Rechtsprechung
BGH, 21.10.2008 - 3 StR 420/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 46 StGB
Betrug (Schadensberechnung; negativer Vermögenssaldo; werthaltige Sicherheiten); Strafzumessung (Betrugsschaden; weitere verschuldete Tatauswirkungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorliegen eines besonders schweren Falls des Betruges in der Alternative des Herbeiführens eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Beim Betrugsschaden durch Krediterschleichung sind Sicherheiten mit ihrem Wert bei Vertragsschluss zu berücksichtigen
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 150
- StV 2009, 243
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 10.08.2017 - 1 StR 573/16
Betrug (Vermögensschaden: Schadensberechnung bei Hingabe eines Darlehens); …
Auch bei einer eingeschränkten oder fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit des Schuldners entsteht demnach insoweit kein Schaden, wenn und soweit der getäuschte Gläubiger über werthaltige Sicherheiten verfügt, die sein Ausfallrisiko abdecken und - ohne dass der Schuldner dies vereiteln könnte - mit unerheblichem zeitlichen und finanziellen Aufwand realisierbar sind (…vgl. Senat, aaO; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 420/08, NStZ 2009, 150). - BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur …
Zur Bestimmung der für die Strafzumessung bestimmenden Höhe des dem Geschädigten tatsächlich verbleibenden Schadens als verschuldete Auswirkung der Tat (§ 46 Abs. 2 StGB) ist auch in Fällen eines subjektiven Schadenseinschlags der in dem Erlangten verkörperte Gegenwert zu berücksichtigen, den der Geschädigte mit zumutbarem Einsatz realisieren kann (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 420/08, NStZ 2009, 150; BGH, Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10; BGH, Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 385/05, NStZ-RR 2006, 206; BGH, Beschluss vom 6. September 2000 - 3 StR 326/00, NStZ-RR 2001, 41; BGH, Beschluss vom 6. Juni 2000 - 1 StR 161/00, NStZ-RR 2000, 331). - BGH, 24.03.2016 - 2 StR 36/15
Betrug (Vermögenschaden; Schädigungsvorsatz: Gefährdungsschaden; Vorliegen eines …
Soweit im Fall II.3 bei der Geschädigten Gs. ein Vermögensverlust großen Ausmaßes (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB) eingetreten ist (UA S. 156), lässt sich den Urteilsgründen nicht entnehmen, ob dies von dem Vorsatz des Angeklagten umfasst war (…vgl. hierzu Schönke/Schröder-Perron, StGB, 29. Aufl., § 263 Rn. 188; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 420/08, NStZ 2009, 150, 151).
- BGH, 02.02.2016 - 1 StR 437/15
Betrugstatbestand: Hingabe eines durch eine Grundschuld gesicherten Darlehens als …
Auch bei einer eingeschränkten oder fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit des Schuldners entsteht demnach kein Schaden, wenn und soweit der getäuschte Gläubiger über werthaltige Sicherheiten verfügt, die sein Ausfallrisiko abdecken und - ohne dass der Schuldner dies vereiteln kann - mit unerheblichem zeitlichen und finanziellen Aufwand realisierbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 420/08, NStZ 2009, 150). - BGH, 29.01.2013 - 2 StR 422/12
Feststellung des Vermögensschadens beim Betrug (Gefährdungsschaden; …
Auch bei einer eingeschränkten oder fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit des Schuldners entsteht demnach kein Schaden, wenn und soweit der getäuschte Gläubiger über werthaltige Sicherheiten verfügt, die sein Ausfallrisiko abdecken und - ohne dass der Schuldner dies vereiteln kann - mit unerheblichem zeitlichen und finanziellen Aufwand realisierbar sind (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 420/08, NStZ 2009, 150). - BGH, 10.08.2017 - 3 StR 549/16
Zulässigkeit einer Verweisung bei sich nachträglich herausstellender …
Denn für den Fall einer gebotenen Saldierung wäre hinsichtlich der Werthaltigkeit der Sicherheiten einzig auf den Zeitpunkt der Vermögensverfügung abzustellen (vgl. BGH…, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 54 mwN; Beschlüsse vom 6. Juni 2000 - 1 StR 161/00, NStZ-RR 2000, 331, 332; vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 420/08, NStZ 2009, 150, 151).Beim Kreditbetrug ist anerkannt, dass für den (Darlehens-)Gläubiger Sicherheiten nur dann eine schadenshindernde Kompensation darstellen können, wenn sie ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand, namentlich ohne Mitwirkung des - betrügerisch handelnden - Schuldners, und ohne Gefährdung durch ihn sofort nach Fälligkeit realisiert werden können (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 437/15, NStZ 2016, 286, 287;… Beschlüsse vom 1. September 1994 - 1 StR 468/94, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 43; vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 420/08, NStZ 2009, 150 f.; vom 5. März 2009 - 3 StR 559/08, NStZ-RR 2009, 206;… S/S/Perron, StGB, 29. Aufl., § 263 Rn. 162a;… LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 212 mwN).
- BGH, 20.08.2019 - 2 StR 381/17
Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Voraussetzungen, Bestehen bei faktischer …
Auch bei einer eingeschränkten oder fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit des Schuldners entsteht nämlich kein Schaden, wenn und soweit der Gläubiger über werthaltige Sicherheiten verfügt, die sein Ausfallrisiko abdecken und diese - ohne dass der Schuldner dies vereiteln könnte - mit unerheblichem zeitlichen und finanziellen Aufwand realisierbar sind (BGH, Beschluss vom 10. August 2017 - 1 StR 573/16, StraFo 2017, 515 ff.; Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 437/15, NStZ 2016, 286 ff.; Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 420/08, NStZ 2009, 150). - LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11
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Bei einer eingeschränkten oder fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit des Schuldners entsteht nämlich nur dann kein Schaden, wenn und soweit der getäuschte Gläubiger über werthaltige Sicherheiten verfügt, die sein Ausfallrisiko abdecken und - ohne dass der Schuldner dies vereiteln kann - mit unerheblichem zeitlichen und finanziellen Aufwand realisierbar sind (…BGH, Beschl. v. 29.01.2013, a.a.O.; BGH NJW 2012, 2370 f.; NStZ-RR 2009, 206; NStZ 2009, 150; NStZ 1999, 353 f.;… Fischer , a.a.O., § 263 Rz. 133;… Cramer/Perron , a.a.O., § 263 Rz. 162a). - BGH, 20.05.2014 - 4 StR 143/14
Bezifferung des Vermögensschadens (Aufrechterhaltung des Schuldspruchs bei …
Auch bei einer eingeschränkten oder fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit des Schuldners entsteht demnach insoweit kein Schaden, als der getäuschte Gläubiger über werthaltige Sicherheiten verfügt, die - ohne dass der Schuldner dies vereiteln könnte - mit nur unerheblichem zeitlichen und finanziellen Aufwand realisierbar sind (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 420/08, NStZ 2009, 150). - OLG Bamberg, 01.10.2013 - 3 Ss 84/13
Betrug: Annahme einer täuschungsbedingten Irrtumserregung bei der …
Entscheidend ist vielmehr, wie hoch der Rückzahlungsanspruch der Darlehensgeberin im Zeitpunkt der Vermögensverfügung (vgl. hierzu BGH NStZ 2009, 150; NStZ 2013, 472) zu bewerten war.