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   BGH, 16.01.2008 - 2 StR 535/07   

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https://dejure.org/2008,3251
BGH, 16.01.2008 - 2 StR 535/07 (https://dejure.org/2008,3251)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2008 - 2 StR 535/07 (https://dejure.org/2008,3251)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 2 StR 535/07 (https://dejure.org/2008,3251)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der strafbaren Beihilfe gemäß § 27 Strafgesetzbuch (StGB); Abgrenzung zwischen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu strafloser versuchter Beihilfe

  • Judicialis

    StGB § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27 Abs. 1; BtMG § 29 Abs. 1
    Kausalität der Beihilfehandlung - beim Handel mit BtM

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Unerlaubtes Handeltreiben - Anforderungen an die Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Dr. Nicole Krumdiek; HRRS 6/2008, S. 288 ff.)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 284
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 18.03.1924 - I 50/24

    1. Genügt zur Annahme einer strafbaren Beihilfe (§ 49 StGB.) die bloße Absicht

    Auszug aus BGH, 16.01.2008 - 2 StR 535/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Strafbarkeit wegen Beihilfe gemäß § 27 StGB nicht voraus, dass die auf Unterstützung des Haupttäters gerichtete Handlung des Gehilfen sich auf die Begehung der Haupttat im Sinne der Bedingungstheorie kausal auswirkt; ausreichend ist vielmehr, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung erleichtert oder fördert (RGSt 58, 113, 114 f.; BGHSt 2, 130 f.; 46, 107, 109; BGH NJW 2000, 3010; NStZ 2004, 499, 500; 2007, 230, 232; st. Rspr.; weitere Nachw. bei Fischer StGB 55. Aufl. § 27 Rdn. 14).
  • BGH, 18.03.2004 - 4 StR 533/03

    Lückenhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Beihilfe zum Mord; Hilfeleistung

    Auszug aus BGH, 16.01.2008 - 2 StR 535/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Strafbarkeit wegen Beihilfe gemäß § 27 StGB nicht voraus, dass die auf Unterstützung des Haupttäters gerichtete Handlung des Gehilfen sich auf die Begehung der Haupttat im Sinne der Bedingungstheorie kausal auswirkt; ausreichend ist vielmehr, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung erleichtert oder fördert (RGSt 58, 113, 114 f.; BGHSt 2, 130 f.; 46, 107, 109; BGH NJW 2000, 3010; NStZ 2004, 499, 500; 2007, 230, 232; st. Rspr.; weitere Nachw. bei Fischer StGB 55. Aufl. § 27 Rdn. 14).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 57/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beweiswürdigung (Urteilsgründe)

    Auszug aus BGH, 16.01.2008 - 2 StR 535/07
    Dieses Urteil hat der Senat auf die Sachrüge des Angeklagten durch Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 StR 57/07 - mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen, weil die Beweiswürdigung, auf welche das Landgericht seine Feststellung gestützt hatte, der Angeklagte habe als Mittäter versucht, zwei aus Pakistan einreisende Drogenkuriere am Flughafen Frankfurt abzuholen, der rechtlichen Prüfung nicht standhielt.
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 16.01.2008 - 2 StR 535/07
    Dies gilt auch im Hinblick auf die Besonderheiten, welche durch den weiten Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 50, 252, 264 ff.) und die Vorverlagerung der Tatbestandsvollendung begründet sind.
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 16.01.2008 - 2 StR 535/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Strafbarkeit wegen Beihilfe gemäß § 27 StGB nicht voraus, dass die auf Unterstützung des Haupttäters gerichtete Handlung des Gehilfen sich auf die Begehung der Haupttat im Sinne der Bedingungstheorie kausal auswirkt; ausreichend ist vielmehr, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung erleichtert oder fördert (RGSt 58, 113, 114 f.; BGHSt 2, 130 f.; 46, 107, 109; BGH NJW 2000, 3010; NStZ 2004, 499, 500; 2007, 230, 232; st. Rspr.; weitere Nachw. bei Fischer StGB 55. Aufl. § 27 Rdn. 14).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 16.01.2008 - 2 StR 535/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Strafbarkeit wegen Beihilfe gemäß § 27 StGB nicht voraus, dass die auf Unterstützung des Haupttäters gerichtete Handlung des Gehilfen sich auf die Begehung der Haupttat im Sinne der Bedingungstheorie kausal auswirkt; ausreichend ist vielmehr, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung erleichtert oder fördert (RGSt 58, 113, 114 f.; BGHSt 2, 130 f.; 46, 107, 109; BGH NJW 2000, 3010; NStZ 2004, 499, 500; 2007, 230, 232; st. Rspr.; weitere Nachw. bei Fischer StGB 55. Aufl. § 27 Rdn. 14).
  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

    Maßgeblich ist allein, dass die Beihilfehandlung die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung erleichtert oder gefördert hat (BGH NStZ 2008, 284 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 28.09.2015 - 3 StE 6/10

    Kriegsverbrecherprozess wegen Straftaten im Bürgerkrieg in der Demokratischen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist als Hilfeleistung "jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolgs des Haupttäters objektiv fördert", wobei Kausalität für die Haupttat nicht erforderlich ist (BGHSt 46, 107 [109]; BGH NStZ 2008, 284).
  • BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; Tateinheit mit Körperverletzung bei

    Diese Hilfeleistung muss sich auf die Begehung der Haupttat zwar nicht kausal auswirken; erforderlich ist aber, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung in irgendeiner Weise erleichtert oder fördert (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse 9. Juli 2015 - 2 StR 58/15, NStZ-RR 2015, 343, 344; vom 4. Februar 2016 - 1 StR 344/15, NStZ-RR 2016, 136, 137; Urteile vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 24; vom 16. Januar 2008 - 2 StR 535/07, NStZ 2008, 284 mwN).
  • BGH, 04.02.2016 - 1 StR 344/15

    Körperverletzung mit Todesfolge (Vorhersehbarkeit der schweren Folge);

    Diese Hilfeleistung muss sich auf die Begehung der Haupttat zwar nicht kausal auswirken; erforderlich ist aber, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung in irgendeiner Weise erleichtert oder fördert (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 2 StR 58/15, NStZ-RR 2015, 343, 344; Urteil vom 16. Januar 2008 - 2 StR 535/07, NStZ 2008, 284 mwN).
  • OLG Dresden, 28.03.2019 - 8 U 1249/17

    Haftung der Vorstände der Aufsichtsräte und der Prokuristen einer KGaA wegen

    Es genügt, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung erleichtert oder fördert (vgl. BGH, NStZ 2008, 284).
  • BGH, 17.05.2018 - 1 StR 108/18

    Beihilfe (Fördern der Haupttat durch bloße Anwesenheit am Tatort)

    Diese Hilfeleistung muss sich auf die Begehung der Haupttat zwar nicht kausal auswirken; erforderlich ist aber, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung in irgendeiner Weise erleichtert oder fördert (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 2 StR 58/15, NStZ-RR 2015, 343, 344 und vom 4. Februar 2016 - 1 StR 344/15, NStZ-RR 2016, 136, 137; Urteil vom 16. Januar 2008 - 2 StR 535/07, NStZ 2008, 284 mwN).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 223/16

    Erpressung (Rechtswidrigkeit der angestrebten Bereicherung: von der Rechtsordnung

    Diese Hilfeleistung muss sich auf die Begehung der Haupttat zwar nicht kausal auswirken; erforderlich ist aber, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung in irgendeiner Weise erleichtert oder fördert (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 2 StR 58/15, NStZ-RR 2015, 343, 344 und vom 4. Februar 2016 - 1 StR 344/15, NStZ-RR 2016, 136, 137; Urteil vom 16. Januar 2008 - 2 StR 535/07, NStZ 2008, 284 mwN).
  • KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer rechtmäßig angeordneten

    Als Hilfeleistung im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolgs des Haupttäters objektiv fördert oder erleichtert, ohne dass sie für den Erfolg selbst kausal sein muss (vgl. BGH NStZ 2017, 337; 2012, 316; 2008, 284; NStZ-RR 2015, 343; Weber, BtMG 5. Aufl., Vorbem. zu §§ 29ff. Rn. 311 m.w.N.).
  • BGH, 09.07.2015 - 2 StR 58/15

    Beihilfe (erforderlicher Taterfolg: Förderung oder Erleichterung der Haupttat);

    Diese Hilfeleistung muss sich auf die Begehung der Haupttat zwar nicht kausal auswirken; erforderlich ist aber, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung in irgendeiner Weise erleichtert oder fördert (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 16. Januar 2008 - 2 StR 535/07, NStZ 2008, 284 mwN).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Diese Hilfeleistung muss sich auf die Begehung der Haupttat zwar nicht kausal auswirken; erforderlich ist aber, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung in irgendeiner Weise erleichtert oder fördert (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 2 StR 58/15, NStZ-RR 2015, 343, 344 und vom 4. Februar 2016 - 1 StR 344/15, NStZ-RR 2016, 136, 137; BGH, Urteil vom 16. Januar 2008 - 2 StR 535/07, NStZ 2008, 284 mwN).
  • OLG Dresden, 28.06.2018 - 8 U 1802/17

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess

  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 445/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Beihilfe

  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11

    Beihilfe; Gehilfe (Vorsatz; Zeitpunkt; Bestimmtheit); Beihilfehandlung

  • BGH, 04.02.2016 - 1 StR 424/15

    Körperverletzung mit Todesfolge (Vorhersehbarkeit der schweren Folge);

  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 31/18

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Eröffnungsentscheidung in

  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

  • OLG Dresden, 11.05.2018 - 8 U 1618/17

    Haftung der Verantwortlichen der Emissionsgesellschaft einer

  • BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und zur Einfuhr von

  • BGH, 26.08.2009 - 2 StR 223/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorsatzes bei der Beihilfe zum

  • BGH, 22.04.2020 - 2 StR 17/20

    Beihilfe (Voraussetzungen; Begriff der Hilfeleistung); Verweisung an das

  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 350/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beendigung)

  • LG Bonn, 31.01.2017 - 27 Ns 8/16
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