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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2006 - 1 StR 430/06   

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BGH, 10.10.2006 - 1 StR 430/06 (https://dejure.org/2006,3065)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2006 - 1 StR 430/06 (https://dejure.org/2006,3065)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 430/06 (https://dejure.org/2006,3065)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 933 (Ls.)
  • NStZ 2007, 95
  • StV 2007, 186 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2-27/09

    Strafbares Betrachten kinderpornographischer Internet-Seiten

    Nach der Rechtsprechung sind Dateien, die auf Datenspeichern - wozu auch Arbeitsspeicher gehören (vgl. BGHSt 47, 55, 58; a.A. Harms in NStZ 2003, 646, 649) - festgehalten sind, selbst Datenspeicher und stehen somit Schriften gleich (vgl. schon zu früherem Recht Senat in NStZ-RR 1999, 329; zum geltenden Recht vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zum IuKDG in BT-Drs. 13/7385, S. 36; BGH in NStZ 2005, 444 und 2007, 95; BGHR StGB § 184 b Konkurrenzen 1; HansOLG Hamburg, 1. Strafsenat, in StV 2009, 469; OLG Schleswig in NStZ-RR 2007, 41; a.A. Rudolphi/Stein in SK-StGB, § 11 Rdn. 62).

    Umfassen Wissen und Wollen des Internet-Nutzers die mit dem Aufruf verbundene automatische Abspeicherung im Internet-Cache, wird von der inzwischen herrschenden Meinung zutreffend ein Unternehmen der Besitzbeschaffung bejaht (vgl. BGH in NStZ 2007, 95; HansOLG Hamburg, 1. Strafsenat, in StV 2009, 469).

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen

    a) Für die Besitzverschaffung genügt bei der Versendung von E-Mails in Datennetzen, dass die elektronischen Nachrichten - wenn auch nur vorübergehend - in den Arbeitsspeicher beim Empfänger gelangen (Laufhütte/ Roggenbuck in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 184b Rn. 8 mwN; vgl. zur Verbreitung i.S.d. § 184 Abs. 5 aF bereits BGH, Urteil vom 27. Juni 2001 - 1 StR 66/01, BGHSt 47, 55; entsprechend zum Cache-Speicher vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 430/06, NStZ 2007, 95).
  • BGH, 05.09.2019 - 4 StR 377/19

    Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften (kein

    Dabei kann es auch hier dahinstehen, ob in dem Abfilmen und in der damit verbundenen Anfertigung eines neuen, nicht von einer systembedingten Löschung betroffenen Datensatzes ein Herstellen im Sinne des § 184c Abs. 1 Nr. 3 StGB gesehen werden kann (zur Besitzverschaffung bei systembedingter Löschung vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 430/06, NStZ 2007, 95; siehe dazu auch Baumann, Besitz an Daten, 2015, S. 191 f.), denn es würde jedenfalls an einer Einwilligung der Zeugin als dargestellter Person in den ihr unbekannten Aufnahmevorgang fehlen.
  • BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11

    Sichverschaffen von kinderpornographischen Schriften (Besitz; Tenorierung;

    Damit hat sich der Angeklagte in beiden Fällen den Besitz an den kinderpornografischen Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB) selbst verschafft und dadurch den Tatbestand des § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB verwirklicht (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 430/06, NStZ 2007, 95).
  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029

    Besitz kinderpornographischer Bilddateien (reale Fotos und Comics) auf privatem

    Denn das Sich-Verschaffen des Besitzes i.S.d. § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB a.F. ist mit der automatischen Speicherung im Cache-Speicher vollendet (vgl. BGH, B.v. 10.10.2006 - 1 StR 430/06 - NStZ 2007, 95).

    Nachdem aufgrund der auf dem PC gefundenen Hinweise auf den Besuch von Websites mit kinderpornographischen Inhalten zudem feststeht, dass der Beklagte an verschiedenen Tagen gezielt Seiten mit kinderpornographischen Inhalten gesucht und aufgerufen hat, hat er sich damit auch bewusst den Besitz dieser Dateien im Sinne von § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB a.F. verschafft (vgl. BGH, B.v. 10.10.2006 - 1 StR 430/06 - NStZ 2007, 95).

  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Das ist bei elektronischen Bilddateien, die über das Internet übersandt oder bezogen werden, ohne Weiteres dann der Fall, wenn der Empfänger eine ihm übersandte Bilddatei dauerhaft auf seinem Rechner speichert, aber auch bereits dann, wenn er den ihm zugänglich gemachten Link zu dem Bild (vgl. dazu BGH, NJW 2001, 3558 ff. sub II. 3.b.bb) aktiviert, um sich das Bild anzuschauen, und in den Arbeits- oder Cache-Speicher seines Rechners lädt (vgl. BGH, NStZ 2007, 95; OLG Hamburg, StV 2009, 469 ff.; OLG Schleswig, NStZ-RR 2007, 41 ff.) oder dieses auch nur versucht (OLG Schleswig a.a.O.).
  • BVerwG, 11.09.2019 - 2 WD 26.18

    Besitz; Dublette; Festplatte; Freispruch; Laptop; Löschung; Screenshot;

    Bei Dateien entfällt der Besitz, wenn sie vollständig gelöscht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 430/06 - NStZ 2007, 95 und Beschluss vom 25. September 2018 - 3 StR 113/18 - StV 2019, 336).
  • BGH, 18.01.2012 - 2 StR 151/11

    Bandenmäßiges Verbreiten kinderpornographischer Schriften (öffentliches

    Mit diesem Speichern einer Datei im Cache-Speicher erlangt der Nutzer hieran Besitz - sofern er sich des Vorhandenseins dieser Daten bewusst ist - da es ihm möglich ist, diese jederzeit wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht werden (BGH NStZ 2007, 95; vgl. auch Gercke, Praxishandbuch Internetstrafrecht Rn. 332; Hilgendorf/Frank/Valerius, Computer- und Internetstrafrecht Rn. 419; König, Kinderpornografie im Internet Rn. 250; Hörnle in MünchKomm-StGB 2. Aufl. § 184b Rn. 38 f.; Schreibauer, Pornographieverbot S. 309).
  • BGH, 12.11.2020 - 3 StR 31/20

    Vorbereiten einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (wesentlicher

    (1) Für ein Sichverschaffen im Sinne des § 91 Abs. 1 Nr. 2 StGB soll zwar nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers der "vorübergehende Zugriff auf Daten, der z.B. mit der Anzeige der Anleitung in einem Webbrowserprogramm und den technisch bedingten Zwischenspeicherungen im Rechner verbunden ist, ... - anders als bei § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 430/06, NStZ 2007, 95) -" nicht genügen (vgl. BT-Drucks. 16/12428, S. 18).

    Nach dieser macht sich wegen Besitzverschaffung kinderpornografischer Schriften bereits strafbar, wer eine gezielt gesuchte Internetseite kinderpornografischen Inhalts öffnet und diesen Inhalt auf dem Bildschirm betrachtet, weil der Täter hiernach auch dann Besitz an kinderpornographischen Dateien erlangt und sich diese verschafft, wenn die Dateien nach einer gezielten Suche durch den bloßen Aufruf einer entsprechenden Internetseite automatisch im sog. Cache-Speicher gespeichert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 430/06, NStZ 2007, 95; HansOLG Hamburg, Urteil vom 15. Februar 2010 - 2-27/09 (REV), NJW 2010, 1893, 1894; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 11. November 2008 - 1-53/08 (REV), juris Rn. 6 f.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 15. September 2005 - 2 Ws 305/05 (222/05), NStZ-RR 2007, 41, 42; krit. Fischer, StGB, 68. Aufl., § 184b Rn. 32 ff.; SSWStGB/Hilgendorf, 4. Aufl., § 184b Rn. 17 mwN).

  • BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (alte Fassung:

    Dementsprechend entfällt der Besitz bei vollständig gelöschten Dateien (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 430/06, NStZ 2007, 95; Eckstein, ZStW 117, 107, 118 (2005)).
  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 16a D 17.1249

    Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Lehrers wegen des Besitzes von

  • LG Limburg, 07.03.2019 - 1 KLs 3 Js 7309/18

    Haftstrafen für Betreiber von Kinderporno-Plattform "Elysium"

  • OLG Hamburg, 11.11.2008 - 1 Ss 180/08

    Besitz von Kinderpornographie durch Aufruf im Browser

  • VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19

    Besitz kinderpornographischer Schriften; Bindungswirkung; Strafrechtliche

  • LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11
  • AG Bocholt, 29.08.2017 - 3 Ds 581/16
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2012 - DL 13 S 155/12

    Disziplinarrecht - Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst - Besitz

  • LG Karlsruhe, 23.03.2009 - Qs 45/09

    Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft

  • AG Backnang, 13.01.2014 - 2 Cs 27 Js 61608/13

    Vorsatz hinsichtlich des Sich-Verschaffens des Besitzes von kinderpornografischen

  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928

    Lehrer; Besitz von elf kinderpornografischen Dateien; Löschung dieser Dateien vor

  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568

    Disziplinarrecht; Oberstudienrat (BesGr. A 14) für Latein/Katholische

  • LG Essen, 20.11.2020 - 64 KLs 20/20

    Kinderpornographische Schrift

  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1132

    Disziplinarrecht Polizeiobermeister (BesGr. A 8); außerdienstliches

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2008 - DL 16 S 29/06

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

  • VG Saarlouis, 23.09.2016 - 7 K 1273/14

    Disziplinarrechtliche Würdigung des außerdienstlichen Besitzes von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2011 - 3d A 147/10

    Grundsätze zur Entfernung eines Beamten aus dem Dienst bei Einstellung eines

  • VG Trier, 27.10.2009 - 3 K 390/09

    Dienstentfernung eines Lehrers wegen Besitzes kinderpornografischen Materials

  • VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 10.189

    Zulässigkeit maßnahmebeschränkter Berufung (offengelassen)

  • LG Limburg, 07.03.2019 - 1 KLs
  • VG Saarlouis, 06.05.2011 - 7 K 1617/10

    Disziplinarklage gegen einen abgewählten Bürgermeister wegen Besitzverschaffung

  • LG Limburg, 07.03.2019 - 1 KLs 3 Js 73019/18
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Rechtsprechung
   BGH, 05.09.2006 - 4 StR 313/06   

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https://dejure.org/2006,6197
BGH, 05.09.2006 - 4 StR 313/06 (https://dejure.org/2006,6197)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2006 - 4 StR 313/06 (https://dejure.org/2006,6197)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2006 - 4 StR 313/06 (https://dejure.org/2006,6197)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 95
  • StV 2006, 693
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Zu § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist allgemein anerkannt, dass ein Werkzeug dann als gefährlich anzusehen ist, wenn es aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Verwendung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2007, 95).
  • BGH, 24.09.2009 - 4 StR 347/09

    Gefährliche Körperverletzung im Amt; Notwehr (Nothilfe; Fußtritte eines

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Werkzeug "gefährlich" im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wenn es nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. nur BGH NStZ 2007, 95).
  • BGH, 17.04.2008 - 4 StR 634/07

    In der Regel keine Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs beim Abschneiden von

    Ein Gegenstand ist nur dann ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wenn er nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ 2007, 95 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einsatz eines

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein gefährliches Werkzeug jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche 4 Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. nur Senat, Beschl. vom 5. September 2006 - 4 StR 313/06, NStZ 2007, 95).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10

    Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die

    Auch für die Beurteilung der Frage, ob eine Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB mittels eines gefährlichen Werkzeugs begangen worden ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob der gebrauchte Gegenstand nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 StR 313/06, NStZ 2007, 95; Fischer, aaO, § 224 Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16

    Bei Faustschlägen in der Hand gehaltenes Feuerzeug als gefährliches Werkzeug

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein gefährliches Werkzeug jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 StR 313/06, NStZ 2007, 95).
  • LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2017 - 16 KLs 412 Js 64048/17

    Seitenschneider als ein gefährliches Werkzeug

    Zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist allgemein anerkannt, dass ein Werkzeug dann als gefährlich anzusehen ist, wenn es auf Grund seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Verwendung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen (st. Rspr.; vgl. BGH, NStZ 2007, 95).
  • OLG Stuttgart, 22.06.2015 - 2 Ss 209/15

    Diebstahl mit Waffen: Begriff des anderen gefährlichen Werkzeugs; Geißfuß als

    Dabei wurde indes für den Anwendungsbereich des § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB nicht bedacht, dass sich im Fall des § 223a a.F. StGB die Gefährlichkeit eines Werkzeugs in erster Linie aus der Art seiner Verwendung bei einer konkreten Körperverletzungshandlung ergibt (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2007, 95).
  • BGH, 20.03.2012 - 4 StR 20/12

    Gefährliche Körperverletzung: Pumpsprühflasche mit Haushaltsreiniger als

    Damit ist die für die Annahme eines gefährlichen Werkzeugs nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB erforderliche potentielle Gefährlichkeit der konkreten Benutzung des Werkzeugs (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 StR 313/06, NStZ 2007, 95) nicht belegt.
  • BGH, 03.12.2019 - 2 StR 490/19

    Gefährliche Körperverletzung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs)

    Ein Gegenstand ist nur dann ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wenn er sowohl nach seiner Beschaffenheit als auch nach der Art seiner Benutzung geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2006 - 4 StR 313/06, NStZ 2007, 95).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19

    Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - Anwendung des

  • OLG Brandenburg, 15.08.2022 - 1 OLG 53 Ss 59/22

    Mobiltelefon als gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • LG Bochum, 03.12.2020 - 1 KLs 22/20
  • KG, 05.11.2021 - 2 Ss 24/21

    Beweiswürdigungsregeln in Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen

  • KG, 05.11.2021 - 121 Ss 100/21

    Aussage-gegen-Aussage, Beweiswürdigung, Vorliegen weiterer Beweismittel

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Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2006 - 3 StR 279/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5267
BGH, 17.08.2006 - 3 StR 279/06 (https://dejure.org/2006,5267)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2006 - 3 StR 279/06 (https://dejure.org/2006,5267)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06 (https://dejure.org/2006,5267)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Werthaltigkeit einer Forderung als Voraussetzung für einen Vermögensschaden i. S. d. § 253 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB); Täuschung durch Vorspiegelung der Zahlungsfähigkeit gegenüber einem Taxifahrer; Änderung eines Schuldspruchs

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 240 Abs. 4 Satz 1; ; StGB § 249 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 b; ; StGB § 253; ; StGB § 253 Abs. 1; ; StGB § 255; ; StGB § 265

  • rechtsportal.de

    StGB § 253 Abs. 1 § 255
    Erpressung bei Nötigung zum Verzicht auf eine Forderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 95
  • StV 2006, 694
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Ein Vermögensschaden kann aber dennoch eintreten, wenn der Kläger durch die Täuschung veranlasst wird, endgültig auf die Geltendmachung einer werthaltigen Forderung zu verzichten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06, NStZ 2007, 95), oder abgehalten wird, weitere Schritte zur Durchsetzung seiner begründeten Forderung zu unternehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 1992 - 4 StR 373/92, wistra 1993, 17), und dadurch im Ergebnis, etwa im Fall einer eingetretenen Verjährung, den Anspruch danach nicht mehr durchsetzen kann.
  • BGH, 22.11.2012 - 1 StR 378/12

    Räuberischer Diebstahl (Betroffenheit auf frischer Tat); räuberische Erpressung;

    Dies kommt regelmäßig in Betracht, wenn ein dem Transportunternehmer unbekannter Fahrgast gewaltsam seine Flucht erzwingt und so verhindert, dass der gegen ihn bestehende (hier gemäß § 12 EVO erhöhte) Fahrpreisanspruch durchgesetzt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06).
  • BGH, 18.01.2011 - 3 StR 467/10

    Sexuelle Nötigung einer Prostituierten (dienstvertragliche Ansprüche;

    Danach bedarf es keiner näheren Betrachtung, ob die Flucht der Geschädigten überhaupt als Verzicht auf eine ihr zustehende - werthaltige (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06, NStZ 2007, 95 f.) - Forderung gewertet werden könnte.
  • BGH, 09.06.2021 - 2 StR 13/20

    Erpressung (Vermögensschaden: Verzicht auf die Geltendmachung einer Forderung,

    Wer auf die Geltendmachung einer wertlosen, weil gänzlich uneinbringlichen Forderung verzichtet, erleidet dadurch keinen Vermögensschaden (BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 13; Beschluss vom 27. Mai 2008 - 4 StR 58/08, juris, Rn. 7; Sander in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 253 Rn. 24; aA Grabow NStZ 2010, 371; Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., 2019, § 253 Rn. 8).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten

    Zwar kommt eine räuberische Erpressung grundsätzlich in Betracht, wenn dem Opfer unter Anwendung von Gewalt unmöglich gemacht wird, eine Forderung - hier eine Darlehensrückforderung - durchzusetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 4 StR 58/08, NStZ 2008, 627; vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06, NStZ 2007, 95, 96; Urteil vom 30. August 1973 - 4 StR 410/73, BGHSt 25, 224, 227 f.; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 253 Rn. 30).
  • LG Gießen, 24.10.2017 - 2 KLs 401 Js 28842/17
    Wer auf die Geltendmachung einer ohnehin wertlosen, weil uneinbringlichen Forderung verzichtet, erleidet keinen Vermögensschaden (BGH NStZ 2007, 95).
  • LG Gießen, 24.10.2017 - 2 KLs
    Wer auf die Geltendmachung einer ohnehin wertlosen, weil uneinbringlichen Forderung verzichtet, erleidet keinen Vermögensschaden (BGH NStZ 2007, 95).
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