklagten für eigene Zwecke getankte Kraftstoff in Rechnung gestellt wurde, übersieht das Landgericht, dass die unbefugte Verwendung der betroffenen Daten, um von einer Strafbarkeit wegen Computerbetruges gemäß § 263a Abs. 1 StGB ausgehen zu können, zu einer unmittelbaren Vermögensminderung beim Tatopfer führen muss (vgl. OLG Hamm NJW 2006, 2341;… Fischer a. a. O., § 263a Rn. 22;… Sch/Sch- Perron, 29. Auflage 2014, § 263a Rn. 21).
Rechtsprechung
BGH, 22.03.2006 - 5 StR 38/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 244 StGB; § 244a StGB
(Schwerer) Bandendiebstahl (Anforderungen an die Feststellung einer Bande) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die gesetzlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bande i.S.d. § 244 Abs. 1 Nr. 2, § 244a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Unterscheidung zwischen dem Merkmal der Bande und der Mittäterschaft; Auswirkung des Fehlens mafiöser Strukturen hinsichtlich der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 25 Abs. 2 § 244 Abs. 1 Nr. 2 § 244 a Abs. 1
Abgrenzung Bande - Mittäterschaft - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 574
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 10.10.2012 - 2 StR 120/12
Schwerer Bandendiebstahl (Begriff der Bande: Bandenabrede, Gesamtwürdigung, …
Dass jede an der Abrede beteiligte Person an sämtlichen (Banden-)Taten teilnehmen solle ( StV 2006, 574) oder dass alle Bandenmitglieder am Erlös sämtlicher Taten beteiligt seien ( NStZ 2006, 574), sei nicht erforderlich.Nicht vorausgesetzt sind dagegen eine gegenseitige Verpflichtung zur Begehung bestimmter Delikte, die Bildung einer festen Organisation sowie ein "verbindlicher Gesamtwille" oder ein "Handeln in einem übergeordneten Bandeninteresse" (vgl. BGHSt 46, 321, 325; BGH NStZ 2006, 574).
So sprechen das Verbergen von Einbruchswerkzeug an einem jedem Beteiligten zugänglichen Ort wie auch das Bereithalten von Verstecken für eine zu erwartende Tatbeute (BGH NStZ 2006, 574) ebenso für eine getroffene Bandenabrede wie ein gleichartiger Tatablauf oder arbeitsteiliges Zusammenwirken (… BGHR BtMG § 30 I Nr. 1 Bande 9).
Gleichfalls können die Anzahl der Täter, die Vielzahl der verübten Taten sowie ein beträchtlicher Tatzeitraum auf das Vorliegen einer Bandenstruktur hindeuten (BGH NStZ 2006, 574 unter Hinweis auf BGHSt 50, 160, 162).
Das können etwa sein: Der Umstand, dass sich die Bandenmitglieder nicht persönlich verabredet haben oder sich untereinander nicht kennen (vgl. BGHSt 50, 160, 164, 168; BGH wistra 2010, 347); eine wechselnde Tatbeteiligung (vgl. BGH StV 2006, 639; StV 2012, 669); die Verteilung des Diebesguts nur an Tatbeteiligte (vgl. BGH NStZ 2006, 574); ebenso der Umstand, dass es sich bei einzelnen Taten um spontane Taten handelt (vgl. BGH NStZ 2009, 35, 36).
- BGH, 29.11.2016 - 3 StR 291/16
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Tat als Ausfluss der Bandenabrede; Gewerbsmäßigkeit; …
Die einzelne Tat muss Ausfluss der Bandenabrede sein und darf nicht losgelöst davon ausschließlich im eigenen Interesse der jeweils unmittelbar Beteiligten ausgeführt werden (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2006 - 4 StR 595/05, NStZ 2006, 342, 343; vom 1. Februar 2010 - 3 StR 432/10, StV 2011, 410, 411; Urteil vom 22. März 2006 - 5 StR 38/06, NStZ 2006, 574). - BGH, 28.09.2011 - 2 StR 93/11
Schwerer Bandendiebstahl (Bezug der Tat zur Bandenrede; Bandidos); …
Dem steht nicht entgegen, dass die Tatbeute lediglich zwischen den unmittelbar Beteiligten der jeweiligen Einzeltat und nicht innerhalb der an der Bandenabrede Beteiligten aufgeteilt wurde (vgl. BGH NStZ 2006, 574). - BGH, 31.07.2008 - 4 StR 144/08
Anwendung des schweren Bandendiebstahls auf örtlich begrenzt agierende …
Wenn aber diese erfüllt sind und der Bandendiebstahl etwa unter den in § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB genannten Voraussetzungen begangen wird, findet § 244 a StGB auf alle Diebesbanden Anwendung (vgl. zur Jugendbande auch BGH, Urteil vom 22. März 2006 - 5 StR 38/06 = NStZ 2006, 574). - LG Essen, 06.02.2015 - 56 KLs 1/15
Transport von Erlösen aus illegalen Rauschgiftgeschäften einer Tätergruppierung …
Auch ist weder erforderlich, dass sämtliche Mitglieder an allen Taten mitwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2006, Az: 2 StR 217/06), noch muss die Bandenabrede darauf gerichtet sein, dass immer alle Mitglieder aus den Bandentaten einen Anteil erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2006, Az: 5 StR 38/06).