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   BGH, 22.08.2007 - 2 StR 263/07   

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https://dejure.org/2007,7322
BGH, 22.08.2007 - 2 StR 263/07 (https://dejure.org/2007,7322)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2007 - 2 StR 263/07 (https://dejure.org/2007,7322)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2007 - 2 StR 263/07 (https://dejure.org/2007,7322)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen exhibitionistischer Handlungen vor Kindern; Einstufung von exhibitionistischen Handlungen vor Kindern als erhebliche, für die Allgemeinheit gefährliche Straftaten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StGB § 176 Abs. 4 Nr. 1; ; StGB § 183 Abs. 3; ; StGB § 183 Abs. 4 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63 § 66
    Gefährlichkeit bei exhibitionistischen Handlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 92
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.02.1999 - 4 StR 690/98

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Exhibitionistische Handlung; Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 22.08.2007 - 2 StR 263/07
    Mit dieser gesetzlichen Wertung ist es unvereinbar, diese Taten stets als erhebliche, für die Allgemeinheit gefährliche Straftaten anzusehen (BGH NStZ-RR 1999, 298 f.; NStZ 2005, 11 f.).
  • OLG Bremen, 11.05.2020 - 1 Ws 44/20
    Spezifisch für den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB ist zu beachten, dass diesem Tatbestand unterfallende Taten im Hinblick auf die gesetzgeberische Wertentscheidung, die der Sonderregelung des § 183 Abs. 3 und 4 Nr. 2 StGB hinsichtlich der Frage der Bewährungsaussetzung zugrunde liegt, nicht stets und ohne weiteres als erhebliche Straftaten anzusehen sind (so BGH, Urteil vom 29.11.1994 - 1 StR 689/94, juris Rn. 13, NStZ 1995, 228; Urteil vom 24.03.1998 - 1 StR 31/98, juris Rn. 11, NStZ 1998, 408; Beschluss vom 25.02.1999 - 4 StR 690/98, juris Rn. 6, NStZ-RR 1998, 298; Urteil vom 06.02.2004 - 2 StR 266/03, juris Rn. 16, NStZ-RR 2005, 11; Beschluss vom 22.08.2007 - 2 StR 263/07, juris Rn. 5, NStZ 2008, 92; Urteil vom 10.01.2019 - 1 StR 463/18, juris 23, NStZ-RR 2019, 140 (Ls.); siehe auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2020 - 2 Ws 1/20, juris Rn. 39).

    Zur Annahme der Erheblichkeit von drohenden Taten nach § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB bedarf es vielmehr der Feststellung nach den Umständen des Einzelfalls, ob insoweit von einer Gefahr der Begehung erheblicher Straftaten auszugehen ist (siehe BGH, Beschluss vom 22.08.2007 - 2 StR 263/07, juris Rn. 5, NStZ 2008, 92).

    Als erhebliche Straftaten sind Taten des sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB namentlich dann anzusehen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls zu besorgen ist, dass der Täter auch schwerwiegendere Sexualdelikte begehen wird, etwa weil er aktiv auf Kinder zugeht und Körperkontakt mit ihnen sucht (siehe BGH, Beschluss vom 22.08.2007 - 2 StR 263/07, juris Rn. 5, NStZ 2008, 92).

  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 463/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Landgericht davon ausgegangen, dass es mit dieser gesetzlichen Wertung unvereinbar wäre, exhibitionistische Handlungen vor Kindern stets als erhebliche, für die Allgemeinheit gefährliche Straftaten anzusehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2007 - 2 StR 263/07, NStZ 2008, 92 und vom 25. Februar 1999 - 4 StR 690/98, NStZ-RR 1998, 298; Urteil vom 24. März 1998 - 1 StR 31/98, NStZ 1998, 408, 409).

    (b) Das Landgericht durfte bei der Bewertung des Gewichts der Taten auch dem Umstand Bedeutung beimessen, dass der Beschuldigte in keinem Fall die Nähe von Kindern suchte und auch nicht Orte aufsuchte, an denen sich üblicherweise Kinder aufhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2007 - 2 StR 263/07, NStZ 2008, 92 f.).

  • OLG Saarbrücken, 25.05.2016 - Ss 29/16

    Strafverfahren: Gerichtliche Mitteilungspflicht bei Erörterungen zwischen

    Hiernach ist die Strafaussetzung zur Bewährung gerade auch dann möglich, wenn die nach § 56 Abs. 1 StGB vorausgesetzte günstige Prognose noch nicht vorliegt (vgl. BGH NStZ 1991, 485 - juris Rn. 4; NStZ-RR 1996, 57 f. - juris Rn. 10), sondern diese erst nach einer längeren Heilbehandlung gestellt werden kann (vgl. BGH NStZ 2008, 92 f. - juris Rn. 5).
  • OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12

    Keine Erledigung des Maßregelvollzugs bei Zweifeln am Fortbestehen der Erkrankung

    Sexualdelikte, die mit einem aktiven Zugehen auf Kindern und dem Suchen von Körperkontakt verbunden sind, sind schwerwiegende Straftaten (BGH, Beschluss vom 22.08.2007, 2 StR 263/07, juris, Rn. 5).
  • OLG Braunschweig, 05.02.2014 - 1 Ws 340/13

    Voraussetzungen für eine Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Die Gefahr schwerwiegender Sexualdelikte besteht aber dann, wenn nach den Umständen des Einzelfalles zu besorgen ist, dass der Täter aktiv auf Kinder zugehen und Körperkontakt suchen werde (BGH, Beschluss vom 22.08.2007, 2 StR 263/07, juris, Rn. 5).
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