Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.08.2007

Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2007 - KRB 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3375
BGH, 06.03.2007 - KRB 1/07 (https://dejure.org/2007,3375)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2007 - KRB 1/07 (https://dejure.org/2007,3375)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2007 - KRB 1/07 (https://dejure.org/2007,3375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verjährung einer Ordnungswidrigkeit wegen verbotener Preisabsprachen unter Papiergroßhändlern - Voraussetzungen für die Unterbrechung der Verjährung durch einen Durchsuchungsbeschluss - Erforderlichkeit eines konkreten Tatverdachts sowie einer gezielt gegen den ...

  • Judicialis

    OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 4
    Unterbrechungswirkung eines allgemein gehaltenen Durchsuchungsbeschlusses

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Unterbrechung der Verjährung durch Durchsuchungsbeschluss"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2648
  • NStZ 2008, 158
  • StV 2008, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 394/96

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, wenn bei einer

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - KRB 1/07
    Der Betroffene muss vielmehr im Zeitpunkt der Vornahme der Unterbrechungshandlung bereits "der Person nach" bekannt sein (BGHSt 42, 283, 290).

    Zwar muss dessen Name nicht zutreffend bezeichnet sein (BGHSt 42, 283, 290).

  • BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72

    Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung -

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - KRB 1/07
    Deshalb ist es allgemein anerkannt, dass richterlichen Maßnahmen, die sich auf die Ermittlung eines noch unbekannten Täters richten, die Eignung fehlt, den Lauf der Verjährungsfrist zu unterbrechen (BGHSt 24, 321, 323; 2, 54, 55).

    Dabei ist es wegen der Bedeutung der Verjährung und der Rechtssicherheit im Hinblick auf ihren Ablauf erforderlich, dass der Täter aufgrund bei den Akten befindlicher Unterlagen bestimmt werden kann (BGHSt 24, 321, 323).

  • BGH, 07.03.1961 - 1 StR 22/61

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter aktiver Bestechung -

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - KRB 1/07
    Er muss als Tatverdächtiger im Zeitpunkt des Antrags auf Erlass des Durchsuchungsbeschlusses in den Akten genannt sein (BGH, Urt. v. 7.3.1961 - 1 StR 22/61, GA 1961, 239, 240; BGH bei Holtz, MDR 1991, 701).
  • BGH, 21.12.1951 - 2 StR 333/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - KRB 1/07
    Deshalb ist es allgemein anerkannt, dass richterlichen Maßnahmen, die sich auf die Ermittlung eines noch unbekannten Täters richten, die Eignung fehlt, den Lauf der Verjährungsfrist zu unterbrechen (BGHSt 24, 321, 323; 2, 54, 55).
  • BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03

    Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - KRB 1/07
    Der Senat sieht davon ab, das von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfende Prozesshindernis der Verjährung selbst im Freibeweisverfahren zu klären (vgl. BGH, Beschl. v. 27.5.2003 - 4 StR 142/03, NStZ 2004, 275, 276).
  • BGH, 01.08.1995 - 1 StR 275/95

    Durchsuchungsanordnung - Verjährungsunterbrechung - Beziehung auf den Angeklagten

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - KRB 1/07
    b) Ein Durchsuchungsbeschluss unterbricht nach § 33 Abs. 1 Nr. 4 OWiG nur dann die Verjährung gegen einen Tatverdächtigen, wenn er sich auf diesen Tatverdächtigen bezieht (BGH, Beschl. v. 1.8.1995 - 1 StR 275/95, StV 1995, 585).
  • BGH, 22.02.2005 - KRB 28/04

    Einspruchsrücknahme

    Auszug aus BGH, 06.03.2007 - KRB 1/07
    Die Verlängerung der Verjährungsfrist erfasste auch die hier zu beurteilende Tat, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch nicht verjährt war (vgl. BGHSt 50, 30, 36 - Einspruchsrücknahme).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2009 - 2a Kart 2/08

    Verhängung von Bußgeldern wegen unzulässiger Preisabsprachen auf dem Zementmarkt

    a) Eine Unterbrechung der Verjährung ist gegenüber sämtlichen Nebenbetroffenen (mangels erkennbarer Ermittlungsrichtung aber nicht gegenüber dem Betroffenen, vgl. BGH NJW 2007, 2648) durch die aufgrund der Beschlüsse des Amtsgerichts Bonn vom 05. Juni 2002 am 04. Juli 2002 erfolgten Durchsuchungen in den Geschäftsräumen der Nebenbetroffenen erfolgt, § 33 Abs. 1 Nr. 4 OWiG.
  • BGH, 26.10.2017 - 1 StR 279/17

    Beginn der Verjährung bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer (Beginn mit Abgabe

    Verjährungsunterbrechende Wirkung entfalten solche richterlichen Entscheidungen gegen einen Tatverdächtigen lediglich, wenn sie sich bereits auf einen solchen beziehen (BGH, Beschluss vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NStZ 2008, 158 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowohl zum Straf- als auch zum Ordnungswidrigkeitenrecht können richterliche Handlungen die Verjährungsfrist lediglich gegen bestimmte Personen nicht aber gegen noch unbekannte Täter unterbrechen (BGH, Beschlüsse vom 16. März 1972 - 4 StR 55/72, BGHSt 24, 321, 323 und vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NStZ 2008, 158 f., jeweils mwN; siehe auch Fischer, StGB, 64. Aufl., § 78c Rn. 14).

    Dabei ist es wegen der Bedeutung der Verjährung und der Rechtssicherheit erforderlich, dass der Täter aufgrund bei den Akten befindlicher Unterlagen bestimmt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 16. März 1972 - 4 StR 55/72, BGHSt 24, 321, 323 und vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NStZ 2008, 158 f.).

    Er muss als Tatverdächtiger im Zeitpunkt der fraglichen Unterbrechungshandlung in den Akten genannt sein (BGH, Beschluss vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NStZ 2008, 158 f.).

  • BGH, 29.01.2013 - 2 StR 510/12

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (Beauftragung eines Sachverständigen im

    Der Täter muss im Zeitpunkt der Unterbrechungshandlung "der Person nach" bekannt sein, d. h. er muss - wenn auch nicht unter zutreffenden Namen - als Tatverdächtiger in den Akten genannt sein (vgl. BGH GA 1961, 239, 240; BGHR StGB § 78c Abs. 1 Beschuldigter 1; BGHSt 24, 321, 323; 42, 283, 290; BGH, Beschluss vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NStZ 2008, 158, 159).

    Wegen der Bedeutung der Verjährung und der Rechtssicherheit im Hinblick auf ihren Ablauf (BGH, Beschluss vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NStZ 2008, 158, 159) ist allein darauf abzustellen, ob der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Unterbrechungshandlung - hier der Beauftragung der Sachverständigen gemäß § 78c Abs. 1 Nr. 3 StGB - aus den Akten als Tatverdächtiger hervorgeht.

  • OLG Hamm, 08.10.2015 - 3 RBs 254/15

    Keine Parallelvollstreckung von Fahrverboten in sog. Mischfällen

    3) Umstritten ist hingegen, wie in den Fällen zu verfahren ist, in denen es um die Vollstreckung zweier Fahrverbote geht, von denen eines mit und eines ohne Gewährung der 4-Monatsfrist des § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG vollstreckt wird (Für die Zulässigkeit einer Parallelvollstreckung auch in diesen Fällen: vgl. BHJJ/Burmann, StraßenverkehrsR, 23. Auflage, § 25 StVG, Rdnr. 46; Gübner in Burhoff, Handbuch f.d. straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Auflage, Rdnr. 1104 f.; Seutter, Die Parallelvollstreckung von Fahrverboten, DAR 2015, 428; Krumm, Parallelvollstreckung von Fahrverboten: So geht's!, ZfSch 2013, 368; AG Viechtach, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 7 II OWi 289/07 - BeckRS 2007, 11975; AG Münster, Beschluss vom 4. April 2007 - 51 OWi 290/07 -, BeckRS 2007, 11947; AG Herford, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 11a OWi 1693/07 - juris, AG Cottbus, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 83 OWi 562/09 - juris; AG Bremen, Beschluss vom 20. August 2010 - 82 OWi 660 Js 71292/09 (4/10) - juris.
  • BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12

    Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten

    Der Bundesgerichtshof sieht davon ab, diese Frage im Freibeweisverfahren selbst zu klären, und verweist das Verfahren zur Prüfung an das insoweit sachnähere Kammergericht zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NJW 2007, 2648).
  • LG Köln, 11.02.2015 - 118 KLs 9/13

    Freispruch eines Arztes vom Betrug an Privatpatienten bei der Abrechnung von

    Vielmehr ist erforderlich, dass der Täter auf Grund bei den Akten befindlicher Unterlagen bestimmt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 16.03.1972 - 4 StR 55/72 - BGH, Urteil vom 12.03.1991 - 1 StR 38/91 - BGH, Beschluss vom 06.03.2007 - KRB 1/07 -).
  • BGH, 28.01.2022 - 6 StR 626/21

    Strafverfahren: Wirksamkeit der Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls

    Denn der Angeklagte A. war ausweislich der Sachakte bereits spätestens am 20. Februar 2015 materiell tatverdächtig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2011 - 3 StR 33/11, NStZ 2011, 711, 712; vom 26. Oktober 2017 - 1 StR 279/17, NZWiSt 2018, 304, 305; vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NJW 2007, 2648, 2649; OLG Karlsruhe, NStZ 1987, 331, 332).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7236
BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/06 (https://dejure.org/2007,7236)
BGH, Entscheidung vom 06.08.2007 - 4 StR 431/06 (https://dejure.org/2007,7236)
BGH, Entscheidung vom 06. August 2007 - 4 StR 431/06 (https://dejure.org/2007,7236)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 1 Nr. 2 a WaffG; § 25 Abs. 2 StGB; § 22 a Abs. 1 Nr. 2 KWKG
    Mittäterschaft beim unerlaubten Erwerb von Schusswaffen, um sie einem Nichtberechtigten zu überlassen; versuchtes Überlassen der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Des waffengesetzlichen Straftatbestands des unerlaubten Erwerbs von Schusswaffen zur Überlassung an einen Nichtberechtigten; "Erwerb" einer Schusswaffe im Sinne des Waffenrechts; "Überlassen" der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen i.S. des entsprechenden ...

  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 5; ; StPO § 357; ; StPO § 357 Satz 1; ; WaffG § 1 Abs. 4; ; WaffG § 52 Abs. 1 Nr. 2 a; ; StGB § 25 Abs. 2; ; KWKG § 22 a Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    WaffG § 52 Abs. 1; KWKG § 22 Abs. 1
    Definition von "Erwerb", Erwerb durch mehrere Personen; Definition von "Überlassen"

  • rechtsportal.de

    WaffG § 52 Abs. 1 ; KWKG § 22 Abs. 1
    Definition von "Erwerb", Erwerb durch mehrere Personen; Definition von "Überlassen"

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 158
  • NStZ-RR 2010, 195
  • StV 2008, 82
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95

    Strafverfolgungsbehörden - Verfahrensverzögerung - Vertretenmüssen -

    Auszug aus BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/06
    § 349 Abs. 5 StPO steht dem nicht entgegen, da diese Regelung lediglich eine Beschlussentscheidung zu Ungunsten des revidierenden Angeklagten gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft ausschließt (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 5 Entscheidung 1).
  • BGH, 07.02.1979 - 2 StR 523/78

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe als Vorraussetzung für

    Auszug aus BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/06
    Diese Begehungsform setzt voraus, dass der Überlassende im Zeitpunkt des Überlassens selbst die tatsächliche Gewalt über die Kriegswaffe ausübt (BGHSt 28, 294).
  • BGH, 08.07.1997 - 5 StR 170/97

    Strafbarkeit wegen mittäterschaftlichem unerlaubten Waffenbesitzes -

    Auszug aus BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/06
    Eine Zurechnung der tatsächlichen Gewalt auf einen anderen Tatbeteiligten, der keine direkte Zugriffsmöglichkeit hat, ist dagegen auch über § 25 Abs. 2 StGB nicht möglich (BGH NStZ 1997, 604, 605; vgl. auch Steindorf aaO).
  • LG München I, 19.01.2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16

    Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenlieferanten

    Dieses setzt den Übergang der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe auf den Erwerber voraus (vgl. auch BGH NStZ 2008, 158).
  • OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21

    Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe: Anforderungen an ein

    Unter einem Überlassen ist demnach jedenfalls jede mit der Übertragung des unmittelbaren Besitzes verbundene Einräumung der tatsächlichen Möglichkeit zu verstehen, über einen Gegenstand nach eigener Entschließung zu verfügen (vgl. BGH, 1 StR 5/74 v. 29.10.1974 - BGHSt 26, 12), wobei es gleichgültig ist, ob die Verfügungsmöglichkeit dauernd oder nur vorübergehend - wie etwa bei der Leihe - besteht (vgl. BGH, 4 StR 431/06 v. 06.08.2007 - NStZ 2008, 158; RG, a.a.O.; BayObLG, a.a.O.; MüKoStGB/Heinrich, a.a.O., Rn. 171, 175 f.).

    Ein Überlassen ist vielmehr schon beim Einräumen einer Mitverfügungsgewalt anzunehmen, d.h. wenn der Überlassende - ohne seine eigene tatsächliche Gewalt aufzugeben - einer anderen Person die Möglichkeit einräumt, sich selbständig der Waffe bedienen zu können (vgl. BGH, 4 StR 431/06 v. 06.08.2007 - NStZ 2008, 158; BVerwG, 1 C 94/76 v. 06.12.1978 - NJW 1979, 1564; I C 7/77 v. 06.12.1978 - juris; OLG Hamm, 6 Ss OWi 1327/80 v. 06.08.1980 - BeckRS 1980, 4040, beck-online; MüKoStGB/Heinrich, a.a.O., Rn. 177).

    Dies ist nicht nur vom Wortlaut, der nicht Aufgabe und Übertragung der tatsächlichen Gewalt fordert, sondern das Einräumen der tatsächlichen Gewalt (die auch mehrere Personen über einen Gegenstand ausüben können, vgl. BGH, 4 StR 431/06 v. 06.08.2007 - NStZ 2008, 158) genügen lässt, gedeckt, sondern entspricht vor allem dem Sinn der Vorschrift, die den vom Gesetzgeber als gefährlich bewerteten Umgang mit Waffen durch Nichtberechtigte verhindern will (vgl. BVerwG, I C 7/77 v. 06.12.1978 - juris; OLG Hamm, a.a.O.; zum Schutzzweck auch BGH, 1 StR 737/08 v. 05.05.2009 - NStZ 2010, 456).

  • BGH, 14.08.2009 - 2 StR 175/09

    Keine Mittäterschaft bei eigenhändigen Delikten (Führen einer Kurzladewaffe)

    Hierbei hat es, wie die Revision zutreffend rügt, übersehen, dass es sich insoweit um eigenhändige Delikte handelt, deren mittäterschaftliche Zurechnung nicht möglich ist (vgl. BGH NStZ 1997, 604, 605; NStZ 2008, 158; BGH NStZ 1997, 283).
  • BGH, 06.08.2007 - 4 StR 431/07
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 431/06.
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 270/18

    Änderung des Schuldspruchs bei Teileinstellung des Verfahrens (hier:

    Es handelt sich somit nicht um eine Beschlussentscheidung zu Ungunsten des revidierenden Angeklagten gegen einen zu seinen Gunsten gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2007 - 4 StR 431/06, NStZ 2008, 158; siehe auch Beschluss vom 7. April 2015 - 4 StR 69/15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht