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   BGH, 18.07.2007 - 1 StR 280/07   

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https://dejure.org/2007,6026
BGH, 18.07.2007 - 1 StR 280/07 (https://dejure.org/2007,6026)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2007 - 1 StR 280/07 (https://dejure.org/2007,6026)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 1 StR 280/07 (https://dejure.org/2007,6026)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    "Rechtsfehlerhaftigkeit" einer Zeugenvernehmung aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung; Verwertung einer Zeugenvernehmung; Voraussetzungen an die Beschuldigteneigenschaft; Verstoß gegen die Belehrungspflicht durch Umgehung der Beschuldigtenrechte

  • Judicialis

    StPO § 55; ; StPO § 60 Nr. 2; ; StPO § 136; ; StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 163a Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136 Abs. 1 S. 2
    Abgrenzung Zeuge - Beschuldigter; Umgehung der Beschuldigtenrechte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 48
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 1 StR 280/07
    Die Beschuldigteneigenschaft setzt - subjektiv - den Verfolgungswillen der Strafverfolgungsbehörde voraus, der sich - objektiv - in einem Willensakt manifestiert (vgl. BGHSt 38, 214, 228; BGH NJW 1997, 1591; Rogall in SK-StPO 52. Lfg.

    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; 38, 214, 228; BGH NJW 1994, 2904, 2907; 1996, 2663 f.; 1997, 1591; NStZ-RR 2002, 67 (bei Becker); 2004, 368; Beschluss vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 1 StR 280/07
    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; 38, 214, 228; BGH NJW 1994, 2904, 2907; 1996, 2663 f.; 1997, 1591; NStZ-RR 2002, 67 (bei Becker); 2004, 368; Beschluss vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).
  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 1 StR 280/07
    Allerdings ergibt sich bereits aus §§ 55, 60 Nr. 2 StPO, dass im Strafverfahren auch ein Verdächtiger im Einzelfall als Zeuge vernommen werden darf, ohne dass er über die Beschuldigtenrechte belehrt werden muss (vgl. BGHSt 10, 8, 10; 17, 128, 133; Urteil des Senats vom 3. Juli 2007 aaO; ferner BVerfG (Kammer), Beschl. vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1513/05).
  • BGH, 25.02.2004 - 4 StR 475/03

    Vorteilsannahme; Beweiswürdigung beim Freispruch (lückenhafte; zu hohe

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 1 StR 280/07
    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; 38, 214, 228; BGH NJW 1994, 2904, 2907; 1996, 2663 f.; 1997, 1591; NStZ-RR 2002, 67 (bei Becker); 2004, 368; Beschluss vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).
  • BGH, 19.02.1960 - 1 StR 609/59

    August Geislhöringer

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 1 StR 280/07
    Allerdings ergibt sich bereits aus §§ 55, 60 Nr. 2 StPO, dass im Strafverfahren auch ein Verdächtiger im Einzelfall als Zeuge vernommen werden darf, ohne dass er über die Beschuldigtenrechte belehrt werden muss (vgl. BGHSt 10, 8, 10; 17, 128, 133; Urteil des Senats vom 3. Juli 2007 aaO; ferner BVerfG (Kammer), Beschl. vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1513/05).
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 1 StR 280/07
    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; 38, 214, 228; BGH NJW 1994, 2904, 2907; 1996, 2663 f.; 1997, 1591; NStZ-RR 2002, 67 (bei Becker); 2004, 368; Beschluss vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 1 StR 280/07
    Andernfalls beurteilt sich dessen Vorliegen danach, wie sich das Verhalten des ermittelnden Beamten nach außen, insbesondere in der Wahrnehmung des davon Betroffenen darstellt (eingehend: Urteil des Senats vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 10.09.2004 - 1 StR 304/04
    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 1 StR 280/07
    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; 38, 214, 228; BGH NJW 1994, 2904, 2907; 1996, 2663 f.; 1997, 1591; NStZ-RR 2002, 67 (bei Becker); 2004, 368; Beschluss vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03).
  • LG München I, 12.08.2008 - 1 Ks 128 Js 10979/06

    Fall Böhringer: Die Macht der Indizien führt zu lebenslänglich

    Denn der Vernommene wird hierdurch nicht vorschnell mit einem Ermittlungsverfahren überzogen, das erhebliche nachteilige Konsequenzen für ihn haben kann (vgl. BGH Beschluss vom 18.07.2007, 1 StR 280/07; BGH vom 03.07.2007, 1 StR 3/07).
  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn sie dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergeht (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, BGHSt 51, 367 Rn. 17 ff. mwN; Beschluss vom 18. Juli 2007 - 1 StR 280/07, NStZ 2008, 48 f.; Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112 Rn. 9; Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 476/11, NStZ-RR 2012, 49 f.; KK/Griesbaum, StPO, 8. Aufl., § 163a Rn. 2).
  • BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08

    Gebotenheit einer qualifizierten Belehrung nach Belehrungsverstoß bei der

    Anders als bei dem Angeklagten C. bestand gegen ihn bei seiner zeugenschaftlichen Vernehmung noch kein solcher Verdacht der Beteiligung an dem Überfall auf den Kiosk, dass nach den aufgezeigten Maßstäben der vernehmende Beamte die Grenzen seines Beurteilungsspielraums willkürlich überschritt, indem er den Angeklagten A. nicht von vornherein als Beschuldigten vernahm (vgl. BGH NStZ 2008, 48).
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