Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 27.06.2006

Rechtsprechung
   BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4300
BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06 (https://dejure.org/2006,4300)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2006 - 2 StR 184/06 (https://dejure.org/2006,4300)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - 2 StR 184/06 (https://dejure.org/2006,4300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze für die Auslegung des Begriffes "Handeltreiben" im Sinne von § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG); Vorliegen eines "Handeltreibens" im Sinne des § 29 BtMG bereits im Falle einer lediglich beabsichtigten Herstellung von Betäubungsmitteln

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG §§ 29 ff.; ; BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; StGB § 30 Abs. 2; ; StGB § 31 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Handeltreiben durch Verkaufsverhandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1221 (Ls.)
  • NStZ 2007, 100
  • StV 2006, 639
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22
    Denn Handeltreiben ist kein Erfolgsdelikt; die Tat ist deshalb auch dann rechtlich vollendet, wenn der erstrebte Umsatz von Betäubungsmitteln nicht erreicht wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1906/99; BGH, Beschluss vom 6. November 1991 - 3 StR 406/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 30), gleich aus welchem Grund (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 StR 184/06, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 70).
  • BGH, 14.12.2022 - 1 StR 371/22

    Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Schon das Führen ernsthafter Verkaufsverhandlungen reicht sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer grundsätzlich zur Annahme eines vollendeten Handeltreibens aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2020 - 1 StR 110/20 Rn. 9 und vom 7. Juli 2006 - 2 StR 184/06 Rn. 5).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 302/15

    Anforderungen an das Handeltreiben im Betäubungsmittelstrafrecht (jede

    Ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt damit bereits vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet (BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 1999 - 3 StR 479/99, NStZ 2000, 207, 208; vom 7. Juli 2006 - 2 StR 184/06, NStZ 2007, 100, 101; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 81; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 374 ff.).
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit; Gewinnstreben);

    "Unter Handeltreiben ist jedes eigennützige Bemühen zu verstehen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 70).
  • OLG Köln, 29.05.2009 - 82 Ss 32/09
    Denn Voraussetzung ist insoweit nicht, dass es tatsächlich zu einem Umsatzgeschäft gekommen ist (vgl. BGH NStZ 2007, 100 [BGH 07.07.2006 - 2 StR 184/06] ; SenE v. 15.06.2001 - Ss 206/01 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Berlin, 27.06.2006 - 526 Qs 162/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17255
LG Berlin, 27.06.2006 - 526 Qs 162/06 (https://dejure.org/2006,17255)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.06.2006 - 526 Qs 162/06 (https://dejure.org/2006,17255)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 526 Qs 162/06 (https://dejure.org/2006,17255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Die Schadensverursachung durch rollende Müllcontainer ist ein Unfall im Sinne des § 142 StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs mit dem Verkehrsgeschehen; Vorbeischieben von auf Rollen beweglichen Mülltonnen an parkenden Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Unfalls im Straßenverkehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1374 (Ls.)
  • NStZ 2007, 100
  • NZV 2007, 322
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LG Düsseldorf, 06.05.2011 - 29 Ns 3/11

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei einem Schaden aufgrund des Rollens eines

    Gleichwohl werden von der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum auch Kollisionen zwischen Einkaufswagen, rollbaren Müllcontainern etc. und einem geparkten PKW als vom Tatbestand des § 142 StGB erfasst angesehen (vgl. OLG Koblenz, MDR 1993, 366; OLG Stuttgart, VRS 47 (1974), 15, 16; LG Berlin, NStZ 2007, 100; LG Bonn, NJW 1975, 178; Schönke / Schröder - Sternberg-Lieben, StGB, 28. Aufl., 2010, § 142, Rn. 17; LK-StGB / Geppert, 11. Aufl., § 142, Rn. 25; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., 2007, § 142, Rn. 6; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., 2010, § 142 StGB, Rn. 4).
  • AG Berlin-Tiergarten, 16.07.2008 - 290 Cs 145/08

    Unfallflucht: Beschädigung eines anderen Fahrzeugs beim Entladen eines LKW;

    Der konkrete Fall ist auch nicht mit dem von dem Landgericht Berlin am 27. Juni 2006 entschiedenen Fall zu vergleichen, in dem das Landgericht Berlin feststellte, dass das Vorbeischieben von auf Rollen beweglichen Mülltonnen an parkenden Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum (damit sie später zum Müllfahrzeug gebracht werden können) in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verkehrsgeschehen stehe und somit "im Straßenverkehr" im Sinne von § 142 Abs. 1 StGB stattfinde (vgl. Landgericht Berlin NZV 2007, 322).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht