Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 10.08.2007

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 27.06.2007 - 2 Ws 38/07   

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https://dejure.org/2007,20307
OLG Dresden, 27.06.2007 - 2 Ws 38/07 (https://dejure.org/2007,20307)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.06.2007 - 2 Ws 38/07 (https://dejure.org/2007,20307)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 2 Ws 38/07 (https://dejure.org/2007,20307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlage bzw. Rechtmäßigkeit der Verweisung eines Strafgefangenen ausschließlich auf die Anmietung eines Fernsehgerätes in seinem Haftraum bei einem bestimmten externen Vermieter statt eines eigenen Gerätes; Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Erstattung zuviel ...

  • Judicialis

    StVollzG § 69; ; StVollzG § 70; ; BGB § 307

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 222 (Ls.)
  • NStZ 2008, 682
  • StV 2008, 89
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 11.07.2005 - 1 Ws 111/05

    StVollzG

    Auszug aus OLG Dresden, 27.06.2007 - 2 Ws 38/07
    b) Dass die Verpflichtung eines Gefangenen zur finanziellen Beteiligung an den Betriebskosten für sein im Haftraum privat genutztes Fernsehgerät grundsätzlich durch öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vertrag zwischen der Justizvollzugsanstalt und dem Gefangenen begründet werden darf, hat das Thüringer Oberlandesgericht bereits entschieden, Beschluss vom 11. Juli 2005 - 1 Ws 111/05 -.
  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 328/07

    Pflicht zur Beachtung der wirtschaftlichen Interessen vom im Maßregelvollzug gem

    Für den Strafvollzug geht die fachgerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass die Fürsorgepflicht der Anstalt es gebietet, die finanziellen Interessen der Gefangenen zu wahren (vgl. KG, Beschluss vom 27. Juli 2001 - 5 Ws 112/01 Vollz -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 Ws 38/07 -, StV 2008, S. 89 ; OLG Hamm, Beschluss vom 19. November 1987 - 1 Vollz (Ws) 82/87 -, NStZ 1988, S. 247).
  • LG Stendal, 30.12.2014 - 509 StVK 179/13

    Strafvollzug: Antrag eines Strafgefangenen auf Herabsetzung der

    Auch die Fürsorgepflicht der Anstalt gebietet es, die finanziellen Interessen der Gefangenen zu wahren (vgl. BVerfG a. a. O. unter Hinweis auf KG, Beschluss vom 27. Juli 2001 - 5 Ws 112/01 Vollz, zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 2 Ws 38/07, StV 2008, S. 89 [90]; OLG Hamm, Beschluss vom 19. November 1987 - 1 Vollz (Ws) 82/87 - NStZ 1988, S. 247).
  • OLG Naumburg, 20.07.2011 - 1 Ws 70/11

    Strafvollzug: Anspruch eines Gefangenen auf Besitz und Nutzung eigener Rundfunk-

    Selbst dann, wenn ein Sachverständigengutachten, das vergleichbar für alle Multifunktionsgeräte eingeholt werden könnte, zu dem Ergebnis käme, dass von den heute üblicherweise sich im Handel befindlichen Fernsehgeräten aufgrund ihrer Multifunktionalität eine abstrakt-generelle Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung der Justizvollzugsanstalt in einem Umfang ausgehen würde, dass der Kontrollaufwand zu deren Abwehr im Hinblick auf die konkreten Verhältnisse der Justizvollzugsanstalt als nicht mehr zumutbar anzusehen wäre, wäre gleichwohl nach Ansicht des Senats der Antragsgegnerin aber die grundsätzliche Verweisung auf von Dritten anzumietende Fernsehgeräte durch Vertrag nach dem Strafvollzugsgesetz nicht möglich (so auch OLG Dresden, Beschluss vom 27. Juni 2007, 2 Ws 38/07).
  • OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 2 Ws 328/15

    Strafvollzug: Anspruch eines Strafgefangenen auf Nutzung und Besitz eines eigenen

    Von daher begegnet es keinen Bedenken, wenn aufgrund einer gesetzlichen Regelung (zur Notwendigkeit einer solchen Rechtsgrundlage vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 27.6.2007, 2 Ws 38/07; OLG Naumburg, Beschluss vom 20.7.2011, 1 Ws 70/11) ein Anspruch auf den Besitz und die Nutzung eigener Fernsehgeräte ausgeschlossen wird, wenn die Justizvollzugsanstalt die Ausgabe von Fernsehgeräten einem Dritten - gegen eine Mietgebühr - überträgt.
  • OLG Naumburg, 30.01.2015 - 1 Ws (RB) 36/14

    Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Erhebung einer Kostenpauschale für die Benutzung

    Danach können neben den Haftkosten für Unterkunft und Verpflegung für Leistungen der Vollzugseinrichtung, die über den Grundbedarf des Strafgefangenen hinausgehen - wie die Stromversorgung im Haftraum genutzter elektrischer Geräte - Pauschalbeiträge in angemessenem Umfang erhoben werden, wenn die jeweilige Leistung nicht zur sachgerechten Durchführung des Strafvollzuges erforderlich ist oder ihre kostenfreie Gewährung keinem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entspricht (OLG Celle NStZ 2005, 288; OLG Koblenz ZfStrVo 2006, 177; ZfStrVo 2006, 179; OLG Jena NStZ 2006, 697; OLG Nürnberg Forum Strafvollzug 2009, 40; OLG Dresden StV 2008, 89; OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2011, 3 Vollz (Ws) 3/11 - zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2011, 2 Ws 143/11; Beschluss vom 08.06.2012, 2 Ws 96/12; Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 50 Rn. 2).
  • OLG Naumburg, 08.06.2012 - 2 Ws 96/12

    Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Erhebung einer Stromkostenpauschale von 2 EUR pro

    Der rechtliche Ansatz des Landgerichts zur Kostenbeteiligung des Antragstellers entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach neben den Haftkosten für Unterkunft und Verpflegung für Leistungen der Vollzugseinrichtung, die über den Grundbedarf des Strafgefangenen hinausgehen - wie die Stromversorgung im Haftraum genutzter elektrischer Geräte - Pauschalbeiträge in angemessenem Umfang erhoben werden können, wenn die jeweilige Leistung nicht zur sachgerechten Durchführung des Strafvollzuges erforderlich ist oder ihre kostenfreie Gewährung keinem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entspricht (OLG Celle NStZ 2005, 288; OLG Koblenz ZfStrVo 2006, 177; 2006 179; OLG Jena NStZ 2006, 697; OLG Nürnberg Forum Strafvollzug 2009, 40; OLG Dresden StV 2008, 89; Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2011, 2 Ws 143/11; Arloth a.a.O., § 50 Rn. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 2 VAs 10/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,24982
OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 2 VAs 10/07 (https://dejure.org/2007,24982)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.08.2007 - 2 VAs 10/07 (https://dejure.org/2007,24982)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. August 2007 - 2 VAs 10/07 (https://dejure.org/2007,24982)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eintritt gewichtiger neuer Tatsachen als Voraussetzung für die Abänderung einer Entscheidung über ein Absehen von der weiteren Strafvollstreckung zum Nachteil eines Verurteilten; Absehen von weiterer Strafvollstreckung als begründungsbedürftige Entscheidung; Ausspruch ...

  • Judicialis

    StPO § 456 a; ; VwVfG § 49

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 222
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 3 VAs 11/02

    Strafvollstreckung im Heimatland eines Verurteilten: Statthaftigkeit und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 2 VAs 10/07
    Unter welchen Voraussetzungen Justizverwaltungsakte zurückgenommen werden können, ist gesetzlich nicht geregelt, doch ist wegen der Sachnähe anerkannt, dass - da das Verwaltungsverfahrensgesetz auf Justizverwaltungsakte keine direkte Anwendung findet - die §§ 48f. VwVfG (= §§ 48 f. LVwVfG) für Justizverwaltungsakte entsprechend heranzuziehen sind (Senat B. v. 21.05.2001, 2 VAs 6/01; OLG Celle NStZ-RR 1998, 92f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. August 2002 - 3 VAs 11/02, zitiert nach juris Rdnr. 20).
  • OLG Celle, 28.04.1997 - 1 Ws 115/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 2 VAs 10/07
    Unter welchen Voraussetzungen Justizverwaltungsakte zurückgenommen werden können, ist gesetzlich nicht geregelt, doch ist wegen der Sachnähe anerkannt, dass - da das Verwaltungsverfahrensgesetz auf Justizverwaltungsakte keine direkte Anwendung findet - die §§ 48f. VwVfG (= §§ 48 f. LVwVfG) für Justizverwaltungsakte entsprechend heranzuziehen sind (Senat B. v. 21.05.2001, 2 VAs 6/01; OLG Celle NStZ-RR 1998, 92f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. August 2002 - 3 VAs 11/02, zitiert nach juris Rdnr. 20).
  • OLG Frankfurt, 08.12.1998 - 3 VAs 38/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 2 VAs 10/07
    Da die Absehensentscheidung für den Betroffenen nicht anfechtbar ist (OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 126, 127) ist sie nicht begründungsbedürftig (vergl. § 34 StPO; SK StPO-Paeffgen § 456a Rdnr. 6).
  • OLG Hamm, 10.09.1986 - 1 VAs 65/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 2 VAs 10/07
    Die begünstigende Entscheidung nach § 456a StPO, von der Vollstreckung ab einem bestimmten Zeitpunkt abzusehen, kann vielmehr entsprechend § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG zum Nachteil des Verurteilten nur widerrufen werden, wenn neue Tatsachen eingetreten sind, die eine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. September 1986 - 1 VAs 65/86; Senat aaO).
  • OLG Hamm, 28.03.2019 - 1 VAs 5/19

    Absehen von der Strafvollstreckung /§ 456a StPO ): Anwendbarkeit bei EU-Bürgern;

    Die Entscheidung einer Vollstreckungsbehörde, nach § 456a StPO von der Vollstreckung abzusehen, kann grundsätzlich unter den Voraussetzungen der §§ 48, 49 VwVfG bzw. VwVfG NRW zurückgenommen bzw. widerrufen worden (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.02.2014 - 4 VAs 1/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 12.07.2012 - III-3 Ws 167/12-; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.08.2007 - 2 VAs 10/07 -, zit.n.juris).

    Zwar kann auch nach Auffassung des Senats eine Entscheidung nach § 456a StPO, von der Vollstreckung ab einem bestimmten Zeitpunkt abzusehen, grundsätzlich unter den Voraussetzungen der §§ 48, 49 VwVfG bzw. VwVfG NRW zurückgenommen bzw. widerrufen worden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.02.2014 - 4 VAs 1/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 12.07.2012 - III-3 Ws 167/12 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.08.2007 - 2 VAs 10/07 -, jew. m.w.N., zit. n. juris; Appl in: KK-StPO, 7. Aufl., § 456a Rn. 5; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 456a Rn. 5).

    Insbesondere erfordert ein auf § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG bzw. VwVfG NRW gestützter Widerruf einer Absehensanordnung, dass die Vollstreckungsbehörde auf Grund nachträglich eingetretener Tatsachen berechtigt wäre, diese Anordnung nicht zu erlassen, nämlich diese nachträglich eingetretenen Umstände so schwer wiegen, dass sie der ursprünglichen, dem Betroffenen günstigen Entscheidung die Grundlage entziehen (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.08.2007, a.a.O.).

  • OLG Dresden, 12.02.2016 - 2 VAs 26/15

    Mehrfacher Ermessensfehlgebrauch einer Strafvollstreckungsbehörde;

    Die zur Überprüfung gestellten Entscheidungen verkannten damit den vom Gesetz eröffneten Ermessensspielraum und die Ermessensausübungspflicht der Behörde, zumal die unangefochten gebliebene Festsetzung der Mindestverbüßungsdauer von 20 Jahren für die Strafvollstreckungsbehörde keine Bindungswirkung in dem Sinne entfaltet, dass erst nach Ablauf dieser Mindestverbüßungsdauer ein Absehen von der Vollstreckung zulässig wäre (OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. Februar 2014 - 4 VAs 1/13 -, juris; Appl in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 456 a Rdnr. 3; OLG Karlsruhe, NStZ 2008, 222 ff. unter Hinweis auf OLG Frankfurt, NStE Nr. 2 zu 456 a StPO; Groß, StV 1987, 36).
  • OLG Stuttgart, 04.02.2014 - 4 VAs 1/13

    Entscheidung der Staatsanwaltschaft über ein Absehen von der Strafvollstreckung:

    Fortführung von Oberlandesgericht Karlsruhe vom 14. August 2007 (2 VAs 10/07) - NStZ 2008, 222-224.

    Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hatte dabei Bedenken, ob der von dem Antragstellervertreter angeführte Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14. August 2007 (2 VAs 10/07 - NStZ 2008, 222-224)) auf den vorliegenden Sachverhalt zur Anwendung kommen könne.

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (NStZ 2008, 222-224) weist zurecht darauf hin, dass es stetiger Übung entspricht, dass derartige Entscheidungen nicht begründet werden.

  • OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 VAs 5/08

    Löschung von Daten im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister

    Der angegriffene Bescheid ist daher als so genannter Justizverwaltungsakt im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG justiziabel (Senat, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - Az.: 2 VAs 10/07 - KG, Beschl. v. 6. August 1999 - Az.: 4 VAs 10/99 - OLG Dresden, StV 2004, 68, ber. 368; OLG Zweibrücken, NStZ 2007, 55; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2008, 183; Gieg in KK-StPO, 6. Aufl., § 489 Rdn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2022 - 2 VAs 1/22

    Anfechtbarkeit des Absehens von der weiteren Strafvollstreckung wegen der

    Denn die Anordnung des Absehens von der weiteren Strafvollstreckung ist ein den Verurteilten begünstigender Verwaltungsakt (vgl. Senat, Beschluss vom 10.08.2007 - 2 VAs 10/07 -, NStZ 2008, 222; OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.02.2014 - 4 VAs 1/13 -, BeckRS 2014, 6742; OLG Hamm, Beschluss vom 12.07.2012 - 3 Ws 167/12 -, NStZ-RR 2013, 30), ohne dass es darauf ankommt, ob der Verurteilte dies tatsächlich wünscht oder nicht.
  • OLG Hamm, 12.07.2012 - 3 Ws 167/12

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines abgeschobenen Verurteilten gegen die

    Unter dem 4. Januar 2011 wandte sich die Staatsanwaltschaft Bielefeld schriftlich an die Staatsanwaltschaft Detmold und regte unter Hinweis auf die Beschlüsse des OLG Hamm vom 10. September 1986 - 1 VAs 65/86 - (Leitsatz - ohne Gründe - veröffentlicht bei juris) und des OLG Karlsruhe vom 10. August 2007 - 2 VAs 10/07 - (veröffentlicht bei juris) und unter Darlegung des gegen den Verurteilten bestehenden Tatverdachtes hinsichtlich des Raubüberfalles vom 2. Dezember 2009 an, die Staatsanwaltschaft Detmold möge die von ihr am 29. August 2008 getroffene Entscheidung, von der weiteren Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nach § 456a Abs. 1 StPO abzusehen, in entsprechender Anwendung des § 49 VwVfG widerrufen.
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - 2 VAs 6/09

    Anfechtbarkeit der Entscheidungen der Staatsanwaltschaft über ein Absehen von der

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