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   BGH, 19.07.2006 - 1 StR 87/06   

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https://dejure.org/2006,4085
BGH, 19.07.2006 - 1 StR 87/06 (https://dejure.org/2006,4085)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2006 - 1 StR 87/06 (https://dejure.org/2006,4085)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 1 StR 87/06 (https://dejure.org/2006,4085)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 247 StPO; § 247a StPO; Artikel 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 338 Nr. 5 StPO; § 110b Abs. 3 StPO; § 96 StPO
    Fragerecht des Angeklagten (Konfrontationsrecht; verdeckter Ermittler; Zurückhaltung von Beweismitteln; Sperreklärung; audiovisuelle Zeugenvernehmung; Anwesenheitsrecht; Verhältnismäßigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Revisionsgrundes auf Grund der Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer; Erforderlichkeit des Ausschlusses während der unter optischer und akustischer Abschirmung durchgeführten audiovisuellen Zeugenvernehmung eines verdeckten Ermittlers; ...

  • Judicialis

    StPO § 110b Abs. 3; ; StPO § 247; ; StPO § 247a; ; StPO § 338 Nr. 5; ; EMRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 96 § 110 b Abs. 3 § 247
    Vernehmung unter optischer und/oder akustischer Abschirmung des verdeckten Ermittlers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 648
  • StV 2006, 682
  • StV 2007, 507 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02

    Vorlage; Anfrageverfahren; audiovisuelle Vernehmung von Vertrauenspersonen der

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - 1 StR 87/06
    Angesichts der - von der Innenverwaltung im Einzelnen belegten - Gefährdung des Zeugen ist dessen verfremdet durchgeführte audiovisuelle Vernehmung - was auch die Revisionen anerkennen - auch bei Abwesenheit der Angeklagten unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten, insbesondere im Hinblick auf die Verteidigungsrechte der Angeklagten, gegenüber einer vollständigen Sperrung des Zeugen deutlich vorzugswürdig und entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH NJW 2003, 74; BGH NStZ 2005, 43).

    Der Senat weist jedoch darauf hin, dass in Fällen, in denen es genügt, Gefährdungen des Zeugen durch optische Ausschließungen des Angeklagten zu verhindern, eine solche reduzierte Abschirmung der Vernehmung dem Gesetz entspricht und - worauf die Revisionen zu Recht hinweisen - die Verteidigungsrechte des Angeklagten sachgerecht gewährleistet (vgl. BGH NJW 2003, 74, 75).

  • BGH, 17.08.2004 - 1 StR 315/04

    Telekommunikationsüberwachung; Aufklärungspflicht; Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus BGH, 19.07.2006 - 1 StR 87/06
    Angesichts der - von der Innenverwaltung im Einzelnen belegten - Gefährdung des Zeugen ist dessen verfremdet durchgeführte audiovisuelle Vernehmung - was auch die Revisionen anerkennen - auch bei Abwesenheit der Angeklagten unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten, insbesondere im Hinblick auf die Verteidigungsrechte der Angeklagten, gegenüber einer vollständigen Sperrung des Zeugen deutlich vorzugswürdig und entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH NJW 2003, 74; BGH NStZ 2005, 43).
  • VGH Hessen, 29.05.2013 - 8 B 1005/13

    Anordnung der Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson als Zeuge in einem

    Mit ihrer Entfernung aus dem Sitzungszimmer während der Vernehmung kann jedoch zum Schutze des Informanten verhindert werden, dass die Angeklagten ihre angesichts der inzwischen vergangenen Zeit mittlerweile möglicherweise verblasste Erinnerung wieder auffrischen und sich Erscheinungsbild, Mimik und/oder Gestik des Zeugen wieder ins Gedächtnis rufen bzw. ihre Kenntnisse aktualisieren können (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 1 StR 87/06 -, juris m.w.N.).
  • BGH, 07.03.2007 - 1 StR 646/06

    Recht auf ein faires Verfahren und Konfrontationsrecht (audiovisuelle Vernehmung

    c) Der Senat hat mehrfach entschieden, dass die audiovisuelle Vernehmung einer Gewährsperson in Verbindung mit deren optischer und akustischer Verfremdung das bessere Beweismittel sowohl unter dem Gesichtspunkt der Wahrheitsfindung als auch unter dem der Verteidigungsmöglichkeiten sein kann (BGH NJW 2003, 74; NStZ 2005, 43; zuletzt NStZ 2006, 648 = StV 2006, 682).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06

    Verfassungsmäßigkeit einer Zeugenvernehmung unter optischer und akustischer

    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Juli 2006 - 1 StR 87/06 -,.
  • VG Berlin, 23.09.2022 - 6 L 220.22
    Darüber hinaus hat das Bundesministerium davon abgesehen, den - besonders rechtfertigungsbedürftigen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 1 StR 87/06 -, juris) - Ausschluss des Angeklagten von den Vernehmungen zu erklären.
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