Rechtsprechung
BGH, 30.01.2007 - 5 StR 517/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO; § 239b Abs. 2 StGB; § 239a Abs. 2 StGB
Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung (Darlegungsanforderungen; Urteilsgründe; Ansiegelung früherer Urteile); minder schwerer Fall der Geiselnahme (Erörterungsmangel) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die tatrichterliche Begründung der Anordnung der Sicherungsverwahrung; Kriterien für die Annahme eines minder schweren Falls der Geiselnahme bzw. Freiheitsberaubung
- Judicialis
StPO § 246a; ; StPO § 267 Abs. 6 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 239a Abs. 2; ; StGB § 239a Abs. 4; ; StGB § 239b Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66 Abs. 1; StPO § 267 Abs. 6
Keine Begründung des für die Sicherungsverwahrung erforderlichen Hangs durch bloße Bezugnahme auf frühere Urteile - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 478
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17
Beihilfe (Strafbarkeit berufstypischer Handlungen: objektive und subjektive …
Unzureichend ist es allerdings, lediglich auf Gutachten von Sachverständigen oder auf Steuerbescheide zu verweisen, und Ermittlungsergebnisse oder Aussagen, die Finanzbeamte als Zeugen oder Sachverständige in der Hauptverhandlung zur Behandlung steuerlicher Fragen gemacht haben, lediglich wiederzugeben (BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, NStZ 2009, 639, 640; Beschlüsse vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11; vom 25. März 2010 - 1 StR 52/10, NStZ-RR 2010, 207; vom 13. Dezember 2005 - 5 StR 427/05, NStZ 2006, 634, 635; vom 30. Januar 2007 - 5 StR 517/06, NStZ 2007, 478 und vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 399/00, NStZ 2001, 200). - OLG Köln, 19.07.2011 - 1 RVs 166/11
Erforderlichkeit eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend …
Nach § 267 Abs. 1 S. 1 StPO muss grundsätzlich jedes Urteil aus sich heraus verständlich sein (BGH NStZ 2007, 478; BGH NStZ-RR 2002, 99 [B]; SenE v. 14.08.2001 - Ss 311/01 - SenE v. 19.05.2006 - 83 Ss 29/06 - KG VRS 101, 291 [292] = NZV 2002, 48; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 83). - BGH, 22.05.2012 - 1 StR 103/12
BGH hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf
Abgesehen davon, dass die Strafkammer allein durch die Bezugnahme auf das Ergebnis von Dritten gefertigter Steuer- oder Zollberechnungen den der Berechnungsdarstellung zukommenden Aufgaben nicht entsprechen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11), wird der Inhalt der Berechnungsdarstellung nicht mitgeteilt und ist somit der Prüfung durch das Revisionsgericht entzogen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 5 StR 17/06, NStZ 2007, 478).
- BGH, 28.05.2009 - 4 StR 101/09
Rechtfehlerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegung …
Gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen dürfen - mit Ausnahme des in § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO geregelten Falles - nicht durch Bezugnahmen ersetzt werden, weil sonst eine revisionsgerichtliche Kontrolle nicht möglich ist (BGH NStZ 2007, 478; BGH, Beschluss vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03). - BGH, 10.11.2011 - 4 StR 417/11
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Entscheidung des …
Wird, was regelmäßig der Fall sein wird, die Feststellung eines Hangs auch mit den Vorverurteilungen des Täters begründet, dürfen sich die Urteilsgründe nicht mit der bloßen Mitteilung dieser Verurteilungen nach Schuldspruch und Strafmaß begnügen (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 5 StR 517/06, NStZ 2007, 478, Tz. 5). - KG, 06.12.2013 - 2 Ws 550/13
"Stalking"; Verweisungen im Berufungsurteil
Von den Sonderfällen des § 267 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 2 StPO abgesehen, sind deshalb jegliche Verweisungen oder Bezugnahmen auf Schriftstücke (selbst wenn sie "angesiegelt" sind, vgl. BGH NStZ 2007, 478) oder andere Erkenntnisquellen außerhalb des eigenen Urteils grundsätzlich unzulässig, sofern dadurch die gebotene eigene Sachdarstellung ersetzt werden soll (…vgl. Kuckein in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage, § 267 Rdn. 3 mit weit. Nachw.). - OLG Köln, 19.06.2009 - 81 Ss 34/09 Gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen dürfen - außer in den Fällen des § 267 Abs. 1 S. 3 StPO - nicht durch Bezugnahmen ersetzt werden, weil sonst eine revisionsgerichtliche Kontrolle nicht möglich ist (vgl. BGH NStZ 2007, 478).
Rechtsprechung
BGH, 18.04.2007 - 2 StR 113/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 260 Abs. 4 StPO; § 177 StGB
Vergewaltigung (Tenorierung; Urteilsformel) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Veranlassung einer vom Generalbundesanwalt angeregten Schuldspruchberichtigung von "sexueller Nötigung in einem besonders schweren Fall (Vergewaltigung)" in "Vergewaltigung"
- Judicialis
- rechtsportal.de
StGB § 177 Abs. 2; StPO § 260 Abs. 1
Tenorierung bei Vergewaltigung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 478 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 20.08.2021 - 206 StRR 87/21
Strafbarkeit des Stealthing - minder schwerer Fall
Gleichwohl hat ihn die Kammer nicht nur gemäß §§ 177 Abs. 3, 22 StGB wegen versuchten sexuellen Übergriffs bzw. versuchter Vergewaltigung verurteilt (zur Tatbezeichnung der Tatvariante des § 177 Abs. 6 StGB als Vergewaltigung, obgleich es sich lediglich um eine Strafzumessungsbestimmung handelt, vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2007, 2 StR 113/07, NStZ-RR 2007, 478), sondern wegen vollendeten sexuellen Übergriffs. - BGH, 17.06.2020 - 2 StR 57/20
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Selbstbestimmungsfähigkeit)
Allerdings hätte die Strafkammer die vom Angeklagten begangene Tat im Schuldspruch selbst dann als "Vergewaltigung' bezeichnen müssen, wenn sie - wie hier - im Hinblick auf besondere Milderungsgründe einen besonders schweren Fall verneint und die Strafe dem Grundtatbestand des § 177 Abs. 1 StGB entnimmt (vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 18. April 2007 - 2 StR 113/07, NStZ 2007, 478, …und vom 26. September 2003 - 2 StR 321/03, juris Rn. 4; BGH, Urteil vom 7. März 2002 - 3 StR 6/02, NStZ 2002, 555).