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   OLG Brandenburg, 22.02.2007 - 1 Ss 96/06   

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https://dejure.org/2007,6747
OLG Brandenburg, 22.02.2007 - 1 Ss 96/06 (https://dejure.org/2007,6747)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.02.2007 - 1 Ss 96/06 (https://dejure.org/2007,6747)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 1 Ss 96/06 (https://dejure.org/2007,6747)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatbestandsvoraussetzungen des Straftatbestandes des wiederholten Zuwiderhandelns gegen eine räumliche Beschränkung nach § 61 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei Verurteilung wegen wiederholten Zuwiderhandelns gegen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 7; AufenthG § 61 Abs. 1
    D (A), Strafrecht, räumliche Beschränkung, wiederholter Verstoß gegen räumliche Beschränkung, Duldung, Zuwanderungsgesetz, Rückwirkung, Anwendungszeitpunkt, Aufenthaltsgestattung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; AufenthG § ... 60 a; ; AufenthG § 61 Abs. 1; ; AufenthG § 61 Abs. 1 Satz 1; ; AufenthG § 61 Abs. 1 Satz 2; ; AufenthG § 92 Abs. 1 Nr. 1; ; AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 7; ; AufenthG § 98 Abs. 3 Nr. 1; ; AufenthG § 98 Abs. 3 Nr. 3; ; AsylVfG § 56; ; AsylVfG § 56 Abs. 1; ; AsylVfG § 56 Abs. 2; ; AsylVfG § 85 Abs. 2; ; AuslG § 93 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 2 Abs. 1; ; StGB § 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 531
  • NStZ-RR 2008, 269
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.11.1996 - 1 StR 452/96

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet (Strafbarkeit eines Ausländers bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2007 - 1 Ss 96/06
    a) Bis zum 1. Januar 2005 war auch die wiederholte Überschreitung des räumlichen Geltungsbereichs einer Duldung gemäß den bis dahin geltenden - gemäß Art. 15 Abs. 3 Nr. 1 des Zuwanderungsgesetzes seit dem außer Kraft getretenen - Vorschriften des Ausländergesetzes (vgl. §§ 55, 56 Abs. 3 Satz 1 AuslG) nicht strafbar, weil sie den Tatbestand des § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG nicht erfüllte (BGHSt 42, 291).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2007 - 1 Ss 96/06
    Die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch setzt voraus, dass die infolge der Beschränkung in Rechtskraft erwachsenen Feststellungen zur Tat eine ausreichende Grundlage für die Prüfung des Schuldspruches und der Rechtsfolgenentscheidung bieten (vgl. BGHSt 27, 70; OLG Düsseldorf VRS 90, 215 m. w. N.; Meyer-Goßner, aaO. § 318 Rdnr. 33).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 3 Ss 204/06

    Ausländerrecht: Ahndung der Zuwiderhandlung gegen die Anordnung der Begrenzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.02.2007 - 1 Ss 96/06
    Auch kann die den Feststellungen zu entnehmende Anordnung der Beschränkung des Aufenthaltsrechtes auf die Stadt Brandenburg a. d. Havel und den Landkreis Potsdam-Mittelmark allenfalls auf einer nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG ergangenen behördlichen Auflage beruhen, deren Zuwiderhandlung nicht nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG strafbar sein, sondern lediglich als Ordnungswidrigkeit nach § 98 Abs. 3 Nr. 3 AufenthG geahndet werden kann (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16. Oktober 2006 - 3 Ss 204/06, StraFo 2006, 508, zit. aus juris).
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11

    Wiederholte Zuwiderhandlung gegen eine räumliche Beschränkung (Vorsatz; vorherige

    a) Eine wiederholte Zuwiderhandlung setzt zunächst einen vorsätzlich begangenen Erstverstoß voraus (HansOLG Bremen, Beschluss vom 29. September 2008 - Ss 23/08, StraFo 2008, 520; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 1 Ss 96/06, NStZ 2008, 531).
  • OLG Bamberg, 24.06.2008 - 2 Ss 45/08

    Aufenthaltsrecht: Divergenzvorlage zum BGH zur Frage der Strafbarkeit eines

    19Der Senat sieht sich an einer entsprechenden Entscheidung indes gehindert durch den Beschluss des OLG Karlsruhe vom 16.10.2006 - 3 Ss 204/06 (StraFo 2006, 508 = StV 2007, 136, mit abl. Anm. Zühlcke, ZAR 2007, 99 f) sowie die Beschlüsse des OLG Hamm vom 12.02.2007 - 2 Ss 6/07 (StRR 2007, 118), des Brandenburgischen OLG vom 22.02.2007 - 1 Ss 96/06, des Thüringer OLG vom 01.03.2007 - 1 Ss 1/07 (ThürVBl 2007, 190/191), des OLG Köln vom 11.10.2007 - 83 Ss 126/07 (NStZ-RR 2008, 90) und des OLG Oldenburg vom 31.01.2008 - Ss 39/08 (StraFo 2008, 128), die im Ergebnis der Rechtsauffassung des OLG Karlsruhe beigetreten sind.

    Erforderlich für die Verwirklichung des Straftatbestandes sei danach nur, dass ein "gleichgearteter Verstoß vorangegangen ist, der als Ordnungswidrigkeit hätte geahndet werden können," ohne dass es einer rechtskräftigen Verurteilung oder eines Bußgeldbescheides bedürfe (a.A. für den Fall eines vor dem Inkrafttreten des AufenthG zum 01.01.2005 liegenden Verstoßes demgegenüber: Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 22.02.2007 - 1 Ss 96/06 sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.08.1999 - 3 Ss 256/99, NVwZ 2000, Beilage Nr. 2, S. 23, für den Fall wiederholter Verstöße gegen räumliche Beschränkungen nach dem AsylVfG bei Asylantrag und Folgeantrag).

  • OLG Brandenburg, 16.01.2009 - 1 Ss 90/08

    Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit bei Zuwiderhandlung gegen räumliche Beschränkung

    Die Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG setzt voraus, dass der vorangegangene Verstoß nach dem Inkrafttreten der neuen Strafnorm, also nach dem 01. Januar 2005, begangen wurde (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Februar 2007 - 1 Ss 96/06) und den verschiedenen Zuwiderhandlungen dieselbe Aufenthaltsbeschränkung zugrunde lag (Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 Ss 79/07; Mosbacher in GK-AufenthG, § 95, Rdnr. 195).

    Denn die Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG setzt voraus, dass der vorangegangene Verstoß nach dem Inkrafttreten der neuen Strafnorm, also nach dem 01. Januar 2005, begangen wurde (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Februar 2007 - 1 Ss 96/06) und den verschiedenen Zuwiderhandlungen dieselbe Aufenthaltsbeschränkung zugrunde lag (Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 Ss 79/07; Mosbacher in GK-AufenthG, § 95, Rdnr. 195).

  • LG Regensburg, 02.02.2009 - 1 O 1642/08

    Professorenbewertung zulässig - MeinProf.de

    Maßgebend ist dabei nicht, wie der Empfänger, sondern wie ein verständiger Dritter die Äußerung versteht (OLG Hamm, B. v. 13.9.2007, NStZ 2008, 531, S31, Rz. 2+3).
  • OLG Oldenburg, 31.01.2008 - Ss 39/08

    Strafrechtliche Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das

    Dieses Verständnis der Strafnorm findet seine Entsprechung im Asylverfahrensrecht, wo gemäß § 85 Nr. 2 AslyVfG ebenfalls nur der Verstoß gegen die im Gesetz selbst statuierte räumliche Beschränkung gemäß § 56 Abs. 1 und Abs. 2 AsylVfG, nicht aber der Verstoß gegen eine durch die Verwaltungsbehörde gemäß § 60 AsylVfG erlassene weitergehende Beschränkungsanordnung unter Strafe gestellt ist (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschl. vom 22.02.2007 - 1 Ss 96/06 - Thüringer OLG, Beschl. v. 01.03.2007 - 1 Ss 1/07 - OLG Köln, Beschluss vom 11.10.2007 - 83 Ss 126/07 - jeweils unter Hinweis auf OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.10.2006, StV 20/07, 136).
  • OLG Hamm, 21.01.2009 - 3 Ss 476/08

    Rückwirkungsverbot bei vor Rechtsänderung begangener Verstöße gegen

    Der Senat folgt insoweit den auch nach seiner Auffassung zutreffenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Brandenburg in seinem Beschluss vom 22.02.2007 - 1 Ss 96/06 - (NStZ 2008, 531; ebenso Wingerter in Nomos Kommentar, Ausländerrecht, § 95 AufhG Rdnr. 18; Mosbacher in Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht, Stand: Juli 2008, § 95 AufhG Rndnr. 195).
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