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   BGH, 24.04.2008 - 1 StR 169/08   

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https://dejure.org/2008,5583
BGH, 24.04.2008 - 1 StR 169/08 (https://dejure.org/2008,5583)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2008 - 1 StR 169/08 (https://dejure.org/2008,5583)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2008 - 1 StR 169/08 (https://dejure.org/2008,5583)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 473
  • StV 2009, 398
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 25.01.1995 - 1 Ws 904/94
    Auszug aus BGH, 24.04.2008 - 1 StR 169/08
    Indem die Überwachung und Aufzeichnung des Telefonats nach § 100a StPO gerechtfertigt war, mithin auch nicht den Straftatbestand des § 201 StGB erfüllte (Graf in MünchKomm-StGB § 201 Rdn. 43, 45), konnte das gesamte während des Telefonats aufgezeichnete Gespräch einschließlich der Hintergrundgeräusche und -gespräche verwertet werden (BGH NStZ 2003, 668, 669; OLG Düsseldorf NJW 1995, 975, 976; Nack in KK-StPO 5. Aufl. § 100a Rdn. 40).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82

    Telefonüberwachung und Beweisverwertung

    Auszug aus BGH, 24.04.2008 - 1 StR 169/08
    Insoweit unterscheidet sich dieser Sachverhalt auch von dem der Aufzeichnung eines Raumgesprächs nach Abschluss eines Telefonats, weil danach kein zu überwachender Telekommunikationsvorgang mehr stattfindet (vgl. hierzu BGHSt 31, 296, 297).
  • BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02

    BGH bestätigt Verwertbarkeit eines Hintergrundgespräches

    Auszug aus BGH, 24.04.2008 - 1 StR 169/08
    Indem die Überwachung und Aufzeichnung des Telefonats nach § 100a StPO gerechtfertigt war, mithin auch nicht den Straftatbestand des § 201 StGB erfüllte (Graf in MünchKomm-StGB § 201 Rdn. 43, 45), konnte das gesamte während des Telefonats aufgezeichnete Gespräch einschließlich der Hintergrundgeräusche und -gespräche verwertet werden (BGH NStZ 2003, 668, 669; OLG Düsseldorf NJW 1995, 975, 976; Nack in KK-StPO 5. Aufl. § 100a Rdn. 40).
  • BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17

    Telekommunikationsüberwachung (Verwertbarkeit aufgezeichneter

    Danach darf bei durch § 100a StPO gerechtfertigter Aufzeichnung eines Telefongesprächs das gesamte während des Telefonats aufgezeichnete Gespräch einschließlich der Hintergrundgeräusche und -gepräche verwertet werden (BGH, Beschluss vom 24. April 2008 - 1 StR 169/08, NStZ 2008, 473 f. mwN; siehe auch KK-StPO/Bruns, 7. Aufl., § 100a Rn. 54).
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   BGH, 13.02.2008 - 3 StR 509/07   

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BGH, 13.02.2008 - 3 StR 509/07 (https://dejure.org/2008,6159)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2008 - 3 StR 509/07 (https://dejure.org/2008,6159)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 3 StR 509/07 (https://dejure.org/2008,6159)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 473
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - 3 StR 509/07
    Das Landgericht hat die Grenzen, innerhalb derer die abgelehnten Richter selbst über den Antrag entscheiden konnten (vgl. hierzu BVerfG NJW 2005, 3410; 2006, 3129), nicht überschritten.
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - 3 StR 509/07
    Das Landgericht hat die Grenzen, innerhalb derer die abgelehnten Richter selbst über den Antrag entscheiden konnten (vgl. hierzu BVerfG NJW 2005, 3410; 2006, 3129), nicht überschritten.
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