Rechtsprechung
BGH, 16.04.2008 - 2 ARs 74/08, 2 AR 43/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 102 StPO; § 105 StPO; § 162 Abs. 1 StPO; § 55 Abs. 1 TKG; § 127 TKG; § 129 TKG; § 149 TKG
Örtliche Zuständigkeit zur Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen wegen Ordnungswidrigkeiten nach TKG - lexetius.com
StPO §§ 102, 105, 162 Abs. 1; TKG § 55 Abs. 1, § 127 Abs. 6, 7; §§ 127, 129, 149
- openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- IWW
- JurPC
StPO §§ 102, 105, 162 Abs. 1; TKG § 55 Abs. 1, § 127 Abs. 6, 7; §§ 127, 129, 149
Örtliche Zuständigkeit bei Anordnung einer Durchsuchung - Wolters Kluwer
Zuständigkeit für eine Entscheidung über einen Antrag auf eine Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts der Sendeanlagennutzung ohne Frequenzzuteilung; Anforderungen an die Zulässigkeit von Durchsuchungsmaßnahmen und Beschlagnahmemaßnahmen i. R.v. Auskunftsverlangen ...
- Judicialis
StPO § 102; ; StPO § 105; ; StPO § 162 Abs. 1; ; TKG § 55 Abs. 1; ; TKG § 127; ; TKG § 127 Abs. 6; ; TKG § 127 Abs. 7; ; TKG § 129; ; TKG § 149
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit für den Antrag auf Anordnung einer Durchsuchung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Zuständiges Gericht bei Hausdurchsuchungen wegen TKG-Ordnungswidrigkeiten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zuständiges Gericht bei Hausdurchsuchungen wegen TKG-Ordnungswidrigkeiten
Verfahrensgang
- AG Bremen - 92 Gs 111/08
- AG Leer - 6b Gs 82/08
- BGH, 16.04.2008 - 2 ARs 74/08, 2 AR 43/08
Papierfundstellen
- BGHSt 52, 222
- NJW 2008, 2455
- NStZ 2008, 578
- NStZ 2009, 465 (Ls.)
- MMR 2008, 534
Wird zitiert von ... (4)
- KG, 01.08.2016 - 2 Ws 190/16
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Konzentration der Zuständigkeiten beim …
- LG Arnsberg, 10.06.2009 - 2 AR 3/09
Örtliche Zuständigkeit Ermittlungsrichter in Bußgeldverfahren
Trotz dieser gesetzessystematischen Bedenken folgt die Kammer der nicht näher begründeten Auffassung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Vorlage gemäß § 14 StPO bei einem negativen Kompetenzkonflikt von zwei Amtsgerichten bezüglich der Entscheidung über die Vornahme einer gerichtlichen Untersuchungshandlung in einem Bußgeldverfahren zulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16.04.2008, BGHSt 52, 222 - 225).Nicht zuletzt sollte dadurch eine Verbesserung des Rechtschutzes Betroffener erreicht werden (vgl. BGH, BGHSt 52, 222 - 225; Bundestagsdrucksache 16/5846, S. 65).
Die Entscheidung des BGH vom 16.04.2008 (BGHSt 52, 222 - 225) steht dieser Auffassung nicht entgegen.
- AG Köln, 31.05.2017 - 506 Gs 1178/17
Grundsätze zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Amtsgerichts für …
Während eine Mindermeinung (AG Winsen, Beschluss v. 01.06.2010 - 7 Gs 47/10; LG Arnsberg Beschluss v. 10.06.2009 - 2 AR 3/09; nur obiter wohl auch LG Köln Beschluss v. 22.03.2017 - 105 AR 3/17) meint, dass § 162 StPO auch im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens wörtlich anzuwenden sei, weshalb es auch hier für die gerichtliche Zuständigkeit auf den Sitz der Staatsanwaltschaft ankomme, ist nach deutlich überwiegender und auch hier vertretener Auffassung § 162 StPO im Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 46 Abs. 1 OWiG - schon seinem Wortlaut nach - nur "sinngemäß" anzuwenden, namentlich dahingehend, dass sich die Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichts für den Erlass einer beantragten Ermittlungsmaßnahme nach dem Sitz der nach §§ 35 ff. OWiG zuständigen Behörde - vorliegend also der antragstellenden Verfolgungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim - richtet (so LG Paderborn, Beschluss v. 03.06.2015 - 01 Qs 62/15; LG Hagen, Beschluss v. 12.11.2009 - 46 Qs 30/09; BGH, Beschluss vom 16.04.2008 - 2 ARs 74/08 = NStZ 2008, 578; Thewes, NJW 2015, 2845; Harms, NStZ 2009, 465;… Zöller, in: Gercke/Julius/Temming u. a., StPO, 5. Aufl. 2012, § 162 Rn. 6, Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 162 Rn 8;… von Häfen, in: BeckOK-StPO, Stand 01.01.2017, § 162 Rn. 7a;… Bohnert/Krenberger/Krumm, in: Bohnert/Krenberger/Krumm, OWiG, 4. Aufl. 2016, § 46 Rn. 13).Demnach ist das Amtsgericht zuständig, in "dessen Bezirk die Verfolgungsbehörde oder ihre den Antrag stellende Zweigstelle ihren Sitz hat" (BGH, Beschluss vom 16.04.2008 - 2 ARs 74/08).
- LG Hagen, 12.11.2009 - 46 Qs 30/09
Örtliche Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts für Antrag einer …
Der Sitz der Staatsanwaltschaft ist dagegen nicht maßgeblich (ebenso BGHSt 52, 222;… Göhler, Ordnungswidrigkeitengesetz, 15. Aufl., vor § 59 Rdn. 6).
Rechtsprechung
BGH, 10.06.2008 - 5 StR 24/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 26a StPO ; § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig (unverzügliche Anbringung; gesetzlicher Richter) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuches gemäß § 26a Abs. 1 Nr. 1 Strafprozessordnung (StPO) wegen Verspätung
- Judicialis
StPO § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; StPO § 26a Abs. 1; ; StPO § 26a Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 349 Abs. 2
- rechtsportal.de
StPO § 25 Abs. 2
Definition von "unverzüglich" - rechtsportal.de
StPO § 25 Abs. 2
Definition von "unverzüglich" - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 578
- StV 2008, 562
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13
"Resort Schwielowsee", Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig
Erforderlichenfalls hat er jedoch das Ablehnungsgesuch außerhalb der Hauptverhandlung anzubringen, insbesondere dann, wenn mehrere Werktage zwischen den Hauptverhandlungsterminen liegen (st. Rspr. vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 5 StR 24/08 mwN). - BGH, 21.07.2020 - 5 StR 236/20
Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs (Mitwirkung des …
dd) Ein sonstiger Ablehnungsgrund nach § 26a Abs. 1 StPO liegt nicht auf der Hand, insbesondere nicht derjenige nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO (vgl. zum Austausch der Ablehnungsgründe innerhalb des § 26a Abs. 1 StPO BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, NStZ 2006, 644; vom 10. Juni 2008 - 5 StR 24/08, NStZ 2008, 578; vom 2. Juli 2013 - 2 StR 631/12, NStZ-RR 2013, 314 (Ls.)). - BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14
Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von …
Der dem Angeklagten zum Überlegen, zur Rücksprache mit dem Verteidiger und zum Abfassen des Antrags zuzubilligende Zeitraum (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 5 StR 24/08, NStZ 2008, 578 mwN) war vorliegend ersichtlich überschritten, weil der zweite Befangenheitsantrag einen Tag später als eine mit derselben Stoßrichtung verfasste Gegenvorstellung eingereicht wurde.
- BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08
Strafklageverbrauch (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; unerlaubtes …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durfte der Angeklagte die Vernehmung dieses und eines weiteren Zeugen abwarten und nach entsprechender Überlegungszeit sein Ablehnungsgesuch noch am Folgetag vor Beginn der fortgesetzten Hauptverhandlung rechtzeitig anbringen (so BGHR StPO § 25 Abs. 2 Unverzüglich 3 und zuletzt Beschl. vom 10. Juni 2008 - 5 StR 24/08). - BGH, 10.10.2018 - 5 StR 389/18
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit aus …
Auf die Frage, ob auch das von der Revision gemäß § 338 Nr. 3 StPO gerügte Vorgehen der Strafkammer nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO bei einem am selben Verhandlungstag angebrachten Ablehnungsgesuch rechtlich vertretbar war (vgl. dagegen BGH, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 5 StR 24/08, NStZ 2008, 578), kommt es nach alldem nicht mehr an. - KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18
Rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren: Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines …
Im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens muss jedoch ein strenger Maßstab angelegt werden, um das Gericht in die Lage zu versetzen, sofort die erforderlichen Stellungnahmen einzuholen und zu entscheiden (BGH NStZ 2008, 578). - OLG Rostock, 13.10.2011 - 2 Ss OWi 72/11
Richterablehnung im Bußgeldverfahren: Verletzung rechtlichen Gehörs bei …
An einem Austausch des Verwerfungsgrundes innerhalb des § 26 a Abs. 1 StPO ist schon das Revisionsgericht in Strafsachen nicht gehindert (vgl. BGH NStZ 2006, 644; BGH StV 2008, 562; BVerfG NStZ-RR 2006, 379), so dass dies erst recht in Bußgeldsachen zu gelten hat.