Rechtsprechung
BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB; § 67b StGB; § 67e StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sofortige Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung: besondere Umstände, sichere Gewähr einer hinreichenden ambulanten Behandlung, Verhältnismäßigkeit, Verhältnis zur Unterbringung nach Landesgesetzen, Zusammenarbeit ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gezielte Bereitstellung eines Maurerhammers als Kampfgerät und häufiges Beisichtragen eines Messers "zu Verteidigungszwecken" als eine Unterbringung rechtfertigende Umstände; Unterbringung nach Landesgesetzen als grundsätzliche Alternative zur strafrechtlichen ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Aussetzung der Vollstreckung
- Judicialis
StGB § 67b; ; StGB § 67b Abs. 1; ; StGB § 67b Abs. 2; ; StGB § 67e; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 1906 Abs. 2; ; StPO § 126a
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 67b
Voraussetzungen der Bewährung bei Weisungen, insbesondere zu einer ambulanten Therapie; keine Auflage bezüglich Unterbringung nach Landesrecht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 465
- NStZ-RR 2008, 305 (Ls.)
- StV 2007, 412
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09
Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Denn die damit verbundenen Überwachungsmöglichkeiten und das dem Beschuldigten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung solcher Weisungen mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, können geeignet sein, die vom Sachverständigen und der Strafkammer angeführten Voraussetzungen einer erfolgversprechenden ambulanten Therapie herbeizuführen (vgl. BGH…, Urt. vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00 - und Urt. vom 27. März 2007 - 1 StR 48/07, NStZ 2007, 465 jeweils m.w.N.). - BGH, 26.05.2009 - 4 StR 148/09
Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel zur Bewährung; Auslegung eines …
Denn die damit verbundenen Überwachungsmöglichkeiten und das dem Angeklagten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung solcher Weisungen mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, können geeignet sein, die vom Sachverständigen und der Strafkammer angeführten Voraussetzungen einer erfolgversprechenden ambulanten Therapie herbeizuführen, zumal der Angeklagte zur Einhaltung solcher Regeln bereit ist, die seinen Interessen dienen (UA 12; vgl. auch BGH NStZ 2007, 465 m.w.N.). - BGH, 28.05.2008 - 1 StR 243/08
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht; Schuldunfähigkeit …
Das neue Tatgericht wird Gelegenheit haben, bei seiner Gefährlichkeitsprognose - und ggf. bei der Frage, ob die Vollstreckung einer erneut angeordneten Unterbringung des Angeklagten im psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung ausgesetzt werden kann - insbesondere zu berücksichtigen, welchen Verlauf die Erkrankung des bald 67 Jahre alten Angeklagten genommen hat, ob und für voraussichtlich welchen Zeitraum dieser weiterhin auf landesgesetzlicher Grundlage untergebracht ist (vgl. BGH NStZ 2007, 465), ob und in welcher Ausgestaltung das Betreuungsverhältnis fortbesteht sowie ob und mit welcher Wirkung die sexualdämpfende Medikation fortgesetzt wird.
- BGH, 18.07.2007 - 1 StR 248/07
Verhältnis zwischen der präventiven Unterbringung nach Landesgesetzen und dem …
Hierzu verweist der Senat auf sein Urteil vom 27. März 2007 - 1 StR 48/07 - Rdn. 5. - OLG Frankfurt, 04.01.2018 - 3 Ws 1007/17
Sicherungsverfahren bei Vernehmungsunfähigkeit
Eine Unterbringung nach Landesrecht mag zwar grundsätzlich eine Alternative zur strafrechtlichen Unterbringung darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2007 1 StR 48/07 - , juris Rdn 5), ist jedoch gegenüber der strafrechtlichen Unterbringung subsidiär (vgl. § 9 Abs. 2 PsychKHG). - LG Krefeld, 19.03.2021 - 21 KLs 3/21 Hierfür wäre erforderlich, dass gerichtliche Weisungen, wie etwa eine dauerhafte medikamentöse, ggf. ambulante Behandlung flankiert durch einen Bewährungshelfer im konkreten Fall hinreichende Gewähr dafür böten, dass sich der Betroffene auch tatsächlich einer ambulanten Behandlung unterzöge (vgl. BGH, Urteil vom 27.3.2007 - 1 StR 48/07, juris).
- LG Weiden/Oberpfalz, 07.06.2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18
Folgenreicher Denkzettel
Die Kammer hat dabei nicht verkannt, dass die rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere die Erteilung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht für sich genommen noch nicht die Voraussetzungen des § 67 b Abs. 1 S. 1 StGB begründen, sondern nur dann, wenn die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und das der Angeklagten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, im konkreten Fall tatsächlich eine hinreichende Gewähr dafür bietet, dass die Angeklagte sich weisungsgemäß verhalten werde, so dass die Erwartung zur Überzeugung der Kammer gerechtfertigt erscheint, dass der Zweck der Maßregel vorliegend auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann, vgl. BGH, Urteil vom 27.03.2007, Az: 1 StR 48/07. - KG, 21.12.2017 - 121 HEs 48/17
Voraussetzungen der einstweiligen Unterbringung
Nach dieser Auffassung ist bei der Erstellung der Gefährlichkeitsprognose die Wirkung möglicher milderer außerstrafrechtlicher Maßnahmen - etwa einer konsequenten medizinischen Behandlung, einer Überwachung der Medikation, einer (Heim-)Unterbringung oder einer Betreuerbestellung - grundsätzlich nicht zu berücksichtigen; derartige "täterschonende" Mittel und Maßnahmen erlangen vielmehr Bedeutung erst für die Frage, ob die Vollstreckung der Unterbringung gemäß § 67b Abs. 1 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann (…vgl. BGH a.a.O.;… BGHR StGB § 63 Beweiswürdigung 1;… a.a.O. Gefährlichkeit 6 - juris Rdn. 5;… a.a.O. Gefährlichkeit 28; offen gelassen in BGH NStZ 2007, 465 - juris Rdn. 5). - KG, 21.12.2017 - 5 HEs 34/17 Nach dieser Auffassung ist bei der Erstellung der Gefährlichkeitsprognose die Wirkung möglicher milderer außerstrafrechtlicher Maßnahmen - etwa einer konsequenten medizinischen Behandlung, einer Überwachung der Medikation, einer (Heim-)Unterbringung oder einer Betreuerbestellung - grundsätzlich nicht zu berücksichtigen; derartige "täterschonende" Mittel und Maßnahmen erlangen vielmehr Bedeutung erst für die Frage, ob die Vollstreckung der Unterbringung gemäß § 67b Abs. 1 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann (…vgl. BGH a.a.O.;… BGHR StGB § 63 Beweiswürdigung 1;… a.a.O. Gefährlichkeit 6 - juris Rdn. 5;… a.a.O. Gefährlichkeit 28; offen gelassen in BGH NStZ 2007, 465 - juris Rdn. 5).