Weitere Entscheidung unten: OLG München, 12.11.2007

Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.02.2008 - 1 Ws 32/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14722
OLG Celle, 01.02.2008 - 1 Ws 32/08 (https://dejure.org/2008,14722)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.02.2008 - 1 Ws 32/08 (https://dejure.org/2008,14722)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Februar 2008 - 1 Ws 32/08 (https://dejure.org/2008,14722)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Klageerzwingungsverfahren: Verletzteneigenschaft im Hinblick auf Prozessbetrug und das Fälschen von Gesundheitszeugnissen bei Abtretung der Ansprüche im Zivilprozess und dortigem Auftritt als Zeuge

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 172 Abs. 1 S. 1 StPO; § 172 Abs. 3 S. 1 StPO
    Antragsbefugnis für ein Klageerzwingungsverfahren bei Abtretung der Ansprüche des Verletzten an einen Dritten; Auslegung des Begriff des Verletzten der behaupteten Straftat; Anforderungen an den Antrag auf Klageerzwingung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsbefugnis für ein Klageerzwingungsverfahren bei Abtretung der Ansprüche des Verletzten an einen Dritten; Auslegung des Begriff des Verletzten der behaupteten Straftat; Anforderungen an den Antrag auf Klageerzwingung

  • Judicialis

    StPO § 172 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1463
  • NStZ 2008, 423
  • NStZ 2008, 423 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 22.12.1981 - Ws 472/81

    Durchführung eines Klageerzwingungsverfahrens hinsichtlich des Vergehens des

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2008 - 1 Ws 32/08
    Beim Betrug können Verletzte demnach der Geschädigte und der Getäuschte sein, beim Prozessbetrug danach die jeweilige Gegenpartei des Prozessbetrügers (vgl. OLG Bamberg NStZ 1982, 247; LR-Graalmann-Scheerer, StPO, 25. Aufl., § 172 Rn. 91; KK-Schmid a. a. O. Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.1999 - 1 Ws 789/99

    Verletzteneigenschaft im Klageerzwingungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2008 - 1 Ws 32/08
    Dazu gehören aber nicht schon andere Zeugen in dem Prozess, selbst wenn sie durch die Falschaussage eines anderen Zeugen selbst in den Verdacht geraten, ihrerseits eine Falschaussage gemacht zu haben (vgl. OLG Düsseldorf StraFo 2000, 21).
  • OLG Saarbrücken, 27.05.2008 - 1 Ws 100/08

    Bewährungswiderruf: Widerruf nach Ablauf der Bewährungszeit bei zur Zeit der

    In der Sache erweist sich das Rechtsmittel als begründet, denn die im Hinblick auf die zu erörternde Prognosefrage erneut (vgl. Beschluss des Senats vom 12. März 2008 - 1 Ws 32/08 - ) unzureichend begründete Widerrufsentscheidung der Strafvollstreckungskammer hält einer Überprüfung unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes des Verurteilten nicht stand.

    Denn der Widerruf ist nach allgemeiner, vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Dezember 2000 - 1 Ws 233/00 -, 4. Oktober 2001 - 1 Ws 147/01 -, 23. Dezember 2005 - 1 Ws 209/05 -, 20. Februar 2007 - 1 Ws 26/07 und 12. März 2008 - 1 Ws 32/08 - BGH NStZ 1998, 586; OLG Karlsruhe MDR 1993, 780; OLG Hamm NStZ 1998, 479; OLG Oldenburg NdsRpfl 2002, 270 f.; Thüringer OLG VRS 113, 324 ff.; KG Beschl. v. 11. Januar 2008 - 1 AR 1755/07 - Fischer, StGB, 55. A., § 56 f Rn. 19 m.w.N.) auch nach Ablauf der Bewährungszeit grundsätzlich möglich, wenn auch nicht zeitlich unbeschränkt.

    Ob unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes ein Bewährungswiderruf infolge Zeitablaufs unzulässig geworden ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei zu berücksichtigen ist, ob die Verzögerung einen sachlichen Grund hatte, ob der Verurteilte von dem drohenden Widerruf in Kenntnis gesetzt worden war und wie die Art und die Schwere der neuen Taten zu beurteilen sind (vgl. Thüringer OLG, a. a. O., KG, a. a. O., Senatsbeschlüsse vom 28. Januar 2008 - 1 Ws 15/08 - und 12. März 2008 - 1 Ws 32/08 -).

    Im Unterschied zu dem der Entscheidung des Senats vom 12. März 2008 - 1 Ws 32/08 - zugrunde liegenden Fall wurde der Verurteilte innerhalb der laufenden Bewährungszeit auch nicht durch ein Schreiben der Strafvollstreckungskammer über eine eventuell anstehende Widerrufsentscheidung in Kenntnis gesetzt.

  • OLG Celle, 28.12.2018 - 2 Ws 472/18

    Vortrag zur Verletzteneigenschaft als unverzichtbarer Teil des Anspruches auf

    Diesen Anforderungen wird der vorliegende Antrag nicht gerecht.Verletzter ist, wer durch die Straftat bei Unterstellung ihrer tatsächlichen Begehung unmittelbar in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen beeinträchtigt ist (OLG Celle, Beschluss vom 01.02.2008, 1 Ws 32/08; vgl. Meyer/Goßner/Schmitt , § 172, Rn. 9; Karlsruher Kommentar zur StPO , 7. Auflage, 2013, Moldenhauer, § 172, Rn. 19).

    Beim Tatbestand des Betruges kann neben dem an seinem Vermögen Geschädigten oder Gefährdeten auch der bloß Getäuschte als Verletzter anzusehen sein (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 01.02.2008, 1 Ws 32/08; Karlsruher Kommentar - Moldenhauer, StPO, 7. Aufl., § 172, Rn. 27), wenn ihm wegen der schädigenden Vermögensdispositionen eine Ersatzforderung droht (Löwe/Rosenberg - Graalmann-Scheerer, Kommentar zur StPO, 27. Auflage, 2018, § 172, Rn. 91).

  • OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16

    Anschlussberechtigung als Nebenkläger bei anderen nahestehenden Personen als den

    Verletzter ist, wer durch die Straftat - bei Unterstellung ihrer tatsächlichen Begehung - unmittelbar in seinen Rechten, Rechtsgütern oder anerkannten Interessen beeinträchtigt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Februar 2008 - 1 Ws 32/08 - NJW 2008, 1463; ebenso KK-Moldenhauer, StPO, 7. Aufl., § 172 Rndr.
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2019 - 2 Ws 23/19

    Klageerzwingungsantrag: Verletzteneigenschaft eines GmbH-Gesellschafters;

    Verletzter im Sinne von § 172 Abs. 1 StPO ist, wer durch die Straftat - bei Unterstellung ihrer tatsächlichen Begehung - unmittelbar in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen beeinträchtigt ist (OLG Celle, Beschluss vom 01.02.2008, 1 Ws 32/08, juris; KK-StPO/Moldenhauer, 8. Aufl. 2019, § 172, Rn. 19 m.w.N.; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 172 Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 04.04.2022 - 1 Ws 30/22

    Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags gegen die Ablehnung der Aufnahme von

    Verletzter im Rahmen des § 172 StPO ist derjenige, der durch die behauptete Straftat - ihre tatsächliche Begehung unterstellt - unmittelbar in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen beeinträchtigt ist (OLG Koblenz NJW 1985, 1409; NStZ-RR 1998, 40; OLG Celle NStZ 1988, 568; 2008, 423; OLG Karlsruhe Justiz 1988, 400; NStZ-RR 2001, 112; OLG Dresden NStZ-RR 1998, 338; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 174; OLG Bamberg NJOZ 2016, 1760; Moldenhauer in: Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Auflage, zu § 172, Rz. 19; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., zu § 172, Rz. 9; Zöller a. a. O., zu § 172, Rz. 12).
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8305
OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07 (https://dejure.org/2007,8305)
OLG München, Entscheidung vom 12.11.2007 - 2 Ws 942/07 (https://dejure.org/2007,8305)
OLG München, Entscheidung vom 12. November 2007 - 2 Ws 942/07 (https://dejure.org/2007,8305)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer weiteren Beschwerde im Zusammenhang mit dinglichen Arresten; Weitere Beschwerdemöglichkeit bei erstmaliger Anordnung eines dinglichen Arrestes; Verdacht der Vorteilsannahme in der Dienstausübung als Chefarzt; Zahlungen an einen Chefarzt von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen Arrests

  • rechtsportal.de

    Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen Arrests

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 389
  • NStZ 2008, 423
  • StV 2008, 241
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Auszug aus OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07
    Die Grundsätze, die der BGH zur Frage der Vorteilsannahme im Rahmen der Drittmitteleinwerbung durch Hochschullehrer aufgestellt hat (BGH NJW 2002, 2801 ff.), sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig, weil zum einen der Beschuldigte als städtischer Klinikdirektor nicht mit der Einwerbung von Fördermitteln befasst war und zum anderen seine Tätigkeit im Rahmen des Kommunikationsvereins nicht zu seinen Dienstgeschäften gehörte und auch nicht erkennbar ist, dass dortige Geldzuflüsse gerade im Hinblick auf seine Kliniktätigkeit erfolgt wären.
  • OLG Hamburg, 19.05.2015 - 2 Ws 75/15

    Strafverfahren: Weiteren Beschwerde gegen die ablehnende Beschwerdeentscheidung

    In Rechtsprechung und Literatur ist seit Einführung des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO durch das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 (BGBl. I, S. 2350, 2352) umstritten, ob diese neue Regelung nur gegen die Anordnung des dinglichen Arrestes die Möglichkeit einer weiteren Beschwerde eröffnet (so OLG München in NJW 2008, 389, 390, und Beschluss vom 6. Juli 2011, Az.: 1 Ws 545/11 - zitiert nach juris - OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 282; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg NJW 2008, 1830, 1831, nicht tragend; Meyer-Goßner /Schmitt § 310 Rn. 9; BeckOK-StPO/ Cirener § 310 Rn. 9; KMR- Plöd § 310 Rn. 8; Theile StV 2009, 161, 162; Pfordte StV 2008, 243, 244; sowie eine weitere Beschwerde der Strafverfolgungsbehörden generell ablehnend LR/ Matt § 310 Rn. 18ff, 21), oder ob eine weitere Beschwerde auch im Falle der Aufhebung oder - wie vorliegend - der Bestätigung der Ablehnung eines dinglichen Arrestes zulässig ist (so OLG Celle StV 2009, 120, 121; KG Berlin NStZ 2011, 175, 176; OLG Thüringen NStZ-RR 2011, 278; OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. Mai 2014, Az.: 1 Ws 103/14 - zitiert nach juris -: jedenfalls dann, wenn ein zunächst angeordneter dinglicher Arrest im Beschwerdeverfahren aufgehoben wurde; KK-StPO/ Zabeck § 310 Rn. 13; HK- Rautenberg § 310 Rn. 9; SSW- Hoch § 310 Rn. 21, 22; SK- Frisch § 310 Rn. 30).

    Eine Überlagerung des Begriffs der "Anordnung" durch das Ausreichenlassen eines bloßen Betroffensein würde die unterschiedlichen Wendungen der unter den jeweiligen Ziffern genannten Maßnahmen so stark relativieren, dass dem Begriff der "Anordnung" keine eigenständige Bedeutung mehr zukäme (vgl. OLG München NJW 2008, 389, 390).

  • OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08

    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder eine

    § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO eröffnet die weitere Beschwerde auch gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder seine Aufrechterhaltung ablehnende Beschwerdeentscheidungen (gegen OLG München wistra 2008, 78 ff.).

    Der Senat folgt insoweit nicht der Rechtsansicht des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 12.11.2007, Az.: 2 Ws 942/07, wistra 2008, 78 ff. = StV 2008, 241 ff.), dass § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die weitere Beschwerde gegen eine den dinglichen Arrest anordnende oder bestätigende Beschwerdeentscheidung eröffnet, nicht aber gegen eine den Arrest aufhebende oder seine Ablehnung bestätigende Entscheidung.

  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

    Dass der Gesetzgeber entsprechend dem Wortlaut des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die Anordnung oder Bestätigung eines dinglichen Arrestes durch das erste Beschwerdegericht einer nochmaligen Überprüfungsmöglichkeit unterziehen wollte, ergibt sich auch aus den Gesetzgebungsmaterialien (ebenso OLG München, NJW 2008, 389, 391).
  • OLG Koblenz, 20.01.2014 - 2 Ws 759/13

    Aufrechterhaltung einer Arrestanordnung im Strafverfahren: Strafbarkeit des

    § 111b Abs. 3 Satz 3 StPO verlangt für die Aufrechterhaltung einer Arrestanordnung über die Dauer von zwölf Monaten hinaus - gerechnet ab dem Anordnungszeitpunkt (BGH NStZ 2008, 419; OLG Celle NStZ-RR 2008, 203; OLG München NJW 2008, 389) - das Vorliegen dringender Gründe für die Annahme, dass die Voraussetzungen eines späteren Verfalls vorliegen.
  • KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

    Die Vorschrift eröffnet der Staatsanwaltschaft auch die weitere Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung, durch die ein zunächst angeordneter dinglicher Arrest wieder aufgehoben oder die Ablehnung eines Arrestantrages bestätigt worden ist (wie OLG Celle, 20. Mai 2008, 2 Ws 155/08; entgegen OLG München, 12. November 2007, 2 Ws 942/07).(Rn.4) (Rn.5) (Rn.7).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2017 - 4 Ws 146/16
    Vielmehr spricht der Vergleich mit den Ausnahmeregelungen in § 310 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StPO, in denen eine Anfechtungsmöglichkeit der Staatsanwaltschaft allgemein bejaht wird, dafür, diese auch im Fall der Nr. 3 zuzulassen (ablehnend: OLG München, Beschluss vom 12. November 2007 - 2 Ws 942/07 -, ; Beschluss vom 6. Juli 2011 - 1 Ws 545/11 -, ; OLG Hamburg, Beschluss vom 13. März 2008 - 3 Ws 32-35/08 -, ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 1 Ws 227/11 -, ; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 310 Rn. 9; Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 310 Rn. 18 ff., 21; Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl., § 310 Rn. 16, 11).
  • OLG Bamberg, 01.04.2016 - 1 Ws 111/16

    Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde der Staatsanwaltschaft bei

    Insoweit vermag das Argument, die Formulierung "Anordnung des dinglichen Arrestes" hätte sonst keine eigenständige Bedeutung (vgl. OLG Hamburg a. a. O. unter Bezugnahme auf OLG München, Beschl. v. 12.11.2007 - 2 Ws 942/07 = NJW 2008, 389 = wistra 2008, 78 = StV 2008, 241 = NStZ 2008, 423), nicht zu überzeugen.
  • OLG Hamburg, 27.11.2008 - 2 Ws 197/08
    Die Frage, ob nach dem durch das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 (BGBl. I, 2350, 2352) neu eingefügten § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur gegen die Anordnung des dinglichen Arrestes eine weitere Beschwerdemöglichkeit eingeräumt ist (so OLG München in NJW 2008, 389; HansOLG Hamburg, 3. Strafsenat, in NJW 2008, 1830 unter in der Urschrift erfolgter Hervorhebung, dass die Nr. 3 nur eine Anordnung dinglichen Arrestes betrifft, obiter in einer Entscheidung zur Unstatthaftigkeit weiterer Beschwerde bei Pfändungen; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 310 Rdn. 9; Nack in KK-StPO, 6. Aufl., § 111e Rdn. 20) oder ob auch die weitere Beschwerde im Falle der Aufhebung oder der Bestätigung der Ablehnung eines dinglichen Arrestes zulässig ist (so OLG Celle in wistra 2008, 359), ist umstritten.
  • OLG Jena, 15.04.2011 - 1 Ws 129/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

    Der Auffassung, dass § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die weitere Beschwerde gegen eine den dinglichen Arrest anordnende oder bestätigende Beschwerdeentscheidung eröffnet (vgl. OLG München, Beschluss vom 12.11.2007, Az.: 2 Ws 942/07, wistra 2008, 78 ff), nicht aber gegen eine den Arrest aufhebende oder seine Ablehnung bestätigende Entscheidung, folgt der Senat nicht.
  • OLG Oldenburg, 17.05.2011 - 1 Ws 227/11

    Gegen die Aufhebung eines dinglichen Arrests ist die weitere Beschwerde der

    Dieser liegt nur vor, wenn durch die vorangegangene erste Beschwerdeentscheidung ein dinglicher Arrest überhaupt erstmals angeordnet oder ein bereits zuvor angeordneter dinglicher Arrest bestätigt wurde (so auch OLG München, Beschluss v. 12.11.2007 ( 2 Ws 942/07 ), NJW 2008, 389 ff.
  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 35/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 33/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 34/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

  • OLG München, 06.07.2011 - 1 Ws 545/11

    Dinglicher Arrest: weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen

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