Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.02.2008

Rechtsprechung
   BGH, 01.04.2008 - 5 StR 357/07   

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https://dejure.org/2008,3914
BGH, 01.04.2008 - 5 StR 357/07 (https://dejure.org/2008,3914)
BGH, Entscheidung vom 01.04.2008 - 5 StR 357/07 (https://dejure.org/2008,3914)
BGH, Entscheidung vom 01. April 2008 - 5 StR 357/07 (https://dejure.org/2008,3914)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 222b Abs. 2 Satz 2, Satz 3 StPO; § 338 Nr. 1 StPO; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK
    Vom Generalbundesanwalt für durchgreifend erachtete widersprüchliche Besetzungsrüge (willkürliche Entpflichtung eines Schöffen; mangelndes Rechtsschutzbedürfnis; Besetzungsrüge; Verwirkung); rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung im Revisionsverfahren

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Rechtsschutz trotz widersprüchlichen Prozessverhaltens in Bezug auf die Entpflichtung eines Schöffen vor Sitzungsbeginn

  • Judicialis

    GVG § 24 Abs. 1 Nr. 3; ; GVG § ... 32; ; GVG § 54 Abs. 1; ; GVG § 77; ; StPO § 222a; ; StPO § 222b; ; StPO § 222b Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 222b Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 222b Abs. 2 Satz 3; ; StPO § 338 Nr. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrüge nach widersprüchlichem Verhalten zur Abberufung eines Schöffen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 475
  • StV 2009, 66
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 01.04.2008 - 5 StR 357/07
    Angesichts des begrenzten Umfangs der Sache liegt hierin, auch wenn der Angeklagte nicht inhaftiert war, eine unvertretbare Verfahrensverzögerung jedenfalls um vier Monate, welcher der Senat nach dem Maßstab des Beschlusses des Großen Senats für Strafsachen vom 17. Januar 2008 (NJW 2008, 860, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) durch Anrechnung von zwei Monaten Freiheitsstrafe Rechnung trägt.
  • BGH, 16.06.2005 - 5 StR 440/04

    Verurteilung des früheren brandenburgischen Landwirtschaftsministers bestätigt

    Auszug aus BGH, 01.04.2008 - 5 StR 357/07
    bb) Die Rüge ist jedenfalls als widersprüchliches Prozessverhalten nicht statthaft (vgl. hierzu BGHR StPO § 218 Ladung 5, § 247 Ausschließungsgrund 1, § 344 Abs. 2 Satz 2 Missbrauch 1 und § 349 Abs. 1 Unzulässigkeit 2; BGH NStZ 1997, 451; BGH, Beschluss vom 29. August 2007 - 1 StR 387/07).
  • BGH, 29.08.2007 - 1 StR 387/07

    Verlesung einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung (Beruhen; Ausnahme bei

    Auszug aus BGH, 01.04.2008 - 5 StR 357/07
    bb) Die Rüge ist jedenfalls als widersprüchliches Prozessverhalten nicht statthaft (vgl. hierzu BGHR StPO § 218 Ladung 5, § 247 Ausschließungsgrund 1, § 344 Abs. 2 Satz 2 Missbrauch 1 und § 349 Abs. 1 Unzulässigkeit 2; BGH NStZ 1997, 451; BGH, Beschluss vom 29. August 2007 - 1 StR 387/07).
  • BGH, 25.11.1998 - 2 StR 514/98

    Anrechnung eines Aufenthaltes in einem psychiatrischen Krankenhaus auf den

    Auszug aus BGH, 01.04.2008 - 5 StR 357/07
    Widersprüchliches Verhalten verdient keinen Rechtsschutz (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Missbrauch 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.02.2008 - 3 StR 481/07   

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https://dejure.org/2008,6250
BGH, 13.02.2008 - 3 StR 481/07 (https://dejure.org/2008,6250)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2008 - 3 StR 481/07 (https://dejure.org/2008,6250)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 3 StR 481/07 (https://dejure.org/2008,6250)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revision hinsichtlich der Nichtberücksichtigung eines im Prozess verlesenen Urteils gegen einen Zeugen bei der Beweiswürdigung; Bedeutung einer einschlägigen Vorstrafe eines Zeugens für die Glaubhaftigkeit der Aussage desselben für die Überzeugungsbildung eines Gerichts

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 261 § 267 Abs. 1
    Pflicht zur Erörterung wesentlicher Beweismittel im Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 475
  • StV 2008, 288
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09

    Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des

    Mit der Rüge einer Verletzung des § 261 StPO kann zwar grundsätzlich beanstandet werden, dass das Tatgericht nicht das gesamte Ergebnis der Hauptverhandlung seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl. BGH NStZ 2006, 650, 651; StV 2008, 288).
  • BGH, 07.12.2010 - 4 StR 401/10

    Im Urteil belegte unzutreffende Erfassung eines verlesenen Behördengutachtens

    Diese ist unter Verstoß gegen § 261 StPO unterblieben (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1991 - 2 StR 45/91, BGHSt 38, 14; Beschluss vom 13. Februar 2008 - 3 StR 481/07, NStZ 2008, 475; vom 18. Juni 2008 - 2 StR 485/07, NStZ 2008, 705).
  • BGH, 16.03.2010 - 4 StR 612/09

    Verfahrensrüge der mangelnden Ausschöpfung einer verlesenen Urkunde

    Eine Verletzung von § 261 StPO kommt daher grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tatrichter den Inhalt einer Urkunde, die durch Verlesung zum Inbegriff der Hauptverhandlung geworden ist, bei seiner Beweiswürdigung nicht berücksichtigt hat, obwohl deren Bedeutsamkeit auf der Hand lag (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 3 StR 481/07, NStZ 2008, 475).
  • BayObLG, 01.12.2020 - 206 StRR 2713/19

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine

    Dies kann der Fall sein, wenn beanstandet wird, eine in der Hauptverhandlung verlesene Urkunde oder eine verlesene Zeugenaussage sei nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt worden (Ott a.a.O. Rn. 192; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008, 3 StR 481/07, NStZ 2008, 475; NStZ 2009, 404; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. März 2017, 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185).
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