Rechtsprechung
BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 15 StGB; § 212 StGB; § 267 Abs. 3 StPO; § 24 Abs. 1 StGB
Bedingter Tötungsvorsatz (Darlegung; Urteilsgründe; Beweiswürdigung; Hemmschwelle; gefährliche Gewalthandlung; Erkennen; Vertrauen; affektive Einzelhandlung); Rücktritt vom Versuch - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der inneren Tatseite bei Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges; Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit als Schuldformen eines Tötungsdeliktes
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 15 § 212 Abs. 1
Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit (hier: beim Totschlag) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 150
- NStZ-RR 2007, 258
- NStZ-RR 2007, 45
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
Rechtlich tragfähige Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte trotz der Lebensgefährlichkeit des Messerstichs ernsthaft und nicht nur vage (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 3 StR 332/90, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24) darauf vertraut haben könnte, der Nebenkläger würde nicht zu Tode kommen, hat das Landgericht nicht festgestellt und liegen bei dem Tatgeschehen auch fern (vgl. BGH, Urteile vom 6. März 1991 - 2 StR 333/90, NStE Nr. 27 zu § 212 StGB, und vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150, 151). - BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10
Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf …
Da beide Schuldformen im Grenzbereich eng beieinander liegen, ist bei der Prüfung, ob der Täter vorsätzlich gehandelt hat, eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände geboten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93 mwN); sowohl das Wissens- als auch das Willenselement muss grundsätzlich in jedem Einzelfall geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150, 151; Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, NStZ 2009, 91 jeweils mwN).Dabei liegt zwar die Annahme einer Billigung des Todes des Opfers nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz erkannter Lebensgefährlichkeit durchführt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150, 151; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93 f.; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372 jeweils mwN).
- BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17
Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der …
Darüber hinaus durfte die Strafkammer diesem Gesichtspunkt auch in der Sache Gewicht beimessen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ-RR 2007, 45; Urteile vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630; vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571, 572).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18
Beitragshinterziehung; Beitragspflicht; dolus eventualis; …
Ähnlich wie im Strafverfahren beispielsweise ein (zumindest) bedingter Tötungsvorsatz "auf der Hand" liegt, wenn der Täter das Opfer in einer Weise verletzt, die "offensichtlich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit" zum Tode führt (vgl. BGH, B. v. 18.10.2006 - 2 StR 340/06 - NStZ-RR 2007, 45), kommt es auch im Beitragsrecht vielfach im Ergebnis darauf an, ob aus der Sicht eines Arbeitgebers mit den geschäftlichen Erfahrungen des betroffenen Beitragsschuldners (vgl. - bezogen auf die Vorsatzprüfung bei Steuerhinterziehungen - zur erforderlichen Einbeziehung auch des Umganges von Kaufleuten mit den in ihrem Gewerbe bestehenden Erkundigungspflichten: BGH, Urteil vom 08. September 2011 - 1 StR 38/11 - NStZ 2012, 160) jedenfalls die Möglichkeit zu erkennen ist, dass die Rechtsordnung die Heranziehung der betroffenen Arbeitskraft einem abhängigen und beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zuordnet. - BGH, 08.05.2008 - 3 StR 142/08
Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; besonders gefährliche …
Wird das Opfer in einer Weise verletzt, die offensichtlich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit - etwa einem Stich in das Herz vergleichbar - zum Tode führt (…vgl. BGHR aaO 35 und 51), so liegt (zumindest) bedingter Tötungsvorsatz auf der Hand, ohne dass es dafür besonderer Anforderungen an die Darlegung der inneren Tatseite in den Urteilsgründen bedarf (…vgl. BGHR aaO 57; BGH NStZ 2007, 150). - BGH, 09.06.2015 - 2 StR 504/14
Mord (Tötungsvorsatz)
Beide Elemente der inneren Tatseite müssen in jedem Einzelfall gesondert geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (BGH, Urteil vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 9 f.; Senat, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150, 151; BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702). - BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten …
Es hat auch gesehen, dass das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolgs regelmäßig dann zu verneinen ist, wenn der vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahekommt, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 188; vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ 2012, 207, 208; vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630; und vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150, 151). - BGH, 07.09.2015 - 2 StR 194/15
Totschlag (Tötungsvorsatz: Gesamtbetrachtung; Wissenselement in der konkreten …
Beide Elemente der inneren Tatseite müssen in jedem Einzelfall gesondert geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150, 151; BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702; Senat, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 StR 504/14). - BGH, 12.06.2008 - 4 StR 78/08
Versuchte besonders schwere Brandstiftung (Abgrenzung von Gefährdungsvorsatz und …
Das Schwurgericht hat diese Frage aber umfassend geprüft und sich wegen der Motivlage des Angeklagten und insbesondere wegen seiner psychischen Verfassung nicht davon überzeugen können, dass er mit (bedingtem) Tötungsvorsatz handelte und den für möglich gehaltenen Tod der Hausbewohner gebilligt hat (vgl. zur Bejahung des Gefährdungsvorsatzes einerseits und zum Ausschluss des (bedingten) Tötungsvorsatzes andererseits: BGHSt 22, 67, 73 ff.; 26, 176, 182; BGH NStZ 2007, 150, 151 (bei einer psychischen Beeinträchtigung)). - BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10
Bedingter Tötungsvorsatz (Bedeutung der Hemmschwelle vor Tötungen für den …
- BGH, 15.01.2020 - 2 StR 304/19
Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab einer wertenden Gesamtbetrachtung; …
- LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05
Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes bei objektiver Lebensgefährlichkeit …
- BGH, 10.10.2018 - 4 StR 397/18
Versuch (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch; Korrektur des …
- OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11
Rechtmäßigkeit der wiederholten Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem …
- LG Frankenthal, 10.02.2020 - 5320 Js 8919/19
- LG Duisburg, 09.02.2021 - 36 Ks 1/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2019 - L 2 BA 47/18
- OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 327/11
Eröffnung des Hauptverfahrens in Strafsachen: Prüfung eines hinreichenden …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2019 - L 2 BA 7/19
- LG Arnsberg, 17.07.2013 - 2 Ks 3/13
Verurteilung des Angeklagten wegen Totschlags und wegen vorsätzlicher …
Rechtsprechung
BGH, 09.11.2006 - 5 StR 338/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG; § 15 i.V.m. § 18 Abs. 1 UStG; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; § 46 StGB; § 55 StGB
Steuerhinterziehung (unrichtige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen: Geltendmachung tatsächlich nicht zustehender Vorsteuerüberhänge; Tatvorsatz: Vereinbarung nur zum Schein); Strafzumessung (Berücksichtigung einer erst später ergangenen Verurteilung; Darlegung ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beschränkung der Strafverfolgung mit Zustimmung der Bundesanwaltschaft auf den Vorwurf der Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen; Verrechnung des Vorsteuerüberhangs mit der Umsatzsteuerzahllast des die Leasingrestwerte veräußernden Unternehmens
- Judicialis
StPO § 154a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 14; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 16 Abs. 2 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 46 Abs. 2
Berücksichtigung einer nach der Tat erfolgten weiteren Verurteilung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 150
Wird zitiert von ... (5)
- LG München I, 05.03.2021 - 12 KLs 267 Js 134614/18
Betrug durch Abschluss eines Mietvertrags trotz fehlender Zahlungsfähigkeit
Ferner ist auch zu berücksichtigen, dass der Angeklagte auch nach Begehung der vorliegenden Tat weitere Betrugstaten beging, die Gegenstand des Urteils des Amtsgerichts München und Ausdruck der fortbestehenden Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit des Angeklagten sind (vgl. BGH, Beschluss v. 09.11.2006, Az.: 5 StR 338/06).Ferner ist auch zu berücksichtigen, dass der Angeklagte auch nach Begehung der vorliegenden Tat weitere Betrugstaten beging, die Gegenstand des Urteils des Amtsgerichts München und Ausdruck der fortbestehenden Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit des Angeklagten sind (vgl. BGH, Beschluss v. 09.11.2006, Az.: 5 StR 338/06).
Ferner ist auch zu berücksichtigen, dass der Angeklagte auch nach Begehung der vorliegenden Tat weitere Betrugstaten beging, die Gegenstand des Urteils des Amtsgerichts München und Ausdruck der fortbestehenden Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit des Angeklagten sind (vgl. BGH, Beschluss v. 09.11.2006, Az.: 5 StR 338/06).
Ferner ist auch zu berücksichtigen, dass der Angeklagte auch nach Begehung der vorliegenden Tat weitere Betrugstaten beging, die Gegenstand des Urteils des Amtsgerichts München und Ausdruck der fortbestehenden Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit des Angeklagten sind (vgl. BGH, Beschluss v. 09.11.2006, Az.: 5 StR 338/06).
Ferner ist auch zu berücksichtigen, dass der Angeklagte auch nach Begehung der vorliegenden Tat weitere Betrugstaten beging, die Gegenstand des Urteils des Amtsgerichts München und Ausdruck der fortbestehenden Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit des Angeklagten sind (vgl. BGH, Beschluss v. 09.11.2006, Az.: 5 StR 338/06).
- OLG Köln, 13.11.2015 - 1 RVs 205/15
Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der Strafzumessung
Hinzu kommt, dass eine nach den verfahrensgegenständlichen Taten ergangene Verurteilung grundsätzlich nur dann strafschärfend berücksichtigt werden darf, wenn die dieser Verurteilung zugrunde liegende Straftat nach ihrer Art und nach der Persönlichkeit des Täters auf Rechtsfeindschaft, Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen lässt (BGH NStZ 2007, 150). - BGH, 28.05.2015 - 2 StR 32/15
Strafzumessung (Berücksichtigung später begangener Straftaten)
Dabei hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass die straferschwerende Berücksichtigung der später begangenen Straftaten rechtlich nur dann unbedenklich ist, wenn der Angeklagte bereits zu diesem Zeitpunkt zur Begehung weiterer Straftaten entschlossen war oder wenn die spätere Tatbegehung auf seine besondere Rechtsfeindlichkeit schließen ließe (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2001 - 2 StR 383/01 -, wistra 2002, 21; BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 338/06 -, NStZ 2007, 150; vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. September 2009 - 2 StR 270/09 -, NStZ-RR 2010, 40;… Fischer, StGB, 62. Aufl. 2015, § 46 Rn. 37b). - BGH, 17.04.2014 - 3 StR 133/14
Rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung einer nach der Tat ergangenen …
Eine nach der verfahrensgegenständlichen Tat ergangene Verurteilung darf daher nur dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn die dieser Verurteilung zugrunde liegende Straftat nach ihrer Art und nach der Persönlichkeit des Täters auf Rechtsfeindlichkeit, Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen lässt (BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 338/06, NStZ 2007, 150). - BGH, 17.04.2014 - 3 StR 33/14 Eine nach der verfahrensgegenständlichen Tat ergangene Verurteilung darf daher nur dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn die dieser Verurteilung zugrunde liegende Straftat nach ihrer Art und nach der Persönlichkeit des Täters auf Rechtsfeindlichkeit, Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen lässt (BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 338/06, NStZ 2007, 150).
Rechtsprechung
BGH, 09.11.2006 - 5 StR 453/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 73 Abs. 1 Satz 1 StGB
Verfall (Bruttoprinzip) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Auswikungen auf die darlehensweise Erlangung eines Geldbetrages auf die Anordnung des Verfalls
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 73 Abs. 1
Verfall eines Darlehens - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2007, 1221 (Ls.)
- NStZ 2007, 150
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.10.2010 - 4 StR 277/10
Verfall von Wertersatz (Erlangtes; für die Tatdurchführung erlangtes); …
Der festgestellte Sachverhalt ist mit der Geldübergabe an einen Drogenkurier zur Finanzierung der Kurierfahrt und der damit verbundenen Aufenthalte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 453/06; a. A. zu Reisespesen aber: BGH…, Beschluss vom 20. Februar 1993 - 1 StR 808/92, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 4;… Beschluss vom 23. Juli 2002 - 3 StR 240/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 3) nicht vergleichbar. - BGH, 26.07.2022 - 3 StR 193/22
Amphetamin als Betäubungsmittel von mittlerer Gefährlichkeit; Einziehung
Das zur neuen Verhandlung und Entscheidung berufene Tatgericht wird gegebenenfalls zu prüfen haben, ob es sich bei der Auslagenerstattung in Höhe von 500 EUR um Spesengeld handelte, das kein für die Tat erlangter Tatertrag im Sinne des § 73 Abs. 1 Alternative 2 StGB (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 9. November 2006 - 5 StR 453/06, NStZ 2007, 150;… vom 12. Juli 2011 - 4 StR 278/11, juris Rn. 3), sondern Tatmittel im Sinne des § 74 Abs. 1 Alternative 2 StGB war (vgl. BGH…, Urteil vom 18. November 2021 - 3 StR 131/21, juris Rn. 16 mwN; Beschlüsse vom 5. Juli 2012 - 3 StR 210/12, NStZ-RR 2012, 313, 314;… Beschluss vom 23. Juli 2002 - 3 StR 240/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 3; s. auch BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2022 - 2 StR 444/21, juris Rn. 21 f.;… Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 33 Rn. 62 f.;… MüKoStGB/Nobis, 4. Aufl., § 3 BtMG Rn. 27). - BGH, 18.11.2021 - 3 StR 131/21
Besitz im Sinne des Betäubungsmittelrechts; Einziehung von Wertersatz für im …
In diesem Fall sind etwaige Aufwendungen, die der Täter oder Teilnehmer hatte, um seine Tat begehen beziehungsweise seinen Tatbeitrag erbringen zu können, gemäß § 73d Abs. 1 Satz 2 StGB von dem Wert des Erlangten nicht in Abzug zu bringen (Bruttoprinzip; vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2012 - 3 StR 210/12, NStZ-RR 2012, 313, 314; vom 9. November 2006 - 5 StR 453/06, NStZ 2007, 150). - LG Kleve, 30.05.2012 - 120 KLs 11/12
Einziehung eines Grundstücks; Haus als Tatwerkzeug; Marihuana-Plantage; …
Ist - wie hier - davon auszugehen, dass die jeweils erlangten Geldscheine sich nicht mehr in dem Besitz des Angeklagten befinden, so dass die Anordnung des Verfalls aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, kommt gem. § 73a Satz 1 StGB die Anordnung des Verfalls eines Geldbetrages in Betracht, der dem Wert des Erlangten entspricht (BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - 4 StR 386/08; BGH, Beschluss vom 9.11.2006 - 5 StR 453/06).