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   BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07   

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https://dejure.org/2008,1208
BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07 (https://dejure.org/2008,1208)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2008 - 5 StR 242/07 (https://dejure.org/2008,1208)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 5 StR 242/07 (https://dejure.org/2008,1208)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 30 StGB; § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 22 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 357 StPO
    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe; Kausalität; Tatförderung; Vollendung; versuchte Beihilfe; psychische Beihilfe); Täterschaft und Teilnahme beim Betäubungsmittelhandel (Mittäterschaft); Erstreckung des Revisionserfolges auf ...

  • lexetius.com

    StGB § 27

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit von Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel; Anwendung der allgemeinen Regeln zur Abgrenzung von (Mit-)Täterschaft und Beihilfe auf den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Voraussetzungen für die zutreffende Einordnung ...

  • Judicialis

    StGB § 27

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27
    Strafbarkeit von Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Unerlaubtes Handeltreiben - Anforderungen an die Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Dr. Nicole Krumdiek; HRRS 6/2008, S. 288 ff.)

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1460
  • NStZ 2008, 465
  • StV 2008, 417
  • JR 2008, 339
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist grundsätzlich jede Handlung als Hilfeleistung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolgs durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt des Erfolgs in seinem konkreten Gepräge kausal wird, ist nicht erforderlich (BGH NJW 2007, 384, 388 m.w.N., insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt; BGH NJW 2008, 1460, 1461).

    Anders liegt es nur, wenn der Beihilfehandlung jede Eignung zur Förderung der Haupttat fehlt oder sie erkennbar nutzlos für das Gelingen der Tat ist (BGH NJW 2008, 1460, 1461; vgl. auch BGH StV 1996, 87).

  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Tatbestandlich erfasst werden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr auch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge, ohne dass danach differenziert wird, ob der Handelnde auf Seiten des Abnehmers oder des Lieferanten tätig geworden ist (BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14, NStZ-RR 2015, 16; 19 20 Urteile vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 162; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02, juris; vom 23. Mai 2007 - 2 StR 569/06, NStZ 2008, 42, 43; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 7).

    So hat der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass auch die bloße Übermittlung des für eine Betäubungsmittellieferung zu entrichtenden Geldbetrages vom Abnehmer an den Lieferanten den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95, StV 1995, 641; vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; Beschlüsse vom 5. November 1991 - 1 StR 361/91, StV 1992, 161; vom 17. Mai 1996 - 5 StR 119/96, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50).

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 13.11

    Asylanerkennung; Asylantrag; Ausschlussgründe; Beachtlichkeit des Asylantrags;

    Sollte es sich bei dieser Veranstaltung - was angesichts der streng hierarchischen Struktur der PKK durchaus in Betracht kommt - um einen reinen "Schauprozess" gehandelt haben, bei dem das "Todesurteil" der Führung bereits zuvor unumstößlich feststand, läge wohl mangels objektiver Förderung oder Erleichterung der Tathandlung eine Strafbarkeit selbst in der Form einer psychischen Beihilfe nicht nahe (vgl. zur psychischen Beihilfe: BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07 - NJW 2008, 1460 ).
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