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   BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07   

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https://dejure.org/2008,2313
BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07 (https://dejure.org/2008,2313)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2008 - 5 StR 253/07 (https://dejure.org/2008,2313)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 5 StR 253/07 (https://dejure.org/2008,2313)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 BtMG; § 29a BtMG; § 27 StGB; § 28 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 129 StGB; § 261 StGB
    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzung der Bandenmitgliedschaft beim Gehilfen; besonderes persönliches Merkmal; kein Ausschluss der Doppelmilderung); Bildung einer kriminellen Vereinigung; Beweiswürdigung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung des Begriffs der Bande von dem der kriminellen Vereinigung und Wertungsmaßstäbe für die Annahme einer Bandenabrede; Bestrafung eines nicht selbst als Bandenmitglied in Frage kommenden Gehilfen nur wegen Beteiligung am Grunddelikt; Berücksichtigung einer ...

  • Judicialis

    StGB § 27; ; StGB § 27 Abs. 2; ; StGB § 28 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 129; ; BtMG § 27 Abs. 2; ; BtMG § 29a; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 30a Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a; StGB § 129 Abs. 1
    Inhalt der Bandenabrede, Gehilfe als Bandenmitglied; Abgrenzung Bande - kriminelle Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilungen gegen Mitglieder der "XY-Bande" überwiegend rechtskräftig

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    XY-Bande

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 575
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 10.03.2005 - 3 StR 233/04

    Urteil im "Landser"-Verfahren rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist unter einer kriminellen Vereinigung ein auf eine gewisse Dauer angelegter organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147; 31, 239, 240; BGH wistra 2006, 462; NStZ 2005, 377).

    Ausgehend von dem Schutzzweck der Vorschrift ist Anwendungsvoraussetzung die Feststellung von verbandsinternen Entscheidungsstrukturen zur Herausbildung eines Gruppenwillens, den die Mitglieder als verbindlich anerkennen und zur Maxime ihres Handelns machen (BGHSt 31, 239, 240; BGH wistra 2006, 462; NStZ 2005, 377).

  • BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Erbschaftssteuer; ungerechtfertigter

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 16; BGH StV 1994, 580; BGH wistra 2008, 22, 24 m.w.N.).

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte vorhanden sind (st. Rspr.; BGH wistra 2008, 22, 24 m.w.N.).

  • BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82

    Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist unter einer kriminellen Vereinigung ein auf eine gewisse Dauer angelegter organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147; 31, 239, 240; BGH wistra 2006, 462; NStZ 2005, 377).

    Ausgehend von dem Schutzzweck der Vorschrift ist Anwendungsvoraussetzung die Feststellung von verbandsinternen Entscheidungsstrukturen zur Herausbildung eines Gruppenwillens, den die Mitglieder als verbindlich anerkennen und zur Maxime ihres Handelns machen (BGHSt 31, 239, 240; BGH wistra 2006, 462; NStZ 2005, 377).

  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 273/06

    Bildung einer kriminellen Vereinigung (Abgrenzung zur Bande)

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist unter einer kriminellen Vereinigung ein auf eine gewisse Dauer angelegter organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147; 31, 239, 240; BGH wistra 2006, 462; NStZ 2005, 377).

    Ausgehend von dem Schutzzweck der Vorschrift ist Anwendungsvoraussetzung die Feststellung von verbandsinternen Entscheidungsstrukturen zur Herausbildung eines Gruppenwillens, den die Mitglieder als verbindlich anerkennen und zur Maxime ihres Handelns machen (BGHSt 31, 239, 240; BGH wistra 2006, 462; NStZ 2005, 377).

  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07
    Ihm allein obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen (BGHSt 21, 149, 151).
  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 16; BGH StV 1994, 580; BGH wistra 2008, 22, 24 m.w.N.).
  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07
    Wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es freilich in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGHSt 25, 285, 286; BGH wistra 2007, 18, 19; 2002, 430 m.w.N.).
  • BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist unter einer kriminellen Vereinigung ein auf eine gewisse Dauer angelegter organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147; 31, 239, 240; BGH wistra 2006, 462; NStZ 2005, 377).
  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 578/82

    Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke illegaler Arbeitsvermittlung als kriminelle

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07
    Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zur Bande; denn diese muss weder eine festgefügte Organisations- noch Entscheidungsstruktur zur Herausbildung eines Gesamtwillens der Mitglieder aufweisen (BGHSt 31, 202, 205).
  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07
    Für die Annahme einer Bandenabrede ist es auch nicht erforderlich, dass sich sämtliche Mitglieder einer bandenmäßig organisierten Gruppe persönlich verabredet haben und untereinander kennen, wenn nur jeder den Willen hat, sich zur künftigen Begehung von Straftaten mit mindestens zwei anderen zu verbinden (vgl. BGHSt 50, 160, 164).
  • BGH, 08.03.2006 - 2 StR 609/05

    Beihilfe zum Bandendelikt (strafschärfendes besonderes persönliches Merkmal)

  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

  • BGH, 27.10.2004 - 5 StR 368/04

    Gewerbsmäßige und bandenmäßige Steuerhehlerei; Beweiswürdigung

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

  • BGH, 04.04.2006 - 3 StR 91/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheiten);

  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 240/02

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab; Freispruch; Gesamtwürdigung; erheblicher

  • BGH, 06.11.2007 - 5 StR 449/07

    Bandenmitgliedschaft beim Betäubungsmittelhandel als besonderes strafschärfendes

  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung:

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03

    Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

  • BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07

    Frist zur Urteilsverkündung (Beruhen); Unterbrechung der Hauptverhandlung;

  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe);

  • BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und

  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 401/14

    Trunkenheit im Verkehr (Vorsatz bezüglich der Fahruntüchtigkeit: tatrichterliche

    Andererseits ist er in diesem Zusammenhang auch durch den Zweifelssatz nicht gehalten, zu Gunsten des Täters Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorhanden sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - 5 StR 253/07, NStZ 2008, 575 mwN) oder auf die sich der Angeklagte selbst nicht berufen hat (Senatsurteile vom 12. Januar 2012 - 4 StR 499/11, Tz. 5 mwN; Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ-RR 2002, 243).
  • BGH, 20.06.2013 - 2 StR 113/13

    Hinreichende Verteidigung bei der Vernehmung eines Auslandszeugen (wirksame

    Dies erweist sich als rechtsfehlerhaft, weil das Landgericht damit nicht eher fern liegende Möglichkeiten unterstellt hat, ohne tragfähige Gründe anzuführen, die dieses Ergebnis stützen könnten (st. Rspr.: vgl. BGH NStZ 2008, 575 mwN).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; kein Beweis des ersten Anscheins;

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorhanden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - 5 StR 253/07, NStZ 2008, 575 m.w.N.).

    Erkennt der Tatrichter auf Freispruch, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss er in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGHSt 25, 285, 286; BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 aaO).

  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 602/11

    Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Zurückverweisung

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorhanden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - 5 StR 253/07, NStZ 2008, 575 m. w. N.).

    Erkennt der Tatrichter auf Freispruch, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss er in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlich gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH, Urteil vom 13. Februar 1974 - 2 StR 552/73, BGHSt 25, 285, 286; BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 aaO).

  • BGH, 18.06.2014 - 5 StR 98/14

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Fehlen einer eine vollständigen

    Denn das Landgericht hat damit nicht naheliegende Möglichkeiten zugrunde gelegt, ohne für sein Ergebnis tragfähige Gründe anzuführen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - 5 StR 253/07 mwN, insoweit in NStZ 2008, 575 nicht abgedruckt).
  • LG München I, 15.10.2020 - 12 KLs 257 Js 149023/19

    Marke, Hauptverhandlung, Wohnung, Freiheitsstrafe, Strafzumessung, Tateinheit,

    b) Eine Strafbarkeit des Angeklagten K wegen Beihilfe scheidet insoweit aus, da es sich bei dem Tatbestandserfordernis der Bandenmitgliedschaft um ein besonderes persönliches Merkmal nach § 28 Abs. 2 StGB handelt (BGHSt 12, 226; StraFo 2008, 215), das beim Angeklagten K mangels nachweisbarer Bandenmitgliedschaft nicht vorliegt.
  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 5 Ss 127/08

    Beweiswürdigung; Zweifelssatz; Anforderungen; Urteilshründe; Lücke

    Wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - 5 StR 253/07 - m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 04.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 17/18

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Erfordernis einer Gesamtwürdigung von

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorhanden sind (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2008 - 5 StR 253/07, NStZ 2008, 575 m.w.N.; s.a.: Sander in LR-StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 112).
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