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   KG, 23.05.2005 - 5 Ws 168/05 Vollz   

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https://dejure.org/2005,6826
KG, 23.05.2005 - 5 Ws 168/05 Vollz (https://dejure.org/2005,6826)
KG, Entscheidung vom 23.05.2005 - 5 Ws 168/05 Vollz (https://dejure.org/2005,6826)
KG, Entscheidung vom 23. Mai 2005 - 5 Ws 168/05 Vollz (https://dejure.org/2005,6826)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Strafgefangenen auf freie Wahl einer Therapeutin im Rahmen der gesundheitlichen Betreuung; Zulassung einer psychologischen Therapeutin im Rahmen der allgemeinen Besuchsregelungen; Sinn und Zweck der Zulassung von Besuchen in Strafvollzugsanstalten; ...

  • Judicialis

    StVollzG § 58

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 58

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 699
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 17.02.1999 - Ws 8/99

    Kein Anspruch eines Strafgefangenen auf einen bestimmten Psychotherapeuten

    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 5 Ws 168/05
    Der Gefangene hat keinen Anspruch auf Behandlung durch einen Arzt oder Therapeuten seiner Wahl (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1999, 479, 480; OLG Hamm, Beschluß vom 27. Juni 1978 - 1 Vollz (Ws) 46/77 - veröffentlicht in Juris; KG NStZ 1985, 45, 46; Calliess/Müller-Dietz, aaO. § 58 Rdn. 1).

    Für die Behandlung durch Psychotherapeuten gilt nichts anderes (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1999, 479; OLG Karlsruhe NStZ 1998, 638, 639).

  • OLG Karlsruhe, 16.03.1998 - 1 Ws 21/98
    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 5 Ws 168/05
    Für die Behandlung durch Psychotherapeuten gilt nichts anderes (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1999, 479; OLG Karlsruhe NStZ 1998, 638, 639).
  • OLG Hamm, 27.06.1978 - 1 Vollz (Ws) 46/77
    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 5 Ws 168/05
    Der Gefangene hat keinen Anspruch auf Behandlung durch einen Arzt oder Therapeuten seiner Wahl (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1999, 479, 480; OLG Hamm, Beschluß vom 27. Juni 1978 - 1 Vollz (Ws) 46/77 - veröffentlicht in Juris; KG NStZ 1985, 45, 46; Calliess/Müller-Dietz, aaO. § 58 Rdn. 1).
  • BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 922/11

    Strafvollzug und lebenslange Freiheitsstrafe (Maßnahme; medizinische Behandlung

    Gerade Strafgefangene sind, da sie keinen Anspruch darauf haben, einen Arzt ihrer Wahl zu konsultieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2008 - 2 BvQ 36/08 -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17. Februar 1999 - Ws 8/99 -, NStZ 1999, S. 479 ; KG, Beschluss vom 23. Mai 2005 - 5 Ws 168/05 Vollz -, NStZ 2006, S. 699 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. April 2006 - 1 Ws 833/05 -, juris), in besonderem Maße darauf angewiesen, dass zum Schutz ihrer Grundrechte eine gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen der Justizvollzugsanstalt auch insoweit möglich ist, als ärztliche Behandlungen in Rede stehen.
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2018 - 2 Ws 112/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Rechtsbeschwerde gegen den ablehnenden

    Das wäre aber erforderlich gewesen, weil der Antragsgegnerin sowohl hinsichtlich der Gründe, die einer Zulassung zum offenen Vollzug entgegenstehen (§ 7 Abs. 1 JVollzGB III BW), als auch der Auswahl der einem Gefangenen anzubietenden Behandlungsmaßnahmen, ungeachtet ob die Verpflichtung hierzu aus §§ 33, 36 JVollzGB III BW (KG NStZ 2006, 699; NStZ-RR 2013, 189; OLG Nürnberg NStZ 1999, 479; OLG Hamm, Beschluss vom 13.07.1993 - 1 Vollz (Ws) 99/93, juris - jeweils zur Vorgängervorschrift des § 58 StVollzG) oder unmittelbar aus dem in §§ 1 und 2 Abs. 3 und 4 JVollzGB IIII BW festgeschriebenen Resozialisierungsgebot (vgl. OLG Karlsruhe StV 2009, 595) abzuleiten ist, ein Beurteilungs- bzw. Ermessensspielraum eingeräumt ist (BGHSt 30, 320; OLG Karlsruhe StV 2009, 595; KG StV 2010, 644; Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., StVollzG § 10 Rn. 7 - jeweils zu der insoweit inhaltlich mit § 7 JVollzGB III BW identischen Vorgängervorschrift des § 10 StVollzG; OLG Karlsruhe StV 2009, 595; KG NStZ 2006, 699 - zu Behandlungsmaßnahmen).
  • OLG Hamm, 13.05.2008 - 1 Vollz (Ws) 257/08

    Einstellung der Behandlung eines Strafgefangenen durch einen externen Facharzt

    Diese Vorschrift umfasst neben der eigentlichen Krankenbehandlung auch die Durchführung einer Verhaltens- oder Psychotherapie (KG NStZ 2006, 699; AK-StVollzG, 5. Aufl., § 58 Rdz.).
  • KG, 04.01.2013 - 2 Ws 532/12

    Psychotherapeutische Behandlung eines Gefangenen

    Es ist obergerichtlich entschieden, dass dem Gefangenen nach § 58 StVollzG ein subjektiv-öffentliches Recht auf gesundheitliche Betreuung im Rahmen sachgerechter Erwägungen zusteht (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 2005 - 5 Ws 168/05 Vollz - mit weiteren Nachw.; std. Rspr. ).
  • KG, 05.12.2013 - 2 Ws 555/13

    Strafunterbrechung

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Diagnose, sondern auch für die Therapie (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 2005 - 5 Ws 168/05 Vollz - juris).
  • KG, 24.03.2010 - 2 Ws 24/10

    Lockerungen in der Sicherungsverwahrung: Ermessensreduzierung auf Null bei der

    bb) Der Sicherungsverwahrte kann im Streitfall auch nicht, wie es in der Regel rechtens wäre (vgl. Senat ZfStrVo 2005, 379 = NStZ 2006, 699), auf die von ihm nicht genutzten anstaltsinternen Therapieangebote verwiesen werden.
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