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   BGH, 07.03.2008 - 2 StR 44/08   

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https://dejure.org/2008,7061
BGH, 07.03.2008 - 2 StR 44/08 (https://dejure.org/2008,7061)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2008 - 2 StR 44/08 (https://dejure.org/2008,7061)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2008 - 2 StR 44/08 (https://dejure.org/2008,7061)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßige und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion durch Entgegennahme und anschließender Gebrauch der Karten; Darstellung von Beschaffung und Gebrauch einer Geldkarte mit Garantiefunktion als eine Tat

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 152 b
    Beschaffen und Gebrauch der Karte bzw. Karten als eine Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 568
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.01.2005 - 2 StR 516/04

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Sichverschaffen;

    Auszug aus BGH, 07.03.2008 - 2 StR 44/08
    Nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 26. Januar 2005 (NStZ 2005, 329) bildet die Beschaffung (als Vorbereitungsakt) mit dem Gebrauch (als Ausführungsakt) eine einzige Tat, wenn der Täter eine Zahlungskarte mit Garantiefunktion in der Absicht erwirbt, diese alsbald einzusetzen.
  • BGH, 13.01.2010 - 2 StR 439/09

    Verabredung der gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit

    d) Der Senat hat jedoch in den Schuldsprüchen gegen die drei Angeklagten die Zahl der verabredeten und tateinheitlich zu begehenden Einzelfälle aufgenommen (vgl. auch Senat NStZ 2008, 568 sowie allgemein BGHSt 49, 177, 185; Senat, Beschl. v. 29. Juli 2009 - 2 StR 160/09).
  • BGH, 27.02.2013 - 4 StR 6/13

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Tateinheit; Verhältnis zum

    Die Beschaffung einer gefälschten Zahlungskarte und deren anschließender Gebrauch bilden eine einzige Tat der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion, wenn der Täter sie in der Absicht erwirbt, sie alsbald einzusetzen (BGH, Beschlüsse vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00, BGHR StGB § 152a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1; vom 26. Januar 2005 - 2 StR 516/04, NStZ 2005, 329; vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08, NStZ 2008, 568; vom 28. September 2010 - 5 StR 383/10, wistra 2010, 482), und zwar auch bei mehrfacher absichtsgemäßer Verwendung (BGH, Beschluss vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00 aaO; Erb in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 152a Rn. 17; vgl. NK-Puppe, StGB, 3. Aufl., § 152b Rn. 28).

    Ebenso stellt der gleichzeitige Erwerb mehrerer gefälschter Zahlungskarten in Gebrauchsabsicht nur eine einzige Tat im Rechtssinne dar (BGH, Beschlüsse vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00 aaO; vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08 aaO; vom 28. September 2010 - 5 StR 383/10 aaO).

  • BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Maestro-Karte); Tateinheit

    Kreditkarten sind Zahlungskarten mit Garantiefunktion (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08, NStZ 2008, 568; Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 280).
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