Rechtsprechung
OLG Bremen, 23.03.2006 - Ws 18/06 (BL 14/06) |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Generalstaatsanwaltschaft Bremen , S. 114 (Leitsatz)
StPO § 81g Abs. 1
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 653
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamburg, 23.02.2016 - 2 Ws 111/14
DNA-Identitätsfeststellung: Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die …
Soweit in Rechtsprechung und Literatur verschiedentlich pauschal darauf hingewiesen wird, dass eine Anordnung nach § 81g Abs. 1 StPO ausscheide, sofern ein DNA-Identifizierungsmuster des Beschuldigten auf der Grundlage eines früheren Beschlusse nach § 81g StPO (oder auch nach § 81e StPO) vorhanden ist und für die Zwecke des § 81g StPO verwendet werden darf (vgl. OLG Bremen NStZ 2006, 653 f.;… LR-Krause § 81g Rn. 39;… KK-Senge § 81g Rn. 11;… Meyer-Goßner/ Schmitt § 81g Rn. 9), wird die Frage, ob dies auch für Fälle der "Auftypisierung" im vorgenannten Sinne gilt, nicht ausdrücklich erörtert.Soweit mithin den aufgeführten Ansichten lediglich eine dahingehende Klarstellung zu entnehmen ist, dass die (neuerliche) Anordnung zu unterbleiben hat, wenn sie der Erstellung und Speicherung eines DNA-Identifizierungsmuster dient, das mit einem vorhandenen, für die durch § 81g StPO verfolgten Zwecke nutzbaren Muster identisch ist, oder ergänzend die Frage behandelt wird, ob eine erneute Anordnung der Speicherung des DNA-Identifizierungsmusters wegen etwaiger Auswirkungen auf die für die Speicherung geltende Frist gerechtfertigt ist (hierzu OLG Bremen NStZ 2006, 653 f.), besagt dies nichts Konkretes für die Fälle der sog. "Auftypisierung".
- LG Paderborn, 19.11.2014 - 1 Qs 56/14
Molekulargenetische Untersuchung, Auftypisierung, BtM-Delikte
Insbesondere wird eine Erforderlichkeit in diesen Fällen verneint (OLG Bremen, NStZ 2006, 653; LG Saarbrücken, StraFo 2012, 499).Soweit das Amtsgericht unter Hinweis auf die Entscheidung OLG Bremen, NStZ 2006, 653 anführt, dass eine erneute Anordnung der Entnahme von Körperzellen auch zu einer Verlängerung der Speicherungsfristen führen würde, was vorliegend der Verhältnismäßigkeit entgegenstünde, vermag die Kammer dem nicht beizutreten.
- LG Freiburg, 30.07.2013 - 2 Qs 12/12
DNA-Identifizierung: Erneute molekulargenetische Untersuchung zur Auftypisierung …
Zwar muss von Anordnungen nach § 81g StPO unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit grundsätzlich abgesehen werden, sofern ein für künftige Strafverfahren verwendbares DNA-Identifizierungsmuster bereits vorliegt (vgl. OLG Bremen NStZ 2006, 653;… Krause a.a.O. Rdnrn. 7 und 39;… Senge in KK-StPO 6. Aufl. § 81g Rdnr. 11;… Rogall in SK-StPO, 46. Lieferung § 81g Rdnr. 13). - LG Bremen, 29.03.2016 - 2 Qs 74/16
DNA-Identitätsfeststellung nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung