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Rechtsprechung
   BGH, 26.07.2007 - 3 StR 221/07   

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https://dejure.org/2007,3818
BGH, 26.07.2007 - 3 StR 221/07 (https://dejure.org/2007,3818)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2007 - 3 StR 221/07 (https://dejure.org/2007,3818)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 3 StR 221/07 (https://dejure.org/2007,3818)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 211 StGB; § 15 StGB; § 395 StPO; § 400 Abs. 1 StPO; § 344 StPO
    Tötungsvorsatz (billigendes In-Kauf-Nehmen; Todeseintritt als unerwünschtes Zwischenziel); unzulässige Revision der Nebenklage (Begründung; zum Anschluss berechtigende Rüge)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil zu Düsseldorfer Gasexplosion erneut aufgehoben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Urteil zu Düsseldorfer Gasexplosion erneut aufgehoben

  • 123recht.net (Pressemeldung, 26.7.2007)

    Urteil nach Düsseldorfer Gasexplosion aufgehoben // Strafmaß gegen Hauseigentümer muss überprüft werden

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abgrenzung von Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 700
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Miethauses in

    Auszug aus BGH, 26.07.2007 - 3 StR 221/07
    Dieses Urteil hat der Senat wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen (BGH NJW 2003, 3142).
  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut

    Auszug aus BGH, 26.07.2007 - 3 StR 221/07
    Abschließend wird auf die Entscheidungen BGH NStZ 2006, 346 sowie BVerfG NStZ 2006, 680 hingewiesen.
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06

    (Keine) Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei der

    Auszug aus BGH, 26.07.2007 - 3 StR 221/07
    Abschließend wird auf die Entscheidungen BGH NStZ 2006, 346 sowie BVerfG NStZ 2006, 680 hingewiesen.
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 255/11

    Unterlassene Hilfeleistung als Schutzgesetz

    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der strafrechtlichen Literatur und Rechtsprechung (vgl. Sternberg-Lieben/Hecker in Schönke/Schröder, aaO § 15 Rn. 87 mwN) zutreffend davon ausgegangen, dass nach der neueren Rechtsprechung bedingter Vorsatz dann vorliegt, wenn der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und - im Rechtssinne - billigt oder sich um des erstrebten Ziels willen wenigstens mit ihm abfindet, mag ihm auch der Erfolgseintritt an sich unerwünscht sein (vgl. Fischer, aaO § 15 Rn. 9 b; BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 221/07, NStZ 2007, 700 Rn. 7; vgl. auch Senatsurteile vom 15. Juli 2008 - VI ZR 212/07, VersR 2008, 1407 Rn. 30 und vom 20. November 2012 - VI ZR 268/11, VersR 2013, 200 Rn. 32).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    Wird eine derartige Präzisierung nicht bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist vorgenommen, ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 221/07 Rn. 13; Beschlüsse vom 30. Januar 1991 - 4 StR 485/90 Rn. 3 f. und vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 459/08).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2010 - 17 Ks 14/10

    Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit Herbeiführen einer

    Diese Folge muss er darüber hinaus zumindest in einer Weise billigend in Kauf nehmen, dass er sich zum Erreichen des mit seinem Handeln verbundenen Endziels mit dem Tod des anderen abfindet, ihn hinnimmt, mag er ihm auch unerwünscht sein (BGH 26.07.2007 Aktenzeichen 3 StR 221/07).

    In einem solchen Fall kann es an einem bedingten Tötungsvorsatz nur dann fehlen, wenn der Angeklagte aufgrund besonderer, außergewöhnlicher Umstände darauf vertraute, der von ihm für möglich gehaltene Tod von Menschen werde nicht eintreten (so BGH 26.07.2007 Aktenzeichen 3 StR 221/07).

  • OLG Frankfurt, 29.10.2010 - 21 U 9/10

    Erbunwürdigkeit: Voraussetzungen der gesetzlich geregelten Erbunwürdigkeitsgründe

    Denn selbst ein bedingter Tötungsvorsatz hätte zur Voraussetzung, dass die Beklagte es nach dem Klagevorbringen als möglich und nicht ganz fernliegend erkannte, ihr Tun - oder ein gleichstehendes Unterlassen im Fall einer Garantenpflicht - werde zum Tod des Erblassers führen, wobei sie diese Folge darüber hinaus billigend in Kauf nahm (vgl. BGH NStZ 2007, 700).
  • OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 83/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung/Unfallzusatzversicherung - Leistungsausschluss bei

    Der Bundesgerichtshof hat das - betreffend einen bedingten Tötungsvorsatz - in einem Fall angenommen, in dem der Täter eine Gasexplosion ausgelöst hatte, um ein Haus unbewohnbar zu machen bzw. um Mietern Angst einzujagen und sie zum Auszug zu bewegen (BGH, Urt. v. 26.7.2007 - 3 StR 221/07 - NStZ 2007, 700); er wollte aus einer Leitung ausströmendes Gas durch ein Teelicht entzünden; die Explosion wurde aber nicht durch das - zwischenzeitlich erloschene - Teelicht, sondern durch eine andere Zündquelle ausgelöst; das Haus stürzte ein, und sechs Bewohner wurden getötet.
  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 645/14

    Unzulässigkeit der auf die Erhebung der allgemeinen Sachrüge beschränkten

    Die Begründung der Revision des Nebenklägers muss daher erkennen lassen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten (auch) wegen einer Straftat, die die Berechtigung des Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren begründet; wird eine derartige Präzisierung bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nicht vorgenommen, ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 360/12; BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 221/07, NStZ 2007, 700, 701).
  • BGH, 08.04.2020 - 3 StR 606/19

    Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers

    Die Begründung der Revision des Nebenklägers muss daher erkennen lassen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten (auch) wegen einer Straftat, die die Berechtigung des Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren begründet; wird eine derartige Präzisierung bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nicht vorgenommen, ist das Rechtsmittel unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 360/12, juris Rn. 2 f.; Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 221/07, NStZ 2007, 700, 701).
  • BGH, 17.01.2013 - 2 StR 601/12

    Zulässigkeit der Nebenklagerevision

    Wird eine derartige Präzisierung nicht bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist vorgenommen, so ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH NStZ 2007, 700).
  • BGH, 23.08.2012 - 2 StR 322/12

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung); Fortwirkung der

    Die Begründung der Revision des Nebenklägers muss daher erkennen lassen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten (auch) wegen einer Straftat, die die Berechtigung des Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren begründet; wird eine derartige Präzisierung bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nicht vorgenommen, ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH NStZ 2007, 700; BGH NStZ-RR 2009, 253; Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. § 400 Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2010 - 2 StR 429/10

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Die Mitteilung im Schriftsatz vom 16. September 2010, dass mit der Sachrüge die Annahme eines strafbefreienden Rücktritts vom Totschlagsversuch beanstandet werde, ist erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingegangen und kann dem Rechtsmittel nicht mehr zur Zulässigkeit verhelfen (vgl. BGH NStZ 2007, 700, 701).
  • LG Duisburg, 14.03.2008 - 35 Ks 8/07
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Rechtsprechung
   BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5176
BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07 (https://dejure.org/2007,5176)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2007 - 1 StR 201/07 (https://dejure.org/2007,5176)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2007 - 1 StR 201/07 (https://dejure.org/2007,5176)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 2 StGB; § 176a StGB; § 176 StGB; § 184f StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
    Rechtsfehlerhaft unterlassene Anordnung der Sicherungsverwahrung bei wiederholten Sexualdelikten zulasten von Kindern und Jugendlichen (Ermessen; schwerer sexueller Missbrauch; Gefährlichkeit bei entgeltlichem Verkehr; seelische Schäden bei Kindern und Jugendlichen); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erheblichkeit einer sexuellen Handlung hinsichtlich des Grades ihrer Gefährlichkeit für das betroffene Rechtsgut; Auswirkung der Aburteilung einer Tat auf die Aburteilung künftiger weiterer Taten als Voraussetzung für das Rückwirkungsverbot; Wiederholte Straftaten ...

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § ... 21; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 145a; ; StGB § 176; ; StGB § 176a; ; StGB § 176a Abs. 1; ; StGB § 176a Abs. 1 Nr. 4 aF.; ; StGB § 176a Abs. 5 Satz 1 aF; ; StGB § 182 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 184f

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 176 § 176a § 184f
    Begriff der "sexuellen Handlung" - insbesondere zum Nachteil von Kindern (hier: Streicheln der bekleideten Brust)

  • rechtsportal.de

    StGB § 176 § 176a § 184f
    Begriff der "sexuellen Handlung" - insbesondere zum Nachteil von Kindern (hier: Streicheln der bekleideten Brust)

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 700
  • NStZ-RR 2007, 362
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91

    Erheblichkeit der sexuellen Handlung - Gefährlichkeitsgrad - Rechtsgutverletzung

    Auszug aus BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07
    a) Ob eine sexuelle Handlung erheblich ist, richtet sich nach dem Grad ihrer Gefährlichkeit für das betroffene Rechtsgut (BGH NStZ 1992, 432; Hörnle in MüKom § 184f Rdn. 19 m.w.N.).

    b) Sie ergeben sich nicht aus Art, Intensität und Dauer der Handlung (BGH NStZ 1992, 432).

    c) Auch aus den Beziehungen der Beteiligten oder der vom Angeklagten geschaffenen Atmosphäre (vgl. BGH NStZ 1992, 432, 433) ergeben sich keine für ihn günstige Gesichtspunkte.

  • BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Gefahr für die

    Auszug aus BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07
    Dass dies nicht der Fall ist, kann ihm bei der Rechtsfolgenbestimmung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (bzw. Jugendlichen) nicht zugute kommen (vgl. BGH b. Miebach NStZ 1998, 132; Renzikowski in MüKom § 176 Rdn. 67), auch nicht bei der Prüfung von § 66 StGB (BGH NStZ 2007, 464, 465).

    Nach alledem muss über Sicherungsverwahrung neu entschieden werden: Zwar kann der Tatrichter nach seinem vom Revisionsgericht nur begrenzt überprüfbaren Ermessen von Sicherungsverwahrung auch absehen, wenn alle Voraussetzungen von § 66 Abs. 2 StGB vorliegen (BGH NStZ 2007, 464 m.w.N.).

  • BGH, 13.09.2001 - 3 StR 269/01

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Strafzumessung (einschlägige

    Auszug aus BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07
    Daher kann auch ein Urteil wegen einer vor Einführung von § 176a Abs. 1 Nr. 4 StGB aF begangenen Tat zu einer Verurteilung nach dieser Bestimmung führen (so im Ergebnis auch BGH NStZ 2002, 198, 199).

    c) Anhaltspunkte dafür, dass die frühere Verurteilung keine Warnfunktion entfaltet hätte, ohne dass dies dem (uneingeschränkt schuldfähigen) Angeklagten vorzuwerfen wäre (vgl. BGH NStZ 2002, 198, 199 m.w.N.), gibt es nicht.

  • BGH, 10.08.2000 - 1 StR 343/00

    Strafschärfung (Herabwürdigung zum Sexualobjekt); Strafzumessung; Sexueller

    Auszug aus BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07
    Psychische Beeinträchtigungen sind typische Folgen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen (vgl. zusammenfassend Tröndle/ Fischer aaO § 176 Rdn. 36 m.w.N.; zu seelischen Schäden bei Jugendlichen durch das Erleben eigener Käuflichkeit vgl. BGH NStZ 2001, 28, 29).
  • BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07
    Liegen die von der Strafkammer genannten Verhaltensschablonen bei einem Sexualstraftäter vor, so sind dies Anhaltspunkte für eine schwere (andere) seelische Abartigkeit i. S. d. §§ 20, 21 StGB (BGH, Beschl. vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00 = NStZ 2001, 243, 244 mit zust. Anmerkung Nedopil aaO 474; zu erheblich verminderter Schuldfähigkeit bei Sexualstraftaten vgl. auch BGH NStZ 1998, 30).
  • BGH, 16.06.1999 - 2 StR 28/99

    "Eindringen" beim schweren sexuellen Mißbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07
    §§ 176, 176a StGB schützen die Möglichkeit ungestörter sexueller Entwicklung von Kindern (BGHSt 45, 131, 132; Tröndle/ Fischer, StGB 54. Aufl. § 176 Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97

    Strafzumessungserwägungen bei der Gesamtstrafenbildung - Annahme erheblich

    Auszug aus BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07
    Liegen die von der Strafkammer genannten Verhaltensschablonen bei einem Sexualstraftäter vor, so sind dies Anhaltspunkte für eine schwere (andere) seelische Abartigkeit i. S. d. §§ 20, 21 StGB (BGH, Beschl. vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00 = NStZ 2001, 243, 244 mit zust. Anmerkung Nedopil aaO 474; zu erheblich verminderter Schuldfähigkeit bei Sexualstraftaten vgl. auch BGH NStZ 1998, 30).
  • BGH, 28.02.1996 - 3 StR 309/95

    Frage der Konkurrenz zwischen den Tatbeständen des sexuellen Mißbrauchs von

    Auszug aus BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07
    Der Jugendliche soll davor geschützt werden, sexuelle Handlungen als käuflich zu erfahren (BGHSt 42, 51, 54) und es soll verhindert werden, dass die sexuelle Selbstbestimmung des Jugendlichen, der - nahe liegend aus Unreife - seine materielle Lage verbessern will, manipuliert wird (vgl. BGH aaO; Tröndle/ Fischer aaO § 182 Rdn. 10).
  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    Auszug aus BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07
    Auch die allgemeine und abstrakte Gefährlichkeit von Delikten kann Grundlage von Sicherungsverwahrung sein (BGH NJW 2000, 3015; Hanack in LK 11. Aufl. § 66 Rdn. 103, 139 ff. m. N.).
  • BGH, 10.09.1998 - 1 StR 476/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; Geltendmachung einer Aufklärungsrüge

    Auszug aus BGH, 14.08.2007 - 1 StR 201/07
    Schon deshalb ist eine sexuell getönte Handlung gegenüber einem Kind eher erheblich als gegenüber einem Erwachsenen (BGH NStZ 1999, 45; Hörnle aaO Rdn. 26 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 218/22

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Erheblichkeit von sexuellen Handlungen)

    Auch der Umstand, dass bei dem Geschädigten keine Folgeschäden festzustellen waren, steht der Einordnung des sexuellen Missbrauchs von Kindern als erhebliche Straftat im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB nicht entgegen, zumal psychische Beeinträchtigungen typische Folgen sexuellen Missbrauchs von Kindern sind (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2007 31 32 33 - 1 StR 201/07 Rn. 36; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17 Rn. 20, aaO; Schönke/Schröder/Kinzig, aaO, § 66 Rn. 35).
  • BGH, 21.11.2023 - 4 StR 72/23

    Anforderungen an das sich aus § 158 Abs. 2 StPO ergebenden

    Bei Tatbeständen, die dem Schutz von Kindern oder Jugendlichen dienen, sind an das Merkmal der Erheblichkeit der sexuellen Handlung zwar geringere Anforderungen zu stellen als bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Erwachsener (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15 Rn. 15; Urteil vom 14. August 2007 - 1 StR 201/07 Rn. 12).
  • BGH, 24.05.2022 - 4 StR 72/22

    Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Revision: Beruhen,

    Bei Tatbeständen, die ? wie § 176 Abs. 1 StGB ? dem Schutz von Kindern oder Jugendlichen dienen, sind an das Merkmal der Erheblichkeit der sexuellen Handlung zwar geringere Anforderungen zu stellen als bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Erwachsener (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ 2017, 528, 529; Beschluss vom 14. August 2007 - 1 StR 201/07, NStZ 2007, 700; Beschluss vom 13. Juli 1983 - 3 StR 255/83, NStZ 1983, 553; kritisch MüKo-StGB/Hörnle, 4. Aufl., § 184h Rn. 25).
  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in

    Sind schon konkrete seelische Schäden durch sexuellen Missbrauch bei dessen kindlichen Opfern im Einzelfall nicht immer leicht festzustellen (vgl. hierzu zuletzt BGH, Urt. vom 14. August 2007 - 1 StR 201/07 - Rdn. 35 f.), so gilt dies um so mehr für die Ermittlung und Gewichtung der Schwere von möglichen seelischen Schäden bei naturgemäß unbekannten Opfern künftiger, in ihrem Ablauf jedenfalls nicht in allen Einzelheiten feststehender Straftaten.

    Dieser Maßstab ist mit der aufgezeigten gesetzlichen Wertung unvereinbar (vgl. auch BGH NStZ 2007, 464, 465; Urt. vom 14. August 2007 - 1 StR 201/07 - Rdn. 33).

  • BGH, 24.03.2010 - 2 StR 10/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung

    So lagen auch hier in der Hauptverhandlung und damit nur kurze Zeit nach dem Missbrauch - wie die Strafkammer selbst einräumt - noch überhaupt keine gesicherten Erkenntnisse über traumatische Störungen in der weiteren Entwicklung der betroffenen sehr jungen Kinder vor (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2007 - 1 StR 201/07).

    Die hier zu beurteilenden Missbrauchsfälle sind daher grundsätzlich als erheblich i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB einzustufen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2007 - 1 StR 201/07; BGH NStZ-RR 2003, 73; Rissing-van Saan/Peglau in LK 12. Aufl. § 66 Rdn. 149), was nicht zuletzt die Einordnung des schweren sexuellen Missbrauchs als Verbrechen mit einem Strafrahmen von Freiheitsstrafe von ein bis fünfzehn Jahren verdeutlicht.

  • BGH, 23.07.2013 - 1 StR 204/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Begriff der sexuellen Handlung:

    Berührungen anderer Körperstellen als der Geschlechtsteile (zu diesen Fällen vgl. Senat, Urteil vom 14. August 2007 - 1 StR 201/07, NStZ 2007, 700; BGH, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, NStZ 1992, 432 f.; BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 4 StR 23/92, BGHSt 38, 212 f.) stellen nicht ohne Weiteres Handlungen "von einiger Erheblichkeit" dar; zur Beurteilung der Erheblichkeit hätte es jedenfalls näherer Feststellungen vor allem zu Art, Intensität und Dauer dieser Berührungen bedurft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2009 - 5 StR 168/09, vom 30. Januar 2001 - 4 StR 569/00, NStZ 2001, 370 mwN, und vom 8. September 1999 - 3 StR 357/99, NStZ-RR 1999, 357).
  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11

    Gemeinschaftliche Körperverletzung; sexuelle Handlung (Erheblichkeit bei

    Auch ist eine sexuell getönte Handlung gegenüber einem Kind eher erheblich als gegenüber einem Erwachsenen (BGH, Urteil vom 14. August 2007 - 1 StR 201/07, NStZ 2007, 700).
  • LG Freiburg, 26.05.2008 - 7 Ns 160 Js 22075/07

    Sexueller Mißbrauch eines siebenjährigen Mädchens

    Erst kürzlich hat der BGH in seinem Urteil vom 14.08.2007 zu den Beurteilungskriterien der Erheblichkeit einer sexuellen Handlung gegenüber einem Kind u.a. folgendes ausgeführt (BGH NStZ 2007, 700):.
  • OLG Hamm, 07.02.2017 - 4 Ws 272/16

    Maßregelvollzug muss sich auf Unterbringungsrecht einstellen

    Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Gefährlichkeit von Taten gemäß den §§ 176, 176a StGB in der Beeinträchtigung der ungestörten Entwicklung von Kindern liegt (BGH, Urteil vom 24.3.2010, 2 StR 10/10, bei juris Rn.10; vgl. auch Urteil vom 14.8.2007, 1 StR 201/07, bei juris Rn. 36) und davon auszugehen ist, dass fremdbestimmte Eingriffe in die kindliche Sexualität geeignet sind, diese Entwicklung erheblich zu stören (vgl. Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 176 Rn. 2).
  • BGH, 19.02.2013 - 1 StR 465/12

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben

    Auch die Abschwächung der Schwere des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit dem Argument der fehlenden Gewaltanwendung kann dem Täter bei der Prüfung des § 66 StGB nicht zu Gute kommen (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 StR 93/11; Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 StR 275/12; Urteil vom 14. August 2007 - 1 StR 201/07).
  • LG Bochum, 19.01.2021 - 8 KLs 14/20
  • LG Frankenthal, 18.10.2019 - 7 KLs 5221 Js 13885/19
  • BGH, 09.06.2010 - 1 StR 187/10

    Rüge der unterbliebenen Urteilsberatung (Wiedereintritt in die Verhandlung;

  • BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hanges:

  • LG Kempten, 11.03.2021 - 1 KLs 110 Js 9238/20

    Anordnung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus bei sexueller Handlung

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Rechtsprechung
   BGH, 22.08.2007 - 1 StR 403/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9971
BGH, 22.08.2007 - 1 StR 403/07 (https://dejure.org/2007,9971)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2007 - 1 StR 403/07 (https://dejure.org/2007,9971)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2007 - 1 StR 403/07 (https://dejure.org/2007,9971)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 700
  • NStZ-RR 2007, 374 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.06.1999 - 2 StR 68/99

    Mordmerkmal der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 22.08.2007 - 1 StR 403/07
    Abwehrversuche, die das durch einen überraschenden Angriff in seinen Verteidigungsmöglichkeiten behinderte Opfer im letzten Moment unternommen hat, stehen der Heimtücke daher nicht entgegen (BGH NStZ 1999, 506 m.w.N.).
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