Rechtsprechung
BGH, 04.04.2006 - 4 StR 30/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 2 und Abs. 3 StPO
Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag (Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens; Beweisantrag "auf's Geratewohl"; vermutete Tatsachen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Sexueller Missbrauch eines Kindes; Anthropologisches Gutachten; Beweisermittlungsantrag über das Alter einer Person; Möglichkeit eines Beweisantrages über mögliche Tatsachen
- Judicialis
StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 244 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 176 Abs. 6
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 405
- StV 2006, 458
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.02.2002 - 3 StR 482/01
Beweisantrag (Beweisermittlungsantrag ins Blaue hinein; Scheinbeweisantrag; …
Auszug aus BGH, 04.04.2006 - 4 StR 30/06
Einem Beweisbegehren, das - wie hier - in die Form eines Beweisantrags gekleidet ist, muss allerdings nicht oder allenfalls nach Maßgabe der Aufklärungspflicht nachgegangen werden, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne jede begründete Vermutung aufs Geratewohl ins Blaue hinein aufgestellt wurde, sodass es sich in Wahrheit nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt (vgl. BGH NStZ 2003, 497; StV 2002, 233 m.w.N.).Dies ist jedoch nicht schon dann der Fall, wenn die bisherige Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Beweisaufnahme ergeben hat (vgl. BGH NJW 1983, 126, 127; StV 2002, 233).
Darauf, dass das Landgericht nach Würdigung des gesamten Beweisergebnisses keine Zweifel daran hat, dass das Tatopfer im Sommer 2003 erst 12 Jahre alt gewesen ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. BGH StV 2002, 233).
- BGH, 05.03.2003 - 2 StR 405/02
Begriff des Scheinbeweisantrages (Bedeutungslosigkeit; Erforderlichkeit; aufs …
Auszug aus BGH, 04.04.2006 - 4 StR 30/06
Einem Beweisbegehren, das - wie hier - in die Form eines Beweisantrags gekleidet ist, muss allerdings nicht oder allenfalls nach Maßgabe der Aufklärungspflicht nachgegangen werden, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne jede begründete Vermutung aufs Geratewohl ins Blaue hinein aufgestellt wurde, sodass es sich in Wahrheit nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt (vgl. BGH NStZ 2003, 497; StV 2002, 233 m.w.N.).Ob es sich nach den vorgenannten Grundsätzen bei einem Beweisbegehren um einen Beweisermittlungsantrag handelt, ist vielmehr aus der Sicht eines verständigen Antragstellers auf der Grundlage der von ihm selbst nicht infrage gestellten Tatsachen zu beurteilen (vgl. BGH NStZ 1989, 334; 2003, 497).
- BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92
Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei …
Auszug aus BGH, 04.04.2006 - 4 StR 30/06
Dem Antragsteller kann es grundsätzlich nicht verwehrt sein, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er lediglich für möglich hält (vgl. BGHSt 21, 118, 125; BGH NStZ 1993, 143, 144 jeweils m.w.N.) oder nur vermutet (…BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 2;… Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 244 Rdn. 20 jeweils m.w.N.).
- BGH, 31.03.1989 - 3 StR 486/88
Strafbarkeit wegen Mordes - Voraussetzungen für das Vorliegen eines niedrigen …
Auszug aus BGH, 04.04.2006 - 4 StR 30/06
Ob es sich nach den vorgenannten Grundsätzen bei einem Beweisbegehren um einen Beweisermittlungsantrag handelt, ist vielmehr aus der Sicht eines verständigen Antragstellers auf der Grundlage der von ihm selbst nicht infrage gestellten Tatsachen zu beurteilen (vgl. BGH NStZ 1989, 334; 2003, 497). - BGH, 19.12.1986 - 2 StR 324/86
Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag; Vermutung in Form der …
Auszug aus BGH, 04.04.2006 - 4 StR 30/06
Dem Antragsteller kann es grundsätzlich nicht verwehrt sein, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er lediglich für möglich hält (vgl. BGHSt 21, 118, 125; BGH NStZ 1993, 143, 144 jeweils m.w.N.) oder nur vermutet (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 2;… Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 244 Rdn. 20 jeweils m.w.N.). - BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus BGH, 04.04.2006 - 4 StR 30/06
Dem Antragsteller kann es grundsätzlich nicht verwehrt sein, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er lediglich für möglich hält (vgl. BGHSt 21, 118, 125; BGH NStZ 1993, 143, 144 jeweils m.w.N.) oder nur vermutet (…BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 2;… Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 244 Rdn. 20 jeweils m.w.N.).
- OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in …
Nach gefestigter Rechtsprechung sind die Straf- und Bußgeldgerichte nicht verpflichtet, bei inkonkreten und spekulativen Behauptungen ins Blaue hinein Beweis-, Beweisermittlungsanträgen oder Beweisanregungen nachzukommen (BGH NStZ 2009, 226; NStZ 2006, 405; NStZ 1992, 397; NStZ 1993, 293; NStZ 1989, 334;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 244 Rdn. 20a m.w.Nachw.). - BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08
Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom …
Hinzu kommt, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Antragsteller grundsätzlich nicht verwehrt ist, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er lediglich für möglich hält oder nur vermutet (vgl. BGHSt 21, 118 ; BGH…, Urteil vom 17. September 1982 - 2 StR 139/82 -, NJW 1983, S. 126 ; BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 4 StR 30/06 -, NStZ 2006, S. 405). - BGH, 04.12.2012 - 4 StR 372/12
Beweisantrag (Konnexität von Beweisbehauptung und Beweismittel; Beweisantrag "ins …
b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlt einem Antrag, mit dem zum Nachweis einer bestimmten Beweistatsache ein bestimmtes Beweismittel bezeichnet wird, die Eigenschaft eines nach § 244 Abs. 3 bis 6 StPO zu bescheidenden Beweisantrages, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne begründete Vermutung für ihre Richtigkeit aufs Geratewohl ins Blaue hinein aufgestellt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, NStZ 2011, 169 Tz. 7 f.; Urteil vom 4. Dezember 2008 - 1 StR 327/08, NStZ 2009, 226, 227; Beschluss vom 12. März 2008 - 2 StR 549/07, NStZ 2008, 474; Urteil vom 13. Juni 2007 - 4 StR 100/07, NStZ 2008, 52, 53; Beschlüsse vom 4. April 2006 - 4 StR 30/06, NStZ 2006, 405;… vom 5. März 2003 - 2 StR 405/02, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 39; vom 5. Februar 2002 - 3 StR 482/01, NStZ 2002, 383; Urteil vom 12. Juni 1997 - 5 StR 58/97, NJW 1997, 2762, 2764; Beschlüsse vom 10. November 1992 - 5 StR 474/92, NStZ 1993, 143, 144;… vom 31. März 1989 - 3 StR 486/88, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 8 mwN zur früheren Rspr.; offen gelassen in BGH, Beschlüsse vom 19. September 2007 - 3 StR 354/07, StV 2008, 9; vom 20. Juli 2010 - 3 StR 218/10, StraFo 2010, 466).Ob eine solche nicht ernstlich gemeinte Beweisbehauptung gegeben ist, beurteilt sich aus der Sicht eines verständigen Antragstellers auf der Grundlage der von ihm selbst nicht in Frage gestellten Tatsachen (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10 aaO), wobei zu beachten ist, dass es dem Antragsteller grundsätzlich nicht verwehrt sein kann, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er lediglich für möglich hält oder nur vermutet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2006 - 4 StR 30/06 aaO…, vom 31. März 1989 - 3 StR 486/88 aaO).
- BGH, 03.11.2010 - 1 StR 497/10
Konnexitätserfordernis beim Beweisantrag (bestimmte Behauptung der begründenden …
Ebenso wie die Beweistatsache - auch wenn sie ggf. vom Antragsteller lediglich als möglicherweise geschehen erachtet werden darf (BGH, Beschluss vom 10. November 1992 - 5 StR 474/92, NStZ 1993, 143; BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - 3 StR 482/01, NStZ 2002, 383; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 3 StR 201/05, NStZ 2006, 585, 586; BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 4 StR 30/06, NStZ 2006, 405) - und das Beweismittel bestimmt bezeichnet werden müssen, hat der Antragsteller auch die Tatsachen bestimmt zu behaupten, aus denen sich die Konnexität ergibt. - BGH, 16.03.2021 - 5 StR 35/21
Ablehnung eines aufs Geratewohl oder ins Blaue hinein gestellten Beweisantrags …
aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt ein auf Beweiserhebung gerichteter Antrag keinen Beweisantrag im Rechtssinne dar, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne jede begründete Vermutung lediglich "aufs Geratewohl' und "ins Blaue hinein' aufgestellt wird, so dass es sich nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 1989 - 3 StR 486/88, NStZ 1989, 334; vom 10. April 1992 - 3 StR 388/91, NStZ 1992, 397; vom 10. November 1992 - 5 StR 474/92, NStZ 1993, 143; vom 5. Februar 2002 - 3 StR 482/01, NStZ 2002, 383; vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, NStZ 2004, 51; vom 5. März 2003 - 2 StR 405/02, NStZ 2003, 497; vom 4. April 2006 - 4 StR 30/06, NStZ 2006, 405; vom 12. März 2008 - 2 StR 549/07, NStZ 2008, 474; vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, NStZ 2011, 169; vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 372/12, NStZ 2013, 476; vom 6. April 2018 - 1 StR 88/18, StraFo 2018, 433, 434; Urteile vom 6. Dezember 1983 - 5 StR 677/83, StV 1985, 311; vom 12. Juni 1997 - 5 StR 58/97, NJW 1997, 2762, 2764; vom 2. Februar 1999 - 1 StR 590/98, NStZ 1999, 312; vom 14. April 1999 - 3 StR 22/99, NJW 1999, 2683, 2684; vom 13. Juni 2007 - 4 StR 100/07, NStZ 2008, 52; vom 4. Dezember 2008 - 1 StR 327/08, NStZ 2009, 226; vom 11. April 2013 - 2 StR 504/12, NStZ 2013, 536, 537; vgl. auch KG, StV 2015, 103; NStZ 2015, 419; OLG Köln, NStZ 2008, 584; OLG Bamberg, NStZ 2018, 235; BVerwG, NVwZ 2017, 1388). - LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21
Hawala-Banking - Freiheitsstrafen und Einziehung der Taterträge
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt ein auf Beweiserhebung gerichteter Antrag keinen Beweisantrag im Rechtssinne dar, wenn die Beweisbehauptung ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne jede begründete Vermutung lediglich "aufs Geratewohl" und "ins Blaue hinein" aufgestellt wird, so dass es sich nur um einen nicht ernstlich gemeinten, zum Schein gestellten Beweisantrag handelt (BGH NStZ 1989, 334, 335; BGH NStZ 1992, 397, 398; BGH NStZ 1993, 143, 144; BGH NJW 1997, 2762, 2764; BGH NStZ 2002, 383, 383; BGH NStZ 2003, 497, 497; BGH NStZ 2006, 405, 405; BGH NStZ 2008, 474, 474; BGH NStZ 2011, 169, 169; BGH NStZ 2013, 476, 476; BGH NStZ 2013, 536, 537; BGH, Beschluss vom 16.03.2021, Az.: 5 StR 35/21, BeckRS 2021, 8274;… vgl. auch BT-Drs. 19/14747, S. 34). - OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - 11 B 19.08
Autowrackplatz: immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Unterschied zwischen …
Die in keiner Weise substantiierte Behauptung, eine - aus nicht einmal ansatzweise dargelegten Gründen tatsächlich nicht realisierte - Reparatur von mindestens 20 der aufgestapelten 24 Karossen wäre jedenfalls für ihn wirtschaftlich gewesen, muss deshalb als eine "ins Blaue hinein" aufgestellte Behauptung angesehen werden (vgl. nur BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss v. 9. Oktober 2007 - 2 BvR 1268/03, zit. nach juris, Rn 19; BVerwG, Beschluss v. 30. Juni 2008 - 5 B 198.07 -, zit. nach juris, Rn 5 m.w.N.; Beschluss v. 25. Januar 1988 - 7 CB 81.87 -, NJW 1988, 1746 f.; BGH, Beschluss v. 4. April 2006 - 4 StR 30/06 -, zit. nach juris, Rn 6; BFH, Beschluss v. 12. November 2004 - VII B 99/04 -, zit. nach juris, Rn 10), der schon deshalb nicht weiter nachzugehen war. - OLG Köln, 21.12.2007 - 81 Ss 111/07
Bücherklau aus der Uni-Bibliothek: Literaturprofessor rechtskräftig verurteilt
Dem Antragsteller kann es daher grundsätzlich nicht verwehrt sein, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er lediglich für möglich hält (vgl. BGH NStZ 2006, 405) oder nur vermutet (…BGHR StPO § 244 VI Beweisantrag 2;… Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 244 Rn 20 - jeweils m.w.N.).Es ist daher grundsätzlich anerkannt, dass das Gericht einem Beweisantrag dann nicht nachgehen muss, wenn jeder Anhaltspunkt dafür fehlt, dass der Antragsteller die Erweisbarkeit der behaupteten Tatsache wenigstens für möglich hält (BGH NStZ 1989, 334 ff.; 1992, 397 ff.; 2004, 51; 2006, 405; KG VRS 101, 42; OLG Hamburg, StV 1999, 81, 82;;… vgl. auch Meyer-Goßner a.a.O.;… Löwe/Rosenberg-Gollwitzer, StPO, 5. Aufl., § 244 Rdnr. 104).
- BGH, 13.06.2007 - 4 StR 100/07
Begriff des Beweisantrages (Abgrenzung vom Beweisermittlungsantrag: bestimmte …
Ob es sich bei einem Beweisbegehren um einen Beweisermittlungsantrag handelt, ist aus der Sicht eines verständigen Antragstellers auf der Grundlage der von ihm selbst nicht infrage gestellten Tatsachen zu beurteilen (vgl. BGH NStZ 1989, 334; 2003, 497; NStZ 2006, 405). - OLG Hamm, 25.11.2019 - 3 RBs 307/19
Messung von Rohmessdaten bei fehlender Speicherung nicht unbrauchbar; Verletzung …
Insoweit ist anerkannt, dass einem Beweisbegehren nicht oder allenfalls nach Maßgabe der Aufklärungspflicht nachgegangen werden muss, wenn die Beweisbehauptung ohne jeglichen tatsächlichen Anhaltspunkt und ohne jede begründete Vermutung aufs Geradewohl ins Blaue hinein aufgestellt worden ist (zu vgl. BGH, Beschluss vom 04.04.2006 - 4 StR 30/06 - Urteil vom 04.12.2008 - 1 StR 327/08 -). - BGH, 11.04.2013 - 2 StR 504/12
Beweisantragsrecht (Zulässigkeit des Beweisantrags über vermutete Tatsachen; …
- LG Bonn, 17.01.2007 - 36 B 3/06
- LG Zweibrücken, 04.09.2019 - 1 Qs 45/19
Keine Einsicht in Daten standardisierter Messverfahren
- AG Landstuhl, 23.05.2019 - 2 OWi 27/19
Bußgeldverfahren - Überlassung von unverschlüsselten Messreihen und …