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   KG, 10.05.2006 - (3) 1 Ss 409/05 (139/05)   

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https://dejure.org/2006,28187
KG, 10.05.2006 - (3) 1 Ss 409/05 (139/05) (https://dejure.org/2006,28187)
KG, Entscheidung vom 10.05.2006 - (3) 1 Ss 409/05 (139/05) (https://dejure.org/2006,28187)
KG, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - (3) 1 Ss 409/05 (139/05) (https://dejure.org/2006,28187)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtsanwalt darf auch Opfer und Täter in einem Strafprozess vertreten, wenn kein gegenteiliges Interessen feststellbar ist; § 356 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Vertretung eines Täters und dessen Opfer in verschiedenen Strafverfahren durch denselben Rechtsanwalt; Gegensätzlichkeit der Mandanteninteressen als Kriterium der Pflichtwidrigkeit eines Parteiverrats; Feststellung der tatsächlichen Nachteiligkeit der ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 688
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.1960 - 2 StR 621/59

    Verbot der anwaltlichen Vertretung bei Vorliegen von entgegengesetzten Interessen

    Auszug aus KG, 10.05.2006 - 1 Ss 409/05
    Ob die Mandanten mit der Vertretung einverstanden gewesen sind, ist nur von Bedeutung, wenn dieses Einverständnis den Interessengegensatz und damit die Pflichtwidrigkeit völlig aufhebt [vgl. BGHSt 15, 332, 335 ff.].
  • BGH, 04.02.1954 - 4 StR 724/53
    Auszug aus KG, 10.05.2006 - 1 Ss 409/05
    Maßgeblich ist nicht, welches Verhalten objektiv im Interesse der vertretenen Partei liegt, sondern welches Ziel diese subjektiv verfolgt haben will und welchen Inhalt der dem Rechtsanwalt erteilte Auftrag hat [vgl. BGHSt 5, 301, 307].
  • OLG Zweibrücken, 27.05.1994 - 1 Ss 12/94
    Auszug aus KG, 10.05.2006 - 1 Ss 409/05
    Ausgehend von der wahren Sachlage [vgl. OLG Zweibrücken, NStZ 1995, 35, 36], nämlich der Täterschaft des Zeugen Be. und dessen uneingeschränkter strafrechtlicher Verantwortlichkeit, war der dem Zeugen Ar. im Februar 2002 erteilte Rat, bei einer erneuten Vernehmung in dem Verfahren gegen den Zeugen Be. von seinem Recht nach § 55 StPO Gebrauch zu machen, für die Interessenlage Be.s nicht von Nachteil, während er andererseits dem Risiko begegnete, dass sich der Zeuge Ar. erneut in den Verdacht einer strafbaren Handlung bringen könnte.
  • LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15

    Parteiverrat trotz objektiv bestmöglicher Durchsetzung des Mandanteninteresses

    Nach anderer Auffassung ist maßgeblich nicht, welches Verhalten tatsächlich ("objektiv") im Interesse der Partei liegt, sondern welches Ziel diese selbst verfolgt wissen will (BGHSt 5, 301 [307] = NJW 1954, 726; KG, NStZ 2006, 688; Gillmeister, § 356 Rn 59).

    Hierbei werden bisweilen Einschränkungen dergestalt vorgenommen, dass eine allgemeine Entbindung von der Treuepflicht unwirksam wäre, weil die Vorschrift des § 356 StGB (ebenso wie die maßgeblichen berufsrechtlichen Bestimmungen (§ 43a IV BRAO) das Ansehen des Anwaltsstandes als eines wichtigen Organes der Rechtspflege wahren soll (BGHSt 5, 301 [307]) = NJW 1954, 726), dass das Einverständnis der Parteien nur bei vollständiger Aufhebung des Interessengegensatzes einer Pflichtwidrigkeit entgegenstehe (BGHSt 15, 333 [337]) oder dass auf Grund des von der Partei subjektiv verfolgten Ziels ein pflichtwidriges Handeln dann entfällt, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwaltes keinem seiner Mandanten zum Nachteil gereichen kann (KG, NStZ 2006, 688, wo nach einer die objektive Interessenlage einbeziehenden Prüfung ein Nachteil verneint wird).

  • OLG Hamburg, 16.12.2014 - 1 Rev 49/14

    Parteiverrat: Pflichtwidriges Dienen durch Antrag auf Akteneinsicht

    b) Hingegen ist darüber hinaus - anders als bei § 356 Abs. 2 StGB - ein Nachteil für oder eine Gefährdung der Interessen der anderen Partei nicht erforderlich (BVerfG, [Kammerbeschluss vom 24. Mai 2001 - 2 BvR 1373/00; NJW 2001, 3180, 3181; BGH, a.a.O., S. 21; BayObLG, Urteil vom 26. Juli 1989 - RReg. 3 St 50/89, NJW 1989, 2903; vgl. aber auch KG, Urteil vom 10. Mai 2006 - (3) 1 Ss 409/05 [139/05], NStZ 2006, 688).
  • LG Kiel, 03.06.2016 - 1 Qs 41/16

    Parteiverrat: Besuch des Beschuldigten in der JVA durch den als Zeugenbeistand

    § 356 StGB setzt voraus, dass unmittelbar widerstreitende materiell-rechtliche Interessen bestehen, ein nur theoretischer Interessengegensatz genügt nicht (Fischer StGB § 356 R. 4; BGH NJW 1954 S. 727 ff (727, 728); KG NStZ 2006, 688 R. 2) Wenn die gleichzeitige Tätigkeit des Rechtsanwaltes keiner der Parteien nachteilig werden kann, scheidet die Anwendung des § 356 StGB aus (Fischer aaO. R. 11 m.w.Nachw.).
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