Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 07.08.2006 - 1 Ausl. 16/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Auslieferung an das Königreich Belgien zum Zweck der Strafvollstreckung; Ergehen eines Strafurteils in Abwesenheit des Verfolgten; Versäumnisurteil nach belgischem Strafprozessrecht; Gewährleistung nachträglichen Rechtsschutzes
- Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 25; GG Art. 103 Abs. 1; IRG § 73; IRG § 83 Nr. 3; belgische StPO Art. 187
Belgien, Auslieferung, Auslieferungshindernis, Versäumnisurteil, Abwesenheitsurteil, Strafverfahren, Strafrecht, Strafurteil, Frist, Einspruch, Verschulden, Rechtsmittelbelehrung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
IRG § 73 § 83 Nr. 3
Zur Zulässigkeit einer Auslieferung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
§§ 73, 83 Nr. 3 IRG, Art. 25, 103 Abs. 1 GG
Auslieferung eines belgischen Staatsangehörigen aus Deutschland nach Belgien zur Strafvollstreckung
Besprechungen u.ä.
- heymanns.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Strafprozessordnung in der Konkurrenz // Notwendigkeit von Verfahrensgarantien in der EU (RA Stefan König; DRiZ 2007, 264)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 109
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02
Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung bei einem Abwesenheitsurteil aus …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.08.2006 - 1 Ausl 16/05
Danach genügt das Abwesenheitsurteil nicht den nach den in der Bundesrepublik Deutschland zu beachtenden Mindestanforderungen, die an ein rechtsstaatliches und faires Strafverfahren zu stellen sind (OLG Karlsruhe StV 2004, 444).In Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (StV 2004, 444) geht auch der Senat davon aus, dass eine Rechtsmittelbelehrung zur Sicherung der Rechte des Verfolgten auf ein faires Verfahren unerlässlich ist.
- BVerfG, 24.01.1991 - 2 BvR 1704/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung im Auslieferungsverfahren
Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.08.2006 - 1 Ausl 16/05
Unzulässig ist danach grundsätzlich die Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen in Abwesenheit des Verfolgten ergangenen Strafurteils insbesondere dann, wenn der Verfolgte weder über die Tatsachen der Durchführung und des Abschlusses des ihn betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war, noch ihm die Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (BVerfG NJW 1991, 1411; BGHSt 47, 120). - BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01
Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.08.2006 - 1 Ausl 16/05
Unzulässig ist danach grundsätzlich die Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen in Abwesenheit des Verfolgten ergangenen Strafurteils insbesondere dann, wenn der Verfolgte weder über die Tatsachen der Durchführung und des Abschlusses des ihn betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war, noch ihm die Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (BVerfG NJW 1991, 1411; BGHSt 47, 120). - BGH, 31.03.1965 - 4 ARs 2/65
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.08.2006 - 1 Ausl 16/05
Soweit grundsätzlich die Auslieferung zur Vollstreckung belgischer Abwesenheitsurteile mit der Begründung als zulässig erachtet wird, der Angeklagte könne nach Art. 187 der belgischen Strafprozessordnung das Urteil bis zum Eintritt der Verjährung durch einfachen Einspruch beseitigen (BGHSt 20, 198;…Grützner/Pötz Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen 2. Aufl. § 73 IRG Rn 88), muss jedoch gewährleistet sein, dass dem Verfolgten dieser nachträgliche Rechtsschutz auch tatsächlich zur Verfügung steht.
- BFH, 03.11.2010 - VII R 21/10
Verstoß gegen den ordre public bei Vollstreckung ausländischer Steuerforderungen …
b) Die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung allein hält der erkennende Senat indes nicht für ausreichend, um einen Verstoß gegen den ordre public zu begründen (vgl. zum Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung nach deutscher höchstrichterlicher Rechtsprechung in Sachen, die kein Steuerrecht betreffen und deshalb auf den Streitfall nicht übertragen werden können, Entscheidungen des BVerfG vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99; vom 28. Juli 1998 1 BvR 781/94, Zeitschrift für offene Vermögensfragen 1998, 339, und vom 30. Januar 1991 2 BvR 712/90, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1991, 766, sowie Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 27. Februar 2003 1 AK 29/02, Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht 2004, 199, und des OLG Zweibrücken vom 7. August 2006 1 Ausl 16/05, Neue Zeitschrift für Strafrecht 2007, 109). - OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07
Keine Übernahme der Vollstreckung durch niederländisches Justizministerium im …
Daraus ergibt sich für das Strafverfahren das zwingende Gebot, dass jeder Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfG StV 2004, 438 ff. = NStZ-RR 2004, 308 ff.;… BVerfG, a.a.O.; vgl. ferner: BVerfGE 41, 246, 249 = NJW 1976, 413; BVerfGE 46, 202, 210 = NJW 1978, 151; BVerfGE 54, 100, 116 = NJW 1980, 1943; BVerfG NJW 1983, 1726, 1727; BGHSt 47, 120; OLG Braunschweig NStZ 2001, 667; OLG Hamm StV 1997, 364, 365 und 365, 366; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172; OLG Zweibrücken MDR 1986, 874; OLG Zweibrücken NStZ 2007, 109 f. = StV 2007, 144 f.; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 225; Senat, Beschl. vom 15.01.2003 - Ausl 913/01 - und vom 18.03.2003 - 2 Ausl 253/02 -25-; zum Verhältnis zu Art. 6 III c MRK vgl. OLG Köln, 1. Strafsenat, NStZ-RR 1999, 112). - OLG Karlsruhe, 13.07.2007 - 1 AK 48/06 Unter der Geltung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens und im vertraglosen Rechtshilfeverkehr kann die Auslieferung eines Verfolgten zum Zwecke der Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils - je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls - in Betracht kommen, wenn der Verfolgte sich dem ausländischen Strafverfahren willentlich entzieht und der Hauptverhandlung bewusst fernbleibt (vgl. Senat, NStZ 1983, 226; Beschlüsse vom 29.10.2001 - 1 AK 12/01-, vom 27.02.2003 - 1 AK 29/02 -, StV 2004, 444, und vom 16.05.2006 - 1 AK 25/05 ; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 30; StV 1999, 270; OLG Hamm, Stra-Fo 2000, 422 f.; OLG Nürnberg, MDR 1982, 253 f.; OLG Zweibrücken, NStZ 2007, 109; restriktiver OLG Nürnberg, ZfStrVO 1998, 118 ; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.07.2001 - …