Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.08.2006

Rechtsprechung
   EGMR, 17.11.2005 - 73047/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11774
EGMR, 17.11.2005 - 73047/01 (https://dejure.org/2005,11774)
EGMR, Entscheidung vom 17.11.2005 - 73047/01 (https://dejure.org/2005,11774)
EGMR, Entscheidung vom 17. November 2005 - 73047/01 (https://dejure.org/2005,11774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. d EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 96 StPO (analog); § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 251 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 StPO; § 261 StPO
    Konfrontationsrecht (Verwertungsverbot hinsichtlich einer entscheidenden Verwertung unkonfrontierter Aussagen; anonyme Zeugen; Mitangeklagte als Zeugen; Hörensagen; Fragerecht; verhältnismäßige Einschränkungen; erweiterte Einschränkungen bei unmöglicher Befragung: ...

  • Wolters Kluwer

    Mittelbare Verwertung der Aussage sich im Ausland befindlicher Zeugen - Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen bei Vernehmungen außerhalb der Hauptverhandlung - Vernehmung von Auslandszeugen im Wege der Rechtshilfe - Recht auf Anwesenheit und Befragung eines Belastungszeugen ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    HAAS v. GERMANY

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK
    Inadmissible (englisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2753
  • NStZ 2007, 103
  • JR 2006, 289
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (17)

  • EGMR, 04.05.2000 - 46253/99

    UBACH MORTES v. ANDORRA

    Auszug aus EGMR, 17.11.2005 - 73047/01
    Jedoch gilt der Grundsatz, dass Unmögliches nicht geleistet werden muss ( impossibilium nulla est obligatio) ; die Nichtverfügbarkeit von Zeugen macht es für sich allein genommen nicht erforderlich, die Strafverfolgung einzustellen, sofern den Behörden nicht vorgeworfen werden kann, dass sie sich nicht sorgfältig bemüht hätten, dem Beschuldigten die Möglichkeit zu ihrer Befragung einzuräumen (siehe insbesondere Urteil Artner ./. Österreich vom 28. August 1992, Serie A Band 242-A, S. 10, Nr. 21; Ubach Mortes ./. Andorra (Entsch.), Nr. 46253/99, ECHR 2000-V; Scheper ./. die Niederlande (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 39209/02, 5. April 2005; Mayali ./. Frankreich, Individualbeschwerde Nr. 69116/01, Nr. 32, 14.
  • EGMR, 21.03.2002 - 59895/00

    CALABRO v. ITALY and GERMANY

    Auszug aus EGMR, 17.11.2005 - 73047/01
    Gründet sich eine Verurteilung allein oder in entscheidendem Maße auf Aussagen, die von einer Person gemacht wurden, die zu befragen oder befragen zu lassen der Angeklagte nicht die Möglichkeit hatte, weder während der Ermittlungen noch in der Hauptverhandlung, sind die Rechte der Verteidigung in einem Maße eingeschränkt, die mit den Garantien nach Artikel 6 nicht vereinbar sind (siehe u. v. a. Saïdi ./ Frankreich, Urteil vom 20. September 1993, Serie A Band 261-C, S. 56-57, Nr. 44; Lucà, a.a.O., Nr. 40; Sadak , a.a.O., Nr. 65; Solakov, a.a.O., Nr. 57; Calabrò ./. Italien und Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 59895/00, ECHR 2002-V).
  • EGMR, 27.02.2001 - 33354/96

    Recht auf Konfrontation und Befragung von Mitangeklagten als Zeugen im Sinne der

    Auszug aus EGMR, 17.11.2005 - 73047/01
    Eine Aussage, die wesentlich als Grundlage für eine Verurteilung dienen könnte, stellt daher, unabhängig davon, ob sie von einem Zeugen vor Gericht oder außerhalb des Gerichts oder von einem Mitbeschuldigten gemacht wurde, ein Beweismittel dar, auf das die Garantien nach Artikel 6 Abs. 1 und 3 Buchstabe d der Konvention anwendbar sind (siehe u. a. Urteil Kostovski ./. Niederlande vom 20. November 1989, Serie A Band 166, S. 19-20, Nr. 40; Urteil Asch ./. Österreich vom 26. April 1991, Serie A Band 203 S. 10, Lucà ./. Italien, Individualbeschwerde Nr. 33354/96, Nr. 41, ECHR 2001-II).
  • EGMR, 04.07.2000 - 43149/98

    KOK c. PAYS-BAS

    Auszug aus EGMR, 17.11.2005 - 73047/01
    Insbesondere bezüglich der Verwertung der Angaben anonymer Zeugen als Beweismittel weist der Gerichtshof darauf hin, dass der Grundsatz eines fairen Verfahrens auch verlangt, dass in geeigneten Fällen die Interessen der Verteidigung und die Interessen der aussagenden Zeugen oder Opfer, besonders was ihr nach Artikel 8 der Konvention garantiertes Recht auf Leben und Freiheit angeht, gegeneinander abgewogen werden müssen (siehe u. a. Van Mechelen, a.a.O., S. 711, Nr. 53; Kok ./. die Niederlande (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 43149/98, ECHR 2000-VI).
  • EGMR, 05.04.2005 - 39209/02

    SCHEPER v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus EGMR, 17.11.2005 - 73047/01
    Jedoch gilt der Grundsatz, dass Unmögliches nicht geleistet werden muss ( impossibilium nulla est obligatio) ; die Nichtverfügbarkeit von Zeugen macht es für sich allein genommen nicht erforderlich, die Strafverfolgung einzustellen, sofern den Behörden nicht vorgeworfen werden kann, dass sie sich nicht sorgfältig bemüht hätten, dem Beschuldigten die Möglichkeit zu ihrer Befragung einzuräumen (siehe insbesondere Urteil Artner ./. Österreich vom 28. August 1992, Serie A Band 242-A, S. 10, Nr. 21; Ubach Mortes ./. Andorra (Entsch.), Nr. 46253/99, ECHR 2000-V; Scheper ./. die Niederlande (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 39209/02, 5. April 2005; Mayali ./. Frankreich, Individualbeschwerde Nr. 69116/01, Nr. 32, 14.
  • EGMR, 02.07.2002 - 34209/96

    S.N. v. SWEDEN

    Auszug aus EGMR, 17.11.2005 - 73047/01
    Jedoch sollten Aussagen, die von einem Zeugen unter Bedingungen erlangt wurden, in denen die Rechte der Verteidigung nicht in dem Maße gewahrt wurden, wie dies nach der Konvention normalerweise erforderlich ist, mit äußerster Sorgfalt behandelt werden (siehe Visser ./. die Niederlande, Individualbeschwerde Nr. 26668/95, Nr. 44, 14. Februar 2002; S. N. ./. Schweden , Individualbeschwerde Nr. 34209/96, Nr. 53, ECHR 2002-V).
  • EGMR, 14.12.1999 - 37019/97

    A.M. v. ITALY

    Auszug aus EGMR, 17.11.2005 - 73047/01
    Die Aufgabe des Gerichtshofs ist es, festzustellen, ob das Verfahren insgesamt fair war, einschließlich der Art und Weise, in der Beweise erhoben wurden (siehe u. a. Urteil Van Mechelen u a. ./ die Niederlande vom 23. April 1997, Urteils- und Entscheidungssammlung 1997-III, S. 711, Nr. 50; A.M. ./. Italien , Individualbeschwerde Nr. 37019/97, Nr. 24, ECHR 1999-IX; Sadak u a. ./. Türkei (Nr. 1 ), Individualbeschwerden Nr. 29900/96, 29901/96, 29902/96 und 29903/96, Nr. 63, ECHR 2001-VIII).
  • EGMR, 31.10.2001 - 47023/99

    SOLAKOV v.

    Auszug aus EGMR, 17.11.2005 - 73047/01
    In der Regel bedeutet dies, dass der Angeklagte in angemessener und hinreichender Weise die Möglichkeit erhalten sollte, einen Belastungszeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen, entweder während der Zeugenaussage oder zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt (siehe u. a. Solakov ./. die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Individualbeschwerde Nr. 47023/99, Nr. 57, ECHR 2001-X; P.S. ./ Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 33900/96, Nr. 21, 20. Dezember 2001).
  • EGMR, 17.07.2001 - 29900/96

    SADAK AND OTHERS v. TURKEY (No. 1)

    Auszug aus EGMR, 17.11.2005 - 73047/01
    Die Aufgabe des Gerichtshofs ist es, festzustellen, ob das Verfahren insgesamt fair war, einschließlich der Art und Weise, in der Beweise erhoben wurden (siehe u. a. Urteil Van Mechelen u a. ./ die Niederlande vom 23. April 1997, Urteils- und Entscheidungssammlung 1997-III, S. 711, Nr. 50; A.M. ./. Italien , Individualbeschwerde Nr. 37019/97, Nr. 24, ECHR 1999-IX; Sadak u a. ./. Türkei (Nr. 1 ), Individualbeschwerden Nr. 29900/96, 29901/96, 29902/96 und 29903/96, Nr. 63, ECHR 2001-VIII).
  • EGMR, 20.12.2001 - 33900/96

    Fall P. S. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 17.11.2005 - 73047/01
    In der Regel bedeutet dies, dass der Angeklagte in angemessener und hinreichender Weise die Möglichkeit erhalten sollte, einen Belastungszeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen, entweder während der Zeugenaussage oder zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt (siehe u. a. Solakov ./. die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Individualbeschwerde Nr. 47023/99, Nr. 57, ECHR 2001-X; P.S. ./ Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 33900/96, Nr. 21, 20. Dezember 2001).
  • EGMR, 14.02.2002 - 26668/95

    VISSER v. THE NETHERLANDS

  • EGMR, 14.06.2005 - 69116/01

    MAYALI c. FRANCE

  • EGMR, 26.04.1991 - 12398/86

    ASCH v. AUSTRIA

  • EGMR, 15.06.1992 - 12433/86

    LÜDI v. SWITZERLAND

  • EGMR, 28.08.1992 - 13161/87

    ARTNER v. AUSTRIA

  • EGMR, 20.11.1989 - 11454/85

    KOSTOVSKI v. THE NETHERLANDS

  • EGMR, 27.09.1990 - 12489/86

    Windisch ./. Österreich

  • BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06

    Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung

    Entscheidend ist vielmehr, ob das Verfahren in seiner Gesamtheit einschließlich der Art und Weise der Beweiserhebung und -würdigung fair war (st. Rspr.; vgl. EGMR, Urteile vom 19. Dezember 1990 - Nr. 26/1989/186/246 - Delta gegen Frankreich = ÖJZ 1991, 425, 426; vom 28. August 1992 - Nr. 39/1991/291/362 - Artner gegen Österreich = EuGRZ 1992, 476; vom 7. August 1996 - Nr. 48/1995/554/640 - Ferrantelli und Santangelo gegen Italien = ÖJZ 1997, 151, 152; vom 14. Dezember 1999 - Nr. 37019/97 - A.M. gegen Italien = StraFo 2000, 374, 375; vom 18. Oktober 2001 - Nr. 37225/97 - N.F.B. gegen Deutschland = NJW 2003, 2297; vom 20. Dezember 2001 - Nr. 33900/96 - P.S. gegen Deutschland = NJW 2003, 2893, 2894; vom 23. November 2005 - Nr. 73047/01 - Haas gegen Deutschland = JR 2006, 289, 291; BGHSt 46, 93, 94 ff. m. w. Nachw.; BGH NStZ 2004, 505, 506; 2005, 224, 225; NStZ-RR 2005, 321).

    Bei der Prüfung, ob insgesamt ein faires Verfahren vorlag, kommt es nach der Rechtsprechung des EGMR insbesondere auch darauf an, ob der Umstand, dass der Angeklagte keine Gelegenheit zur konfrontativen Befragung hatte, der Justiz zuzurechnen ist (EGMR (Ferrantelli &Santangelo) ÖJZ 1997, 151, 152; (Haas) JR 2006, 289, 291).

    So hat der EGMR entschieden, dass im Fall ausreichender, jedoch fehlgeschlagener Bemühungen seitens der Justiz eine Verurteilung aufgrund der Angaben eines nicht kontradiktorisch vernommenen Zeugen - bei äußerst sorgfältiger ("extreme care") Würdigung - möglich ist, solange sie nicht einzig und allein ("solely") auf diesen Angaben beruht 18 (EGMR (Artner) EuGRZ 1992, 476; (Haas) JR 2006, 289, 291).

  • BVerfG, 08.10.2009 - 2 BvR 547/08

    Faires Verfahren; Recht auf unmittelbare und konfrontative Befragung von

    b) Vor diesem Hintergrund und unter maßgeblicher Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. d) EMRK (vgl. hierzu EGMR, StV 1997, S. 617 - van Mechelen gegen Niederlande - NJW 2003, S. 2297 - N.F.B. gegen Deutschland - NStZ 2007, S. 103 - Haas gegen Deutschland - sowie BGHSt 46, 93 ; 51, 150 ) hat der Bundesgerichtshof Leitlinien zur Handhabung des Beschuldigtenrechts auf konfrontative Befragung von Belastungszeugen und zur Verwertbarkeit nicht konfrontierter Aussagen bei der Urteilsfindung entwickelt, die sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen lassen:.
  • BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06

    Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über

    Auf die Angaben eines Zeugen, der vom Angeklagten nicht befragt werden konnte, kann eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Bekundungen durch andere wichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden; die Zeugenaussage darf nicht das einzige Beweismittel sein, sondern muss durch andere wichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage gestützt werden (BGH NStZ-RR 2005, 321 m.w.N.; NJW 2005, 1132; vgl. auch EGMR JR 2006, 289 m. Anm. Gaede).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5232
BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06 (https://dejure.org/2006,5232)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2006 - 2 StR 225/06 (https://dejure.org/2006,5232)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2006 - 2 StR 225/06 (https://dejure.org/2006,5232)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5232) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 96 StPO; § 54 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK
    Überzeugungsbildung (Bestätigung der Angaben gesperrter polizeilicher Vertrauenspersonen durch andere Beweisergebnisse auch hinsichtlich des Schuldumfangs; Zeuge vom Hörensagen; Konfrontationsrecht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Stützen von Feststellungen zu einer nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführte Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei; ...

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei Vernehmung des Führungsbeamten einer gesperrten Vertrauensperson

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 103
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 283/94

    Zeuge vom Hörensagen - Urteilsbegründung - Beweisanzeichen

    Auszug aus BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es, wenn die Feststellungen zu einer letztlich nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf die durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführten Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei gestützt sind, einer Bestätigung durch andere wichtige Beweisanzeichen auch hinsichtlich der den Schuldumfang mitprägenden Mengenangaben der Vertrauensperson bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 502; NStZ-RR 2002, 176 im Anschluss an BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88 f.; 36, 159, 166 f.; 39, 141, 145 f.; 42, 15, 25; vgl. auch BGH StV 1994, 638; NJW 2000, 1661).

    Die Frage, ob die der Entscheidung des 5. Strafsenats vom 20. Juni 1994 - 5 StR 283/94 (NStZ 1994, 502) zu Grunde gelegten Anforderungen zu weit gehend formuliert sind und einer Einschränkung bedürfen, kann hier offen bleiben, denn die genannte Rechtsprechung, die sich jeweils auf eine "große Menge" Rauschgift bezog, ist hier nicht ohne Weiteres anwendbar.

    Aus dem dortigen Zusammenhang ergibt sich, dass die von der nicht identifizierten Vertrauensperson beschriebenen nicht anderweitig bewiesenen Geschäfte eine gegenüber früheren Geschäften ganz andere Größenordnung aufwiesen (vgl. etwa BGH NStZ 1994, 502).

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es, wenn die Feststellungen zu einer letztlich nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf die durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführten Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei gestützt sind, einer Bestätigung durch andere wichtige Beweisanzeichen auch hinsichtlich der den Schuldumfang mitprägenden Mengenangaben der Vertrauensperson bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 502; NStZ-RR 2002, 176 im Anschluss an BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88 f.; 36, 159, 166 f.; 39, 141, 145 f.; 42, 15, 25; vgl. auch BGH StV 1994, 638; NJW 2000, 1661).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 377/99

    Monika Haas rechtskräftig verurteilt

    Auszug aus BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es, wenn die Feststellungen zu einer letztlich nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf die durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführten Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei gestützt sind, einer Bestätigung durch andere wichtige Beweisanzeichen auch hinsichtlich der den Schuldumfang mitprägenden Mengenangaben der Vertrauensperson bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 502; NStZ-RR 2002, 176 im Anschluss an BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88 f.; 36, 159, 166 f.; 39, 141, 145 f.; 42, 15, 25; vgl. auch BGH StV 1994, 638; NJW 2000, 1661).
  • BGH, 20.02.2002 - 1 StR 545/01

    Telephonüberwachung; richterliche Anordnung; Fragerecht (unterlassene Beantragung

    Auszug aus BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es, wenn die Feststellungen zu einer letztlich nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf die durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführten Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei gestützt sind, einer Bestätigung durch andere wichtige Beweisanzeichen auch hinsichtlich der den Schuldumfang mitprägenden Mengenangaben der Vertrauensperson bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 502; NStZ-RR 2002, 176 im Anschluss an BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88 f.; 36, 159, 166 f.; 39, 141, 145 f.; 42, 15, 25; vgl. auch BGH StV 1994, 638; NJW 2000, 1661).
  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Auszug aus BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es, wenn die Feststellungen zu einer letztlich nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf die durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführten Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei gestützt sind, einer Bestätigung durch andere wichtige Beweisanzeichen auch hinsichtlich der den Schuldumfang mitprägenden Mengenangaben der Vertrauensperson bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 502; NStZ-RR 2002, 176 im Anschluss an BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88 f.; 36, 159, 166 f.; 39, 141, 145 f.; 42, 15, 25; vgl. auch BGH StV 1994, 638; NJW 2000, 1661).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es, wenn die Feststellungen zu einer letztlich nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf die durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführten Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei gestützt sind, einer Bestätigung durch andere wichtige Beweisanzeichen auch hinsichtlich der den Schuldumfang mitprägenden Mengenangaben der Vertrauensperson bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 502; NStZ-RR 2002, 176 im Anschluss an BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88 f.; 36, 159, 166 f.; 39, 141, 145 f.; 42, 15, 25; vgl. auch BGH StV 1994, 638; NJW 2000, 1661).
  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 550/92

    Sperrerklärung bezüglich der Identität von Zeugen; Beweisantrag auf Vernehmung

    Auszug aus BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es, wenn die Feststellungen zu einer letztlich nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf die durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführten Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei gestützt sind, einer Bestätigung durch andere wichtige Beweisanzeichen auch hinsichtlich der den Schuldumfang mitprägenden Mengenangaben der Vertrauensperson bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 502; NStZ-RR 2002, 176 im Anschluss an BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88 f.; 36, 159, 166 f.; 39, 141, 145 f.; 42, 15, 25; vgl. auch BGH StV 1994, 638; NJW 2000, 1661).
  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84

    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen;

    Auszug aus BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es, wenn die Feststellungen zu einer letztlich nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf die durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführten Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei gestützt sind, einer Bestätigung durch andere wichtige Beweisanzeichen auch hinsichtlich der den Schuldumfang mitprägenden Mengenangaben der Vertrauensperson bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 502; NStZ-RR 2002, 176 im Anschluss an BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88 f.; 36, 159, 166 f.; 39, 141, 145 f.; 42, 15, 25; vgl. auch BGH StV 1994, 638; NJW 2000, 1661).
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 289/94

    Zeuge vom Hörensagen - Urteilsbegründung - Beweisanzeichen

    Auszug aus BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es, wenn die Feststellungen zu einer letztlich nicht umgesetzten großen Menge von Rauschgift auf die durch die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen eingeführten Angaben einer gesperrten Vertrauensperson der Polizei gestützt sind, einer Bestätigung durch andere wichtige Beweisanzeichen auch hinsichtlich der den Schuldumfang mitprägenden Mengenangaben der Vertrauensperson bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 502; NStZ-RR 2002, 176 im Anschluss an BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88 f.; 36, 159, 166 f.; 39, 141, 145 f.; 42, 15, 25; vgl. auch BGH StV 1994, 638; NJW 2000, 1661).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht