Rechtsprechung
BGH, 26.09.2006 - 4 StR 347/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Voraussetzungen für einen freiwilligen Rücktritt bei Tatverwirklichung durch Mittäter; Aufgabe der Tatausführung trotz der Möglichkeit der Tatverwirklichung als Voraussetzung für die Freiwilligkeit des Rücktritts
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 24; ; StGB § 24 Abs. 2; ; StGB § 28 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 24 Abs. 1 § 28 Abs. 2
Strafbefreiender Rücktritt und Tatplan; gesonderte Prüfung des strafbefreienden Rücktritts bei jedem Tatbeteiligten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 91
- StV 2007, 72
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: …
Dies gilt nicht nur bei mittäterschaftlichem Zusammenwirken, sondern auch im Verhältnis von Täter und Gehilfe (Senatsbeschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91 f.). - BGH, 09.09.2014 - 4 StR 367/14
Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: subjektive Sicht des Täters, …
War der Angeklagte aber noch Herr seiner Entschlüsse, hielt er die Ausführung der Tat - wenn auch mit anderen Mitteln - noch für möglich, dann ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (Senatsbeschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91; vgl. Senatsurteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569 f.). - BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15
Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz); …
Hält er die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsfortgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, so ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (BGH, Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91).
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 541/11
Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung; strafbefreiender Rücktritt …
Fehlgeschlagen ist der Versuch jedoch erst, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen nahe liegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt oder wenn er subjektiv - sei es auch nur wegen aufkommender innerer Hemmungen (Senatsbeschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91) - die Vollendung nicht mehr für möglich hält.Hält er die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsfortgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, so ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (Senatsbeschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, aaO).
- BGH, 09.07.2009 - 3 StR 257/09
Versuchte schwere räuberische Erpressung; Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit; …
Hierfür kann es genügen, wenn Mittäter im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiterhandeln, obwohl sie dies tun könnten (BGHSt 42, 158, 162; BGH NStZ 2007, 91, 92 m. w. N.).Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen nahe liegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt oder wenn er subjektiv - sei es auch nur wegen aufkommender innerer Hemmungen (BGH NStZ 2007, 91) - die Vollendung nicht mehr für möglich hält; abzustellen ist daher nicht auf den ursprünglichen Tatplan, sondern auf den Erkenntnishorizont des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (BGH NStZ 2008, 393).
Hält er vielmehr die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsfortgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, dann ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (BGH NStZ 2007, 91).
- BGH, 24.01.2023 - 6 StR 488/22 Die Frage nach einem fehlgeschlagenen Versuch bedarf vielmehr für jeden Tatbeteiligten gesonderter Prüfung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91).
- BGH, 29.08.2017 - 4 StR 116/17
Rücktritt vom Versuch (Rücktritt bei Beteiligung mehrerer Personen: …
Gehen sie zu diesem Zeitpunkt davon aus, noch nicht alles getan zu haben, was zur Herbeiführung des Erfolgs erforderlich ist, ist ein unbeendeter Versuch anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 4 StR 244/16, NStZ-RR 2017, 207, 208;… Beschluss vom 7. Mai 2014 - 5 StR 141/14, Rn. 4; Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91). - BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15
Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: Voraussetzungen, Betrachtung nach …
Hält er die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsvorgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, so ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (BGH, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, NJW 2015, 2898, 2899…, vom 22. März 2012, aaO, und vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91). - BGH, 17.01.2013 - 2 StR 396/12
Rücktritt beim Versuch durch mehrere Beteiligte (Verhinderung der Tatvollendung: …
Hierfür kann es genügen, wenn Mittäter im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiterhandeln, obwohl sie dies tun könnten (vgl. BGHSt 42, 158, 162; 44, 204, 208, BGH NStZ 2007, 91, 92). - BGH, 22.04.2015 - 2 StR 383/14
Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit)
Hierfür kann es genügen, wenn Mittäter im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiterhandeln, obwohl sie dies tun könnten (vgl. BGH StV 2014, 286, 287; NStZ-RR 2012, 167, 168; NStZ 2007, 91, 92; BGHSt 44, 158, 162). - BGH, 09.07.2013 - 3 StR 174/13
Schwerer Raub (Anforderungen an die Zueignungsabsicht bei nicht konkretisierten …
- BGH, 15.05.2014 - 2 StR 581/13
Anwendung des Zweifelsgrundsatzes auf die Voraussetzungen des Rücktritts (in …
- BGH, 28.06.2011 - 3 StR 167/11
Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont; Darlegungsmangel; Erörterungsmangel; …
- BGH, 28.09.2010 - 3 StR 338/10
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vergewaltigung; Versuch (Rücktritt; …
- BGH, 05.11.2013 - 2 StR 388/13
Gemeinschaftliche räuberische Erpressung: Voraussetzungen für einen …
- BGH, 06.10.2015 - 4 StR 352/15
Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag: Rücktrittshorizont des Täters, …
- BGH, 15.03.2011 - 3 StR 476/10
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Rücktritt vom Versuch; Freiwilligkeit; …
- BGH, 30.04.2009 - 4 StR 109/09
Rücktritt vom unbeendeten Versuch der räuberischen Erpressung …
- BGH, 23.07.2013 - 3 StR 205/13
Fehlgeschlagener Versuchs (Misslingen des Tatplans); rechtsfehlerhaft …
- LG Hamburg, 17.06.2013 - 624 KLs 3/13
- BGH, 07.05.2014 - 5 StR 141/14
Darlegungs- und Erörterungsmangel aufgrund fehlender Feststellungen zum …