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   BGH, 13.12.2005 - 5 StR 427/05   

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https://dejure.org/2005,5744
BGH, 13.12.2005 - 5 StR 427/05 (https://dejure.org/2005,5744)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2005 - 5 StR 427/05 (https://dejure.org/2005,5744)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 5 StR 427/05 (https://dejure.org/2005,5744)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO
    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung; unzureichende Feststellungen; Verfahrensabsprachen; Teilgeständnis; ungenügende Verweisung auf Betriebsprüfungsberichte und Wiedergabe von Aussagen, die Finanzbeamte als Zeugen in der Hauptverhandlung zur Behandlung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Verzichts auf eine detaillierte Berechnungsdarstellung des Tatrichters für jede Steuerart und jeden Besteuerungszeitraum im Verfahren wegen Steuerhinterziehung; Entbehrlichkeit die Feststellung des konkreten Steuerschadens durch das pauschal erklärte ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1
    Berechnung der Höhe der hinterzogenen Steuer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 634
  • StV 2006, 419
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.04.2004 - 5 StR 11/04

    Unwirksamkeit eines sofort nach der Urteilsverkündung erklärten

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - 5 StR 427/05
    Ein bloßer Verurteilungskonsens reicht auch nach einer Verständigung als Basis für eine Verurteilung mit tragfähigem Schuldspruch nicht aus (vgl. Senatsbeschluss wistra 2004, 274).
  • BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe;

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - 5 StR 427/05
    Diese Rechtsanwendung obliegt dem Strafrichter, nicht den als Zeugen gehörten Ermittlungsbeamten oder Beamten der Finanzverwaltung (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 10 m.w.N.).
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 584/00

    Steuerhinterziehung; Verfahrenshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit;

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - 5 StR 427/05
    Eine ins Einzelne gehende Berechnungsdarstellung ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn ein sachkundiger Angeklagter, der zur Berechnung der hinterzogenen Steuern in der Lage ist, ein Geständnis abgelegt hat (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss wistra 2001, 266 und zuletzt Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 368/05 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 368/05

    Steuerhinterziehung (Grundsätze der Berechnungsdarstellung)

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - 5 StR 427/05
    Eine ins Einzelne gehende Berechnungsdarstellung ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn ein sachkundiger Angeklagter, der zur Berechnung der hinterzogenen Steuern in der Lage ist, ein Geständnis abgelegt hat (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss wistra 2001, 266 und zuletzt Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 368/05 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17

    Beihilfe (Strafbarkeit berufstypischer Handlungen: objektive und subjektive

    Unzureichend ist es allerdings, lediglich auf Gutachten von Sachverständigen oder auf Steuerbescheide zu verweisen, und Ermittlungsergebnisse oder Aussagen, die Finanzbeamte als Zeugen oder Sachverständige in der Hauptverhandlung zur Behandlung steuerlicher Fragen gemacht haben, lediglich wiederzugeben (BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NStZ 2009, 639, 640; Beschlüsse vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11; vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10, NStZ-RR 2010, 207; vom 13. Dezember 2005 - 5 StR 427/05, NStZ 2006, 634, 635; vom 30. Januar 2007 - 5 StR 517/06, NStZ 2007, 478 und vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 399/00, NStZ 2001, 200).
  • BGH, 13.09.2007 - 5 StR 292/07

    Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung (Ausnahme bei

    Eine ins Einzelne gehende Berechnungsdarstellung ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn der Angeklagte aufgrund eigener Sachkunde die ihm vorgeworfenen Steuerhinterziehungen eingeräumt hat (st. Rspr.; vgl. BGH wistra 2006, 110; 2006, 66; 2005, 307 f.; jeweils m.w.N.).
  • LG Bochum, 08.04.2014 - 12 KLs 35 Js 66/09

    Stellen eines Antrags auf Insolvenz bei Zahlungsunfähigkeit wegen rückständiger

    Mit Beschluss vom 13.12.2005 (Az.: 5 StR 427/05) hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Essen mit den Feststellungen aufgehoben.
  • KG, 26.08.2010 - 1 Ss 351/10

    Vorliegen von schädlichen Neigungen im Zeitpunkt des Urteils als Voraussetzung

    Das wäre aber erforderlich gewesen, um dem Senat die Beurteilung zu ermöglichen, ob der Schuldumfang vom Tatgericht zutreffend festgestellt worden ist (std. Rspr., vgl. BGH NStZ 2006, 634 ; Senat, Beschluß vom 30. Juni 2010 - (1) 1 Ss 239/10 (18/10) - m.w.N.).
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